Beschlussvorlage - 1136/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) –Wohnbebauung Lürwald / Berchum hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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10.12.2008
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28.01.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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10.02.2009
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24.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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12.02.2009
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 06.11.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald - gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich von Berchum. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 427, 428 (beide Flurstücke gehörten zum ehemaligen Flurstück 271) und das städtische Flurstück 434.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird
die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung
wird voraussichtlich im Jahr 2009 eingeholt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Verfahren zur
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll eine Wohnbebauung des
Blockinnenbereiches ermöglichen.
Begründung
Der Stadt Hagen liegt ein
Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB
vom 06.11.2008 vor.
Das
Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehende Wohnquartiers - Auf dem
Burhof / Lürwald - und soll über einen Privatweg von der Straße Auf dem Burhof
erschlossen werden. Dafür ist es erforderlich, eine Teilfläche des städtischen
Flurstücks 434 von der Stadt Hagen zu erwerben. Mit Schreiben vom 11.12.2006
hat der Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte bestätigt, dass ein
Verkauf von Seiten der Stadt grundsätzlich möglich ist.
Es
ist vorgesehen, zwei Baukörper mit je 1-2 Wohneinheiten zu errichten. Die
erforderlichen Stellplätze, bzw. Garagen werden innerhalb des Plangebietes
nachgewiesen.
Bei
dieser geringen Bebauung ist davon auszugehen, dass in Berchum das
Verkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöht wird und mit negativen Auswirkungen
nicht zu rechnen ist.
Eine Bebauung nach § 34
BauGB scheidet aus, da eine Baulast eingetragen ist, die eine Bebauung
ausschließt.
Der Sinn und Zweck der
Baulasteneintragung zum damaligen Zeitpunkt war, ein zum damaligen Zeitpunkt
erwünschtes Bauvorhaben innerhalb des Blockes genehmigungsfähig zu bekommen.
Durch die Baulast sollte verhindert werden, dass der Rest des Flurstücks nicht
ohne Planungsrecht hätte bebaut werden können. Die Situation besteht heute nach
wie vor. Hier liegt der Tatbestand vor, dass die Baulast dafür Sorge trägt,
dass keine weitere Verdichtung des Innenraums, abgesehen von dem solitären
Gebäude, welches damals genehmigt wurde, erfolgen kann.
Da wie weiter oben
aufgeführt eine Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich ist, soll die
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
geordnete Entwicklung und Bebauung des Plangebietes geschaffen werden.
Aus diesem Grund ist über
die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu entscheiden.
Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald/ Berchum
soll nach § 13a BauGB (in Verbindung mit
§ 12 BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung von Flächen im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Das
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am
01.01.2007 in Kraft getreten. Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines
beschleunigten Verfahrens für sogenannte Bebauungspläne der Innenentwicklung
(§
13a BauGB) also Pläne, die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die
Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der
Innenentwicklung zum Inhalt haben.
Dieses
Verfahren ist als Maßnahme zur Innentwicklung einzustufen. Die Fläche des
Geltungsbereiches mit ca. 1.280 m² liegt unterhalb der Grenze von 20.000 m².
Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB
durch die Planung ist nicht zu erwarten.
Eine
Eingriff/Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von
Kompensationsmaßnahmen, bzw. Kompensationsflächen ist entbehrlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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708,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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894,6 kB
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