16.12.2008 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck schlägt vor, die heutige Beratung wie auch in der Bezirksvertretung Hohenlimburg geschehen zu vertagen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Schädel, dass in diesem Fall Planungsrecht insbesondere deshalb erforderlich sei, um aus einer auf einem Grundstück lastenden Baulast wieder heraus zu kommen und eine weitere Bebauung zu ermöglichen.

 

Herr Thomys fügt hinzu, dass es sich hier um eine Baulast zu Gunsten der Öffentlichkeit handeln würde. Er erläutert anhand des Lageplanes die dortige Situation.

 

Herr Dr. Ramrath bittet zu klären, ob es nicht einen einfacheren Weg gebe, um eine Baulast auf zu heben.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die Vertagung keine Bedenken bestehen.   

 

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Beschluss:

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 06.11.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald - gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich von Berchum. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 427, 428 (beide Flurstücke gehörten zum ehemaligen Flurstück 271) und das städtische Flurstück 434.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im Jahr 2009 eingeholt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Die Beratung der Vorlage wurde vertagt.

 

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Anlagen zur Vorlage