Beschlussvorlage - 0935/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.

Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch  das Innen- bzw. Schulministerium.

Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.

Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.

 

Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung beschlossen.

 

Das Landesprogramm besteht aus  3 Programmteilen:

 

1.                 Zusätzliche Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien

2.                 Eine pädagogische Übermittagsbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen, aber Nachmittagsunterricht benötigen („Geld oder Stellen“).

3.                 Einem Investitionsprogramm („1.000 Schulen-Programm“)

 

Als erste Orientierung hat die Verwaltung eine unverbindliche Abfrage an den städtischen Realschulen und Gymnasien durchgeführt. Im Ergebnis will sich keine Schule als gebundene Ganztagsschule bewerben, die Schulen wollen vielmehr am Programm „Geld oder Stelle“ teilnehmen.

Die weiteren Überlegungen können sich somit auf eine Teilnahme der Hagener Schulen an dem Programm „Geld oder Stelle“ und  ggf.  innerhalb eines stark  begrenzten finanziellen Rahmens am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ reduzieren.

 

Zur Durchführung des Programms „Geld oder Stelle  sollte, soweit möglich, auf das  bewährte Modell im Bereich der Offenen Ganztagsschule (Primarbereich)  zurückgegriffen werden. Konkret bedeutet dies, dass Kooperationspartner diese Aufgabe übernehmen würden.

 

Die Antragstellung auf Investitionsmittel hat für alle Maßnahmen bis zum 30.11.2008 zu erfolgen. Das Land gewährt je Schule eine maximale Förderung von 100.000 € mit der Maßgabe einer gleich hohen Kofinanzierung.  Alle objektbezogenen Mehraufwendungen darüber hinaus hat der Schulträger alleine zu tragen

Aufgrund der angenommenen Raumbedarfe wurde als ersten Anhaltspunkt eine überschlägige Einschätzung der voraussichtlichen Finanzmittel vorgenommen mit einem Gesamtfinanzbedarf von 5.818.000 €. Dem gegenüber steht die  Möglichkeit einer maximalen Förderung von 1.700.000 €.

 

 

 

 


 

 

Begründung

 

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung beschlossen.

 

 

Kurzinhalt der Landesprogramme

 

Das Landesprogramm, das mittlerweile durch verschiedene Erlasse konkretisiert wurde, besteht aus  3 Programmteilen:

 

4.                 Zusätzliche Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien

5.                 Eine pädagogische Übermittagsbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen, aber Nachmittagsunterricht benötigen („Geld oder Stellen“).

6.                 Einem Investitionsprogramm („1.000 Schulen-Programm“)

 

 

 

Neue Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien

Das Land beabsichtigt ab dem Schuljahr 2009/2010 zunächst 108 Schulen zu gebundenen Ganztagsschulen auszubauen. Konkret sollen je Kreis und kreisfreier Stadt jeweils eine Realschule und ein Gymnasium, beginnend mit der Klasse 5, als gebundener Ganztag geführt werden. Halbtagsangebote der jeweiligen Schulform sollen in erreichbarer Nähe bestehen bleiben.

Wie aus dem Bereich der Gesamtschulen und der Ganztagshauptschulen hinlänglich  bekannt, wird im gebundenen Ganztag der gesamte Schulbetrieb als „innere Schulangelegenheit“  mit einem Lehrerstellenzuschlag von 20% durch Landesbedienstete administriert, beim Schulträger verbleiben die schulorganisatorischen Aufgaben.

 

 

Pädagogische Übermittagsbetreuung („Geld oder Stelle“)

Für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, wird bereits ab dem 2. Halbjahr im Schuljahr 2008/2009 ein Programm zur pädagogischen Übermittagsbetreuung „Geld oder Stelle“ eingerichtet.  Die Schulen haben hierbei die Wahlmöglichkeit, ob sie für die pädagogische Übermittagsbetreuung Lehrerstellenanteile beantragen oder dafür einen entsprechenden Geldbetrag  in Anspruch nehmen, und mit der Durchführung  Dritte, so z.B. Träger der Jugendhilfe beauftragen. Aus dem Gesamtzusammenhang des Erlasses wird deutlich, dass die Antragsstellung und Verwaltung der Mittel, einschließlich des Abschlusses von Verträgen  als neue, zusätzliche Aufgabe auf den Schulträger zukommt.

Am Programm „Geld oder Stelle“ können nicht nur Realschulen und Gymnasien teilnehmen, sondern auch Hauptschulen und Förderschulen, die nicht Ganztagsschulen sind. Mit diesem Programm wird das bisherige Programm „Dreizehn Plus“ in der Sekundarstufe I abgelöst.

Antragsfrist für die Mittel, bezogen auf das 2. Halbjahr 2008/2009, ist der 31.10.2008, für das Schuljahr 2009/2010 der 31.12.2008.

 

 

Investitionsprogramm („1.000-Schulen – Programm“)

Mit dem Investitionsprogramm stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. € zur Verfügung.  Pro Schule beträgt die Förderung bis zur 100.000 €, mit der Maßgabe, dass ein Eigenanteil  in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Schulpauschale finanziert werden.

Gefördert werden damit Räumlichkeiten und Ersteinrichtung für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.

 

Weitere Einzelheiten können den als Anlage 1 beigefügten Erlassen entnommen werden.

 

 

Bewertung der Landesoffensive durch den Städtetag

Der Städtetag hat eine umfassende Stellungnahme  zu den Erlassentwürfen abgegeben. Die Stellungnahme, aus der die Einzelheiten entnommen werden können, ist als Anlage 2 beigefügt. Grundsätzlich hat die Stellungnahme aber nicht dazu geführt, dass die  aus Sicht der Kommunen kritischen Punkte verändert wurden, vielmehr ist im Grundsatz der Erlassentwurf  unverändert in Kraft getreten.

So wird beispielsweise  die Verpflichtung der Schulen im Rahmen des Erlasses  „Geld oder Stelle“ eine pädagogische Übermittagsbetreuung anzubieten, indirekt zu einer Verpflichtung des Schulträgers, eine entsprechende räumlich- und sächliche Infrastruktur zu schaffen. 

 

 

Rechtliche Einordnung der Ganztagsoffensive für die Stadt Hagen als Schulträger

Die Stadt  Leverkusen hat sich mit diesem Aspekt befasst, nachfolgend werden die Ausführungen wiedergegeben:

„Die Maßnahmen aus der vom Land NRW per Erlass vom 31.07.2008 geregelten Ganztagsoffensive müssen als Pflichtaufgabe mit Ermessen betrachtet werden. Dies ergibt sich aus der Erlasslage zur Ganztagsoffensive und dem Erlass des MSW vom 24.06.1992 zur „Fünf-Tage-Woche“ in der Fassung vom 31.07.2008 i.V. mit § 65 Abs. 2 Nr. 5 und § 8 Schulgesetz. Darüber hinaus erfüllen die Kommunen mit den Angeboten im Rahmen der Ganztagsoffensive und der Ausgestaltung dieser Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII die ihnen gemäß § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit § 24 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger öffentlicher Jugendhilfe auferlegte Pflicht zur bedarfsgerechter Bereitstellung von Betreuungsangeboten für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr.

Insofern zählen Leistungen der Kommunen zur Errichtung bzw. dem Betrieb von Ganztagsschulen, Übermittagsbetreuungen und anderen schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten zu den pflichtigen Leistungen. Die Landesregierung eröffnet damit ausdrücklich auch Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung (Nothaushaltsgemeinden) die Möglichkeit, sich an der Ganztagsoffensive zu beteiligen.“

 

 

 

 

Erste Überlegungen für eine mögliche Teilnahme der Stadt Hagen an der Landesoffensive

 

Abfrage an den Hagener Realschulen und Gymnasien

Als erste Orientierung hat die Verwaltung eine unverbindliche Abfrage an den städtischen Realschulen und Gymnasien durchgeführt, ob sie sich für den Ganztag bewerben, oder aber am Programm „Stelle oder Geld“ teilnehmen wollen. Im Ergebnis beabsichtigt  keine Schule sich als  Ganztagsschule zu bewerben. Vielmehr wollen die Schulen am Programm „Geld oder Stelle“ teilnehmen.

Für die verbindliche Teilnahme der Schulen ist ein zustimmender Beschluss der Schulkonferenz erforderlich.

 

Die weiteren Überlegungen können sich somit auf eine Teilnahme der Hagener Schulen an dem Programm „Geld oder Stelle“ und  ggf.  innerhalb eines stark  begrenzten finanziellen Rahmens am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ reduzieren.

 

 

Mögliches Modell der Durchführung im Rahmen von „Geld oder Stelle“

Davon ausgehend, dass  Schulen überwiegend  die Möglichkeit der Kapitalisierung des Lehrerstellenanteils in Anspruch nehmen werden, soll, soweit möglich, das  bewährte Modell im Bereich der Offenen Ganztagsschule (Primarbereich)  auf die Durchführung des Programms „Geld oder Stelle“ übertragen werden. Konkret bedeutet dies, dass Kooperationspartner diese Aufgabe übernehmen, und zwar sowohl die pflichtige pädagogische Übermittagsbetreuung incl. Mittagstisch, als auch darüber hinaus gehende Ganztags- und Betreuungsbedarfe und AG-Angebote.

Zur der Finanzierung erhält der Kooperationspartner für die pflichtige pädagogische Übermittagsbetreuung  die dafür vorgesehenen Fördermittel, die durch den Schulträger zu beantragen sind.

Für darüber hinaus gehende Ganztags- und Betreuungsbedarfe sowie AG-Angebote kann der Kooperationspartner je nach Bedarfslage zur Refinanzierung  der Kosten einen Elternbeitrag erheben.

 

 


 

 

Mögliche Umsetzung des Investitionsprogramms („1.000 Schulen-Programm“)

 

Antragstellung

Die Antragstellung auf Investitionsmittel hat für alle Maßnahmen bis zum 30.11.2008 zu erfolgen, die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2010 umgesetzt und abgerechnet sein.

Wie bereits erwähnt, beträgt der Investitionszuschuss des Landes pro Maßnahme max. 100.000 € mit der Maßgabe  einer gleich hohen Kofinanzierung.  Alle objektbezogenen Mehraufwendungen darüber hinaus hat der Schulträger alleine zu tragen. Es erfolgt eine Gesamtförderung  ohne Verpflichtung zur objektscharfen Zuordnung zum Um-, Aus- oder Neubau von Mensen, Küchen, Freizeit-, Hausaufgaben- und Betreuungsräumen sowie zur Ersteinrichtung von Verpflegungs- und Aufenthalts-/Freizeiträumen.

Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Katasterplan mit Kennzeichnung der Schulstandorte und der Investitionsstandorte, falls diese außerhalb des Schulstandortes liegen.
  • Grundrisszeichnungen mit Flächenangaben der zu schaffenden Räume und Umbauten.
  • Kostenplan und Darstellung der Gesamtfinanzierung.

 

 

 

 

 

 

Räumliche Bedarfssituation

Im Grundsatz besteht faktisch eine Teilnahmepflicht der „Halbtagsschulen“ in der Sekundarstufe I an der pädagogischen Übermittagsbetreuung, sofern am Nachmittag Unterricht stattfindet.  Die Realschulen und Gymnasien haben dies bereits bestätigt, indem sie die Absichtserklärung zur Teilnahme am Programm „Geld oder Stelle“ abgegeben haben.

Daneben können auch noch die Halbtagshauptschulen Heubing, Altenhagen und Geschwister-Scholl  teilnehmen, darüber hinaus die 4 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Sekundarstufe I. Bei den Hauptschulen und Förderschulen muss die Teilnahme an dem Programm „Geld oder Stelle“ noch geprüft werden. Für die weiteren Betrachtungen werden diese Schulen mit einbezogen.

 

Eine überschlägige Ersteinschätzung der Raumbedarfe kann aus der aktuellen Schulentwicklungsplanung (Verwaltungsvorlage 0772/2008) für die allgemeinbildenden Schulen hergeleitet werden.

Der Abgleich der Raumressourcen und Schülerzahlenentwicklung bis zum Planungszeitraum 2016/2017 zeigt im Bereich der Gymnasien eine räumliche Unterdeckung. Im Ergebnis müssten Ganztagsflächen grundsätzlich zusätzlich geschaffen werden.

Im Bereich der Realschulen entsprechen die vorhandenen Raumressourcen aktuell dem Bedarf. Bis 2016/2017 werden die Raumressourcen den Bedarf laut Schülerzahlenvorausberechnung um gut 2 Züge übersteigen. Möglicherweise könnte zumindest teilweise eine Ganztagsnutzung im Raumbestand durch Umbau möglich sein.  

Im Bereich der Hauptschulen gibt es bereits jetzt Raumüberhänge, die jedoch durch Schulschließungen aufgehoben werden sollen. Ziel müsste  es sein, bei den verbleibenden Halbtagshauptschulen im vorhandenen Raumbestand notwendige Ganztagsflächen zu schaffen.

Durch die Teilnahme der  4 Förderschulen an der Offenen Ganztagschule (Primarbereich) gibt es dort bereits eine Ganztagsinfrastruktur (Küche und Essbereich, sowie Gruppenräume). Hier wäre eine bedarfsorientierte Ausweitung von Gruppenräumen für den Bereich der Sekundarstufe I vorzunehmen. 

 

Eine Quantifizierung der benötigen Fläche kann zum jetzigen Zeitpunkt nur ganz überschlägig in Anlehnung an das Musterraumprogramm erfolgen, das  Quadratmeterangaben für den Ganztagsbereich in Abhängigkeit von Schulgrößen vorgibt.

Demnach würde sich folgender Raumbedarf bei den Realschule und Gymnasien ergeben:

Schule

Zügigkeit

Raumbedarf nach Musterraumprogramm

(in qm)

RS Haspe

2,5

450

RS Emst

4

720

RS Luise-Rehling

2

360

RS Heinrich-Heine

3

540

RS Hohenlimburg

3,5

630

RS Halden

3

540

 

 

 

Chr.-Rohlfs-Gymn.

3,5

630

Fichte-Gymn.

3

540

Ricarda-Huch-Gymn.

3

540

Albrecht-Dürer-Gymn.

2

360

Theodor-Heuss-Gymn.

4

720

Gymn. Hohenlimburg

3

540

 

 

 

Insgesamt

 

6.570

 

 

 

Finanzierung

Für eine überschlägige abstrakte Einschätzung benötigter Finanzmittel wird unterstellt, dass für die Durchführung der  pädagogischen Übermittagsbetreuung lediglich 1/3 der errechneten Ganztagsflächen zusätzlich geschaffen werden müssen, durch Um-, Aus- und nachrangig, soweit nicht anders lösbar, durch Neubau.

Für die Realschulen und Gymnasien ergibt sich mithin eine Fläche von 2.190 qm. Der Städtetag gibt in seiner Stellungnahme als Richtwert  Baukosten i.H.v. von 2.200 € je qm an, es ergäbe sich demnach ein Finanzbedarf von 4.818.000 €.

Wie bereits erwähnt, wäre bei den Hauptschulen zunächst der Bedarf zu prüfen. Nach dem derzeitigen Stand könnten maximal 3 Halbtagshauptschulen am Programm teilnehmen. Für die überschlägige Finanzbetrachtung wird davon ausgegangen, dass der Finanzbedarf je Hauptschule 200.000 €  nicht übersteigt.

Im Bereich der 4 Förderschulen wird von einem maximalen Finanzbedarf von 100.000 € je Schule ausgegangen.

Daraus ergibt sich folgende tabellarische Finanzdarstellung:

 

Schulform

Finanzbedarf

Gesamt

Maximale

Förderung

Rechnerischer Eigenanteil

Realschulen und Gymnasien

4.818.000 €

1.200.000 €

3.618.000 €

Hauptschulen

600.000 €

300.000 €

300.000 €

Förderschulen

400.000 €

200.000 €

200.000 €

 

 

 

 

Gesamt

5.818.000 €

1.700.000 €

4.118.000 €

 

 

Bei dem dargestellten Kostenansatz handelt es sich um eine abstrakte Berechnung, die lediglich als ein erster Ansatzpunkt angesehen werden kann.

Genauere Aussagen werden nur dann möglich sein, wenn je Schule vor Ort bedarfsorientiert ein bautechnisches Konzept mit dazugehöriger Grobkostenschätzung erstellt wird.

Dabei sollte auch die Möglichkeit verfolgt  werden, bei Schulzentren Ganztagsräume für die Nutzung beispielsweise durch 2 Schulen zu schaffen. Dies könnte im Einzelfall dazu führen, dass abweichend geringere Kostenvolumen festgestellt werden.

Um- oder Ausbauten im Bestand können auch Brandschutzmaßnahmen nach sich ziehen, weil der Bestandsschutz für das Gebäude entfällt. Diese, mitunter erheblichen Kosten sind in der  Finanzdarstellung nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten für die allgemeine Ausstattung der Ganztagsräume.

 

Für die weitere Finanzbetrachtung wird von dem errechneten Finanzbedarf von 5.818.000 € ausgegangen, dem maximale Fördermittel von 1.700.000 € gegenüberstehen. Somit verbleibt ein Eigenmittelbedarf von 4.118.000 €,

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Stadt sind stark eingeschränkt.  Die Mittel der Schulpauschale sind für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 bereits verplant. Die Verwaltung sieht lediglich die Möglichkeit,  die PC-Ausstattungen (incl. Vernetzungen) auf das unerlässliche Maß in 2009 zu reduzieren. Somit könnte ein Betrag von bis zu 300.000 € in 2009 freigesetzt werden.

Für 2010 sind in der Schulpauschale Mittel i.H.v. 2.695.000 € noch nicht verplant. Hier bestünde die Möglichkeit, diese freien Mittel schwerpunktmäßig für Investitionen der Ganztagsoffensive einzusetzen (Stand der Schulpauschale  = Mai 2008).

 


 

 

Bei dem Ausbau und der Inanspruchnahme von Fördermitteln wäre auch die Dauer der Zweckbindung zu beachten, die für Gebäude bei 20 Jahren, für Ausstattung bei 10 Jahren liegt.  Größere Investitionen sollten nur für die Schulen/Schulgebäude erfolgen, die dauerhaft für den Schulbetrieb vorgesehen sind.

 

 

 

Betriebskosten

 

Durch mögliche Flächenausweitungen bzw. durch die intensivere Nutzung von Schulraum ist von einer Erhöhung der Betriebskosten auszugehen, so z.B. bei den Energie- und Reinigungskosten.

Die  Aufwendungen für die Essensausgabe im Bereich der gebundenen Ganztagsschulen gehören zum Pflichtbereich des Schulträgers.  Für den Bereich der pädagogischen Übermittagsbetreuung ist ebenfalls davon auszugehen.

Sowohl innerhalb der Schulverwaltung als auch in den Schulsekretariaten würde  die Administration der Ganztagsoffensive einen personellen Mehraufwand bedeuten. Dies gilt insbesondere während der Aufbauphase, aber auch danach in abgeschwächter Intensität auf Dauer. 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

5,818 Mio.  

a)  Zuschüsse Dritter

1,700 Mio. €

b)  Eigenfinanzierungsanteil   (aus Mitteln der Schulpauschale)

4,118 Mio. €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2112

2115

2117

2121

, Teilfinanzstelle

wird einge-richtet.

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

5,818 Mio. €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

siehe Beschluss

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

29.10.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stimmt der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zu, da die Finanzierung der Maßnahme ohne städtische Eigenmittel nicht gesichert ist.

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 6

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

04.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

Reduzieren

04.11.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe betrachtet diesen Beratungsgegenstand als 1. Lesung und vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 11.12.2008.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

 

Erweitern

05.11.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

Erweitern

06.11.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

27.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, fristwahrend die Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich einer Entscheidung des Innenministeriums und einer Entscheidung des Rates der Stadt Hagen am 18.12.2008, die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.

Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch das Innen- bzw. Schulministerium.

Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.

Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.

 

Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

03.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fristwahrend die Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich einer Entscheidung des Innenministers und einer Entscheidung des Rates der Stadt Hagen am 18.12.2008, die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.

Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch  das Innen- bzw. Schulministerium.

Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.

Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.

 

Die BV-Nord fordert die Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser Maßnahmen in Gänze zu finanzieren!

 

Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

Reduzieren

09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.    Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer Entscheidung des Innenministeriums,die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.

Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch  das Innen- bzw. Schulministerium.

Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.

Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser Maßnahmen in Gänze zu finanzieren.

 

Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Hagen-Mitte die Ausbauplanungen an den bezirklichen Schulen rechtzeitig vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, fristwahrend die Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich einer Entscheidung des Innenministers und einer Entscheidung des Rates der Stadt Hagen am 18.12.2008, die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.

Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch  das Innen- bzw. Schulministerium.

Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.

Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.

 

Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser Maßnahme in Gänze zu finanzieren und somit dem Konnexitätsprinzip Rechnung zu tragen.

 

Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

 

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

Erweitern

26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen