Beschlussvorlage - 0935/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.10.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.11.2008
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09.12.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.11.2008
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11.12.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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05.11.2008
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03.12.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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05.11.2008
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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06.11.2008
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesoffensive entsprechend den
Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere
Entwicklung zu berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum
Ausbau durch das Innen- bzw.
Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im
investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu
kompensieren.
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagsbetreuung beschlossen.
Das Landesprogramm besteht
aus 3 Programmteilen:
1.
Zusätzliche
Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
2.
Eine pädagogische
Übermittagsbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine
Ganztagsschule besuchen, aber Nachmittagsunterricht benötigen („Geld oder
Stellen“).
3.
Einem
Investitionsprogramm („1.000 Schulen-Programm“)
Als erste Orientierung hat
die Verwaltung eine unverbindliche Abfrage an den städtischen Realschulen und
Gymnasien durchgeführt. Im Ergebnis will sich keine Schule als gebundene
Ganztagsschule bewerben, die Schulen wollen vielmehr am Programm „Geld
oder Stelle“ teilnehmen.
Die weiteren Überlegungen
können sich somit auf eine Teilnahme der Hagener Schulen an dem Programm
„Geld oder Stelle“ und
ggf. innerhalb eines stark begrenzten finanziellen Rahmens am
Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ reduzieren.
Zur Durchführung des
Programms „Geld oder Stelle“
sollte, soweit möglich, auf das
bewährte Modell im Bereich der Offenen Ganztagsschule
(Primarbereich) zurückgegriffen werden.
Konkret bedeutet dies, dass Kooperationspartner diese Aufgabe übernehmen würden.
Die Antragstellung auf Investitionsmittel
hat für alle Maßnahmen bis zum 30.11.2008 zu erfolgen. Das Land gewährt je
Schule eine maximale Förderung von 100.000 € mit der Maßgabe einer gleich
hohen Kofinanzierung. Alle
objektbezogenen Mehraufwendungen darüber hinaus hat der Schulträger alleine zu
tragen
Aufgrund der angenommenen
Raumbedarfe wurde als ersten Anhaltspunkt eine überschlägige Einschätzung der voraussichtlichen
Finanzmittel vorgenommen mit einem Gesamtfinanzbedarf von 5.818.000 €.
Dem gegenüber steht die Möglichkeit
einer maximalen Förderung von 1.700.000 €.
Begründung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagsbetreuung beschlossen.
Kurzinhalt der Landesprogramme
Das Landesprogramm, das
mittlerweile durch verschiedene Erlasse konkretisiert wurde, besteht aus 3 Programmteilen:
4.
Zusätzliche
Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
5.
Eine pädagogische
Übermittagsbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine
Ganztagsschule besuchen, aber Nachmittagsunterricht benötigen („Geld oder
Stellen“).
6.
Einem
Investitionsprogramm („1.000 Schulen-Programm“)
Neue Ganztagsrealschulen
und Ganztagsgymnasien
Das Land beabsichtigt ab dem
Schuljahr 2009/2010 zunächst 108 Schulen zu gebundenen Ganztagsschulen
auszubauen. Konkret sollen je Kreis und kreisfreier Stadt jeweils eine
Realschule und ein Gymnasium, beginnend mit der Klasse 5, als gebundener
Ganztag geführt werden. Halbtagsangebote der jeweiligen Schulform sollen in
erreichbarer Nähe bestehen bleiben.
Wie aus dem Bereich der
Gesamtschulen und der Ganztagshauptschulen hinlänglich bekannt, wird im gebundenen Ganztag der
gesamte Schulbetrieb als „innere Schulangelegenheit“ mit einem Lehrerstellenzuschlag von 20% durch
Landesbedienstete administriert, beim Schulträger verbleiben die schulorganisatorischen
Aufgaben.
Pädagogische
Übermittagsbetreuung („Geld oder Stelle“)
Für alle Schulen der
Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, wird bereits ab dem 2. Halbjahr
im Schuljahr 2008/2009 ein Programm zur pädagogischen Übermittagsbetreuung
„Geld oder Stelle“ eingerichtet.
Die Schulen haben hierbei die Wahlmöglichkeit, ob sie für die
pädagogische Übermittagsbetreuung Lehrerstellenanteile beantragen oder dafür
einen entsprechenden Geldbetrag in
Anspruch nehmen, und mit der Durchführung
Dritte, so z.B. Träger der Jugendhilfe beauftragen. Aus dem
Gesamtzusammenhang des Erlasses wird deutlich, dass die Antragsstellung und
Verwaltung der Mittel, einschließlich des Abschlusses von Verträgen als neue, zusätzliche Aufgabe auf den
Schulträger zukommt.
Am Programm „Geld oder
Stelle“ können nicht nur Realschulen und Gymnasien teilnehmen, sondern
auch Hauptschulen und Förderschulen, die nicht Ganztagsschulen sind. Mit diesem
Programm wird das bisherige Programm „Dreizehn Plus“ in der
Sekundarstufe I abgelöst.
Antragsfrist für die Mittel,
bezogen auf das 2. Halbjahr 2008/2009, ist der 31.10.2008, für das Schuljahr
2009/2010 der 31.12.2008.
Investitionsprogramm
(„1.000-Schulen – Programm“)
Mit dem Investitionsprogramm
stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. € zur Verfügung. Pro Schule beträgt die Förderung bis zur
100.000 €, mit der Maßgabe, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger
erbracht wird. Der Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Schulpauschale
finanziert werden.
Gefördert werden damit
Räumlichkeiten und Ersteinrichtung für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in
Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.
Weitere Einzelheiten können
den als Anlage 1 beigefügten Erlassen entnommen werden.
Bewertung der Landesoffensive durch den
Städtetag
Der Städtetag hat eine
umfassende Stellungnahme zu den
Erlassentwürfen abgegeben. Die Stellungnahme, aus der die Einzelheiten
entnommen werden können, ist als Anlage 2 beigefügt. Grundsätzlich hat die
Stellungnahme aber nicht dazu geführt, dass die
aus Sicht der Kommunen kritischen Punkte verändert wurden, vielmehr ist
im Grundsatz der Erlassentwurf
unverändert in Kraft getreten.
So wird beispielsweise die Verpflichtung der Schulen im Rahmen des
Erlasses „Geld oder Stelle“
eine pädagogische Übermittagsbetreuung anzubieten, indirekt zu einer
Verpflichtung des Schulträgers, eine entsprechende räumlich- und sächliche
Infrastruktur zu schaffen.
Rechtliche Einordnung der
Ganztagsoffensive für die Stadt Hagen als Schulträger
Die Stadt Leverkusen hat sich mit diesem Aspekt
befasst, nachfolgend werden die Ausführungen wiedergegeben:
„Die Maßnahmen aus der
vom Land NRW per Erlass vom 31.07.2008 geregelten Ganztagsoffensive müssen als
Pflichtaufgabe mit Ermessen betrachtet werden. Dies ergibt sich aus der
Erlasslage zur Ganztagsoffensive und dem Erlass des MSW vom 24.06.1992 zur
„Fünf-Tage-Woche“ in der Fassung vom 31.07.2008 i.V. mit § 65 Abs.
2 Nr. 5 und § 8 Schulgesetz. Darüber hinaus erfüllen die Kommunen mit den
Angeboten im Rahmen der Ganztagsoffensive und der Ausgestaltung dieser
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII
die ihnen gemäß § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit § 24
Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger öffentlicher
Jugendhilfe auferlegte Pflicht zur bedarfsgerechter Bereitstellung von
Betreuungsangeboten für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr.
Insofern zählen Leistungen
der Kommunen zur Errichtung bzw. dem Betrieb von Ganztagsschulen,
Übermittagsbetreuungen und anderen schulischen Ganztags- und
Betreuungsangeboten zu den pflichtigen Leistungen. Die Landesregierung eröffnet
damit ausdrücklich auch Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung
(Nothaushaltsgemeinden) die Möglichkeit, sich an der Ganztagsoffensive zu
beteiligen.“
Erste Überlegungen für eine mögliche
Teilnahme der Stadt Hagen an der Landesoffensive
Abfrage an den Hagener
Realschulen und Gymnasien
Als erste Orientierung hat
die Verwaltung eine unverbindliche Abfrage an den städtischen Realschulen und
Gymnasien durchgeführt, ob sie sich für den Ganztag bewerben, oder aber am
Programm „Stelle oder Geld“ teilnehmen wollen. Im Ergebnis beabsichtigt keine Schule sich als Ganztagsschule zu bewerben. Vielmehr wollen
die Schulen am Programm „Geld oder Stelle“ teilnehmen.
Für die verbindliche
Teilnahme der Schulen ist ein zustimmender Beschluss der Schulkonferenz
erforderlich.
Die weiteren Überlegungen
können sich somit auf eine Teilnahme der Hagener Schulen an dem Programm
„Geld oder Stelle“ und
ggf. innerhalb eines stark begrenzten finanziellen Rahmens am
Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ reduzieren.
Mögliches Modell der
Durchführung im Rahmen von „Geld oder Stelle“
Davon ausgehend, dass Schulen überwiegend die Möglichkeit der Kapitalisierung des
Lehrerstellenanteils in Anspruch nehmen werden, soll, soweit möglich, das bewährte Modell im Bereich der Offenen
Ganztagsschule (Primarbereich) auf die
Durchführung des Programms „Geld oder Stelle“ übertragen werden.
Konkret bedeutet dies, dass Kooperationspartner diese Aufgabe übernehmen, und
zwar sowohl die pflichtige pädagogische Übermittagsbetreuung incl.
Mittagstisch, als auch darüber hinaus gehende Ganztags- und Betreuungsbedarfe
und AG-Angebote.
Zur der Finanzierung erhält
der Kooperationspartner für die pflichtige pädagogische
Übermittagsbetreuung die dafür
vorgesehenen Fördermittel, die durch den Schulträger zu beantragen sind.
Für darüber hinaus gehende
Ganztags- und Betreuungsbedarfe sowie AG-Angebote kann der Kooperationspartner
je nach Bedarfslage zur Refinanzierung
der Kosten einen Elternbeitrag erheben.
Mögliche Umsetzung des
Investitionsprogramms („1.000 Schulen-Programm“)
Antragstellung
Die Antragstellung auf
Investitionsmittel hat für alle Maßnahmen bis zum 30.11.2008 zu erfolgen, die
Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2010 umgesetzt und abgerechnet sein.
Wie bereits erwähnt, beträgt
der Investitionszuschuss des Landes pro Maßnahme max. 100.000 € mit der
Maßgabe einer gleich hohen
Kofinanzierung. Alle objektbezogenen
Mehraufwendungen darüber hinaus hat der Schulträger alleine zu tragen. Es
erfolgt eine Gesamtförderung ohne
Verpflichtung zur objektscharfen Zuordnung zum Um-, Aus- oder Neubau von
Mensen, Küchen, Freizeit-, Hausaufgaben- und Betreuungsräumen sowie zur
Ersteinrichtung von Verpflegungs- und Aufenthalts-/Freizeiträumen.
Mit dem Antrag müssen
folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Katasterplan mit Kennzeichnung der Schulstandorte
und der Investitionsstandorte, falls diese außerhalb des Schulstandortes
liegen.
- Grundrisszeichnungen mit Flächenangaben der zu
schaffenden Räume und Umbauten.
- Kostenplan und Darstellung der
Gesamtfinanzierung.
Räumliche Bedarfssituation
Im Grundsatz besteht
faktisch eine Teilnahmepflicht der „Halbtagsschulen“ in der
Sekundarstufe I an der pädagogischen Übermittagsbetreuung, sofern am Nachmittag
Unterricht stattfindet. Die Realschulen
und Gymnasien haben dies bereits bestätigt, indem sie die Absichtserklärung zur
Teilnahme am Programm „Geld oder Stelle“ abgegeben haben.
Daneben können auch noch die
Halbtagshauptschulen Heubing, Altenhagen und Geschwister-Scholl teilnehmen, darüber hinaus die 4
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Sekundarstufe I. Bei den
Hauptschulen und Förderschulen muss die Teilnahme an dem Programm „Geld
oder Stelle“ noch geprüft werden. Für die weiteren Betrachtungen werden
diese Schulen mit einbezogen.
Eine überschlägige
Ersteinschätzung der Raumbedarfe kann aus der aktuellen
Schulentwicklungsplanung (Verwaltungsvorlage 0772/2008) für die
allgemeinbildenden Schulen hergeleitet werden.
Der Abgleich der
Raumressourcen und Schülerzahlenentwicklung bis zum Planungszeitraum 2016/2017
zeigt im Bereich der Gymnasien eine räumliche Unterdeckung. Im Ergebnis müssten
Ganztagsflächen grundsätzlich zusätzlich geschaffen werden.
Im Bereich der Realschulen
entsprechen die vorhandenen Raumressourcen aktuell dem Bedarf. Bis 2016/2017
werden die Raumressourcen den Bedarf laut Schülerzahlenvorausberechnung um gut
2 Züge übersteigen. Möglicherweise könnte zumindest teilweise eine
Ganztagsnutzung im Raumbestand durch Umbau möglich sein.
Im Bereich der Hauptschulen
gibt es bereits jetzt Raumüberhänge, die jedoch durch Schulschließungen
aufgehoben werden sollen. Ziel müsste es
sein, bei den verbleibenden Halbtagshauptschulen im vorhandenen Raumbestand
notwendige Ganztagsflächen zu schaffen.
Durch die Teilnahme der 4 Förderschulen an der Offenen Ganztagschule
(Primarbereich) gibt es dort bereits eine Ganztagsinfrastruktur (Küche und
Essbereich, sowie Gruppenräume). Hier wäre eine bedarfsorientierte Ausweitung
von Gruppenräumen für den Bereich der Sekundarstufe I vorzunehmen.
Eine Quantifizierung der benötigen
Fläche kann zum jetzigen Zeitpunkt nur ganz überschlägig in Anlehnung an das
Musterraumprogramm erfolgen, das
Quadratmeterangaben für den Ganztagsbereich in Abhängigkeit von
Schulgrößen vorgibt.
Demnach würde sich folgender
Raumbedarf bei den Realschule und Gymnasien ergeben:
|
Schule |
Zügigkeit |
Raumbedarf nach Musterraumprogramm (in qm) |
|
RS Haspe |
2,5 |
450 |
|
RS Emst |
4 |
720 |
|
RS Luise-Rehling |
2 |
360 |
|
RS Heinrich-Heine |
3 |
540 |
|
RS Hohenlimburg |
3,5 |
630 |
|
RS Halden |
3 |
540 |
|
|
|
|
|
Chr.-Rohlfs-Gymn. |
3,5 |
630 |
|
Fichte-Gymn. |
3 |
540 |
|
Ricarda-Huch-Gymn. |
3 |
540 |
|
Albrecht-Dürer-Gymn. |
2 |
360 |
|
Theodor-Heuss-Gymn. |
4 |
720 |
|
Gymn. Hohenlimburg |
3 |
540 |
|
|
|
|
|
Insgesamt |
|
6.570 |
Finanzierung
Für eine überschlägige
abstrakte Einschätzung benötigter Finanzmittel wird unterstellt, dass für die
Durchführung der pädagogischen
Übermittagsbetreuung lediglich 1/3 der errechneten Ganztagsflächen zusätzlich
geschaffen werden müssen, durch Um-, Aus- und nachrangig, soweit nicht anders
lösbar, durch Neubau.
Für die Realschulen und
Gymnasien ergibt sich mithin eine Fläche von 2.190 qm. Der Städtetag gibt in
seiner Stellungnahme als Richtwert
Baukosten i.H.v. von 2.200 € je qm an, es ergäbe sich demnach ein
Finanzbedarf von 4.818.000 €.
Wie bereits erwähnt, wäre
bei den Hauptschulen zunächst der Bedarf zu prüfen. Nach dem derzeitigen Stand
könnten maximal 3 Halbtagshauptschulen am Programm teilnehmen. Für die
überschlägige Finanzbetrachtung wird davon ausgegangen, dass der Finanzbedarf
je Hauptschule 200.000 € nicht
übersteigt.
Im Bereich der 4
Förderschulen wird von einem maximalen Finanzbedarf von 100.000 € je
Schule ausgegangen.
Daraus ergibt sich folgende
tabellarische Finanzdarstellung:
|
Schulform |
Finanzbedarf Gesamt |
Maximale Förderung |
Rechnerischer Eigenanteil |
|
Realschulen und Gymnasien |
4.818.000 € |
1.200.000 € |
3.618.000 € |
|
Hauptschulen |
600.000 € |
300.000 € |
300.000 € |
|
Förderschulen |
400.000 € |
200.000 € |
200.000 € |
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
5.818.000 € |
1.700.000 € |
4.118.000 € |
Bei dem dargestellten
Kostenansatz handelt es sich um eine abstrakte Berechnung, die lediglich als
ein erster Ansatzpunkt angesehen werden kann.
Genauere Aussagen werden nur
dann möglich sein, wenn je Schule vor Ort bedarfsorientiert ein bautechnisches
Konzept mit dazugehöriger Grobkostenschätzung erstellt wird.
Dabei sollte auch die
Möglichkeit verfolgt werden, bei
Schulzentren Ganztagsräume für die Nutzung beispielsweise durch 2 Schulen zu
schaffen. Dies könnte im Einzelfall dazu führen, dass abweichend geringere
Kostenvolumen festgestellt werden.
Um- oder Ausbauten im
Bestand können auch Brandschutzmaßnahmen nach sich ziehen, weil der
Bestandsschutz für das Gebäude entfällt. Diese, mitunter erheblichen Kosten
sind in der Finanzdarstellung nicht
enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten für die allgemeine Ausstattung
der Ganztagsräume.
Für die weitere
Finanzbetrachtung wird von dem errechneten Finanzbedarf von 5.818.000 €
ausgegangen, dem maximale Fördermittel von 1.700.000 € gegenüberstehen.
Somit verbleibt ein Eigenmittelbedarf von 4.118.000 €,
Die
Finanzierungsmöglichkeiten der Stadt sind stark eingeschränkt. Die Mittel der Schulpauschale sind für die
Haushaltsjahre 2008 und 2009 bereits verplant. Die Verwaltung sieht lediglich
die Möglichkeit, die PC-Ausstattungen
(incl. Vernetzungen) auf das unerlässliche Maß in 2009 zu reduzieren. Somit
könnte ein Betrag von bis zu 300.000 € in 2009 freigesetzt werden.
Für 2010 sind in der
Schulpauschale Mittel i.H.v. 2.695.000 € noch nicht verplant. Hier bestünde
die Möglichkeit, diese freien Mittel schwerpunktmäßig für Investitionen der
Ganztagsoffensive einzusetzen (Stand der Schulpauschale = Mai 2008).
Bei dem Ausbau und der
Inanspruchnahme von Fördermitteln wäre auch die Dauer der Zweckbindung zu
beachten, die für Gebäude bei 20 Jahren, für Ausstattung bei 10 Jahren
liegt. Größere Investitionen sollten nur
für die Schulen/Schulgebäude erfolgen, die dauerhaft für den Schulbetrieb
vorgesehen sind.
Betriebskosten
Durch mögliche
Flächenausweitungen bzw. durch die intensivere Nutzung von Schulraum ist von
einer Erhöhung der Betriebskosten auszugehen, so z.B. bei den Energie- und
Reinigungskosten.
Die Aufwendungen für die Essensausgabe im Bereich
der gebundenen Ganztagsschulen gehören zum Pflichtbereich des Schulträgers. Für den Bereich der pädagogischen
Übermittagsbetreuung ist ebenfalls davon auszugehen.
Sowohl innerhalb der
Schulverwaltung als auch in den Schulsekretariaten würde die Administration der Ganztagsoffensive
einen personellen Mehraufwand bedeuten. Dies gilt insbesondere während der
Aufbauphase, aber auch danach in abgeschwächter Intensität auf Dauer.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
X |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
5,818 Mio. € |
|||||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
1,700 Mio. € |
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil (aus Mitteln der Schulpauschale) |
4,118 Mio. € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
2112 2115 2117 2121 |
,
Teilfinanzstelle |
wird
einge-richtet. |
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
5,818 Mio. € |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
siehe Beschluss |
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
437,3 kB
|

29.10.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
stimmt der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zu, da die Finanzierung der
Maßnahme ohne städtische Eigenmittel nicht gesichert ist.
27.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, fristwahrend die Förderanträge
bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich einer Entscheidung
des Innenministeriums und einer Entscheidung des Rates der Stadt Hagen am
18.12.2008, die Landesoffensive
entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die
weitere Entwicklung zu berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung
der Verpflichtung zum Ausbau durch das Innen- bzw. Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der
Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen
Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind
innerhalb des Budgets zu kompensieren.
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010
umzusetzen.
03.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristwahrend
die Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich
einer Entscheidung des Innenministers und einer Entscheidung des Rates der
Stadt Hagen am 18.12.2008, die
Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und
laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum
Ausbau durch das Innen- bzw.
Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im
investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu
kompensieren.
Die BV-Nord fordert die
Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser Maßnahmen
in Gänze zu finanzieren!
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.
09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung
wird beauftragt, vorbehaltlich einer Entscheidung des Innenministeriums,die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen
in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu
berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung
der Verpflichtung zum Ausbau durch das
Innen- bzw. Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der
Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen
Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind
innerhalb des Budgets zu kompensieren.
Der Rat
der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die
Durchführung dieser Maßnahmen in Gänze zu finanzieren.
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010
umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, der Bezirksvertretung Hagen-Mitte die Ausbauplanungen an den
bezirklichen Schulen rechtzeitig vorzulegen.
11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristwahrend
die Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich
einer Entscheidung des Innenministers und einer Entscheidung des Rates der
Stadt Hagen am 18.12.2008, die
Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und
laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum
Ausbau durch das Innen- bzw.
Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im
investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu
kompensieren.
Die Bezirksvertretung Haspe fordert
die Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser
Maßnahme in Gänze zu finanzieren und somit dem Konnexitätsprinzip Rechnung zu
tragen.
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
||
|
Dafür: |
13 |
|
|