Beschlussvorlage - 0236/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Nutzungsänderung des ehemaligen Ausflugsrestaurants Märchenwald zu 3-zügiger Kindertagesstätte mit Übernachtungsmöglichkeitauf dem Grundstück Piepenbrink 65AZ.: 4/63/A/0012/09
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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01.04.2009
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06.05.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Nutzungsänderung
des ehemaligen Ausflugsrestaurants Märchenwald zu 3-zügiger Kindertagesstätte
mit Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Grundstück Piepenbrink 65
Gemarkung
Holthausen, Flur 30, Flurstück 247 vor.
Der
Wohnbestand von zwei Wohneinheiten bleibt bestehen.
AZ.:
4/63/A/0012/09
Baugesuchskonferenz
vom 5.3.09
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt.
Es
liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Nach
§ 35 Absatz 4 Satz 4 BauGB kann ein solches Vorhaben zugelassen werden, wenn
die Nutzungsänderung dem erhaltenswerten, dem Bild der Kulturlandschaft
prägenden Gebäude, auch wenn –wie hier- die Nutzung teilweise aufgegeben wurde,
und wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der
Erhaltung des Gestaltwerts dient.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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493,9 kB
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