Beschlussvorlage - 0216/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan Hagenhier: Befreiung nach § 69 LG für Einleitung von Niederschlagswasser in den geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 "Wald und Teiche Gut Schönfeld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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18.03.2009
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06.05.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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19.03.2009
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07.05.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
s.
Begründung
Begründung
Die Stadt Hagen erstellt
den Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) „Volmarsteiner Straße“ für ein
geplantes Gewerbegebiet. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass
Niederschlagswasser in dezentralen Filterschächten und einem zentralen
Regenrückhaltebecken zu sammeln und in zwei angrenzende Vorfluter, den
Schönfeldbach und den Hegtbach einzuleiten.
Die Einleitung in den
Schönfeldbach soll gedrosselt vom Regenrückhaltebecken aus über eine ca. 25 m
lange Ableitung durch den geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 „Wald
und Teiche Gut Schönfeld“ erfolgen. Hierzu ist eine Befreiung gem. § 69
Landschaftsgesetz NRW von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen für
geschützte Landschaftsbestandteile erforderlich. Die SEH hat mit Schreiben v.
17.02.2009 einen Antrag auf Befreiung gestellt (s. Anlage).
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt, die Befreiung gem. § 69 Abs. 1 b) aus
überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit unter Auflagen zu erteilen.
Wie im Befreiungsantrag beschrieben, ist die Beeinträchtigung des Baumbestandes möglichst gering zu halten.
Weitere beabsichtigte Auflagen sind Abtransport des anfallenden Aushubs aus dem
Schutzgebiet, eine naturnahe Gestaltung des Gerinnes und das Anpflanzen von
Waldrandgehölzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224 kB
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06.05.2009 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt die Befreiung gem. § 69 LG NRW zu
erteilen.
Zusatz:
Die Entwässerungsanlagen sind gem. den Ausführungen in dem Schreiben der SEH vom 05.05.2009 zu errichten.