18.03.2009 - 11 Landschaftsplan Hagenhier: Befreiung nach § 69 ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Wiemann und Herr Reuter-Droste. Unter Beteiligung von Herrn Meilwes, Herrn Freier und Herrn Reuter-Droste wird erörtert, dass das Oberflächenwasser von Fahrwegen vor der Einleitung in das Gewässer über entsprechende Filterschächte gereinigt wird und dass die Entwässerung der Autobahn nicht über das geplante System erfolgt. Ferner wird unter Beteiligung von Herrn Thiel, Herrn Fähmel, Herrn Bögemann und Herrn Reuter-Droste diskutiert, ob das geplante Rückhaltebecken so konzipiert werden kann, dass dort im Sinne des Amphibienschutzes dauerhaft eine gewisse Wassermenge einstaut. Dies ist möglich, führt jedoch zu einem erhöhten Flächenbedarf für die Entwässerungseinrichtung, was wiederum zu Lasten der Gewerbeflächen geht. Auch der Rentabilitätsaspekt spielt hier eine Rolle. Herr Thiel fordert, hier entsprechende Prioritäten zu setzen. Über den Unmut von Herrn Meilwes, dass bei der vorliegende Planung abermals Entwässerungseinrichtungen in einen geschützten Landschaftsbestandteil geplant werden, entfacht sich eine Diskussion über Alternativen, wie z. B. die Einleitung des Regenwassers jenseits der Volmarsteiner Straße. Idealerweise sollte ein entsprechender Durchlass nach Ansicht von Herrn Thiel so gestaltet werden, dass er gleichzeitig als Amphibientunnel fungieren kann. Herr Reuter-Droste betont, dass es zu der vorgelegten Planung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Alternative gibt. Er erklärt ferner auf Nachfrage von Herrn Meilwes, dass z. Zt. ein entsprechendes Antragsverfahren nach Wasserrecht laufe.

 

Um die weiteren Planungen nicht zu lange aufzuhalten wird abgestimmt, dass Herr Thiel, Herr Fähmel, Herr Saure und Herr Meilwes am 03.04.2009 einen Ortstermin durchführen und stellvertretend für den übrigen Beirat über die Sache entscheiden.

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Abstimmungsergebnis:

x

 1. Lesung

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          2

 

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Anlagen zur Vorlage