Beschlussvorlage - 0216/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Schönfeldbach im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 „Wald und Teiche Gut Schönfeld“ zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

s. Begründung

 

 

Begründung

 

 

Die Stadt Hagen erstellt den Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) „Volmarsteiner Straße“ für ein geplantes Gewerbegebiet. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass Niederschlagswasser in dezentralen Filterschächten und einem zentralen Regenrückhaltebecken zu sammeln und in zwei angrenzende Vorfluter, den Schönfeldbach und den Hegtbach einzuleiten.

 

Die Einleitung in den Schönfeldbach soll gedrosselt vom Regenrückhaltebecken aus über eine ca. 25 m lange Ableitung durch den geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 „Wald und Teiche Gut Schönfeld“ erfolgen. Hierzu ist eine Befreiung gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen für geschützte Landschaftsbestandteile erforderlich. Die SEH hat mit Schreiben v. 17.02.2009 einen Antrag auf Befreiung gestellt (s. Anlage).

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, die Befreiung gem. § 69 Abs. 1 b) aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit unter Auflagen zu erteilen. Wie im Befreiungsantrag beschrieben, ist die Beeinträchtigung des  Baumbestandes möglichst gering zu halten. Weitere beabsichtigte Auflagen sind Abtransport des anfallenden Aushubs aus dem Schutzgebiet, eine naturnahe Gestaltung des Gerinnes und das Anpflanzen von Waldrandgehölzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.03.2009 - Naturschutzbeirat - vertagt

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19.03.2009 - Umweltausschuss - vertagt

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06.05.2009 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt die Befreiung gem. § 69 LG NRW zu erteilen.

 

Zusatz:

Die Entwässerungsanlagen sind gem. den Ausführungen in dem Schreiben  der SEH vom 05.05.2009 zu errichten.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

Anmerkung:

Herr Schumacher hat Sitzung verlassen.

Herr Keßler  nicht anwesend.

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07.05.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen