Beschlussvorlage - 0478/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bearbeitungsstand der Beschlussfassung des Umweltausschuss vom 22.04.2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Das derzeit vorliegende Konzept zur Eindämmung der Stadttaubenpopulation basiert im wesentlichen auf den in den letzten Jahren erarbeiteten Vorschlägen der Verwaltung und wird in zahlreichen anderen Kommunen bereits seit längerem mit Erfolg eingesetzt.

Bereits zu Beginn der Diskussion muß allerdings erneut darauf hingewiesen werden, dass eine deutlich sichtbare zahlenmäßige Reduktion der Tiere erst mittelfristig, d.h. in einem Zeitraum von ca. 5 Jahren zu erwarten ist, da Tauben eine Lebenserwartung von mindestens 10 Jahren besitzen. Mit dieser Vorgabe kann ein tragfähiges Handlungsschema wie das unten beschriebene zu Stande kommen.

 

Im einzelnen:

 

·        Gespräche mit Beteiligten

 

s.a. “Kooperation mit dem Tierschutzverein”

 

Frau Rosenkranz, Vorsitzende der Tiernothilfe Hagen e.V. (ehemalige Betreuung des Taubenturms am Arbeitsamt) sieht momentan kaum Möglichkeiten, das Konzept mit finanziellen oder personellen Mitteln zu unterstützen. Lediglich eine Person wäre u.U. zur Mitarbeit bereit. Voraussetzung für ein weiteres Engagement der TNH sei die Verpflichtung der Stadt Hagen, das Konzept über mindestens 2 Jahre durchzuführen. Vorfälle wie das unerwartet ausgesprochene Fütterungsverbot im Jahre 2003 müssten von vorneherein ausgeschlossen werden, wenn es zu einer künftigen Zusammenarbeit kommen soll.

 

 

·        Wissenschaftliche Untersuchung

 

Die vom UWA im April beschlossene Ausschreibung einer wissenschaftlichen Untersuchung erfolgte am 29. April. Ein entsprechendes Schreiben ging an die in Frage kommenden Tierärztlichen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich wurde Herr Prof. Dr. Haag-Wackernagel, Universität Basel, informiert. Dieser hat um 1990 herum umfassende Untersuchungen zur Reduzierung der Stadttaubenanzahl in Basel durchgeführt. Seine Erfahrungen liegen allen derzeit durchgeführten Stadttaubenkonzepten zugrunde.

 

Antworten bzw. Bewerbungen liegen derzeit nicht vor.  Insofern erübrigt sich die Vorlage von Bewerbungen für den Umweltausschuss.

 

Der Tierarzt der Taubenklinik des Verbands Deutscher Brieftaubenzüchter in Essen, Herr Dr. med. vet. Kamphausen wurde zeitgleich kontaktiert. Er ist bereit, als Gutachter die Situation vor Ort zu beurteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. In einem ersten Gespräch betonte er allerdings, dass die Aussichten für eine zukünftige Entwicklung bzw. für einen zukünftigen Einsatz eines auf Hormonbasis beruhenden Tierarzneimittels zur Unterbindung der Taubenfertilität gering sind.

 

Eine Terminvereinbarung wird in absehbarer Zeit erfolgen.

 

·        Kooperation mit dem Tierschutzverein

 

Gespräche mit dem Vorstand des Tierschutzvereins führten zu dem folgenden Ergebnis:

Die Einbindung des Tierschutzvereins ist nach Auskunft der 1. Vorsitzenden Frau Kalhöfer-Sander erst dann denkbar, wenn ein mit dem Umweltamt abgestimmtes tierschutzkonformes und für praxisreif befundenes Konzept vorliegt. Danach kann auch über eine ehrenamtliche und finanzielle Mitarbeit gesprochen werden. Es wird  gewünscht, die Brieftaubenzüchter Hagens (fachgerechte Beratung, ehrenamtliche Betreuung) mit einzubinden. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass die Betreuung der Taubenschläge wie vor einigen Jahren über eine mit KFZ und entsprechender Einrichtung ausgestattere Person (Taubenwart) zu erfolgen hat.

 

 

 

·        Zielvorstellung

 

Die derzeit ca. 1200 Stadttauben sollen mittelfristig, d.h. in einem Zeitraum von etwa 5 Jahren auf ca. 800 Tiere, die an drei Standorten (Innenstadt, Bahnhof und Arbeitsamt, Umgebung des Wilhelmsplatz) leben, reduziert werden. Hierzu werden professionelle Brieftaubenschläge mit einer Aufnahmekapazität von ca. 200 bis 280 Tauben errichtet.

 

 

·        Standortvorschläge für betreute Taubenschläge

 

Nach mehreren Begehungen von Örtlichkeiten mit stark erhöhtem Taubenbestand u.a. in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e.V. werden  folgende Standorte für Taubenschläge in Übereinstimmung mit der Bezirksvertretung Mitte nach einer Besprechung am 08.06.2004 als geeignet angesehen:

 

 

Innenstadt:

 

1.      Obergeschoss bzw. Dach des ehemaligen Stadtarchivs

 

2.      als Alternative die dem Dr. Ferdinand David-Park zugewandte Dachfläche (Flachdach) des neuen Verwaltungstraktes B.

 

Um im Innenstadtbereich eine ausreichende Anbindung der Tiere an einen bestimmten Standort zu erreichen, darf dieser nicht in einer abgelegenen Region ohne entsprechende Taubenpräsenz liegen, da i.d.F. keine Annahme erfolgen würde.

 

 

Arbeitsamt und Bahnhof:

 

Da auch auf Grund der mit der Bezirksvertretung Mitte geführten Diskussion Einigkeit besteht, professionelle und groß dimensionierte Taubenschläge in Dachflächenniveau einzurichten, wird der Standort des bisherigen Taubenhauses am Arbeitsamt auf Wunsch der BV Mitte aufgegeben.

 

 

Vorgeschlagen wird das Flachdach des Rathaus II (Das Gebäude befindet sich im Besitz des AXA-Konzerns, dessen Zustimmung eingeholt werden muss.)

 

Als alternativer Standort zum Arbeitsamt wird das in unmittelbarer Nähe gelegene leer stehende und von Stadttauben besetzte Gebäude der Fa. Hemsoth (hinter der Straße “Am Hauptbahnhof” in Gleisnähe) vorgeschlagen. Auch dieses Gelände befindet sich in Privatbesitz.

 

 

Wilhelmsplatz:

 

Das Gebäude der Feuerwache am Bergischen Ring (städtisches Eigentum) eignet sich für die Errichtung eines Taubenschlags zur Aufnahme der Tauben vom Wilhelmsplatz und von der Schwenke. Hier ist auch die von privaten Interessenten immer wieder eingeforderte Beispielfunktion der Kommune gegeben.

 

Alternativ kommt der ehemalige Bunker in der Bachstraße in Betracht. Hier hat es bereits entsprechende Vorarbeiten gegeben.

 

Eine weitere Möglichkeit stellt das in städtischem Eigentum befindliche Parkhaus am Bergischen Ring dar, das gleichzeitig einen Teil der Tauben vom Wilhelmsplatz und aus dem Bahnhofsbereich aufnehmen könnte.

 

 

·        Einsatz einer auf Hormonbasis beruhenden Taubenpille

 

Derzeit gibt es kein in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Tierarzneimittel für den genannten Einsatz. Anderslautende Meldungen entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Somit würde der Einsatz des vorhandenen Präparates Fertistop einen Straftatbestand nach dem Arzneimittelgesetz darstellen.

Herr Prof. Dr. Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover sieht keinen weiteren Forschungsbedarf zu Fragestellungen einer hormonellen Taubenpille. Weder sei ein Produkt in der Entwicklung noch sei die Zulassung des vorhandenen Präparates zu erwarten. Daher komme auch kein neuerlicher Tierversuch in Frage, da die wissenschaftliche Untersuchung abgeschlossen ist.

 

Nach Angaben von Wissenschaftlern der Zulassungsbehörde für Tierarzneimittel ist es nicht möglich, das vorhandene Präparat zum Schädlingsbekämpfungsmittel umzuwidmen. Per definitionem muss ein solches Mittel den Tod des Schädlings zur Folge haben. Die Definition des Arzneimittels ergibt sich aus der Beeinflussung biologischer Vorgänge im Organismus, die im Falle von Fertistop gegeben sind (Einfluss auf Ovarien und Hoden).

 

Zur Zeit wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen ein in Frankreich, der Schweiz und Italien angewandtes Kontrazeptivum für Tauben in Deutschland zugelassen werden kann (siehe Anlage).

 

 

·        Maßnahmenplan und finanzielle Auswirkungen

 

Die in den letzten Jahren als Haushaltsansatz für die Eindämmung der Taubenpopulation bereit gestellten Mittel (7.000,-€) sind der Konsolidierung zugeschlagen worden. Es bedarf somit eines neuen überplanmäßigen Ansatzes aus städtischen Haushaltsmitteln. Die Spendenbereitschaft der Tierschutzorganisationen muss z.Zt. als sehr zurückhaltend beurteilt werden. Es ist aber nach erfolgreicher Konzeptumsetzung nicht ausgeschlossen, dass von diesen wieder Spenden einzuwerben sind.

 

In Abstimmung mit der BV Mitte sollen die Taubenschläge stufenweise errichtet werden. Daraus ergeben sich für die ersten drei Jahre folgende Kalkulationsgrundlagen:

 

 

1. Jahr:

 

Errichtung eines professionellen Taubenschlags                                             ca. 6.000,-€

Aufwandspauschale für einen Taubenwart                                                      ca. 2.000,-€

Taubenfutter sowie Reinigungs- u. Desinfektionsmaterialien, Sonstiges        ca. 1.000,-€

Taubenpille (falls möglich)                                                                               ca. 2.000,-€

 

Weitere Kosten (wissenschaftliche Betreuung, Untersuchungen, PR-Arbeit etc.) können z.Zt. nur grob geschätzt werden. Sie richten sich nach Art und Umfang der anfallenden Tätigkeiten und werden mit ca. 5.000,-€  beziffert.

 

Somit würden im ersten Jahr Kosten in Höhe von ca. 16.000,-€ anfallen.

 

 

2. Jahr:

 

Errichtung eines zweiten Taubenschlags                                                        ca. 6.000,-€

Aufwandspauschale für einen Taubenwart                                                     ca. 4.000,-€

Taubenfutter sowie Reinigungs- u. Desinfektionsmaterialien, Sonstiges       ca. 2.000,-€

Taubenpille (falls möglich)                                                                              ca. 4.000,-€

Öffentlichkeitsarbeit, Untersuchungen etc.                                                     ca. 3.000,-€

 

Somit fallen im zweiten Jahr Kosten in Höhe von ca. 19.000,-€ an.

 

 

3.      und folgende Jahre:

 

Errichtung eines dritten Taubenschlags                                                          ca. 6.000,-€

Aufwandspauschale für einen Taubenwart                                                     ca. 6.000,-€

Taubenfutter sowie Reinigungs- u. Desinfektionsmaterialien, Sonstiges       ca. 3.000,-€

Taubenpille (falls möglich)                                                                              ca. 6.000,-€

Öffentlichkeitsarbeit, Untersuchungen etc.                                                     ca. 3.000,-€

 

Somit fallen im dritten Jahr Kosten in Höhe von ca. 24.000,-€ an, in den Folgejahren ca. 18.000,-.€ pro Jahr.

 

Im Haushaltsplan 2004 ist allerdings bereits kein Haushaltsansatz mehr für diese Maßnahme vorgesehen. Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg am 16.06.2004 eine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes abgelehnt hat, unterliegt die Stadt Hagen weiterhin den Beschränkungen der Übergangswirtschaft. Daher ist eine Finanzierung aus städtischen Mitteln zurzeit nicht möglich.

 

·        Öffentlichkeitsarbeit

 

Eine breit angelegte Informationskampagne zum Hagener Stadttaubenkonzept wird sich nach entsprechendem Beschluss und Umsetzung der ersten Maßnahmen anschließen. Hierzu werden das Ordnungsamt, das Presse- und Informationsamt sowie die Medien einbezogen .

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

x

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

Folgejahre

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

 

 

 

 

    

1180.571.00205

16.000

19.000

24.000

18.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

x

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.x

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Beschlüsse

Erweitern

29.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

29.06.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Für alle im Umweltausschuss vertretenen Fraktionen hat die Durchsetzung des Gesamtkonzeptes oberste Priorität.

 

Abstimmungsergebnis:

X    Einstimmig beschlossen

 

2.      Bis zum 31.10. diesen Jahres sind an 2 Standorten (Arbeitsamt und Wehringhausen) kontrollierte Fütterungsaktionen mit ehrenamtlichem Personal (wie bereits z.Zt.) und unter der Aufsicht des Umweltamtes u.a. zur Zählung der Taubenbestände durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

X    Einstimmig beschlossen

 

3.      Der Bau eines ersten Taubenschlages ist bis zum 31.10.2004 durchzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 8

 

 

Dagegen:

 6

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

Reduzieren

01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Für alle im Umweltausschuss vertretenen Fraktionen hat die Durchsetzung des Gesamtkonzeptes oberste Priorität.

 

Bis zum 31.10.2004 sind an 2 Standorten (Arbeitsamt und Wehrighausen) kontrollierte Fütterungsaktionen mit ehrenamtlichem Personal (wie bereits z.Zt.) und unter der Aufsicht des Umweltamtes u.a. zur Zählung der Taubenbestände durchzuführen.

 

Der Bau eines ersten Taubenschlages ist bis zum 31.10.2004 durchzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0