Beschlussvorlage - 0136/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket IIGesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Tanja Rauschmayr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Verwaltung
berichtet über den derzeitigen Stand der Informationen zum Konjunkturpaket II
Begründung
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat beabsichtigen o.g.
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder in einem
beschleunigten Verfahren zu beschließen. Investitionsschwerpunkte sind
Bildungseinrichtungen und Investitionen in Infrastruktur. Die Umsetzung des
Förderprogramms erfolgt durch die Länder.
Insgesamt stehen 13,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Der von den
Gemeinden zu erbringende Eigenanteil wird durch die Länder festgesetzt.
Eine erste Modellrechnung der Mittelvergabe an Gemeinden und
Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen liegt vor. Demnach ist damit zu rechnen,
dass Hagen – in Summe 26.667.960
Euro - für den Investitionsschwerpunkt Bildung von 17.542.761 Euro und für
den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur von 9.125.199 Euro an pauschalen
Zuweisungen erhält.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann nach Aussage des Bundes
der Eigenanteil von Gemeinden in Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage
durch das KfW-Programm „Investitionsoffensive für strukturschwache
Gemeinden“ vorfinanziert werden (siehe auch Schreiben vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).
Laut Aussage des Städtetages (siehe auch Schreiben vom
02.02.2009) soll für den 12,5%-igen Anteil der Kommunen sichergestellt werden,
dass auch finanzschwache Kommunen am Konjunkturprogramm teilnehmen. Ab 2012
sollen in 10 Jahresraten die kommunalen Anteile aufgebracht werden, für Hagen
entspräche dies einer jährlichen Annuität von rd. 335.000 €.
Zum Verfahren und zur weiteren Handhabung der unterschiedlichen
rechtlichen Vorgaben soll auf Landesebene eine Arbeitsgruppe gebildet werden.
Deren vordringliche Aufgabe ist die Erarbeitung einer Handreichung des Landes
an die Kommunen
Gefördert werden zusätzliche - das Kriterium der Zusätzlichkeit
ist derzeit noch nicht vom Land definiert - Bauinvestitionen, die kurzfristig
in 2009 und 2010 umgesetzt werden können. Für in 2010 begonnene
Investitionsvorhaben können Finanzhilfen im Jahr 2011 eingesetzt werden, wenn
selbständige Abschnitte des Vorhabens abgeschlossen werden.
Maßnahmen, die im Kommunalhaushalt gesichert sind, können nicht
mit Bundesmitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden. D.h. Maßnahmen für
die bereits Rückstellungen gebildet wurden entfallen. Diese gelten dann auch
nicht als investive sondern als konsumtive Maßnahme.
Nach Art. 104 b GG kann der Bund nur für solche Investitionen
in Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zur Verfügung stellen „soweit das
Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“. Es bedarf einer
Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Art. 74 GG. Deshalb kann der Bund
nicht generell die Modernisierung von Schulen fördern, wohl aber deren
energetische Sanierung und den Einbau erneuerbarer Energien. Im Rahmen der
Gesamtbetrachtung muss die energetische Sanierung den Schwerpunkt
einer Gesamtsanierung der konkreten Infrastruktureinrichtung darstellen. Der Bund kann die Finanzhilfen zurückfordern,
wenn von einem Land geförderte einzelne Maßnahmen ihrer Art nach den festgelegten
Förderbereichen nicht entsprechen.
Beim Investitionsschwerpunkt Bildung kommt es nicht auf den
Träger an. Es muss nur gesichert sein, dass das Gebäude auch unter
Berücksichtigung der absehbaren demographischen Veränderungen genutzt werden
soll.
Förderfähig ist die Sanierung von Gebäuden mit den
Schwerpunkten Verringerung der CO2-Emmissionen und der Steigerung
der Energieeffizienz.
Der Katalog für (sonstige) Infrastruktur umfasst als relevante
Bereiche den Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), Lärmschutzmaßnahmen an
kommunalen Straßen und sonstige Infrastrukturinvestitionen.
Städtebauliche Infrastruktur umfasst u.a. Jugend- und
Altentreffs, Sportstätten, Stadtteilbibliotheken, Gebäude der (freiwilligen)
Feuerwehren, Museen und Theater, das Rathaus und sonstige Verwaltungsgebäude
der Stadt. Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsfürsorge, die durch
Gebühren oder Beiträge finanziert werden, werden nicht gefördert.
Zu unterscheiden sind Infrastruktureinrichtungen innerhalb
eines Städtebaufördergebietes - umfassende Gesetzgebungs- und Förderkompetenz
des Bundes nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches und damit
nach derzeitiger Erkenntnislage voll umfänglich förderfähig– und
außerhalb der Gebiete – Konkretisierung der Zuständigkeit lediglich auf
energetische Sanierung und Barrierefreiheit -.
Weitere Schritte:
Das Bundesgesetz ist zu verabschieden. Die Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern ist zu unterzeichen und die Landes(-förder)
-richtlinien sind anzupassen bzw. zu erarbeiten.
Die Hagener Projekte (siehe beigefügte erste Vorschlagsliste)
müssen in Abstimmung mit den Bundes- und Landesrichtlinien verfeinert werden.
Vergabeverfahren:
Ein empfehlender Erlass zur „Beschleunigung von Investitionen
durch Vereinfachung im Vergaberecht“ liegt bereits vor.
Um die Zuständigkeitsregeln der GO/ Hauptsatzung einzuhalten
soll eine weitere detailliertere Vorlage über die Sammelpositionen zeitnah
erstellt und in die weitere politische Beratung gebracht werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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111,1 kB
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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
In Ergänzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.1.2009 –TOP 5.1 Drucksachen-Nr.: 0032/2009- beschließt der Rat:
1. Die Maßnahmeliste der Vorlage 0136/2009 wird nur als erste Überlegung der Verwaltung für den Einsatz der Mittel auf dem z.Zt. bestehenden Informationsstand zur Kenntnis genommen. Diese Liste muss fortgeschrieben und den endgültigen Regelungen angepasst werden, sobald diese vorliegen. Bis dahin kann sie noch nicht als verbindliche Planungsgrundlage betrachtet werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
2. Die Projekte Sanierung und Modernisierung Ischelandhalle und Neubau Tierheim sind für eine zeitnahe Vergabe beschlussreif vorzubereiten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
3. Für die abschließende Entscheidung über das Gesamtpaket sind für die vom Rat zu treffende Auswahl in beiden Investitionsschwerpunkten eine ausreichende Anzahl geeigneter zusätzlicher Projekte vorzustellen, die den Vergabekriterien für die Mittelverwendung entsprechen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
4. Mit Aufträgen aus dem Konjunkturpaket II können Arbeitsplätze im heimischen Handwerk und in der regionalen Wirtschaft erhalten und gesichert werden.
Das im Gesetz vorgesehene vereinfachte Vergabeverfahren dient der Beschleunigung der Investitionen und dem gezielten Einsatz der Mittel vor Ort und in der Region. Der Rat fordert die Verwaltung auf, wenn nötig die Hagener Vergaberegelungen entsprechend anzupassen und ggf. zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
5. Die Maßnahmen des Konjunkturpakets II sind zwingend in 2009 und 2010 umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass dies mit den vorhandenen personellen Kapazitäten in den ausführenden Bereichen, insbesondere der GWH, gewährleistet ist. Sollten die zusätzlichen Aufgaben nicht aus dem Bestand leistbar sein, sind dem Rat rechtzeitig Alternativen vorzuschlagen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |