Beschlussvorlage - 0136/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Stand der Informationen zum Konjunkturpaket II

 

 

Begründung

 

Der Deutsche Bundestag und Bundesrat beabsichtigen o.g. Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder in einem beschleunigten Verfahren zu beschließen. Investitionsschwerpunkte sind Bildungseinrichtungen und Investitionen in Infrastruktur. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt durch die Länder.

 

Insgesamt stehen 13,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Der von den Gemeinden zu erbringende Eigenanteil wird durch die Länder festgesetzt.

 

Eine erste Modellrechnung der Mittelvergabe an Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen liegt vor. Demnach ist damit zu rechnen, dass Hagen – in Summe 26.667.960 Euro - für den Investitionsschwerpunkt Bildung von 17.542.761 Euro und für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur von 9.125.199 Euro an pauschalen Zuweisungen erhält.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann nach Aussage des Bundes der Eigenanteil von Gemeinden in Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage durch das KfW-Programm „Investitionsoffensive für strukturschwache Gemeinden“ vorfinanziert werden (siehe auch Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).

Laut Aussage des Städtetages (siehe auch Schreiben vom 02.02.2009) soll für den 12,5%-igen Anteil der Kommunen sichergestellt werden, dass auch finanzschwache Kommunen am Konjunkturprogramm teilnehmen. Ab 2012 sollen in 10 Jahresraten die kommunalen Anteile aufgebracht werden, für Hagen entspräche dies einer jährlichen Annuität von rd. 335.000 €.

 

Zum Verfahren und zur weiteren Handhabung der unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben soll auf Landesebene eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Deren vordringliche Aufgabe ist die Erarbeitung einer Handreichung des Landes an die Kommunen

 

Gefördert werden zusätzliche - das Kriterium der Zusätzlichkeit ist derzeit noch nicht vom Land definiert - Bauinvestitionen, die kurzfristig in 2009 und 2010 umgesetzt werden können. Für in 2010 begonnene Investitionsvorhaben können Finanzhilfen im Jahr 2011 eingesetzt werden, wenn selbständige Abschnitte des Vorhabens abgeschlossen werden.

 

Maßnahmen, die im Kommunalhaushalt gesichert sind, können nicht mit Bundesmitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden. D.h. Maßnahmen für die bereits Rückstellungen gebildet wurden entfallen. Diese gelten dann auch nicht als investive sondern als konsumtive Maßnahme.


 

 

Nach Art. 104 b GG kann der Bund nur für solche Investitionen in Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zur Verfügung stellen „soweit das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“. Es bedarf einer Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Art. 74 GG. Deshalb kann der Bund nicht generell die Modernisierung von Schulen fördern, wohl aber deren energetische Sanierung und den Einbau erneuerbarer Energien. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung muss die energetische Sanierung den Schwerpunkt einer Gesamtsanierung der konkreten Infrastruktureinrichtung darstellen. Der Bund kann die Finanzhilfen zurückfordern, wenn von einem Land geförderte einzelne Maßnahmen ihrer Art nach den festgelegten Förderbereichen nicht entsprechen.

 

Beim Investitionsschwerpunkt Bildung kommt es nicht auf den Träger an. Es muss nur gesichert sein, dass das Gebäude auch unter Berücksichtigung der absehbaren demographischen Veränderungen genutzt werden soll.

 

Förderfähig ist die Sanierung von Gebäuden mit den Schwerpunkten Verringerung der CO2-Emmissionen und der Steigerung der Energieeffizienz.

 

Der Katalog für (sonstige) Infrastruktur umfasst als relevante Bereiche den Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen und sonstige Infrastrukturinvestitionen.

 

Städtebauliche Infrastruktur umfasst u.a. Jugend- und Altentreffs, Sportstätten, Stadtteilbibliotheken, Gebäude der (freiwilligen) Feuerwehren, Museen und Theater, das Rathaus und sonstige Verwaltungsgebäude der Stadt. Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsfürsorge, die durch Gebühren oder Beiträge finanziert werden, werden nicht gefördert.

 

Zu unterscheiden sind Infrastruktureinrichtungen innerhalb eines Städtebaufördergebietes - umfassende Gesetzgebungs- und Förderkompetenz des Bundes nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches und damit nach derzeitiger Erkenntnislage voll umfänglich förderfähig– und außerhalb der Gebiete – Konkretisierung der Zuständigkeit lediglich auf energetische Sanierung und Barrierefreiheit -.

 

Weitere Schritte:

Das Bundesgesetz ist zu verabschieden. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist zu unterzeichen und die Landes(-förder) -richtlinien sind anzupassen bzw. zu erarbeiten.

Die Hagener Projekte (siehe beigefügte erste Vorschlagsliste) müssen in Abstimmung mit den Bundes- und Landesrichtlinien verfeinert werden.

 

Vergabeverfahren:

Ein empfehlender Erlass zur „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht“ liegt bereits vor.

 

Um die Zuständigkeitsregeln der GO/ Hauptsatzung einzuhalten soll eine weitere detailliertere Vorlage über die Sammelpositionen zeitnah erstellt und in die weitere politische Beratung gebracht werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

In Ergänzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.1.2009 –TOP 5.1 Drucksachen-Nr.: 0032/2009- beschließt der Rat:

 

 

1.         Die Maßnahmeliste der Vorlage 0136/2009 wird nur als erste Überlegung der           Verwaltung für den Einsatz der Mittel auf dem z.Zt. bestehenden            Informationsstand zur Kenntnis genommen. Diese Liste muss fortgeschrieben             und den endgültigen Regelungen angepasst werden, sobald diese vorliegen. Bis             dahin kann sie noch nicht als verbindliche Planungsgrundlage betrachtet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

2.         Die Projekte Sanierung und Modernisierung Ischelandhalle und Neubau Tierheim     sind für eine zeitnahe Vergabe beschlussreif vorzubereiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

3.         Für die abschließende Entscheidung über das Gesamtpaket sind für die vom Rat     zu treffende Auswahl in beiden Investitionsschwerpunkten eine ausreichende          Anzahl geeigneter zusätzlicher Projekte vorzustellen, die den Vergabekriterien für          die Mittelverwendung entsprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.         Mit Aufträgen aus dem Konjunkturpaket II können Arbeitsplätze im heimischen           Handwerk und in der regionalen Wirtschaft erhalten und gesichert werden.

            Das im Gesetz vorgesehene vereinfachte Vergabeverfahren dient der            Beschleunigung der Investitionen und dem gezielten Einsatz der Mittel vor Ort           und in der Region. Der Rat fordert die Verwaltung auf, wenn nötig die Hagener    Vergaberegelungen entsprechend anzupassen und ggf. zur Beschlussfassung     vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

5.         Die Maßnahmen des Konjunkturpakets II sind zwingend in 2009 und 2010      umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass dies mit den   vorhandenen personellen Kapazitäten in den ausführenden Bereichen,     insbesondere der GWH, gewährleistet ist. Sollten die zusätzlichen Aufgaben nicht    aus dem Bestand leistbar sein, sind dem Rat rechtzeitig Alternativen   vorzuschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen