Beschlussvorlage - 0956/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablehnung eines Angebots der Übernahme von zwei Steinplastiken aus dem Nachlass von Eva Niestrath-Berger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Gabriele Knust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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10.12.2008
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27.01.2009
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10.03.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Im Jahr
2004 schenkte die Nichte der 1993 verstorbenen Hagener Künstlerin
Eva-Niestrath-Berger, Frau Elke Eve aus Dortmund, dem Karl Ernst Osthaus-Museum
den in ihrem Besitz befindlichen Nachlass der Künstlerin. Im November 2004 nahm
die Stadt Hagen mit Beschluss des Kultur- und Weiterbildungsausschusses die
Schenkung an.
Eva
Niestrath-Berger, geb. 1914 in Wallerfangen/Saar, Ausbildung zur Bildhauerin
u.a. bei ihrem späteren Mann Karel Niestrath, wohnte seit 1951 in Hagen. Sie
lebte und arbeitete im Haus Busch, wo sie im Januar 1993 starb. Eva
Niestrath-Berger ist eine der wichtigsten Bildhauerinnen der Nachkriegszeit des
20. Jhs., die weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt geworden ist und sich
im Bereich der internationalen Konstruktivisten-Szene einen Namen gemacht. Im
Jahr 1991 erhielt sie den Karl Ernst Osthaus-Preis. 1993 widmete ihr das Karl
Ernst Osthaus-Museum eine Retrospektive. Eva Niestrath-Berger ist im Hagener
Stadtraum mit zahlreichen Werken vertreten. Sie schuf mehrere mittel- bis
großformatige Plastiken in verschiedenen Materialien. Insgesamt befinden sich
knapp 20 Arbeiten von ihr im öffentlichen Raum, in verschiedenen Hagener
Schulen und in einigen anderen öffentlichen Einrichtungen. Die 7 Stelen, im
Volksmund „sieben Dezernenten“ genannt, stehen seit dem Sommer 2004
im Ferdinand-David-Park. In der Sammlung des Karl Ernst Osthaus-Museums
befinden sich einige Arbeiten auf Papier sowie zwei Bronzearbeiten aus den
fünfziger bzw. sechziger Jahren und ein Holzrelief von 1970.
Der
umfangreiche Nachlass lagert im Kellergeschoß des Gebäudes Hochstraße 71.
Bisher konnten die zumeist großen oder schweren Arbeiten aus Platzgründen noch
nicht inventarisiert werde. Zudem ist bei vielen Arbeiten fraglich, ob sie
überhaupt in den städtischen Kunstbesitz übernommen werden sollen, da ihr
Zustand mehr oder weniger desolat ist und eine Restaurierung unverhältnismäßig
teuer wäre.
Nun bietet
Frau Eve der Stadt zwei weitere Arbeiten als Schenkung an, sofern für diese
Werke ein geeigneter, repräsentativer Aufstellungsort gefunden würde.
Es handelt
sich um 2 Reliefs aus Kunststein, die seit dem Tod von Eva Niestrath an der
Aussenwand von Haus Busch lehnen.
Die Werke haben folgende Maße:
- Steinguß sandfarben:
H 118 x B 152 x T 15 cm
- Steinguß rot:
H 89 x B 156 x T 10 cm
Die beiden
Werke sind in einem relativ guten Zustand. Sie sind ziemlich verschmutzt (Moos,
Vogelkot) und bedürften einer gründlichen, jedoch die Oberfläche nicht
beschädigenden Reinigung.
Im Karl Ernst Osthaus Museum selbst
bzw. im Außenbereich des Museumsareals können die Arbeiten nicht angebracht
werden.
Sie benötigen zur Aufhängung eine
stabile Wand, in die Haken eingelassen werden können. Alternativ müssten sie in
eine stabile Wand eingelassen werden
Seitens 23 können ebenfalls keine
Vorschläge für eine angemessene Aufstellung der Plastiken an einem repräsentativen
Ort unterbreitetet werden.
Da kein repräsentativer Ort für eine
Anbringung der Skulpturen im öffentlichen Raum gefunden werden kann und eine
Aufstellung der beiden Kunstwerke erhebliche Folgekosten erzeugen würde
(Transport, Reinigung, evtl. restauratorische Festigungsmaßnahmen, Anbringung,
Pflege), schlägt die Verwaltung vor, seitens der Stadt Hagen das Angebot der
Übernahme abzulehnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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10.03.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Das
Angebot zur Übernahme der zwei Steinplastiken aus dem Nachlass von Eva
Niestrath-Berger wird dankbar angenommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Plastiken zu inventarisieren sowie die
Plastiken auf der Basis des vorliegenden Angebots für den Transport, die Reinigung
und deren Anbringung wie beigefügt skizziert an der Betonwand der Treppenanlage
zur Volme im Bereich des Rathauses an der Volme anzubringen.
3.
Die
Bezirksvertretung Mitte stellt für diesen Zweck aus ihren bezirksbezogenen
Mitteln für die Pflege des Ortsbildes bis zu 500 € zur Verfügung.
10.03.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kultur-und
Weiterbildungsausschuss schließt sich dem Beschluss der BV-Mitte vom 10.03.09
an:
- Das Angebot zur
Übernahme der zwei Steinplastiken aus dem Nachlass von Eva
Niestrath-Berger wird dankbar
angenommen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Plastiken zu inventarisieren sowie die
Plastiken auf der Basis des vorliegenden Angebots
für den Transport, die Reinigung und deren Anbringung wie beigefügt skizziert
an der Betonwand der Treppenanlage zur Volme im Bereich des Rathauses an der
Volme anzubringen.
- Die
Bezirksvertretung Mitte stellt für diesen Zweck aus ihren bezirksbezogenen
Mitteln für die Pflege des Ortsbildes bis zu 500 € zur Verfügung.
Zusatzbeschluss
des KWA :
Es
sollen keine weiteren Kosten für die Stadt Hagen entstehen. Für eventuelle
Folgekosten soll die BV-Mitte
aufkommen.