Beschlussvorlage - 0487/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Bürogebäudes in Hagen, Humboldtstraßehier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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29.06.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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Sachverhalt
Bauvoranfrage:
Der
Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung eines Bürogebäudes auf dem
Grundstück Humboldtstraße, Gemarkung Hagen, Flur 44, Flurstücke 127, 128, 129
und 130, vor.
Auf
dem Grundstück befindet sich zur Zeit das nicht mehr genutzte Gebäude
Humboldtstraße Nr. 7 der ehem. Firma C.A. Fischer. Südlich des Gebäudes
existiert auf dem Grundstück eine befestigte Stellplatzfläche.
Nach
Abbruch des bestehenden Gebäudes soll auf dem Grundstück ein Verwaltungsgebäude
mit einer Geschoßfläche von ca. 4.350 qm entstehen. Außerdem ist eine
Tiefgarage mit zusätzlich ca. 2.110 qm geplant. Die Zufahrt zur Tiefgarage
erfolgt über die Humboldtstraße am südlichen Rande des Grundstücks. 71
Stellplätze sind in der Tiefgarage und 26 Stellplätze ebenerdig geplant. Durch
die Neubaumaßnahme entfallen 45 vorhandene Stellplätze auf dem Baugrundstück.
Planungsrechtliche
Situation:
Flächennutzungsplan
Das Grundstück ist als
gemischte Baufläche dargestellt.
Bebauungsplan
Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Es besteht der
Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13/87 (443) City-Westrand. Das
Planverfahren hat kein Stadium gemäß § 33 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB erreicht. Es
muss deshalb eine Beurteilung des beantragten Vorhabens nach § 34 BauGB
erfolgen.
Städtebauliche
Situation:
Der
südliche Teil des Grundstückes (Flurstücke 129 und 130) grenzt im Westen an die
Humboldtstraße, der nördliche Teil (Flurstück 127) grenzt im Westen an das
bebaute Grundstück Humboldtstraße Nr. 3 (Hotel Lex) und im Norden an das
Grundstück Elberfelder Straße Nr. 69. Das gesamte Grundstück grenzt an seiner
Ostseite an das städtische Grundstück, auf dem sich das Stadttheater befindet.
Das Baugrundstück ist zusammen mit den westlich und nördlich angrenzenden
Bereichen als Kerngebiet einzustufen.
Mit
dem geplanten Neubau soll in der verlängerten Flucht des Gebäudes
Humboldtstraße Nr. 19 der Straßenraum gefasst werden. Im Zusammenhang mit den
beiden gegenüberliegenden Gebäuden Humboldtstraße Nr. 10 und Nr. 12 wird eine
platzähnliche Situation geschaffen, die in ihren äußeren Konturen in etwa den
Gegebenheiten vor dem Krieg entspricht. Das geplante Gebäude entspricht in
Bezug auf die maximale Höhe (inclus. Technikgeschoss) dem bestehenden Gebäude
von C.A. Fischer. Durch Abstaffelung nach Süden stellen die Gebäudekonturen
einen Übergang mit der anschließenden
Wohnbebauung dar. Die horizontale Gliederung der Fassade und das Zurücksetzen
des obersten Bürogeschosses tragen dazu bei, dass sich das neue Gebäude in das
Straßenbild der Humboldtstraße einfügt.
Es
ist beabsichtigt, vorhandene Garagen durch ebenerdige Stellplätze zu ersetzen.
Damit sollen die von der Humboldtstraße und vom Theaterhof einsehbaren
Grundstücksflächen so weit wie möglich geöffnet werden und Platzcharakter
erhalten. Zwischen der Humboldtstraße und dem Theatergrundstück soll ein
öffentlicher Durchgang für Fußgänger entstehen. Damit wird sichergestellt, dass
der sehr tiefe Baublock zwischen der Elberfelder Straße und der Bergstraße in
westöstlicher Richtung in der Verlängerung der bestehenden Wegeachse nördlich
von W.O.S. (world of sport) für Fußgänger zum Theater hin aufgeschlossen wird.
Der
innere Bereich des von der Elberfelder Straße, der Konkordiastraße und der
Bergstraße umgrenzten Quartiers wird durch die Humboldtstraße erschlossen. Von
der Elberfelder Straße aus ist diese als Einbahnstraße ausgewiesen, zur
Bergstraße hin ist Zweirichtungsverkehr möglich. Die Erschließung für den
fließenden Verkehr ist somit ausreichend.
Beurteilung
Das
geplante Bauvorhaben schließt den Straßenraum, der heute an dieser Stelle keine
klaren Konturen aufweist. Es entsteht ein markanter Baukörper, der auf prägnante Weise zur Reparatur des
Straßenbildes und damit auch zu einer Aufwertung des Quartiers beiträgt.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in
die Eigenart der näheren Umgebung ein.
