Beschlussvorlage - 1135/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten hier:1) Verkleinerung des Plangebiets2) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.12.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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11.12.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.12.2008
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05.02.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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10.02.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Anlass
dieses Bebauungsplanverfahrens ist Planungsrecht für ein Alten- und Pflegeheim
mit 80 Plätzen, betreutes Wohnen mit ca. 32 WE, Mehrfamilienhäuser (60 plus)
ca. 44 WE und ca. 50 Einfamilienhäuser zu schaffen. Mit dieser Vorlage soll,
die Offenlegung des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats durchgeführt
werden.
Begründung
Vorlauf:
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 28.06.2001 die Einleitung des Verfahrens Nr. 7/01
(534) Haus Harkorten beschlossen. Am
11.03.2004 wurde vom Rat der Stadt Hagen die Teilung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus
Harkorten wurde am 22.06.2006 vom Rat der Stadt Hagen als Satzung beschlossen.
Rechtskraft erhielt dieser Plan mit der öffentlichen Bekanntmachung am
08.07.2006.
Vorgesehene Planung:
Der
Teil II soll jetzt als Entwurf beschlossen werden.
Er
sieht vor, dass auf heute landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Alten- und
Pflegeheim mit 80 Plätzen im zwei bis dreigeschossiger Bauweise, ein Gebäude
für betreutes Wohnen, ca. 32 WE, mit drei- bis vier Vollgeschossen,
Mehrfamilienhäuser (60 plus), ca. 44 WE, in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise
und ca. 50 Einfamilienhäuser mit zwei Geschossen errichtet werden können. Die Erschließung des neuen Baugebietes
erfolgt durch mehrere Stiche von der Harkortstraße aus.
Weitere
Inhalte sind der Begründung zum Bebauungsplan und dem landschaftspflegerischen
Begleitplan zu entnehmen.
Verfahrensablauf:
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat am 30.06.2008 ein
"Scopingtermin" mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im
Ergebnis des Termins benannten erforderlichen Gutachten liegen im Wesentlichen
vor. Eine Ergänzung der artenschutzrechtlichen Prüfung wird zum
Satzungsbeschluss vorliegen.
Eine
erste Bürgeranhörung für den ungeteilten Bebauungsplan hat am 17.12.2001
stattgefunden. Gezeigt wurden Entwürfe die eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern
und eine Fläche für schulische Einrichtungen darstellte. Die Wohnbebauung wurde
von den anwesenden Bürgern positiv aufgenommen, der geplante Schulstandort
wurde eher kritisch gesehen.
Die
zweite Bürgeranhörung für den Teil II des Bebauungsplanes fand am 12.06.2008
statt. Es wurden Pläne mit den "neuen" Nutzungen, Alten- und
Pflegeheim, betreutem Wohnen, Einfamilienhaussiedlung gezeigt. Die Einfamilienhaussiedlung
wurde, wie schon in 2001, positiv aufgenommen. Das Alten- und Pflegeheim sowie
die Einrichtung für betreutes Wohnen wurden von der Bürgerschaft eher neutral
gesehen. Zu den südlich gelegenen Häusern wurde aus der Bürgerschaft gebeten,
die Geschossigkeit zu reduzieren. Diese Anregung wurde von der Verwaltung
aufgenommen, bis auf zwei in hinteren Bereich liegenden Gebäuden wurde die
Geschossigkeit von drei auf zwei Vollgeschosse reduziert. Zusätzlich dazu wurde
der Entwurf überarbeitet und die Bebauung aufgelockert.
Es
wurden der Verwaltung nach der Bürgeranhörung Stellungnahmen zugesandt, die
sich zum Teil gänzlich gegen eine Bebauung aussprechen.
Das
Protokoll, sowie die schriftlichen Stellungnahmen sind der Vorlage beigefügt.
Die vorgezogene Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 24.09.2008
bis zum 24.10.2008 durchgeführt.
Die
von den Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen und sowie auch die der Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden weitestgehend in die Planung aufgenommen.
Als
nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung
durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314 kB
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2
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(wie Dokument)
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482,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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45,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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212,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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349,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Haspe erwartet in ihrer Sitzung am 05.02.2009 im
nichtöffentlichen Teil die detaillierte Erläuterung der konkreten Maßnahmen zur
Sicherung des Haus Harkorten. Erst dann kann ggf. der Satzungsbeschluss
erfolgen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
10 |
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Dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
1 |
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