12.02.2009 - 5.17 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig hebt hervor, dass sich seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
grundsätzlich für den Erhalt des Haus Harkorten aussprechen würde.
Unverständlich sei allerdings die massive nicht mehr verkraftbare Bebauung an
dieser Stelle.
Herr Sondermeyer bezieht sich auf seine Anfrage im
Sozialausschuss zur Anzahl der erforderlichen Pflegebereiche in Hagen und teilt
mit, dass sich seine Fraktion DieLinke. bei der Abstimmung enthalten werde.
Die Bebauung an dieser Stelle, so Herr Jochen
Weber, beschäftige den Hagener Westen schon seit längerer Zeit. In diesem
Zusammenhang sei regelmäßig die finanzielle Zuwendung für das Haus Harkorten
thematisiert worden. Mit der heutigen Verwaltungsvorlage und den entsprechenden
Rahmenbedingungen bestehe die einmalige Chance, eine erhebliche Summe für das
Haus Harkorten zu reservieren und zu verwenden Die Zustimmung zu einer dichten
Bebauung an dieser Stelle könnte erteilt werden. Eine andere großzügige
Flächenvermarktung an diesem Standort erscheine aus heutiger Sicht nicht
realistisch. Seniorenwohnungsbau in Verbindung mit der Ausweisung von kleineren
Grundstücken sei die ideale Mischung. Die SPD-Fraktion werde dem Beschussvorschlag
der Verwaltung zustimmen.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass die CDU-Fraktion nach einem
langen Vorlauf in dieser Angelegenheit den Beschlussvorschlag der Verwaltung
mittragen werde. Der Investor habe auf Argumente, die in der Diskussion
kritisch hervorgebracht wurden, reagiert und seine Planung in besonders
wichtigen Einzelpunkten modifiziert. Im Stadtentwicklungsausschuss habe die
CDU-Fraktion auf eine ausreichende rechtliche Absicherung gedrängt, die von
Verwaltung zugesichert wurde. Die CDU-Fraktion werde sich ebenfalls für den Beschlussvorschlag
der Verwaltung aussprechen.
Herr Marscheider weist darauf hin, dass das Haus Harkorten mit
den finanziellen Mitteln des Investors lediglich einige Jahre abgesichert sei.
Die Verwaltung sei aufgefordert, auch zukünftig für die finanzielle Absicherung
zu sorgen.
Herr Riechel erinnert daran, dass die Person Harkorten das Ruhrgebiet seinerzeit wesentlich
geprägt habe und regt an, den Regionalverband mit in die Diskussion einzubeziehen.
Herr Thielmann beurteilt die Möglichkeiten des Investors eher kritisch und wird sich
bei der Abstimmung enthalten.
Hinweis des Schriftführers: Herr Meier
erklärt sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit
§ 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen
und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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