Beschlussvorlage - 0956/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

 

Im Jahr 2004 schenkte die Nichte der 1993 verstorbenen Hagener Künstlerin Eva-Niestrath-Berger, Frau Elke Eve aus Dortmund, dem Karl Ernst Osthaus-Museum den in ihrem Besitz befindlichen Nachlass der Künstlerin. Im November 2004 nahm die Stadt Hagen mit Beschluss des Kultur- und Weiterbildungsausschusses die Schenkung an.

 

Eva Niestrath-Berger, geb. 1914 in Wallerfangen/Saar, Ausbildung zur Bildhauerin u.a. bei ihrem späteren Mann Karel Niestrath, wohnte seit 1951 in Hagen. Sie lebte und arbeitete im Haus Busch, wo sie im Januar 1993 starb. Eva Niestrath-Berger ist eine der wichtigsten Bildhauerinnen der Nachkriegszeit des 20. Jhs., die weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt geworden ist und sich im Bereich der internationalen Konstruktivisten-Szene einen Namen gemacht. Im Jahr 1991 erhielt sie den Karl Ernst Osthaus-Preis. 1993 widmete ihr das Karl Ernst Osthaus-Museum eine Retrospektive. Eva Niestrath-Berger ist im Hagener Stadtraum mit zahlreichen Werken vertreten. Sie schuf mehrere mittel- bis großformatige Plastiken in verschiedenen Materialien. Insgesamt befinden sich knapp 20 Arbeiten von ihr im öffentlichen Raum, in verschiedenen Hagener Schulen und in einigen anderen öffentlichen Einrichtungen. Die 7 Stelen, im Volksmund „sieben Dezernenten“ genannt, stehen seit dem Sommer 2004 im Ferdinand-David-Park. In der Sammlung des Karl Ernst Osthaus-Museums befinden sich einige Arbeiten auf Papier sowie zwei Bronzearbeiten aus den fünfziger bzw. sechziger Jahren und ein Holzrelief von 1970.

 

Der umfangreiche Nachlass lagert im Kellergeschoß des Gebäudes Hochstraße 71. Bisher konnten die zumeist großen oder schweren Arbeiten aus Platzgründen noch nicht inventarisiert werde. Zudem ist bei vielen Arbeiten fraglich, ob sie überhaupt in den städtischen Kunstbesitz übernommen werden sollen, da ihr Zustand mehr oder weniger desolat ist und eine Restaurierung unverhältnismäßig teuer wäre.

 

Nun bietet Frau Eve der Stadt zwei weitere Arbeiten als Schenkung an, sofern für diese Werke ein geeigneter, repräsentativer Aufstellungsort gefunden würde.

Es handelt sich um 2 Reliefs aus Kunststein, die seit dem Tod von Eva Niestrath an der Aussenwand von Haus Busch lehnen.

 

Die Werke haben folgende Maße:

 

- Steinguß sandfarben:

 H 118 x B 152 x T 15 cm

 

- Steinguß rot:

H 89 x B 156 x T 10 cm

 

Die beiden Werke sind in einem relativ guten Zustand. Sie sind ziemlich verschmutzt (Moos, Vogelkot) und bedürften einer gründlichen, jedoch die Oberfläche nicht beschädigenden Reinigung.

 

Im Karl Ernst Osthaus Museum selbst bzw. im Außenbereich des Museumsareals können die Arbeiten nicht angebracht werden.

 

Sie benötigen zur Aufhängung eine stabile Wand, in die Haken eingelassen werden können. Alternativ müssten sie in eine stabile Wand eingelassen werden

 

Seitens 23 können ebenfalls keine Vorschläge für eine angemessene Aufstellung der Plastiken an einem repräsentativen Ort unterbreitetet werden.

 

 

Da kein repräsentativer Ort für eine Anbringung der Skulpturen im öffentlichen Raum gefunden werden kann und eine Aufstellung der beiden Kunstwerke erhebliche Folgekosten erzeugen würde (Transport, Reinigung, evtl. restauratorische Festigungsmaßnahmen, Anbringung, Pflege), schlägt die Verwaltung vor, seitens der Stadt Hagen das Angebot der Übernahme abzulehnen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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10.12.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - vertagt

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27.01.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - vertagt

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10.03.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.             Das Angebot zur Übernahme der zwei Steinplastiken aus dem Nachlass von Eva Niestrath-Berger wird dankbar angenommen.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Plastiken zu inventarisieren sowie die Plastiken auf der Basis des vorliegenden Angebots für den Transport, die Reinigung und deren Anbringung wie beigefügt skizziert an der Betonwand der Treppenanlage zur Volme im Bereich des Rathauses an der Volme anzubringen.

 

3.             Die Bezirksvertretung Mitte stellt für diesen Zweck aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für die Pflege des Ortsbildes bis zu 500 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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10.03.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kultur-und Weiterbildungsausschuss schließt sich dem Beschluss der BV-Mitte vom 10.03.09 an:

 

  1. Das Angebot zur Übernahme der zwei Steinplastiken aus dem Nachlass von Eva

      Niestrath-Berger wird  dankbar angenommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plastiken zu inventarisieren sowie die

Plastiken auf der Basis des vorliegenden Angebots für den Transport, die Reinigung und deren Anbringung wie beigefügt skizziert an der Betonwand der Treppenanlage zur Volme im Bereich des Rathauses an der Volme anzubringen.

 

  1. Die Bezirksvertretung Mitte stellt für diesen Zweck aus ihren bezirksbezogenen

      Mitteln für die Pflege des Ortsbildes bis zu 500 € zur Verfügung.

 

Zusatzbeschluss des KWA :

Es sollen keine weiteren Kosten für die Stadt Hagen entstehen. Für eventuelle Folgekosten soll die           BV-Mitte aufkommen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0