Beschlussvorlage - 0002/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Sportplatzes am Kirchenbergstadionhier: Ausbauplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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27.01.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.01.2009
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Beschlussvorschlag
- Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
- Die Planungsvariante mit Kleinspielfeld soll zur Ausführung kommen, wenn sich die Hauptnutzer der Sportanlage im Vorfeld bereit erklären für die Mehrkosten aufzukommen.
Anderenfalls soll die ursprüngliche Planung realisiert werden.
- Die Trainingsbeleuchtung soll ebenfalls erneuert werden.
- Die Basketballfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
- Die Ausbaukosten in Höhe von 552.000,-- € für die Sanierung des Sportplatzes und 54.000,-- € für die Trainingsbeleuchtung werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Ausgangssituation
Der Tennenplatz am
Kirchenbergstadion wurde vor über 30 Jahren hergestellt und befindet sich in
einem desolaten Zustand. Die Verkehrssicherheit und Bespielbarkeit der
Platzanlage wäre zukünftig nur mit einem hohen, nicht vertretbaren Unterhaltungsaufwand,
und auch dann nur noch kurzzeitig, sicherzustellen.
Lt. Beschluss des Sport- und
Freizeitausschusses v. 24.04.2007 soll die Platzdecke des Sportplatzes im Jahr
2009 saniert werden. Dabei soll anstelle des bisherigen Tennenbelags ein
Kunstrasen der sogenannten 4. Generation, d. h. mit einer Sand- und Gummigranulatverfüllung
eingebaut werden.
Darüber hinaus soll die
unmittelbar an das Spielfeld angrenzende Übungsfläche mit Kugelstoßanlage und
Kopfballpendel aufgegeben werden und als Aufwärmfläche mit einem besandeten
Kunstrasenbelag ohne Gummiverfüllung hergerichtet werden.
Planung
Der Sportplatz erhält eine
Größe von 67 x 104 m brutto (einschließlich Sicherheitsbereich). Die Platzdecke
soll wie am „Städtischen Sportplatz Höing“ mit einem Kunstrasen mit
Sand- und Gummigranulatverfüllung auf einer elastischen Tragschicht durchgeführt werden. Die Drainagen müssen dazu
erneuert werden. Die Ausführung erfolgt in DIN-gerechter Bauweise.
In die Umbaumaßnahme werden
die unmittelbar angrenzenden Sportflächen (100 m –Laufbahn, das
südöstliche Kleinspielfeld 22x44 m sowie die Weitsprunganlage), die z. Z. alle
mit einem Tennenbelag ausgestattet sind, einbezogen.
Diese Einrichtungen werden
aufgegeben, weil an dieser Stelle kein entsprechender Bedarf mehr besteht. Die
Flächen werden überwiegend als Rasenfläche angelegt.
Die 100- m-Laufbahn wird als
westlicher Zuschauerraum in 3 m Breite gepflastert. Der östliche Zuschauerweg mit
Anbindung an die Zufahrt aus Richtung Parkplatz ist mit 3,5 m Breite so
angelegt, dass er gleichzeitig als Pflegezufahrt zu den südlich unterhalb liegenden
Kleinspielfeldern dienen kann.
Die Längswege werden durch
2m breite Wege entlang der Platzstirnseiten verbunden, sodass ein Umgangsweg entsteht.
Dadurch wird verhindert,
dass es durch ein direktes Nebeneinander von Rasenflächen und Kunstrasen zu
einer ständigen Verschmutzung des Kunstrasens und dadurch zu einem frühzeitigen
Verschleiß des Kunstrasens kommt.
Der Bereich des südöstlichen
Kleinspielfeldes wird im Zuge der Umbaumaßnahme zudem als Möglichkeit genutzt,
die anfallenden Abtragsmassen, insbesondere das Material der vorhandenen
Tennendecke, örtlich einzubauen. Anschließend wird die Fläche mit Oberboden
abgedeckt und Rasen eingesät.
Die Zuschauerwege entlang
der Längsseiten sind durch Barrieren vom Spielfeld getrennt. Die Kosten für die Barrieren und evtl. einzubauende
Spielerkabinen sollen durch die Sportvereine getragen werden.
Nach Rücksprache mit den
Sportvereinen werden Tribünenstufen nicht für erforderlich erachtet. Das
gleiche gilt für Ballfangzäune.
Die Kosten zur Umsetzung
dieser Ausbauplanung belaufen sich auf 552.000,-- € ohne Barriere und
Spielerkabinen.
Planungsvariante mit Kleinspielfeld
Zur Planung wurde von den
Vereinen vorgetragen, dass das Nebeneinander von Spielfeld und Aufwärmfläche
beim laufenden Spielbetrieb zu Konflikten führe. Es wurde angeregt, die als
Aufwärmfeld vorgesehene Fläche mit Rasen einzusäen und anstelle dessen das südlich vom Hauptspielfeld
gelegene, überholungsbedürftige Kleinspielfeld mit Kunstrasen auszustatten.
Diese Variante hat den Vorteil, dass die Fläche sowohl für den Übungsbetrieb,
als auch zum Aufwärmen vor den Spielen genutzt werden kann und dass auch dieser
Bereich dann endgültig hergerichtet wäre. Für das Kleinspielfeld wird eine Kunstrasendecke in einer preisgünstigeren
Ausführung zu Grunde gelegt, die nicht mit Gummigranulat sondern nur mit Sand
verfüllt wird.
Diese Planungsvariante ist
insgesamt mit 572.000,-- € anzusetzen.
Basketballfeld
Die wassergebundene
Platzdecke des neben dem Kleinspielfeld gelegenen Basketballfeldes ist
ebenfalls marode und bedarf einer Erneuerung. Empfohlen wird eine Asphaltdecke
(16 x 28 m). Diese Herstellung dieser Fläche kostet rd. 30.000,-- €.
Diese Sanierung kann gegebenenfalls auch noch zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt werden.
Trainingsbeleuchtung
In den bisher genannten
Kosten nicht enthalten ist eine Erneuerung der Trainingsbeleuchtung. Durch die
vorhandene Trainingsbeleuchtung kann eine Ausleuchtung des Platzes im
erforderlichen Umfang nicht sichergestellt werden. Dies resultiert nicht
zuletzt daraus, dass bedingt durch die den Platz überquerende 220
KV-Freileitung, eine 4-Mast-Anlage mit einer Anordnung der Masten im Eckbereich
des Platzes gebaut wurde. Dies hat eine unzureichende Ausleuchtung des
Mittelfeldes zur Folge. Daran lässt sich auch durch eine Erneuerung der
Strahler nichts ändern.
Um eine DIN-gerechte
Trainingsbeleuchtung zu erhalten muss die vorhandene Trainingsbeleuchtung in
eine 6-Mast-Anlage umgebaut werden. Im Hinblick darauf ist die Lage des neuen
Sportplatzes so geplant, dass unter Berücksichtigung der 220KV-Freileitung das
Aufstellen der Beleuchtungsmasten möglich ist. Eine neue Trainingsbeleuchtung
ist mit 54.000 Euro brutto anzusetzen.
Die Finanzierung der
Maßnahme erfolgt aus der Sportpauschale.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
639.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
639.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
521101 |
KST: |
11439 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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27.01.2009 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
- Die Planungsvariante mit Kleinspielfeld soll zur Ausführung kommen, wenn sich die Hauptnutzer der Sportanlage im Vorfeld bereit erklären für die Mehrkosten aufzukommen.
Anderenfalls soll die ursprüngliche Planung realisiert werden.
- Die Trainingsbeleuchtung soll ebenfalls erneuert werden.
- Die Basketballfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
- Die Ausbaukosten in Höhe von 552.000,-- € für die Sanierung des Sportplatzes und 54.000,-- € für die Trainingsbeleuchtung werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Risiken einer Verdreckung
des Kunstrasens durch den angrenzenden Ascheplatz, der als Basketballfeld
genutzt wird, möglichst gering gehalten werden können.
Desweiteren soll bei nachträglicher
Umrüstung dieses Ascheplatzes geprüft werden, ob statt einer Teerdecke ein möglichst
gelenkschonenderer Belag zum Einsatz kommen kann.
28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
- Die Planungsvariante mit Kleinspielfeld soll zur Ausführung kommen, wenn sich die Hauptnutzer der Sportanlage im Vorfeld bereit erklären für die Mehrkosten aufzukommen.
Anderenfalls soll die ursprüngliche Planung realisiert werden.
- Die Trainingsbeleuchtung soll ebenfalls erneuert werden.
- Die Basketballfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
- Die Ausbaukosten in Höhe von 552.000,-- € für die Sanierung des Sportplatzes und 54.000,-- € für die Trainingsbeleuchtung werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.
- Die Bezirksvertretung Hohenlimburg stellt aus ihren bezirksbezogenen Haushaltsmitten nach § 37 (3) GO NRW 6.000,00 Euro für die Realisierung der Planungsvariante mit Kleinspielfeld zur Verfügung.