Beschlussvorlage - 0002/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
  2. Die Planungsvariante mit Kleinspielfeld soll zur Ausführung kommen, wenn sich   die Hauptnutzer der Sportanlage im Vorfeld bereit erklären für die Mehrkosten aufzukommen.

Anderenfalls soll die ursprüngliche Planung realisiert werden.

  1. Die Trainingsbeleuchtung soll ebenfalls erneuert werden.
  2. Die Basketballfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
  3. Die Ausbaukosten in Höhe von 552.000,-- € für die Sanierung des Sportplatzes und 54.000,-- € für die Trainingsbeleuchtung werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Ausgangssituation

Der Tennenplatz am Kirchenbergstadion wurde vor über 30 Jahren hergestellt und befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Verkehrssicherheit und Bespielbarkeit der Platzanlage wäre zukünftig nur mit einem hohen, nicht vertretbaren Unterhaltungsaufwand, und auch dann nur noch kurzzeitig, sicherzustellen.

Lt. Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses v. 24.04.2007 soll die Platzdecke des Sportplatzes im Jahr 2009 saniert werden. Dabei soll anstelle des bisherigen Tennenbelags ein Kunstrasen der sogenannten 4. Generation, d. h. mit einer Sand- und Gummigranulatverfüllung eingebaut werden.

Darüber hinaus soll die unmittelbar an das Spielfeld angrenzende Übungsfläche mit Kugelstoßanlage und Kopfballpendel aufgegeben werden und als Aufwärmfläche mit einem besandeten Kunstrasenbelag ohne Gummiverfüllung hergerichtet werden.

 

Planung

Der Sportplatz erhält eine Größe von 67 x 104 m brutto (einschließlich Sicherheitsbereich). Die Platzdecke soll wie am „Städtischen Sportplatz Höing“ mit einem Kunstrasen mit Sand- und Gummigranulatverfüllung auf einer elastischen Tragschicht  durchgeführt werden. Die Drainagen müssen dazu erneuert werden. Die Ausführung erfolgt in DIN-gerechter Bauweise.

 

In die Umbaumaßnahme werden die unmittelbar angrenzenden Sportflächen (100 m –Laufbahn, das südöstliche Kleinspielfeld 22x44 m sowie die Weitsprunganlage), die z. Z. alle mit einem Tennenbelag ausgestattet sind, einbezogen.

Diese Einrichtungen werden aufgegeben, weil an dieser Stelle kein entsprechender Bedarf mehr besteht. Die Flächen werden überwiegend als Rasenfläche angelegt.

 

Die 100- m-Laufbahn wird als westlicher Zuschauerraum in 3 m Breite  gepflastert. Der östliche Zuschauerweg mit Anbindung an die Zufahrt aus Richtung Parkplatz ist mit 3,5 m Breite so angelegt, dass er gleichzeitig als Pflegezufahrt zu den südlich unterhalb liegenden Kleinspielfeldern dienen kann.

Die Längswege werden durch 2m breite Wege entlang der Platzstirnseiten verbunden, sodass ein Umgangsweg entsteht.

Dadurch wird verhindert, dass es durch ein direktes Nebeneinander von Rasenflächen und Kunstrasen zu einer ständigen Verschmutzung des Kunstrasens und dadurch zu einem frühzeitigen Verschleiß des Kunstrasens kommt.

 

Der Bereich des südöstlichen Kleinspielfeldes wird im Zuge der Umbaumaßnahme zudem als Möglichkeit genutzt, die anfallenden Abtragsmassen, insbesondere das Material der vorhandenen Tennendecke, örtlich einzubauen. Anschließend wird die Fläche mit Oberboden abgedeckt und Rasen eingesät.

 

Die Zuschauerwege entlang der Längsseiten sind durch Barrieren vom Spielfeld getrennt. Die Kosten  für die Barrieren und evtl. einzubauende Spielerkabinen sollen durch die Sportvereine getragen werden.

 

Nach Rücksprache mit den Sportvereinen werden Tribünenstufen nicht für erforderlich erachtet. Das gleiche gilt für Ballfangzäune.

 

Die Kosten zur Umsetzung dieser Ausbauplanung belaufen sich auf 552.000,-- € ohne Barriere und Spielerkabinen.

 

Planungsvariante mit Kleinspielfeld

Zur Planung wurde von den Vereinen vorgetragen, dass das Nebeneinander von Spielfeld und Aufwärmfläche beim laufenden Spielbetrieb zu Konflikten führe. Es wurde angeregt, die als Aufwärmfeld vorgesehene Fläche mit Rasen einzusäen und anstelle  dessen das südlich vom Hauptspielfeld gelegene, überholungsbedürftige Kleinspielfeld mit Kunstrasen auszustatten. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Fläche sowohl für den Übungsbetrieb, als auch zum Aufwärmen vor den Spielen genutzt werden kann und dass auch dieser Bereich dann endgültig hergerichtet wäre.  Für das Kleinspielfeld  wird eine Kunstrasendecke in einer preisgünstigeren Ausführung zu Grunde gelegt, die nicht mit Gummigranulat sondern nur mit Sand verfüllt wird.

Diese Planungsvariante ist insgesamt mit 572.000,-- € anzusetzen.

 

Basketballfeld

Die wassergebundene Platzdecke des neben dem Kleinspielfeld gelegenen Basketballfeldes ist ebenfalls marode und bedarf einer Erneuerung. Empfohlen wird eine Asphaltdecke (16 x 28 m). Diese Herstellung dieser Fläche kostet rd. 30.000,-- €. Diese Sanierung kann gegebenenfalls auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

 

Trainingsbeleuchtung

In den bisher genannten Kosten nicht enthalten ist eine Erneuerung der Trainingsbeleuchtung. Durch die vorhandene Trainingsbeleuchtung kann eine Ausleuchtung des Platzes im erforderlichen Umfang nicht sichergestellt werden. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass bedingt durch die den Platz überquerende 220 KV-Freileitung, eine 4-Mast-Anlage mit einer Anordnung der Masten im Eckbereich des Platzes gebaut wurde. Dies hat eine unzureichende Ausleuchtung des Mittelfeldes zur Folge. Daran lässt sich auch durch eine Erneuerung der Strahler nichts ändern.

 

Um eine DIN-gerechte Trainingsbeleuchtung zu erhalten muss die vorhandene Trainingsbeleuchtung in eine 6-Mast-Anlage umgebaut werden. Im Hinblick darauf ist die Lage des neuen Sportplatzes so geplant, dass unter Berücksichtigung der 220KV-Freileitung das Aufstellen der Beleuchtungsmasten möglich ist. Eine neue Trainingsbeleuchtung ist mit 54.000 Euro brutto anzusetzen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Sportpauschale.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

 639.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

639.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

521101

KST:

11439

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2009 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
  2. Die Planungsvariante mit Kleinspielfeld soll zur Ausführung kommen, wenn sich   die Hauptnutzer der Sportanlage im Vorfeld bereit erklären für die Mehrkosten aufzukommen.

Anderenfalls soll die ursprüngliche Planung realisiert werden.

  1. Die Trainingsbeleuchtung soll ebenfalls erneuert werden.
  2. Die Basketballfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
  3. Die Ausbaukosten in Höhe von 552.000,-- € für die Sanierung des Sportplatzes und 54.000,-- € für die Trainingsbeleuchtung werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Risiken einer Verdreckung des Kunstrasens durch den angrenzenden Ascheplatz, der als Basketballfeld genutzt wird, möglichst gering gehalten werden können.

 

Desweiteren soll bei nachträglicher Umrüstung dieses Ascheplatzes geprüft werden, ob statt einer Teerdecke ein möglichst gelenkschonenderer Belag zum Einsatz kommen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 -12-

Dagegen:

 -

Enthaltungen:

 -

 

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
  2. Die Planungsvariante mit Kleinspielfeld soll zur Ausführung kommen, wenn sich   die Hauptnutzer der Sportanlage im Vorfeld bereit erklären für die Mehrkosten aufzukommen.

Anderenfalls soll die ursprüngliche Planung realisiert werden.

  1. Die Trainingsbeleuchtung soll ebenfalls erneuert werden.
  2. Die Basketballfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
  3. Die Ausbaukosten in Höhe von 552.000,-- € für die Sanierung des Sportplatzes und 54.000,-- € für die Trainingsbeleuchtung werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.
  4. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg stellt  aus ihren bezirksbezogenen Haushaltsmitten nach § 37 (3) GO NRW 6.000,00 Euro für die Realisierung der Planungsvariante mit Kleinspielfeld zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0