Beschlussvorlage - 1161/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Bauantrag: Errichtung eines ALDI-Marktes auf dem Grundstück Frankfurter Straße 28

Gemarkung Hagen, Flur 34, Flurstück 7 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung eines ALDI-Marktes auf dem Grundstück Frankfurter Straße 28

Gemarkung Hagen, Flur 34, Flurstück 7

 

AZ.:2/63/BG/0075/08

 

Baugesuchskonferenz vom 18.9.2008

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/99 Teil 1 (512) „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ u.a. mit der Festsetzung MI (Mischgebiet).

Für dieses Bebauungsplanverfahren wird z.Z. das 1. Änderungsverfahren durchgeführt, das das o.g. Bauvorhaben berücksichtigt.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem  o.g. Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Mit Datum vom 24.10.2008 wurde zwischenzeitlich die Baugenehmigung erteilt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.01.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen