Beschlussvorlage - 1186/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG)Kooperation mit den Stadtwerken MendenInformation zum Stand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2008
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Nachdem die
Fraktionen im Oktober über die beabsichtigte Kooperation der Südwestfalen
Energie und Wasser AG (SEWAG) mit den Stadtwerken Mende GmbH (SWM) durch den
Vorstand der SEWAG informiert wurden, sollten ursprünglich in der Sitzung des Rates
der Stadt Hagen am 18.12.2008 die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden. Da
die SWM jedoch einen intensiveren Beratungs- und Abstimmungsbedarf sehen als
die ursprünglich angenommen wurde, verschiebt sich die endgültige
Beschlussfassung. Ein Termin kann im Moment noch nicht mitgeteilt werden.
Durch die Kooperation
soll einerseits die SWM als regionales Unternehmen erhalten bleiben,
andererseits sollen Synergien durch die Bündelung von Zentralfunktionen und die
Zusammenarbeit im Netzbetrieb realisiert werden. Darüber hinaus könnte die
Stadt Menden Vertragspartnerin des Aktionärsvertrages sowie Partnerin des
Konsortialvertrages werden. Für den Standort Menden würden wesentliche
Funktionen erhalten bleiben.
Die ausführliche
Darstellung der beabsichtigten Kooperation kann der nachfolgenden Begründung
entnommen werden.
Begründung
Im Oktober 2008
wurden die Fraktionen des Rates der Stadt Hagen über die beabsichtigte
Kooperation der Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG) mit der Stadtwerke
Menden GmbH informiert. Ursprünglich sollte in der Sitzung des Rates der Stadt
Hagen am 18.12.2008 bereits hierzu ein abschließender Beschluss gefasst werden.
Auf Grund von Verzögerungen ist dies jedoch nicht möglich.
Die beauftragte
Beratungsgesellschaft PKF Passelt Schlage Lang und Partner hat in Abstimmung
mit der SEWAG nachfolgende detaillierte Information der Stadt Hagen übersandt.
A.
Beratungsverlauf
des Kooperationsvorhabens
Die Aufsichtsräte beider Unternehmen haben sich
im August und September 2008 über den Beginn der Gespräche informiert. Die Fraktionen
der politischen Parteien der beteiligten Städte haben sich ebenfalls zeitnah
informiert. Politische Entscheidungsträger und die Leitungen der beiden
Unternehmen haben sich bisher einige Male getroffen, um die Eckpunkte und die
Modalitäten des Kooperationsvorhabens zu beraten und die vorbereitenden
Arbeiten zu steuern.
Der ursprüngliche und ehrgeizige Zeitplan sah
vor, dass die Stadträte der beteiligten Kommunen im Dezember die Beschlüsse zur
Ausgestaltung und Umsetzung des Kooperationsvorhabens fassen sollten, um das
Gesamtkonzept zum 01.01.2009 parallel zum Beginn der sogenannten
Anreizregulierung beginnen zu lassen. Der ursprüngliche Zeitplan lässt sich
nicht mehr realisieren, da die Stadtwerke Menden aufgrund der hohen Komplexität
des Themas einen intensiveren Beratungs- und Abstimmungsbedarf sehen als dies
ursprünglich angenommen wurde. Die SEWAG ist in der Lage, den Prozess jederzeit
wieder aufzunehmen.
Der Fortgang der gemeinsamen Beratungen des
Kooperationsvorhabens ist für Mitte / Ende Januar 2009 angesetzt.
Die SEWAG akzeptiert den sich nunmehr vor diesem
Hintergrund ergebenden Zeitverzug und hat entsprechende Bereitschaft
signalisiert, den Partner Stadtwerke Menden in dem anstehenden erweiterten
Abstimmungsprozess zu unterstützen.
Die Umsetzung des Kooperationsvorhabens stünde unter
dem Vorbehalt, dass die wesentlichen Eckpunkte des folgenden Kapitels die
Zustimmung in allen erforderlichen Gremien finden und ohne materielle
Abweichungen in den endgültigen Verträgen umgesetzt würden.
Die Umsetzung des Kooperationsvorhabens stünde
weiterhin unter dem Vorbehalt der Nichtuntersagung durch das Bundeskartellamt
und der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.
Die Ausführungen der nachfolgenden Kapitel legt vor
dem skizzierten Hintergrund den Sachstand des Kooperationsvorhabens zum
jetzigen Zeitpunkt dar.
B.
Aktueller
Sachstand
I.
Hintergrund und
Zielsetzung der Kooperation von Stadtwerke Menden GmbH und SEWAG
1.
Hintergrund und Rahmenbedingungen in der Energie- und Wasserversorgungsbranche
Die Energiewirtschaft in Deutschland befindet sich in
einem Strukturwandel, der auch durch die Regulierungsbehörden befördert wird.
Erklärtes Ziel der Regulierungsbehörden ist die Schaffung von mehr Wettbewerb
im Strom- und Gasmarkt zum Nutzen der Kunden.
Die Energie- und Versorgungsbranche steht vor grundlegenden
unternehmerischen Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden
zeitlich u. a. durch das Datum 01.01.2009 den Beginn der sogenannten
Anreizregulierung markiert. Sachlich sind die Herausforderungen u. a. von den
folgenden Rahmenbedingungen geprägt:
(1)
Massive Regulierungseingriffe im Netzgeschäft in Netzentgeltgenehmigungsverfahren
und durch die Anreizregulierung senken Ertragspotenziale im Kerngeschäft.
(2)
Noch
weiter verstärkter Wettbewerb um Strom- und Gaskunden erzeugt einen hohen Druck auf die
Vertriebsmargen.
(3)
Die
Wettbewerber ergreifen ihrerseits Maßnahmen, um mit den veränderten Rahmenbedingungen
zurecht zu kommen: Eine Kooperations-, Konzentrations- und Konsolidierungswelle
setzt ein.
(4)
Komplexe
rechtliche Anforderungen der Regulierung insbesondere nach Unabhängigkeit im Netzbetrieb, steigende
Kundenanforderungen
und aufkommende Trends / Entwicklungen (z. B. sogenanntes Smart Metering,
Wettbewerb um auslaufende Konzessionen) schaffen neue kostentreibende
Schnittstellen und Aufgabenbereiche. Diese Anforderungen sind in einem größeren
Verbund leichter zu stemmen.
(5)
Interne
Kostensenkungspotenziale reichen zur Kompensation der Regulierungseingriffe
nicht aus. Die Synergien aus Kooperationen ermöglichen die Darstellung und
Umsetzung notwendiger Effizienzverbesserungen.
(6)
Die
ermittelten Synergiepotentiale der Kooperation bieten darüber hinaus die
Chance, dass sie über eine verbesserte Ergebnissituation auch den städtischen
Haushalten der beteiligten Städte zugute kommen.
Die Mehrzahl der Versorgungsunternehmen hat sich mit
den Auswirkungen der Regulierung des Sektors in den letzten Jahren
auseinandergesetzt. Hierzu zählt u. a., dass eine (organisatorische,
rechtliche, bilanzielle, informatorische, etc.) Entflechtung von vormals integrierten
Leistungsstufen der Unternehmen notwendig war. Dies führte wiederholt zu Kooperationen
von Versorgungsunternehmen in sogenannten Netzgesellschaften und somit zu einer
Zentralisierung bestimmter Leistungsstufen. Des Weiteren ist ein Trend
erkennbar, dass ehemals selbst erbrachte Dienstleistungen verstärkt extern
zugekauft werden (z. B. Leitwarten oder Abrechnungsdienstleistungen) um hierbei
die Größeneffekte dieser externen Dienstleister / dieser (ehemaligen) Bestandteile
von Versorgungsunternehmen zu nutzen. Auch dieser Effekt führt zu einer
Zentralisierung von bestimmten Leistungsstufen.
Im Folgenden haben wir eine Auswahl an Beispielen
aus der Region von vollzogenen Kooperationen durch Zusammenführung
zusammengestellt, um die skizzierten Branchenentwicklungen zu untermauern:
2008:
RBSV - Rheinisch-Bergischer Stadtwerke-Verbund (Stadtwerke Remscheid, Stadtwerke Solingen und
Stadtwerke Velbert):
·
Netzgesellschaft
/ Netzservicegesellschaft und Querschnittsfunktionen
Stadtwerke Hilden und Stadtwerke Düsseldorf:
·
Strategische
Partnerschaft
MEGA - Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung und
Stadtwerke Düsseldorf:
·
Strategische
Partnerschaft
Wuppertaler Stadtwerke und Electrabel Deutschland:
·
Strategische
Partnerschaft
NVV AG, WestEnergie und Verkehr und Kreiswerke
Heinsberg:
·
Netzgesellschaft
und Strategische Partnerschaft
KOSMOS 2020 - Kommunale Stadtwerke Münster Osnabrück
(Stadtwerke Münster und Stadtwerke Osnabrück):
·
Strategische
Partnerschaft
2007:
NMR - Netz Mittleres Ruhrgebiet (Stadtwerke Bochum, Stadtwerke Witten und Stadtwerke
Herne):
·
Netzgesellschaft
GELSENWASSER Energienetze GmbH (GELSENWASSER AG,
Gasversorgung Westfalica und Niederrheinische Gas- und Wasserwerke,
Gasversorgung Hünxe, Stadtwerke Kaarst, Stadtwerke Kalkar):
·
Netzgesellschaft
Stadtwerke ETO (Stadtwerke Ennigerloh, Stadtwerke
Telgte und Energieversorgung Ostbevern):
·
Zusammenschluss
2006:
Aggerenergie (Gasgesellschaft Aggertal und
Stromversorgung Aggertal):
·
Zusammenschluss
RNG - Rheinische Netzgesellschaft (Rheinenergie,
BELKAW, EVL Leverkusen, Stadtwerke Leichlingen, EVD Dormagen und GVG
Rhein-Erft):
·
Netzgesellschaft
BELKAW (Rheinisch-Bergische Versorgungsgesellschaft
und Gasversorgung Lindlar):
·
Zusammenschluss
2.
Zielsetzung der Kooperation
Die Vertragsparteien sind der Auffassung, dass eine
Zusammenarbeit der Stadtwerke Menden GmbH und der SEWAG in einer Vielzahl von
Unternehmensbereichen strategisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Durch die Kooperation der Vertragsparteien sollen die
SEWAG mit Ihren Konzernunternehmen Mark-E, Stadtwerke Lüdenscheid und SEWAG
Netze sowie die Stadtwerke Menden als bedeutende regional agierende
Versorgungsunternehmen erhalten bleiben und gleichzeitig durch die Bündelung
von Zentralfunktionen und die Zusammenarbeit im Netzbetrieb Synergievorteile
realisiert werden.
Die Kooperation fördert das gemeinsame Ziel einer
sicheren und zuverlässigen Versorgung mit Strom, Gas, Trinkwasser und
energienahen Dienstleistungen in der Region zu wettbewerbsfähigen Preisen und
trägt zum wirtschaftlichen Erfolg bei, so dass langfristig die Eigenständigkeit
der regionalen Energieversorgung und damit auch qualifizierte Arbeitsplätze
erhalten bleiben.
Ziel der Kooperation ist es, trotz notwendiger
Kostensenkungen, den Standort in Menden nachhaltig zu sichern und qualifizierte
Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Stadtwerke Menden GmbH sieht es als besonderen
Vorteil an, durch die Kooperation einen direkten Zugang zur Stromerzeugung und
den Energiehandelsfunktionen der SEWAG zu erhalten. Weiterhin erlaubt die
Zusammenarbeit im Netzbetrieb die leichtere Erfüllung komplexer rechtlicher
Anforderungen sowie Synergievorteile, um den wirtschaftlichen Herausforderungen
durch die Anreizregulierung zu begegnen.
Die SEWAG verspricht sich durch die Kooperation
zusätzlich den Zugang zu der von den Stadtwerken Menden gemeinsam mit der Rätia
Energie AG initiierten überregionalen Vertriebs- und Servicegesellschaft.
Gleichzeitig könnte die SEWAG mit der Rätia Energie AG neben Statkraft einen
weiteren internationalen Partner gewinnen, der für den eingeschlagenen
Wachstumskurs der SEWAG Gruppe wertvoll werden kann.
Die SEWAG und die Stadtwerke
Menden GmbH möchten den erwähnten unternehmerischen Herausforderungen somit
vorausschauend und proaktiv begegnen. Die
Antwort auf die sich deutlich veränderten Rahmenbedingungen sollte sein:
§
angesichts der
Herausforderungen die unternehmerische Entwicklung aktiv im Sinne eines
wachsenden (statt ggf. schrumpfenden) Versorgers voranzutreiben
§
die Stärken
der SEWAG und der Stadtwerke Menden (u. a. kommunaler Einfluss auf
Grundversorgung, örtliche Nähe und Kenntnis / Verbundenheit zu regionalen
Kunden, eingeführte und starke Marken) zu bewahren und
§
gleichzeitig mit
den Stärken eines größeren Verbundes (u. a. Synergien, Risikostreuung,
Größeneffekte, Zugang zur Stromerzeugung, Know-how im Energiehandel) zu kombinieren.
Dies würde die langfristige Sicherstellung des
kommunalen Einflusses und die wertmäßige und unternehmerische Fortentwicklung
bei gleichzeitiger realistischer Gewinnpartizipation und verringerten Risiken
bedeuten.
II.
Eckpunkte der gesellschaftsrechtlichen Konzeption
1.
Vorstellung des Modells SEWAG
Die SEWAG wird seit ihrer Errichtung im Jahre 2006 zu
80,94 % von kommunalen Aktionären gehalten. Nach § 2 Abs. 3 ihrer
Satzung will die Gesellschaft durch einen anzustrebenden Unternehmensverbund
der regionalen Versorgungsunternehmen eine optimale Versorgung des regionalen
Marktes mit den verschiedenen Energieformen (wie z. B. Strom, Gas, Wärme etc.)
und Wasser gewährleisten und sicherstellen.
Im Zuge der Errichtung der SEWAG haben die kommunalen
Aktionäre sowie die RWE Westfalen-Weser-Ems AG als einzige private
Gesellschafterin u. a. durch Einbringungsverträge
ihre jeweils bisher von ihnen gehaltenen Aktien und Geschäftsanteile an den
regionalen Versorgungsunternehmen Mark-E AG, Stadtwerke Lüdenscheid GmbH sowie
eine Minderheitsbeteiligung an der Stadtwerke Kierspe GmbH in die SEWAG
eingebracht. Darüber hinaus sind diverse flankierende Maßnahmen, wie z.B. die
Errichtung einer gemeinsamen Netzgesellschaft, der Abschluss von Gewinnabführungsverträgen
und Vereinheitlichungen von Organisationsstatuten (Gesellschaftsverträge,
Geschäftsordnungen usw.) erfolgt.
Zusätzlich haben die Aktionäre, also sowohl die
sämtlichen kommunalen Aktionäre als auch die RWE Westfalen-Weser-Ems AG, einen Aktionärsvertrag geschlossen, in dem
sie die mit der Errichtung der SEWAG verfolgten wesentlichen Zielsetzungen
festgehalten und ihre Verhältnisse als Aktionäre der SEWAG und als bisherige Anteilseigner
der in die SEWAG eingebrachten Gesellschaften geregelt haben.
Über die in dem Aktionärsvertrag geregelten
allgemeinen Verhältnisse der Aktionäre untereinander haben die Städte Hagen und
Lüdenscheid, die als kommunale Hauptaktionäre im Falle eines gemeinsamen
Auftretens in der SEWAG mehr 66,77 % der Stimmen auf sich vereinigen können, in
einem Konsortialvertrag u. a.
zusätzliche Abreden für ein soweit wie möglich im Voraus abgestimmtes Verhalten
getroffen.
2.
Mögliche Rechte der Städte Hagen, Lüdenscheid und Menden
Es ist möglich, dass die Stadt
Menden aufgrund der Einbringung ihrer Anteile an der Stadtwerke Menden GmbH Vertragspartnerin des Aktionärsvertrages
und insbesondere der daraus resultierenden BGB-Innengesellschaft wird und eine
den Städten Hagen und Lüdenscheid vergleichbare Stellung erhält. Dazu würden
insbesondere die bisherigen Zielsetzungen der SEWAG, deren Verfolgung sich alle
Aktionäre zu fördern verpflichtet haben, ausdrücklich auch auf die Stadtwerke
Menden GmbH und den Standort Menden bezogen. Ausdrücklich benannt werden
könnten z.B.:
-
die langfristige Sicherung und Stärkung des Standorts Menden;
-
die Sicherung der eigenständigen Unternehmensidentität der Stadtwerke
Menden GmbH einschließlich der Marke „Stadtwerke Menden“ neben den
Unternehmensidentitäten der Mark-E AG und der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH;
-
der Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze im Rahmen der Marktentwicklung
und die angemessene Aufteilung von Managementfunktionen auf die Standorte im
Sinne eines „Mehr-Säulen-Modells“.
Weiterhin könnten die
Grundlagen gelegt werden, um die Stadt Menden im Rahmen der turnusmäßig
vorzunehmenden Neubesetzungen der Aufsichtsräte entsprechend den Beteiligungsverhältnissen
angemessen an den für die kommunalen Gesellschafter bestehenden Entsendungsrechten
für Aufsichtsratsmitglieder zu beteiligen.
Entsprechend den im Rahmen der
Errichtung der SEWAG mit den einbringenden Aktionären getroffenen Abreden
könnte auch für die Stadtwerke Menden GmbH die Verpflichtung aller Aktionäre
einschließlich der Stadt Menden begründet werden, für eine Anpassung der Organisationsstatuten
(z.B. Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen etc.) entsprechend den bei der
SEWAG gültigen Konzerngrundsätzen sowie für den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages
zu sorgen.
Die Rechte und Pflichten der
Altgesellschafter aufgrund des Aktionärsvertrages in seiner bisherigen Fassung
könnten im Wesentlichen unverändert bestehen bleiben.
Um den Beteiligungsumfang der
Städte Hagen und Lüdenscheid an der SEWAG auch im Falle eines Ausscheidens der
Stadt Menden möglichst weitgehend zu sichern, könnten für den Fall einer
Verkaufsabsicht der Stadt Menden anteilige Vorkaufsrechte der Städte Hagen und
Lüdenscheid vorgesehen werden, die den bereits bisher bestehenden
Vorkaufsrechten der übrigen Aktionäre im Rang vorgehen würden.
Entsprechend ihrem Gewicht als
drittgrößter kommunaler Gesellschafter könnte die Stadt Menden auch in den
gegenüber den übrigen Gesellschaftern herausgehobenen Kreis der Partner des Konsortialvertrages
aufgenommen werden. Sie erhielte damit beispielsweise das Recht und die
Pflicht, im sogenannten Konsortialrat jeweils im Voraus auf ein möglichst
einstimmiges Verhalten der drei kommunalen Hauptgesellschafter bei der SEWAG
hinzuwirken. Darüber hinaus könnte sie an den zwischen den Konsortialpartnern
gegenseitig vereinbarten besonderen Rücksichts- und Informationspflichten
partizipieren. Weitere Beispiele könnten besondere Rechte und Pflichten der
Konsortialpartner sein, die sie getroffen hätten, um eine Verwässerung der
Beteiligungsverhältnisse weitestgehend zu vermeiden.
Um der Stadt Menden die
Möglichkeit zu geben, im Falle einer nicht den Erwartungen entsprechenden
Kooperation ihr Engagement zu beendigen, könnte ihr im Rahmen des Einbringungsvertrages für einen Übergangszeitraum von
3 Jahren eine Ausstiegsoption gewährt werden.
III.
Eckpunkte eines
Standortkonzeptes
Ein Eckpunkt des Kooperationsvorhabens ist es, sowohl
den Standort in Menden nachhaltig zu sichern und als hier auch qualifizierte
Arbeitsplätze im bestehenden relativen Umfang zu erhalten. Im Status quo
sind am Standort Menden rund 110 Mitarbeiter und bei der SEWAG an weiteren
Standorten rund 1.750 Mitarbeiter tätig.
Es könnten am Standort Menden die ortsnahen
Funktionen, wie z. B. Bezirksstelle, Kundenbetreuung im
Frontoffice oder Personalansprechpartner weiter vorgehalten werden. Die
Möglichkeit Unternehmensbereiche im heutigen Umfang am Mendener Standort
anzusiedeln besteht eindeutig und wäre praktikabel umsetzbar. Die Entscheidung,
welche weiteren Unternehmensbereiche sich in Menden wiederfinden werden, sollte
noch anhand der folgenden Einflussfaktoren bewertet werden:
-
Platzierung von
in sich geschlossenen funktionalen Unternehmenseinheiten (Vorteile in
Personalverantwortung, Steuerung, Flexibilität und Koordination)
-
Möglichst geringe
Anzahl und Komplexität der Schnittstellen und prozessualen Verknüpfungen mit
anderen Unternehmenseinheiten
-
Wirtschaftlichkeit
(z. B. zusätzliche betriebliche Wegstrecken, Investitionen)
-
Ergänzung der
ortsnahen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten / Bindedauer bestehender
Standorte
-
Passgenauigkeit
der Qualifikationsanforderungen der funktionalen Unternehmenseinheiten zu den
bestehenden Qualifikationen / erwerbbaren Qualifikationen der ortsnächsten
Mitarbeiter
-
Förderung des
Entstehens einer gemeinsamen Arbeitswelt und einer gemeinsamen langfristig
tragenden Unternehmenskultur und -identität für die Mitarbeiter
-
Möglichkeiten der
ablauf- oder aufbauorganisatorischen Optimierung der funktionalen Unternehmenseinheiten
zur Förderung der Zumutbarkeit bei der Erreichung des persönlichen
Arbeitsplatzes für die Mitarbeiter
-
Berücksichtigung
des zukünftigen SEWAG-Zentralstandortes an der A45 (Hassley Insel, direkt an
der Abfahrt Hagen Süd) der vom Standort Menden aus betrachtet deutlich
verkehrsgünstiger zu erreichen und zeitlich näher gelegen ist, als die heutigen
Standorte der SEWAG in der Hagener Innenstadt
Der Rat der Stadt
Hagen wird um Kenntnisnahme gebeten.
