Beschlussvorlage - 1164/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung die Umsetzungsplanung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen  und in der Kindertagespflege wie in der Vorlage dargestellt  dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein - Westfalen zu übermitteln.
  2. Die Meldung an das MGFFI erfolgt zum 28. Februar 2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das  Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein – Westfalen hat die Kommunen im September aufgefordert, bis zum 15. Januar 2009 (Verlängerung der Antragsfrist mit Schreiben vom 24.11.2008 auf den 28.Februar) eine Investitionsplanung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren  für den Zeitraum von 2008 bis 2013 vorzulegen.  Die dargestellte Planung beinhaltet eine Matrix der Investitionskosten für die zur Erfüllung der Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes erforderlichen Platzzahlen bis zum Ausbauziel 2013. Die Investitionskosten werden zu 90 % vom Bund getragen. Die restlichen 10 % sind als  Eigenanteil vom jeweiligen Träger zu finanzieren.

 

 

 

Begründung

 

Das  Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein – Westfalen hat die Kommunen im September aufgefordert, bis zum 15. Januar 2009 (Verlängerung der Antragsfrist mit Schreiben vom 24.11.2008 auf den 28.Februar) eine Investitionsplanung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren  für den Zeitraum von 2008 bis 2013 vorzulegen.  Hintergrund ist die „Verwaltungsvereinbarung  Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“, die im Oktober 2007 zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geschlossen wurde.  Darin wurde für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren für das Jahr 2013 eine Bedarfsquote  von bundesweit durchschnittlich 35 % festgelegt.  Für Nordrhein – Westfalen wurde eine Ausbauquote von landesweit 32 % festgelegt. Grundlage dieser Festsetzung ist die Einschätzung der Landesregierung, dass sich für Kinder im Alter von 2 Jahren und für Einjährige bis 2013 ein Bedarf von ca. 45 % entwickeln wird. Für Kinder unter einem Jahr wird mit einem Bedarf von 10 % kalkuliert. Unabhängig davon hat die Landesregierung nach wie vor die Absicht, ab 2010 den Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege auf alle zweijährigen  Kinder auszuweiten.  Zur sachgerechten Verteilung der Investitionsmittel auf die Kommunen benötigt das Land einen Überblick über die geplanten Maßnahmen und hat daher nachfolgende Planungszahlen angefordert:

 

1.                 Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden, einschließlich der Höhe der beabsichtigten Bedarfsquote.

 

2.                 Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau-, Umbau und Ausstattungsbedarf.

 

Der Arbeitsauftrag an die Kommune ist am 7. November mit den Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen thematisiert worden. Aufgrund der Erfahrungen, die in diesem Jahr mit dem KiBiz gemacht wurden, bestand Einigkeit, dass eine verbindliche langfristige Ausbauplanung  zum jetzigen Zeitpunkt nicht machbar ist.  Die Festlegung der neuen u-3 Plätze auf die 25 Stundenbetreuung, die Ende Oktober wieder zurück genommen wurde, die verspätete Mitteilung der im nächsten Jahr zur Verfügung stehenden Kontingente für die u-3 Betreuung insgesamt und die Veränderungen, die das neue Kinderförderungsgesetz mit sich bringt, haben zu großer Verunsicherung geführt. Im Kinderförderungsgesetz ist vorgesehen, dass im Rahmen des Ausbauprogramms für Kinder unter 3 Jahren zukünftig 30 % der Betreuungsquote (von 32 % in NRW) in Kindertagespflege zu versorgen sind. Die restlichen 70 % des Bedarfes sollen über Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden.  Eine solche Verteilungsvorgabe hat es bisher nicht gegeben. Die Betreuung in Kindertagespflege  wurde bislang ergänzend zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der offenen Ganztagsschule gewährt. Diese Betreuungsform galt insbesondere zur Abdeckung von Randzeiten (vor 6.00 Uhr und nach 18.00 Uhr) oder wenn keine Plätze mehr in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung standen. Entsprechend wird es im Bereich der Kindertagespflege einen umfassenden Strukturveränderungsprozess geben müssen, dessen Entwicklung  jährlich  an die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen anzupassen ist, um die Versorgung mit Betreuungsplätzen dem Bedarf entsprechend sicher stellen zu können (siehe auch Vorlage 1126/2008).

 

Die genannten Aspekte haben im Einvernehmen dazu geführt, eine Ausbauplanung anhand der Entwicklung der Kinderzahlen und der neuen Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes unabhängig von Standorten und Trägerbindungen vorzunehmen.  Die konkreten Absprachen, die natürlich  für jeden Standort und jeden Träger bedeutsam sind, sollen im nächsten Frühjahr, nach Abschluss des KiBiz –Verfahrens 2009/2010, in den einzelnen Sozialräumen erfolgen.

 

 

Kleinkinderprognose

 

Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bis 2013 ist die Entwicklung der Kinderzahlen in den nächsten Jahren.  Da diese Kinder noch nicht geboren sind, wurde vom Ressort für Statistik und Stadtforschung eine Prognose der Geburtenzahlen 2008 bis 2013 (Kleinkinderprognose) erstellt. Ausgangspunkt einer solchen Prognose ist zunächst die Fortschreibung des Einwohnerbestandes aller Frauen im gebärfähigen Alter (14 bis 45 Jahre) unter Berücksichtigung der Einwohnerentwicklung aufgrund von Fortzügen, Zuzügen, Sterbefällen und vor allem durch Alterung anhand der durchschnittlichen Entwicklung der Jahre 2002 bis 2007. Im nächsten Schritt  wird die so ermittelte Anzahl der Frauen jedes Altersjahrgangs mit der Durchschnittszahl der Geburten je 1000 Frauen multipliziert.  Daraus ergibt sich die Prognose der Geburtenzahlen. Bei der Analyse der Fort- und Zuzüge der Jahre 2005 bis 2007 in den Altersgruppen der 0 – unter 1, 1 – unter 2 und 2 – unter 3 ist zudem ein jährlicher Wanderungsgewinn festgestellt worden, der im Durchschnitt bei 40 Kindern lag.

Die Kleinkinderprognose für die Jahre 2008 bis 2013 stellt sich für Hagen wie folgt dar:

 

 

 

Alter von …
bis unter …
Jahren

01.01.

 

     2008

01.01.

 

     2009

01.01.

 

     2010

01.01.

 

     2011

01.01.

 

     2012

01.01.

 

     2013

01.01.

 

     2014

 0  -  1

1.482

1.458

1.445

1.439

1.436

1.437

1.440

 1  -  2

1.554

1.522

1.498

1.485

1.479

1.476

1.477

 2  -  3

1.590

1.594

1.562

1.538

1.525

1.519

1.516

 0  -  3

4.626

4.574

4.505

4.462

4.440

4.432

4.433

 

 

In Bezug auf die Versorgung mit Betreuungsplätzen für die jeweiligen Kindergartenjahre ist die Prognose aufgrund der Stichtagsregelung im KiBiz (Ausweitung des Rechtsanspruches auf alle vor dem 1.11. Geborenen)  zu bereinigen. Dadurch, dass aufgrund der Stichtagsregelung bereits für 3/12 aller 2 jährigen  Kinder  ein Rechtsanspruch  besteht, sind diese in der Kindergartenbedarfsplanung  schon im Bereich der Betreuungsquote für Kinder ab 3 Jahren mitversorgt.  Für die weitere u-3 Planung ergeben sich daher folgende  zu erwartende Kinderzahlen:

 

Alter

Kindergartenjahre

von…

09/10

 10/11

 11/12

 12/13

 13/14

bis…

unter 3

bereinigt

unter 3

bereinigt

unter 3

bereinigt

unter 3

bereinigt

unter 3

bereinigt

0  -  1

1445

 

1439

 

1436

 

1437

 

1440

 

1  -  2

1498

 

1485

 

1479

 

1476

 

1477

 

2  -  3

1562

 

1538

 

1525

 

1519

 

1516

 

0  -  3

4505

4115

4462

4078

4440

4059

4432

4052

4433

4054

 

 

u – 3 Ausbauplanung

 

Wie bereits dargestellt ist im neuen Kinderförderungsgesetz vorgesehen, dass im Rahmen des Ausbauprogramms für Kinder unter 3 Jahren zukünftig 30 % der Betreuungsquote (von 32 % in NRW) in Kindertagespflege zu versorgen sind. Die restlichen 70 % des Bedarfes sollen über Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden.  Aufgrund dieser Vorgabe  würde sich für Hagen im Kindergartenjahr  2013/2014 im Bereich der Kindertagespflege ein Platzbedarf von 389 Betreuungsplätzen ergeben und in den Kindertageseinrichtungen  wären insgesamt 908 Betreuungsplätze vorzuhalten. Damit wäre die vom Land NRW für den Endausbau vorgesehene Betreuungsquote von 32 %  erfüllt.

 

Kindergartenjahre

 09/10

 10/11

 11/12

 12/13

 13/14

Kinder unter 3

4115

4078

4059

4052

4054

32%

1317

1305

1299

1297

1297

30 % Tagespflege

395

391

390

389

389

70 % Kitaplätze

922

913

909

908

908

 

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2008/2009  werden

 

Ø      in Kindertagespflege: 90

Ø      in Kindertageseinrichtungen : 577

Kinder unter 3 Jahren betreut.

 

Unter Zugrundelegung der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren (abzüglich 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen) in Höhe von 4176 ergibt sich eine aktuelle Betreuungsquote von 16 %.

 

Die in der Vorlage zur Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung vom 11.12.2007 anvisierte Betreuungsquote für das Kindergartenjahr 2008/2009 in Höhe von 20% ist rückwirkend zu korrigieren.   Hintergrund ist die neue Berechnungsgrundlage bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.  Bisher wurden bei der Berechnung der Betreuungsquote  2,5 Jahrgänge (abzüglich 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen) zugrunde gelegt, da eine Betreuung von Kindern unter 6 Monaten nur im Ausnahmefall erfolgte. Nach dem neuen Kinderförderungsgesetz ist auch der Jahrgang der unter Einjährigen vollständig in die Berechnungen aufzunehmen. Von daher erhöht sich die Kinderzahl als Basis der Berechnung und entsprechend niedriger fällt die Betreuungsquote aus.

 

Im Hinblick auf die Planungen für das Kindergartenjahr 2009/2010 fanden in den vergangenen Wochen 6 Regionalkonferenzen mit den Hagener Kindertageseinrichtungen  und nochmals 6 Regionalkonferenzen mit den Kindertageseinrichtungen und den Trägervertretern statt. Nach den Gesprächsergebnissen ist für den Bereich der u- 3 Betreuung ein Platzangebot zwischen 590 und 650 Plätzen zu erwarten. Mit Schreiben vom 12.11.2008 wurde der Stadt Hagen vom MGFFI für das Kindergartenjahr 2009/2010 ein Kontingent von 115 neuen Betreuungsplätzen für die Kindertageseinrichtungen zugewiesen.  Diese Zuweisung wird nicht auszuschöpfen sein (siehe auch Vorlage 1162/2008). Für den Bereich der Kindertagespflege wurden der Stadt Hagen 40 neue Betreuungsplätze  zur Verfügung gestellt.

 

Unter Zugrundelegung der maximal geplanten Kapazitäten für die u-3 Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Ausschöpfung der Zuweisung im Bereich der Kindertagespflege würde sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 somit eine Betreuungsquote von  19% ergeben.  Gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr bedeutet dies eine Steigerung um 3%.

Bei einer linearen Steigerung um 3,25% ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 würden im Kindergartenjahr 2013/2014 genau 32% Versorgungsquote erreicht.  Die Erfüllung der weiteren Vorgabe des Kinderförderungsgesetzes, eine Aufteilung zwischen institutioneller Betreuung und Kindertagespflege im Verhältnis von 70% zu 30% vorzunehmen,  ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht  verbindlich planbar. Wie in der Vorlage zur Kindertagespflege dargestellt, ist dies u.a. auch entscheidend vom Nachfrageverhalten der Eltern abhängig.

 

 

 

 

Investitionsplanung

 

In Bezug auf die eingangs dargestellte Abfrage des Ministeriums bezüglich der voraussichtlichen “Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau-, Umbau und Ausstattungsbedarf“ zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, ist eine pauschale Kalkulation denkbar. Grundsätzlich haben sich alle Träger von  Kindertageseinrichtungen in Hagen bereit erklärt sich am Ausbau der u-3 Betreuung zu beteiligen.  Die konkreten Absprachen werden im Frühjahr, insbesondere auch unter Berücksichtigung der rückläufigen Kinderzahlen bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren, in den einzelnen Sozialräumen erfolgen. Jetzt ist jedoch bereits erkennbar, dass der Neubau von Kindertageseinrichtungen in Hagen nicht erforderlich sein wird. Da die Investitionszuschüsse über Pauschalen pro Platz erfolgen,  wird  folgende Matrix vorgeschlagen:

 

Platzzahlen für die  Kindergartenjahre 2009/2010 bis 2013/2014 bei linearer Steigerung*

Kindergartenjahr

08/09

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

Kitaplätze

577

650

726

818

897

973

Tagespflege

90

130

181

217

268

324

Gesamt

667

780

907

1035

1165

1297

Betreuungsquote in Prozent

16,0

19,0

22,25

25,5

28,75

32,0

*Bei den Platzzahlen ist im Endausbau  ein Verhältnis von  75 % zu 25 % zugrunde gelegt.

 Dies entspricht den derzeitigen Diskussionen im interkommunalen Vergleich.

 

 

Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der jährlich benötigten zusätzlichen Plätze dar:

 

Platzbedarfe in den Kindergartenjahren 2009/2010 bis 2013/2014

Kindergartenjahr

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

Kitaplätze

73

76

92

79

76

Tagespflege

40

51

36

51

56

Gesamt

113

127

128

130

132

 

Das Investitionsprogramm des Bundes sieht für

·        Ausstattungsmaßnahmen: 3.500 €

·        Aus –und Umbaumaßnahmen: 8.500 €

·        Plätze in Kindertagespflege: 500 €

pro Kind vor.

 

Zu den Ausstattungsmaßnahmen zählen zum Beispiel Wickeltische, Kinderbetten und Spielsachen. Da es sich immer um zusätzliche, neue Plätze handelt, werden diese Anschaffungen immer zu tätigen sein. Gleiches gilt für die neuen Plätze für Kleinkinder in Kindertagespflege.  Zu den Aus –und Umbaumaßnahmen  zählen beispielsweise die Herrichtung des Außengeländes speziell für die Bedarfe von Kleinkindern, besondere Sicherungsmaßnahmen in Einrichtungen, die Abtrennung von Schlafräumen oder auch Renovierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden nur bei ca. 2/3 der Kindertageseinrichtungen erforderlich sein.  Aus diesen Überlegungen würden sich für die Kindergartenjahre bis 2013/2014 folgende Antragssummen ergeben:

 

 

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

Umbaumaßnahmen

413.253

429.075

519.907

449.663

429.631

Ausstattungsmaßnahmen

255.500

265.283

321.441

278.011

265.626

Kindertagespflege

20.000

25.724

17.949

25.304

28.182

Summe

688.753

720.082

859.297

752.978

723.440

 

Der Bund übernimmt 90 % der Antragskosten. Die restlichen 10% sind grundsätzlich als Eigenanteil vom Träger der Einrichtung zu finanzieren.

 

Auf die kommunalen Einrichtungen bezogen ist mit nachfolgend aufgeführten jährlichen Eigenanteilen (10% der Antragssummen) zu rechnen:

 

 

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

Umbaumaßnahmen

11.075

11.499

13.934

12.051

11.514

Ausstattungsmaßnahmen

6.847

7.110

8.615

7.451

7.119

Kindertagespflege

2.000

2.572

1.795

2.530

2.818

Summe

19.923

21.181

24.343

22.032

21.451

 

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen  sind durch den Etat „Nutzerspezifische Bauleistungen“ bei der GWH abgedeckt.  Der Eigenanteil für Spielsachen, Wickeltische, etc. wird aus dem entsprechenden Teilplan bei der Fachabteilung finanziert.  Hierbei werden die vorhandenen Mittel unter dem Aspekt des u-3 Ausbaus entsprechend neu sortiert. Der Eigenanteil für die Ausstattungsmaßnahmen bei den Tagesmüttern in Höhe von jeweils 50 € soll von den Tagesmüttern getragen werden.  Nur in den Fällen, in denen eine Tagesmutter den Eigenanteil nachweislich nicht selber tragen kann, ist an eine Übernahme bzw. Stundung über das Sachkonto „Leistungen an Tagesmütter“ gedacht.  Grundsätzlich entstehen für die Stadt Hagen keine zusätzlichen finanziellen Ausgaben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen