Beschlussvorlage - 0934/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp -hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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10.12.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des
Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit der Firma Lennepark GbR zur Errichtung eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses
auf dem Grundstück Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9, Flurstück 589, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext
als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0934/2008) vom
15.10.2008 ist.
Realisierungszeitpunkt:
48 Monate nach Rechtskraft des Durchführungsvertrages, also
voraussichtlich März 2012.
Sachverhalt
Begründung
Das
Grundstück Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9, Flurstück 589, liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 - Lennepark -. Das Flurstück ist
teilweise mit einem Wohn- und Bürohaus bebaut. Im Jahr 2006 wurde auf dem
angrenzenden Flurstück 588 ein Wohngebäude errichtet. Die Vorhabenträgerin
möchte nun auf dem Gelände des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Wohn- und
Geschäftshaus errichten. Die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes
Nr. 7 sprechen dagegen, so dass der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am
09.11.2006 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - gefasst hat.
Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung
daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten
Vertragstextes zuzustimmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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