Beschlussvorlage - 0934/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit der Firma Lennepark GbR zur Errichtung eines  dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9, Flurstück 589, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0934/2008) vom 15.10.2008 ist.

 

Realisierungszeitpunkt:

48 Monate nach Rechtskraft des Durchführungsvertrages, also voraussichtlich März 2012.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9, Flurstück 589, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 - Lennepark -. Das Flurstück ist teilweise mit einem Wohn- und Bürohaus bebaut. Im Jahr 2006 wurde auf dem angrenzenden Flurstück 588 ein Wohngebäude errichtet. Die Vorhabenträgerin möchte nun auf dem Gelände des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Wohn- und Geschäftshaus errichten. Die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 7 sprechen dagegen, so dass der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 09.11.2006 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - gefasst hat.

 

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

Erweitern

16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen