Beschlussvorlage - 0282/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpauschale und Sportentwicklungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Ursula Schneider
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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25.05.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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07.06.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.06.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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09.06.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.06.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.06.2004
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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01.07.2004
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Beschlussvorschlag
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur
Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste
für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien
für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung
für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der
Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.
4.
Zur sportpolitischen Koordination wird ein Runder
Tisch, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.
Sachverhalt
I.
Sportpauschale
Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes
2004/2005 erhalten die Gemeinden erstmals pauschale Zuwendungen zur
Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich. Aus diesen Zuweisungen
sind kommunale und vereinseigene Anlagen zu bedienen. Die Sportpauschale soll
zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs eingesetzt werden.
Die Sportpauschale kann für folgende Bereiche eingesetzt
werden:
1.
Neubau, Um- und Erweiterungsbau von Sportstätten.
2.
Sanierung von Sportstätten
Die Mittel sind für Maßnahmen
einsetzbar, um bestehende Sanierungsrückstände abzubauen. Hierunter sind
wiederherstellende oder verbessernde Maßnahmen zu verstehen.
3.
Modernisierung von Sportstätten
Hier ist das Ziel, neues
Sachvermögen zu schaffen oder vorhandenes zu vermehren.
4.
Erwerb von Sportstätten
Mit der Neuorientierung der
Sportstättenförderung ist künftig auch die Verwendung der Mittel zum Erwerb von
Sportstätten generell zugelassen. Insoweit wird hier eine zusätzliche
Investitionsmöglichkeit eröffnet.
5.
Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten
Unter Einrichtung und
Ausstattung ist dabei das für die jeweilige Sportart notwendige bewegliche
Anlagevermögen zu verstehen.
Für ausschließlich dem Schulsport vorbehaltene
Sportstätten stehen die Mittel der Sportpauschale nicht zur Verfügung. Hier ist
die Schulpauschale einzusetzen. Bei einer Mischnutzung von Sportstätten kann
eine Finanzierung aus beiden Pauschalen erfolgen, wobei die Anteile sich nach
Möglichkeit am jeweiligen Nutzungsverhältnis orientieren sollten.
Die Gemeinden können zum Bau oder Erwerb von
Sportstätten unter Beachtung der Regelungen des kommunalen Haushaltsrechts
Kredite aufnehmen. Aus Mitteln der Sportpauschale könnten insoweit auch
zukünftig die Annuitäten daraus bedient werden. Für bestehende
Finanzverpflichtungen ist dies allerdings ausgeschlossen. Die Mittel der
Sportpauschale, die im Haushaltsjahr der Zuweisung nicht für die damit vorgesehenen
Zwecke verwendet werden, können für die Finanzierung späterer oder größerer
Projekte angesammelt werden. Diese Mittel sind der allgemeinen Rücklage
zuzuführen. Sie behalten dort ihre gesetzliche Zweckbindung und sind nur dafür
einsetzbar.
Die
Sportpauschale ist im Grundsatz zu
begrüßen, da sie den Gemeinden für ihre Investitionen im vorgesehenen Zeitraum
eine finanzielle Planungssicherheit bietet. Es muss jedoch darauf hingewiesen
werden, dass die Finanzerwartungen für die Stadt Hagen hinsichtlich der Höhe
nur für die Jahre 2004/2005 sicher sind. Der Anteil der Sportpauschale ab dem
Jahr 2006 ist heute noch nicht bekannt.
Um
eine sinnvolle Sanierungs-, Modernisierungs- und Sportentwicklungspolitik
betreiben zu können sind neben der Sportpauschale städtische Eigenleistungen
unverzichtbar.
Die bisher veranschlagten Mittel zur Sportplatzsanierung HHST 5800
519 0040 4 in Höhe von 245.000 Euro und für vermögenswirksame Investitionen der
Vereine HHST 5500 988 0000 8 in Höhe von 18.000 Euro werden auch weiterhin
zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind im Veranschlagungsjahr zu
verausgaben.
Die
Prüfung von PPP-Modellen und die Einbeziehung des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft mit den Anteilen aus dem Unterhaltungsetat für den Bereich
Sport werden weitere Bausteine bei der Bewältigung der Aufgaben sein müssen.
Für die Verwendung der Sportpauschale sind folgende
Punkte zu beachten:
1.
Es
besteht die Prioritätenliste für die Sportplatzsanierung. Hier ist in den
kommenden Jahren noch ein Finanzvolumen von ca. 1.000.000 Euro abzuarbeiten.
2.
Für
die Sanierung der Turn- und Sporthallen sowie der Umkleidegebäude auf den
Sportplätzen ist nach ersten groben Schätzungen ein Finanzvolumen von mehr als
8 Millionen Euro zu veranschlagen.
3.
Die Investitionsvorhaben der Vereine mit
vereinseigenen Anlagen sind zwingend nach der Intention der Sportpauschale
einzubinden. In einer Abfrage der Vereine ist das entsprechende Volumen zu
ermitteln. Weiterhin ist ein neues Regelwerk zur Förderung der Vereine im
Rahmen der gesamten Verwendung der Sportpauschale zu entwickeln.
4.
Die
Frage der Einbindung der Pauschale bei PCB-Sanierung ist vorab ebenfalls zu
klären.
II.
Sportentwicklungsplanung
Eine
Sportentwicklungsplanung ist die sektorale Fachplanung für die auf
Gemeindeebene verfolgte kommunale Sportpolitik. Diese Fachplanung macht
Aussagen zum gegenwärtigen und zukünftigen Sportgeschehen in einer Kommune
sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten. Die Sportentwicklungsplanung
ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von Sportvereinen, dem Schulsport,
nichtorganisiertem Sport, erwerbswirtschaftlichen Sportanbietern wie
schließlich auch anderen kommunalen Politik- und Planungsbereichen-
beispielsweise der Jugendhilfe- oder Altenhilfeplanung.
Ausgehend
von den jüngsten Bevölkerungsprognosen bis 2015 und von dem gegenwärtigen und
dem voraussichtlichen Sportverhalten der Bevölkerung ist die
Sportentwicklungsplanung neu zu konzipieren. Hierzu gehört nicht nur eine
Bedarfsberechnung, vielmehr sind alle in Frage kommenden Interessengruppen bei
einer entsprechenden Voruntersuchung einzubeziehen. Dabei kommt den
Sportvereinen eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin sind die Bereiche des
Schulsports, des Freizeitsports sowie der kommerziellen Anbieter zu
berücksichtigen. Zukünftig werden aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen
Entscheidungen darüber zu treffen sein, ob die Stadt jeden Bereich selbst
abdeckt oder ob nicht auch andere Partner des Sports bestimmte Aufgaben
übernehmen können.
Die
notwendige Bedarfsermittlung für einen neuen Sportentwicklungsplan wird unter
Beteiligung der Fachdienststellen der Verwaltung erfolgen. Soweit notwendig
wird auch externer Sachverstand herbeizuziehen sein. Die Kosten hierfür können
aus der Sportpauschale finanziert werden.
Aufgrund
der Bedeutung und Wichtigkeit einer zukunftsorientierten
Sportentwicklungsplanung sowie des dazu gehörenden Abbaus der Sanierungs- und
Investitionsstaus muss von einer notwendigen Planungssicherheit aller
Beteiligten von 8 10 Jahren
ausgegangen werden.
Zur
sportpolitischen Koordination der beschriebenen Aufgaben sollte ein Runder
Tisch bestehend aus Politik ( Vorsitzender des SFA und die Sprecher der Fraktionen),
der Verwaltung und des Stadtsportbundes eingesetzt werden.
In
diesem Gremium sollte auch eine längerfristige Verwendung der Sportpauschale
beraten werden.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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x |
Bereits laufende Maßnahme |
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x |
des Verwaltungshaushaltes |
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x |
des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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x |
Neue Maßnahme |
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x |
des Verwaltungshaushaltes |
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x |
des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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x |
Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den
Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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x |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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480.000 |
480.000 |
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./. |
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Ausgaben: |
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480.000 |
480.000 |
./. |
./. |
./. |
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245.000 |
245.000 |
245.000 |
./. |
./. |
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18.000 |
18.000 |
18.000 |
./. |
./. |
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Eigenanteil: |
263.000 |
263.000 |
263.000 |
./. |
./. |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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x |
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im
Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für
den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung
abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im
Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw.
gestrichen werden. |
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x |
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme
im Vermögenshaushalt |
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x |
Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt
eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

08.06.2004 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur
Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste
für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien
für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung
für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der
Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.
4.
Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder
Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund
eingerichtet.
5.
Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in
mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen
sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.
09.06.2004 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur
Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste
für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien
für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung
für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der
Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.
4.
Zur
sportpolitischen Koordination wird ein Runder Tisch bestehend aus Politik,
Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.
Ergänzung:
Am Runden Tisch sind die
Bezirksvertretungen entsprechend zu beteiligen.
5.
Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche
Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen, sondern
ausschließlich der Sportförderung dienen.
15.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BV Nord empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur
Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste
für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien
für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung
für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der
Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.
4.
Zur sportpolitischen Koordination wird ein Runder
Tisch, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.
Ergänzung:
Am Runden Tisch ist die Bezirksvertretung Nord mit 1
Delegierten zu beteiligen
5.
Die
Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen
hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen sondern ausschließlich der
Sportförderung dienen.
29.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur
Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste
für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien
für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung
für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der
Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.
4.
Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder
Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund
eingerichtet.
Ergänzung:
Am Runden
Tisch ist die Bezirksvertretung Hagen-Mitte mit einem Delegierten
zu
beteiligen.
5.
Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in
mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen,
sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.
01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten.
Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu
erstellen.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu
erarbeiten.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015
zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro
bereitgestellt.
4. Zur
sportpolitischen Koordination wird ein Runder Tisch, bestehend aus Politik,
Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.
Am runden Tisch sind die Bezirksvertretungen mit je einem Delegierten zu
beteiligen.
5. Die Mittel der
Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der
Schadstoffbelastungen einfließen, sondern ausschließlich der Sportförderung
dienen.

