Beschlussvorlage - 0282/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.

4.       Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.

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Sachverhalt

 

I.                    Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004/2005 erhalten die Gemeinden erstmals pauschale Zuwendungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich. Aus diesen Zuweisungen sind kommunale und vereinseigene Anlagen zu bedienen. Die Sportpauschale soll zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs eingesetzt werden.

Die Sportpauschale kann für folgende Bereiche eingesetzt werden:

 

1.       Neubau, Um- und Erweiterungsbau von Sportstätten.

2.       Sanierung von Sportstätten

Die Mittel sind für Maßnahmen einsetzbar, um bestehende Sanierungsrückstände abzubauen. Hierunter sind wiederherstellende oder verbessernde Maßnahmen zu verstehen.

3.       Modernisierung von Sportstätten

Hier ist das Ziel, neues Sachvermögen zu schaffen oder vorhandenes zu vermehren.

4.       Erwerb von Sportstätten

Mit der Neuorientierung der Sportstättenförderung ist künftig auch die Verwendung der Mittel zum Erwerb von Sportstätten generell zugelassen. Insoweit wird hier eine zusätzliche Investitionsmöglichkeit eröffnet.

5.       Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten

Unter Einrichtung und Ausstattung ist dabei das für die jeweilige Sportart notwendige bewegliche Anlagevermögen zu verstehen.

 

Für ausschließlich dem Schulsport vorbehaltene Sportstätten stehen die Mittel der Sportpauschale nicht zur Verfügung. Hier ist die Schulpauschale einzusetzen. Bei einer Mischnutzung von Sportstätten kann eine Finanzierung aus beiden Pauschalen erfolgen, wobei die Anteile sich nach Möglichkeit am jeweiligen Nutzungsverhältnis orientieren sollten.

Die Gemeinden können zum Bau oder Erwerb von Sportstätten unter Beachtung der Regelungen des kommunalen Haushaltsrechts Kredite aufnehmen. Aus Mitteln der Sportpauschale könnten insoweit auch zukünftig die Annuitäten daraus bedient werden. Für bestehende Finanzverpflichtungen ist dies allerdings ausgeschlossen. Die Mittel der Sportpauschale, die im Haushaltsjahr der Zuweisung nicht für die damit vorgesehenen Zwecke verwendet werden, können für die Finanzierung späterer oder größerer Projekte angesammelt werden. Diese Mittel sind der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Sie behalten dort ihre gesetzliche Zweckbindung und sind nur dafür einsetzbar.

 

Die Sportpauschale ist  im Grundsatz zu begrüßen, da sie den Gemeinden für ihre Investitionen im vorgesehenen Zeitraum eine finanzielle Planungssicherheit bietet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Finanzerwartungen für die Stadt Hagen hinsichtlich der Höhe nur für die Jahre 2004/2005 sicher sind. Der Anteil der Sportpauschale ab dem Jahr 2006 ist heute noch nicht bekannt.

Um eine sinnvolle Sanierungs-, Modernisierungs- und Sportentwicklungspolitik betreiben zu können sind neben der Sportpauschale städtische Eigenleistungen unverzichtbar.

Die bisher veranschlagten Mittel zur Sportplatzsanierung – HHST 5800 519 0040 4 in Höhe von 245.000 Euro und für vermögenswirksame Investitionen der Vereine – HHST 5500 988 0000 8 in Höhe von 18.000 Euro werden auch weiterhin zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind im Veranschlagungsjahr zu verausgaben.

Die Prüfung von PPP-Modellen und die Einbeziehung des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft mit den Anteilen aus dem Unterhaltungsetat für den Bereich Sport werden weitere Bausteine bei der Bewältigung der Aufgaben sein müssen.

 

Für die Verwendung der Sportpauschale sind folgende Punkte zu beachten:

 

1.       Es besteht die Prioritätenliste für die Sportplatzsanierung. Hier ist in den kommenden Jahren noch ein Finanzvolumen von ca. 1.000.000 Euro             abzuarbeiten.

2.       Für die Sanierung der Turn- und Sporthallen sowie der Umkleidegebäude auf den Sportplätzen ist nach ersten groben Schätzungen ein Finanzvolumen von mehr als 8 Millionen Euro zu veranschlagen.

3.       Die  Investitionsvorhaben der Vereine mit vereinseigenen Anlagen sind zwingend nach der Intention der Sportpauschale einzubinden. In einer Abfrage der Vereine ist das entsprechende Volumen zu ermitteln. Weiterhin ist ein neues Regelwerk zur Förderung der Vereine im Rahmen der gesamten Verwendung der Sportpauschale zu entwickeln.

4.       Die Frage der Einbindung der Pauschale bei PCB-Sanierung ist vorab ebenfalls zu klären.

 

 

 

II.                  Sportentwicklungsplanung

 

Eine Sportentwicklungsplanung ist die sektorale Fachplanung für die auf Gemeindeebene verfolgte kommunale Sportpolitik. Diese Fachplanung macht Aussagen zum gegenwärtigen und zukünftigen Sportgeschehen in einer Kommune sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten. Die Sportentwicklungsplanung ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von Sportvereinen, dem Schulsport, nichtorganisiertem Sport, erwerbswirtschaftlichen Sportanbietern wie schließlich auch anderen kommunalen Politik- und Planungsbereichen- beispielsweise der Jugendhilfe- oder Altenhilfeplanung.

 

Ausgehend von den jüngsten Bevölkerungsprognosen bis 2015 und von dem gegenwärtigen und dem voraussichtlichen Sportverhalten der Bevölkerung ist die Sportentwicklungsplanung neu zu konzipieren. Hierzu gehört nicht nur eine Bedarfsberechnung, vielmehr sind alle in Frage kommenden Interessengruppen bei einer entsprechenden Voruntersuchung einzubeziehen. Dabei kommt den Sportvereinen eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin sind die Bereiche des Schulsports, des Freizeitsports sowie der kommerziellen Anbieter zu berücksichtigen. Zukünftig werden aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen Entscheidungen darüber zu treffen sein, ob die Stadt jeden Bereich selbst abdeckt oder ob nicht auch andere Partner des Sports bestimmte Aufgaben übernehmen können.

Die notwendige Bedarfsermittlung für einen neuen Sportentwicklungsplan wird unter Beteiligung der Fachdienststellen der Verwaltung erfolgen. Soweit notwendig wird auch externer Sachverstand herbeizuziehen sein. Die Kosten hierfür können aus der Sportpauschale finanziert werden.

Aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit einer zukunftsorientierten Sportentwicklungsplanung sowie des dazu gehörenden Abbaus der Sanierungs- und Investitionsstaus muss von einer notwendigen Planungssicherheit aller Beteiligten von 8 – 10 Jahren  ausgegangen werden.

Zur sportpolitischen Koordination der beschriebenen Aufgaben sollte ein “Runder Tisch” bestehend aus Politik ( Vorsitzender des SFA und die Sprecher der Fraktionen), der Verwaltung und des Stadtsportbundes eingesetzt werden.

In diesem Gremium sollte auch eine längerfristige Verwendung der Sportpauschale beraten werden.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

480.000

 EUR

 

 Sachkosten

./. 

 EUR

 

 Personalkosten

./.

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

     

480.000

480.000

./.

./.

./.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

480.000

480.000

./.

./.

./.

     

245.000

245.000

245.000

./.

./.

     

18.000

18.000

18.000

./.

./.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

263.000

263.000

263.000

./.

./.

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

x

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

keine

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

                                

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

keine

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

25.05.2004 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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07.06.2004 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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08.06.2004 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.

4.      Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.

 

5.      Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 11

 

 

Dagegen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

 

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09.06.2004 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.

4.       Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder Tisch” bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.

Ergänzung:

Am Runden Tisch sind die Bezirksvertretungen entsprechend zu beteiligen.

 

5.       Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen, sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 12

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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15.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV Nord empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.

4.      Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.

 

Ergänzung:

 

Am Runden Tisch ist die Bezirksvertretung Nord mit 1 Delegierten zu beteiligen

 

5.      Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

       10

 

 

Dagegen:

         0

 

 

Enthaltungen:

         0

 

 

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29.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.

4.      Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.

 

Ergänzung:

 

      Am Runden Tisch ist die Bezirksvertretung Hagen-Mitte mit einem Delegierten    

      zu beteiligen.

 

5.      Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastung einfließen, sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 19

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verwendung der Sportpauschale zu erarbeiten. Hierzu ist eine Prioritätenliste für kommunale und vereinseigene Anlagen zu erstellen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, neue Förderrichtlinien für den Bereich der Vereinsförderung zu erarbeiten.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Bedarfsplanung für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 zu entwickeln. Hierfür werden aus der Sportpauschale maximal 15.000 Euro bereitgestellt.

4.      Zur sportpolitischen Koordination wird ein “Runder Tisch”, bestehend aus Politik, Verwaltung und Stadtsportbund eingerichtet.
Am runden Tisch sind die Bezirksvertretungen mit je einem Delegierten zu beteiligen.

5.      Die Mittel der Sportpauschale sollen nicht in mögliche Gebäudesanierungen hinsichtlich der Schadstoffbelastungen einfließen, sondern ausschließlich der Sportförderung dienen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0