Beschlussvorlage - 1025/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Retttungswache und Energiezentrale auf dem Grundstück Revelstraße 5Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstück 129AZ.: 3/63/BA/ 0086/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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03.12.2008
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Sachverhalt
Begründung
In
der Baugesuchskonferenz vom 30.10.08 wurde dem Vorhaben: Abbruch eines
Wohnhauses, eines Feuerwehrgerätehauses und Garagen auf dem Grundstück
Revelstraße 5 Gemarkung Vorhalle, Flur
4, Flurstück 129 planungsrechtlich zugestimmt.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde anschließend das Bauvorhaben: Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache und Energiezentrale auf dem o.g.
Grundstück beraten.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu
beurteilen.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Die
beabsichtigte Nutzung ist in einem Mischgebiet zulässig.
Das
Feuerwehrgerätehaus mit Rettungswache wird von der senkrecht zur Ophauser
Straße gelegenen Revelstraße erschlossen.
Die
Energiezentrale und die notwendigen Stellplätze werden von der parallel zur
Ophauser Straße gelegenen Revelstraße erschlossen.
Inhalt
des Vorbescheidesvom 7.4.08 u.a.:
- Eie gutachterliche
Stellungnahme zu den nach Errichtung des Feuerwehrgerätehauses mit
Rettungswache und Energiezentrale zu erwartenden Geräuschimmissionen liegt
vor.
- Weiter
Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz in Bezug auf die angrenzenden
Wohnhäuser wurden vom Umweltamt festgelegt.
- Ein Teil des
vorhandenen Baumbestandes ist zu erhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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768,8 kB
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