Beschlussvorlage - 1025/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord nimmt den im Betreff genannte Bauantrag: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache und Energiezentrale auf dem Grundstück Revelstraße 5 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

In der Baugesuchskonferenz vom 30.10.08 wurde dem Vorhaben: Abbruch eines Wohnhauses, eines Feuerwehrgerätehauses und Garagen auf dem Grundstück Revelstraße 5  Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstück 129 planungsrechtlich zugestimmt.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde anschließend das Bauvorhaben: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache und Energiezentrale auf dem o.g. Grundstück beraten.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Die beabsichtigte Nutzung ist in einem Mischgebiet zulässig.

 

Das Feuerwehrgerätehaus mit Rettungswache wird von der senkrecht zur Ophauser Straße gelegenen Revelstraße erschlossen.

Die Energiezentrale und die notwendigen Stellplätze werden von der parallel zur Ophauser Straße gelegenen Revelstraße erschlossen.

 

Inhalt des Vorbescheidesvom 7.4.08 u.a.:

  • Eie gutachterliche Stellungnahme zu den nach Errichtung des Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache und Energiezentrale zu erwartenden Geräuschimmissionen liegt vor.
  • Weiter Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz in Bezug auf die angrenzenden Wohnhäuser wurden vom Umweltamt festgelegt.
  • Ein Teil des vorhandenen Baumbestandes ist zu erhalten.  

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen