Beschlussvorlage - 0740/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung weiterer Parkscheinautomaten im Stadtgebiet - gesamtstädtisches Parkraumbewirtschaftungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung
wird beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
unter Einschluss der Stadtteilzentren zu erarbeiten.
- Die
Voruntersuchung zur Installation von Parkscheinautomaten in Boele, Haspe
und Hohenlimburg und zusätzlicher Automaten in der Innenstadt wird zur
Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der Installation von zusammen 20 Parkscheinautomaten in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadtteilzentren Boele, Haspe und Hohenlimburg und 6 zusätzlichen Automaten in der Innenstadt, Parkzone A, lassen sich nach Schätzungen jährlich ca. € 240.000 Einnahmen erzielen. Dem stehen einmalige Kosten von ca. €182.000 und laufende jährliche Kosten von ca. € 26.200 gegenüber.
Die Ausdehnung der bisher im Wesentlichen auf die Innenstadt beschränkten gebührenpflichtigen Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze auf die Nebenzentren soll auf der Grundlage eines noch zu erstellenden gesamtstädtischen Konzepts erfolgen.
Begründung
In seiner Sitzung am 19.06.2008 hat der Rat die im ersten Sparpaket zur Konsolidierung des städtischen Haushalts vorgeschlagene Maßnahme 67-05 „Parkscheinautomaten-Installation in den Stadtteilen Innenstadt (Erweiterung), Boele, Haspe und Hohenlimburg weiter“ erörtert und beschlossen, vor einer Entscheidung die Verwaltung prüfen zu lassen
- ob eine
Entscheidung über diese Maßnahme in die alleinige Zuständigkeit der Bezirksvertretungen
fällt,
- welche
Auswirkungen Parkgebühren in den Nebenzentren haben können.
zu 1.
Die rechtliche Überprüfung einer Zuständigkeit hat ergeben:
„Es ist von einer Entscheidungszuständigkeit
des Rates auszugehen, wenn die (Neu-)Aufstellung von Parkscheinautomaten
verknüpft wird mit einem vom Rat zu beschließenden bezirksübergreifenden
Parkraumbewirtschaftungskonzept und einer entsprechenden Anpassung bzw.
Neufassung der gültigen Parkgebührenordnung vom 27.04.2005. Die
Bezirksvertretungen, der Stadtentwicklungsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss
haben insoweit keine Entscheidungskompetenz, sondern sind – wenn
überhaupt – nur vorberatend in eine Beschlussfassung des Rates einzubinden.“ (Stellungnahme 30 B-24 vom 04.07.2008)
zu 2.
A.
Grundsätze einer Parkraumbewirtschaftung – Vorüberlegungen zu einem
gesamtstädtischen Konzept
Parkscheinautomaten sind eine Form der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumangebots. Mit einer zeitlichen Begrenzung der Parkdauer soll je nach maximal zulässiger Parkzeit ein mehrfacher Benutzerwechsel und damit eine größere Parkraumkapazität erreicht werden. Dies wird i. d. R. dort angestrebt, wo in innerörtlichen Geschäftslagen zugunsten von Kunden Dauerparken im Straßenraum verhindert bzw. eingeschränkt werden soll. Die Bewirtschaftung ist z. B in der Innenstadt daher zumeist auf die Zeit von 8 bis 19 Uhr (Mo – Sa) beschränkt.
Die Gebührenpflicht und besonders eine Staffelung der Parkgebühren kann als zusätzliches Instrument zum beschleunigten Parkwechsel eingesetzt werden. In der Innenstadt werden z. B. Zeiteinheiten von 6 Minuten (€ 0,10) für kurze Erledigungen angeboten.
In der Innenstadt sind derzeit 67 Parkscheinautomaten in Betrieb, mit denen rund 852 Parkplätze bewirtschaftet werden. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Versorgung von 13 Parkplätzen pro Parkscheinautomat.
Parkscheiben sind ein vergleichbares Steuerungsinstrument – allerdings ohne Gebührenpflicht und nicht so flexibel einzusetzen wie Automaten / Parkschein-Regelungen. Parkscheiben-Parkplätze – auch außerhalb der Innenstadt in den Nebenzentren – erlauben in der Regel eine Parkdauer von 1 oder 2 Stunden. Grundsätzlich können alle Parkplätze mit Parkscheiben mit den jeweils bestehenden Parkzeit-Regelungen in die Gebührenpflicht (Aufstellung von Parkschein-Automaten)
übernommen werden – ohne eine grundsätzliche Änderung des Zwecks der Bewirtschaftung.
B.
(Gebührenpflichtige) Parkraumbewirtschaftung in den Nebenzentren Boele, Haspe
und Hohenlimburg
In einem ersten Schritt wird geprüft, welche und wie viele öffentliche Parkplätze (in Straßen und auf Plätzen) kostenfrei sind und für die eine Gebührenpflicht i. S. d. Ratsbeschlusses eingeführt werden kann. Nach welchen Gesichtspunkten derzeit uneingeschränkt nutzbare und kostenlose Parkplätze in eine Bewirtschaftung einbezogen werden können, soll in einem zweiten Schritt geprüft werden. Dabei sollen in den drei genannten Nebenzentren im Sinne einer bezirksübergreifenden Regelung nach den gleichen Grundsätzen verfahren werden.
Schließlich ist zu bewerten, wie die Verkehrsteilnehmer und Kunden auf Parkgebühren in den Nebenzentren reagieren, wie sich also die Parkplatznachfrage nach öffentlichen Parkplätzen in Konkurrenz zu anderen z. B. Einzelhandelsstandorten außerhalb der Zentren mit privatem, kostenlosem Parkplatzangebot verändern könnte.
1. Bestandserfassung
Zur räumlichen Abgrenzung von Parkraumkonzepten in den Nebenzentren wird auf die mit den Bezirken abgestimmte Definition der „zentralen Versorgungsbereiche“ zurück gegriffen (Einzelhandelsgutachten 2008):
1.
Boele
Hagener Straße – Schwerter
Straße/Hilgenland – Dortmunder Straße – Denkmalstraße –
Kirchstraße
2.
Haspe
Kölner Straße – Voerder Straße
– Vollbrinkstraße – Berliner Straße – Tillmannsstraße
3.
Hohenlimburg
Bahnstraße (incl. Parkhaus) –
Lenne – Stennertstraße/Grünrockstraße
Parkraumerhebung
– Erhebung der zeitlich beschränkten öffentlichen Parkplätze (Parkscheibe);
– Erhebung der zeitlich beschränkten und gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze (Parkschein);
– Erhebung der zeitlich uneingeschränkt nutzbaren und kostenlosen öffentlichen („freien“) Parkplätze;
– Erhebung der privaten, aber öffentlich zugänglichen Kunden-Parkplätze (kostenpflichtig, kostenlos).
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|
Parkplätze mit Parkscheibe |
Parkplätze mit Parkschein |
freie Parkplätze |
Kunden-Parkplätze |
Sonstige |
|
Boele |
19 |
- |
153 |
150 |
- |
|
Haspe |
250 |
138 1 Std./€ 1,00 |
422* |
387 (davon 45 kostenpfl. / 1 Std./€ 0,50) |
- |
|
Hohenlimburg |
242 1 Std.: 70 2 Std.: 172 |
- |
- |
73 (incl. ALDI) |
635 Parkhaus 1 Std./€ 0,60 |
Tab.: Bestand Parkplätze Juli 2008 * auch außerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs
2. Stadtbezirksübergreifende Konzeption für eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung
In den drei Nebenzentren gibt es erhebliche Unterschiede in Anzahl und Art der verfügbaren, öffentlich zugänglichen Parkplätze. In Boele konzentriert sich das Angebot im Wesentlichen auf öffentliche und private kostenfreie Angebote auf dem Marktplatz. Im Einkaufsbereich von Haspe dominieren private Parkplatzangebote (zumeist kostenlos), daneben gibt es ein großzügiges Angebot öffentlicher und gebührenfreier Parkplätze am Rande des Zentrums (Marktplatz). In Hohenlimburg bietet das das Parkhaus fast zwei Drittel (!) des Angebots, das allerdings kaum genutzt wird.
Insgesamt besteht damit ein Potenzial für eine gebührenpflichtige Bewirtschaftung von insgesamt 1.000 Parkplätzen.
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Parkplätze |
Parkgebühren
(priv.) |
|
Boele |
172 |
- |
|
Haspe |
667 |
€ 0,50/Std. |
|
Hohenlimburg |
242 |
€ 0,60/Std. |
Tab.:
Maximale Anzahl der Parkplätze, für die zusätzlich Parkgebühren erhoben werden
können (zum Vergleich die Parkgebühren privater Anbieter):
Für eine zusätzliche Versorgung mit Parkscheinautomaten sollen allerdings nur öffentliche Parkplätze in Betracht gezogen werden, die
– im Kern der Versorgungsbereiche der Nebenzentren liegen,
– heute schon überwiegend oder ausschließlich als Kundenparkplätze genutzt werden,
– durch Parkscheibenpflicht zeitlich begrenzt sind.
Ausgenommen werden sollen frei verfügbare und zeitlich unbegrenzt nutzbare Parkplätze außerhalb des engeren Versorgungsbereichs, die überwiegend oder auch von Bewohnern in den Nebenzentren genutzt werden (können).
Nach diesen Gesichtspunkten ergeben sich folgende Ansätze und Aufwendungen (benötigte Parkscheinautomaten) für eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung:
Boele
In Boele verfügt der neu abgegrenzte Parkplatz (Marktplatz Boele) über 82 Plätze, in der Dortmunder Straße gibt es 13 mit Parkscheibe geregelte Plätze, zusammen 95 Parkplätze im unmittelbaren Umfeld des neuen Versorgungsschwerpunkts „Markt“ im Boeler Zentrum, die mit 3 Parkautomaten versorgt werden können.
Haspe
In Zentrum Haspe werden lediglich der öffentliche Parkplatz P 10 – Werkstraße – mit 100 Plätzen und ca. 40 Parkplätze an der Kölner Straße und in der Tillmannsstraße zur Zeit nicht kostenpflichtig bewirtschaftet. Alle anderen öffentlichen Parkierungsanlagen sind bereits gebührenpflichtig. Für den Standort Werkstraße reichen 2 Parkscheinautomaten, an der Kölner Straße 5 und der Tillmannsstraße 1 Parkscheinautomat zur Bewirtschaftung. Je 1 weiterer Parkscheinautomat soll in der Berliner Straße sowie der Swolinskystraße aufgestellt werden
Hohenlimburg
In zentralen Versorgungsbereich von Hohenlimburg liegen die am stärksten nachgefragten 128 Parkplätze vor und hinter dem Rathaus. Mit den direkt benachbarten konkurrierenden Parkplätzen an der Prein- und Freiheitstraße (26) können zusammen etwas mehr als 150 Plätze mit 7 Parkscheinautomaten kostenpflichtig gemacht werden.
3. Innenstadt: Erweiterung der Gebührenpflicht
In der Innenstadt werden mit Beginn der 90er Jahre und inzwischen flächendeckend öffentliche Parkplätze bewirtschaftet. In der Parkzone A (1991) sollen nun bisher mit Parkscheiben geregelte Parkplätze in gebührenpflichtige Plätze umgewandelt werden:
- Rathausstraße
zwischen Märkischem Ring und Elbersufer (8 Parkplätze / 1 Automat);
- Elbersufer
(Volmeseite) (11 / 1);
- Schürmannstraße (29
/ 3);
- Mollstraße (6 / 1);
- Oberer Emilienplatz,
mittlerer Parkstreifen (13 / Automat vorhanden).
Insgesamt werden 67 Parkplätze mit zusätzlichen 6 Parkscheinautomaten zukünftig gebührenpflichtig bewirtschaftet.
4. Gebühren
Die zur Zeit gültige Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen (Parkgebührenordnung) setzt eine einheitliche Gebühr von € 0,10 je angefangene sechs Minuten fest (€ 1,00/Std.).
5. Erwartete Einnahmen und Kosten
Es wird erwartet, dass die in der Innenstadt erzielten durchschnittlichen Einnahmen je Parkscheinautomat (rd. € 14.800) in den Nebenzentren nur zu 50% erreicht werden können (rd. € 7.000). Danach können an den insgesamt 20 Parkscheinautomaten in Boele, Haspe und Hohenlimburg jährlich bis zu ca. € 148.000 erwirtschaftet werden, in der Innenstadt zusätzlich ca. € 88.800.
Die erzielbaren Einnahmen an allen neuen Standorten belaufen sich nach dieser Schätzung auf jährlich € 236.800.
Die einmaligen Kosten je Parkscheinautomat betragen € 8.000 (Gerät incl. Funksteuerung und Installation: € 6.500, Beschilderung: € 500), für 26 (20 plus 6) Automaten also € 182.000.
Die laufenden jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. € 26.200 (Wartung, Personal, Fahrzeug).
D.
Mögliche Auswirkungen auf das Parkverhalten in den Nebenzentren
Sichere Prognosen über die Folgen einer kostenpflichtigen Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze in den drei genannten Nebenzentren sind nicht möglich, dazu fehlen Daten und Erfahrungswerte aus wirklich vergleichbaren Fällen. Lediglich eine Befragungsaktion könnte zumindest ansatzweise Aufschluss über eine Verhaltenänderung von Kunden und Besuchern der Nebenzentren geben. Diese (mögliche) Verhaltenänderung kann folgende Effekte nach sich ziehen:
- Verdrängung des Parkverkehrs in private (kostengünstigere) Anlagen (Parkhäuser/Parkplätze);
- Verdrängung des Parkverkehrs auf kostenlose öffentliche Parkplätze außerhalb der Zentren;
- Verdrängung von Kunden/Besuchern aus den Nebenzentren in andere (Einzelhandels-)Standorte.
Die Verdrängung des Parkverkehrs auf andere nahegelegene Parkplätze würde zunächst und vor allem die erwartete Einnahme aus der Gebührenpflicht negativ beeinflussen und zu einem erhöhten Parkdruck in der Nachbarschaft der zentralen Versorgungsbereiche führen – mit möglichen Folgen für Anwohner und deren Parkplatzbedarf. Dies gilt insbesondere für Boele und Haspe mit zahlreichen unentgeltlichen Parkplätzen im Umfeld der zentralen Versorgungsbereiche.
Zum dritten Punkt wurde die Einschätzung und Stellungnahme des mit den Hagener Verhältnissen sehr gut vertrauten Verfassers des „Einzelhandelkonzepts der Stadt Hagen“ (Junker und Kruse) eingeholt. Der Gutachter schätzt die aus seiner Sicht möglichen Folgen für die zentrale Versorgungsfunktion der Nebenzentren wie folgt ein:
Generell ist zum Thema Parkraumbewirtschaftung festzuhalten, dass
insbesondere in eher schwach aufgestellten Nebenzentren eine gründliche
Abwägung der Stadt erfolgen sollte.
Das Risiko bei der Einführung von Parkgebühren besteht insbesondere in
einem Rückgang der Kundenfrequenz, da kostenpflichtige Parkplätze – wie
übrigens das gesamte Thema Verkehr – eher emotional und weniger rational
diskutiert werden.
Am Beispiel des Nebenzentrums von Hohenlimburg erläutert der Gutachter weiter:
Für ein eher schwaches Neben- bzw. Stadtteilzentrum wie Hohenlimburg,
das ohnehin unter erheblichem (innerkommunalen) Konkurrenzdruck leidet, können
damit negative Folgen in Bezug auf die Attraktivität und auch Akzeptanz als
Einzelhandelsstandort einhergehen. Kunden, die bisher das Zentrum besucht
haben, könnten auf andere Standorte wie andere Stadtteilzentren, die Innenstadt
oder auf nicht integrierte Standorte (Fachmarktstandorte etc.) ausweichen.
Somit würden auch die erforderlichen (quantitativen, qualitativen und
räumlichen) Entwicklungsnotwendigkeiten für das Hohenlimburger Zentrum mehr als
in Frage gestellt.
Ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für das Nebenzentren Hohenlimburg
wäre somit sowohl mit Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen als auch
hinsichtlich der im Rahmen des Einzelhandelskonzepts formulierten
Entwicklungsnotwendigkeiten kontraproduktiv.
E.
Fazit
Etwa 385 öffentliche Parkplätze in den drei Nebenzentren können in eine Kostenpflicht übernommen werden. Berücksichtigt sind dabei kundenbezogene Parkplätze im engeren Versorgungsbereich des jeweiligen Stadtbezirks bzw. Stadtteils, die auch oder vor allem von Kunden und Besuchern der Nebenzentren nachgefragt werden. Die Auswirkungen einer Gebührenpflicht – sowohl auf die Höhe der Einnahmen als auch auf die Umsatzentwicklung des lokalen Einzelhandels – sind nur schwer oder gar nicht abschätzbar.
Sollten nach den Erfahrungen etwa eines Jahres unerwünschte Effekte der Gebührenpflicht ergeben, kann nach Installation der Parkscheinautomaten lediglich durch eine Änderung der Gebührenhöhe reagiert werden. Die Parkgebührenordnung müsste dann entsprechend angepasst werden.

13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept zur
Parkraumbewirtschaftung unter Einschluss der Stadtteilzentren zu
erarbeiten.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
- Die
Voruntersuchung zur Installation von Parkscheinautomaten in Boele, Haspe
und Hohenlimburg und zusätzlicher Automaten in der Innenstadt wird zur
Kenntnis genommen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |