Beschlussvorlage - 0933/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) - Am Höing/PferdwieseBebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGBa) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss gemäß §§ 2 und 10 BauGB (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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22.10.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.11.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/05 (569)- Am Höing/Pferdewiese - nebst der Begründung vom 25.09.2008 nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Räumlicher
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen Flur 1 Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.
Der Geltungsbereich ist durch Signatur im Plan eindeutig gekennzeichnet. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im IV Quartal 2008 wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und rechtskräftig.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 (569) – Am
Höing/Pferdewiese -, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
abgeschlossen.
Mit Veröffentlichung
des Beschlusses wird das Planungsrecht rechtskräftig.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat mit Beschluss vom 30.06.2005 die Einleitung des Verfahrens
beschlossen. Das Grundstück ist Bestandteil des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“,
mit dem hier ca. 14 Baugrundstücke für bis zu 2-geschossige Wohnhäuser in
offener Bauweise zur Verfügung gestellt werden können.
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes hat am 13.10.2005
ein
Scopingtermin mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im Ergebnis
dieses Termins benannten erforderlichen Gutachten wurden erarbeitet und im Verfahren
berücksichtigt.
Am
15.02.2006 wurden die Bürger in Form einer Bürgeranhörung über das Vorhaben
informiert. Das Protokoll war in der Verwaltungsvorlage zum Beschluss zur
öffentlichen Auslegung (Drucksachennummer 0449/2007) mit Datum 09.05.2007 als
Anlage beigefügt.
Die
vorzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange wurde
im Zeitraum September/Oktober 2006 durchgeführt.
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind Fragen hinsichtlich möglicher Betriebseinschränkungen
der Sportanlage Höing und zu einer Weide-Ersatzfläche für den Reiterverein
durch die Umwandlung der bislang als „Pferdewiese“ genutzten
städtischen Liegenschaft in Wohnbaufläche gestellt worden.
Betriebseinschränkung der Sportanlage Höing
Das
geplante Wohngebiet grenzt an die vorhandene Sportanlage an. Um den Konflikt
des Sportstättenlärms gegenüber der neu heranrückenden Wohnbebauung zu
begegnen, wurde ein Lärmimmissionsgutachten in Auftrag gegeben, das den Sportbetrieb
auf dem städtischen Höing/Rasenplatz und die Hartplätze (Aschenplätze des SSV
Hagen und des Post SV) berücksichtigt.
Die
Belegzeiten der Sportanlagen wurden dem Gutachter vom Sportamt der Stadt Hagen
zur Verfügung gestellt. Die Einstufung der geplanten Wohnnutzung wurde als
Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgenommen. Die Beurteilung der Lärmimmissionen
erfolgte nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Eine Berechnung
für den Nachtzeitraum erübrigte sich, da die Anlagen nachts nicht genutzt werden.
Die
schalltechnische Berechnung kommt durch die Nutzung der Sportanlagen zu dem
Ergebnis, dass sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen außerhalb
der Ruhezeiten keine Überschreitungen der Immissionswerte bestehen werden.
Das
vorliegende Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten, dass ausschließlich für
die städtische Sportanlage Höing
(Rasenplatz) im Ruhezeitraum von 13.00
bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen eine Einschränkung der Nutzung auf max.
18Tage im Kalenderjahr erforderlich ist.
Diese
Einschränkung der Belegzeiten wurde vom Fachamt bestätigt.
Unter
Einhaltung der vom Gutachter zugrunde gelegten Betriebszeiten werden die
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse erfüllt. Dies gilt nach Auskunft des
Gutachters auch für den Fall, dass der heutige Hartplatz des SSV Hagen künftig
mit Kunstrasen ausgestattet und damit einer intensiveren Nutzung zugeführt
würde.
Ersatzfläche für den Reiterverein Hagen
Im
Rahmen der Bürgeranhörung wies eine Vertreterin des Reitervereins Hagen darauf
hin, dass Voraussetzung für die Pferdehaltung eine Weidefläche sei. Dem Verein
stünde keine andere Fläche als die sogenannte Pferdewiese zur Verfügung.
Die
Verwaltung hat zwischenzeitlich Gespräche mit Vertretern des Reitervereins geführt.
Ergebnis der Verhandlungen ist, dem Reiterverein Teilflächen aus der dem
Reitplatz vorgelagerten Stellplatzanlage sowie auch aus der südwestlich
angrenzenden Grünfläche in einer Größe von insgesamt ca. 3.600m² als
„Ersatz“ für die durch die geplante Wohnbauflächenausweisung im
vorgenannten Bebauungsplan nicht mehr zur Verfügung stehende Fläche an der
Straße „Am Höing“ anzubieten.
Diese
Flächen wurden bislang auch als Optionsflächen für Stellplätze für den geplanten
Neu-/Umbau der Sporthalle Ischeland vorgehalten und entsprechend im Bebauungsplanentwurf
10/06 (587) „Sporthalle Ischeland“ berücksichtigt. Der Gesamtbedarf
an Stellplätzen im Sport- und Freizeitpark Ischeland ist aber grundsätzlich
auch ohne die „Pferdewiese-Ersatzflächen“ möglich. Die Inanspruchnahme
kann innerhalb des Planbereiches des Bebauungsplanes „Sporthalle
Ischeland“ kompensiert werden.
Öffentliche Auslegung
Am19.06.2008 hat der Rat der
Stadt Hagen den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan öffentlich auszulegen und
die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung
erfolgte in der Zeit vom 14.07.2008 bis 14.08.2008. Parallel dazu wurde die
Beteiligung der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1.
Untere
Wasserbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
2.
Untere
Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
3.
Umweltamt,
Stabstelle Tierschutz, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
4.
Untere
Umweltschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
ehemals: Staatliches Umweltamt Hagen, Feithstraße 150b, 58097 Hagen
5.
Stadtentwässerung
Hagen, Eilper Str. 132-136, 58091 Hagen
6.
SEWAG,
Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid
ehemals: Mark E, Körnerstraße 40, 58095 Hagen
7.
Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
8.
Hagener
Entsorgungsbetrieb (HEB), Fuhrparkstraße 14, 58089 Hagen
Weiterhin
ist ein Schreiben eines Bürgers eingegangen. Aus Gründen des Datenschutzes wird
die Stellungnahme behandelt und abgewogen, ohne dass der Name in der
öffentlichen Beschlussvorlage aufgeführt wird.
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt über die oben aufgeführten Stellungnahmen gemäß
den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander.
Auf
Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Begründung zum Bebauungsplan
und der Bebauungsplan selbst in einigen Punkten geringfügig überarbeitet. Die
Änderungen sind:
im Plan:
-
Änderung der
textlichen Festsetzung Nr. 3.
(Ergänzung einer Immissionsduldungsverpflichtung)
-
Ergänzung der
textlichen Hinweise zum Thema Umgang mit den Altlasten
In der Begründung zum
Bebauungsplan wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:
-
Unter Punkt 6.3
- Entsorgung/Wasser - wurde am Ende des
2. Absatz eine Ergänzung vorgenommen mit dem Wortlaut:
Die Häuser, deren Grundstücke nicht direkt an die neue Erschließungsstraße
angrenzen, müssen ihre Grundstücksentwässerung über einen verlängerten
Hausanschluss an die Kanalisation in der Straße „Am Höing“ anschließen.
-
Unter Punkt 7-
Belange der Umwelt - ist als letzter Punkt das Ergebnis des Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrags in die Begründung ergänzt worden.
Die o. g.
geringfügigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Planung, sie dienen
lediglich der Klarstellung. Weiterhin wird mit den Änderungen, bzw. Ergänzungen
den Stellungnahmen gefolgt; Interessen Dritter werden nicht tangiert. Auf eine
erneute öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 3, bzw. Beteiligung nach § 13 BauGB kann deshalb verzichtet werden.
Die Begründung mit dem Datum
08.05.2007 wird ersetzt durch die Begründung vom 25.09.2008.
Bestandteile der Vorlage
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) Am Höing / Pferdewiese,
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB vom 25.09.2008
Folgende
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Original in der Sitzung eingesehen werden:
·
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 3/05 „Am Höing“, Stadt Hagen, herbstreit
Landschaftsarchitekten, Alte Bahnhofstraße 56, Bochum, Juli 2008
·
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten,
Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz, Eppenhauser Straße
101, Hagen, 08.12.2005
Zu 1:
Untere Wasserbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, mit Schreiben vom 11.10.2006 und
20.08.2008
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Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
11.10.2006
Geländeauffüllungen sind
innerhalb des Bebauungsplanes nicht vorgesehen und nicht festgesetzt. Das
Plangebiet liegt nicht in der Wasserschutzzone. Eine Aussage über Geländeanfüllungen
ist nicht erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
20.08.2008
Die Stellungnahme beinhaltet
nur Hinweise zur konkreten Regelung der Gewässerunterhaltung.
Das Schreiben der Unteren
Wasserbehörde ist an das zuständige Fachamt weitergeleitet worden.
Den Stellungnahmen wird
teilweise gefolgt.
Zu 2:
Untere Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095
Hagen, mit Schreiben vom 11.10.2006 und 20.08.2008
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Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
11.10.2006
Die Hinweise in Bezug auf
den Umgang mit dem Boden sind im Bebauungsplan aufgenommen worden.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
20.08.2008
Zusätzliche Hinweise zum
Umgang mit dem Boden werden im Bebauungsplan unter den Punkt „textliche
Hinweise“ ergänzt.
Anmerkungen zur Auffüllung
in der Begründung ist nicht Planungsrelevant. Die in der Begründung getroffenen
Aussagen liegen außerhalb des Plangebietes.
Den Stellungnahmen wird
teilweise gefolgt.
Zu 3:
Umweltamt, Stabsstelle Tierschutz, Rathausstraße 11,
58095 Hagen mit Schreiben vom 18.09 2006
![]()
Stellungnahme der Verwaltung
Die
Verwaltung hat Gespräche mit Vertretern des Reitervereins geführt. Ergebnis der
Verhandlungen ist, dem Reiterverein Teilflächen aus der dem Reitplatz vorgelagerten
Stellplatzanlage sowie auch aus der südwestlich angrenzenden Grünfläche in
einer Größe von insgesamt ca. 3.600m² als „Ersatz“ für die durch
die geplante Wohnbauflächenausweisung im vorgenannten Bebauungsplan nicht mehr
zur Verfügung stehende Fläche an der Straße „Am Höing“ anzubieten.
Der Reiterverein hat diese Flächen als Ersatzflächen akzeptiert. Es soll eine
vertragliche Regelung erfolgen.
Der
Stellungnahme wird gefolgt.
Zu 4:
Staatliches Umweltamt Hagen, Feithstr. 150b, 58097
Hagen bzw. die Nachfolgebehörde: Untere Umweltschutzbehörde, Rathausstraße 11,
58095 Hagen mit Schreiben vom 26.09.2006
bzw. 11.08.2008.
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Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
26.09.2006
In der Behördenbeteiligung,
bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen
Auslegung sind von der Unteren Umweltschutzbehörde (Nachfolgebehörde des
Staatlichen Umweltamtes Hagen) die Aussagen der Lärmgutachten, bzw. die daraus abgeleiteten
Lösungen bestätigt worden.
Die Bedenken werden mit
Schreiben vom 11.08.2008 zurückgenommen.
Zu 5:
Stadtentwässerung Hagen, Eilper Str. 132-136, 58091
Hagen, mit Schreiben vom 31.10.2006 und 15.08.2008
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Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
31.10.2006
Die Breite des Fußweges
wurde auf 3,00 m festgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
15.08.2008
In die Begründung wurde
unter Punkt 6.3 - Entsorgung /Wasser- der erste Absatz der Stellungnahme von der SEH als Ergänzung
aufgenommen worden.
Den Stellungnahmen wird
teilweise gefolgt.
Zu 6:
Mark E bzw. SEWAG, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid,
mit Schreiben vom 05.10.2006 bzw. 07.08.2008
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Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
05.10.2006
Die Hinweise in Bezug auf
die Freihaltung der Leitungstrassen wurden berücksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
07.08.2008
Die Hinweise auf die
möglichen Um- bzw. Neuverlegungen der Leitungstrassen wurden an die zuständigen
Fachämter weitergeleitet.
Zwischen der Stadt Hagen und
den Versorgungsträgern gilt eine grundsätzliche Vereinbarung, dass die
Leitungen in der öffentlichen Verkehrsfläche verlegt werden.
Ein Beschluss über die
Hinweise ist nicht erforderlich.
Zu 7:
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu
Hagen, Bahnhofstraße 18, 58085 Hagen, mit Schreiben vom 10.10.2006 und
13.08.2008
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Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom
10.10.2006
Aus
der Planung sind keinerlei Beeinträchtigungen für die mögliche Erweiterung bzw.
Neubau der Ischelandhalle zu erwarten. Die verkehrliche Erschließung für das
Plangebiet erfolgt über die Straße Am Höing. Die Erschließung der
Ischelandhalle erfolgt über die Straße Am Sportpark.
Mit
der Stellungnahme der SIHK vom 13.08.2008 werden die vorab erhobenen Bedenken
zurückgezogen.
Ein Beschluss über die
Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Zu 8:
Hagener Entsorgungsbetrieb, Fuhrparkstraße 14-20,
58089 Hagen, mit Schreiben vom 4.10.2008
![]()
Stellungnahme der Verwaltung mit Schreiben vom
04.10.2008
Die Stellungnahme der HEB
(Hagener Entsorgungsbetrieb) wurde an die zuständigen Fachämter weitergeleitet.
Ein Beschluss über die
Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Schreiben eines Bürgers vom13.08.2008
(Aus
Gründen des Datenschutzes werden Name und Anschrift des Bürgers nicht benannt).
![]()
Stellungnahme der Verwaltung
Städtebauliches
Ziel der Planung ist es, durch die gewählte Erschließungsform eine
überschaubare Nachbarschaftseinheit zu bilden, die bestimmt durch Art und Maß
der baulichen Nutzung, eine verträgliche Weiterentwicklung der bestehenden
Wohnbebauung ohne städtebauliche Brüche gewährleistet.
Durch
die Festsetzung der offenen Bauweise ausschließlich für einzel- und Doppelhäuser
wird die vorhandenen Bebauungsstruktur in das Plangebiet übernommen. Diesem städtebaulichen
Ziel dient auch die Festsetzung der GRZ von 0,3, wodurch eine angemessene
städtebauliche Verdichtung ohne negative Auswirkungen auf die städtebaulich
– gestalterische Qualität erreicht.
Das
neue Wohngebiet soll nach „Außen“ ein eigenes unverwechselbares
Profil bekommen und gleichzeitig ein ausreichender Spielraum für die Bebauung
der Grundstücke gewährleistet werden. Die getroffene Festsetzungstiefe zu den
Firstrichtungen, Trauf - und Firsthöhen ermöglicht eine behutsame, der
Situation angepasste Entwicklung des Wohngebietes. Eine Überregulierung durch
zusätzliche Festsetzungen zu Dachneigungen bzw. restriktivere Festsetzungen der
Trauf- und Firsthöhen würde eher dazu führen, dass die Gestaltungsfreiheit der
Bauherren über ein gebotenes Maß hinaus eingeschränkt wird.
Die Stellungnahme wird
zurückgewiesen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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