22.10.2008 - 5 Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) - Am Höing/Pferdwi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 22.10.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Projekt der Umwandlung der Pferdewiese in Wohngebiet wurde in der
Vergangenheit schon im Ausschuss vorgestellt, so Herr Niggemann. Der Rat
hat nun die Umsetzung beschlossen.
Im Sport- und Freizeitausschuss wurden derzeit die Bedingungen gestellt, dass es keine negativen Auswirkungen für den Sportbetrieb
gibt und dass ein Ersatz für die Pferdewiese gefunden wird. Diese Bedingungen
werden erfüllt und in der Vorlage dargestellt, so Herr Niggemann.
Herr Niggemann erläutert weiter, dass die Bewohner des neuen Wohngebietes es hinnehmen
müssen, dass an 18 Sonn- und Feiertagen im Jahr auch der Ruhezeitraum für
Sportveranstaltungen genutzt werden darf. Jeder Käufer wird darauf hingewiesen
und diese Duldungsklausel wird im Kaufvertrag verankert. Wobei die angrenzende
Bebauung Am Höing bereits heute die Einhaltung dieser Grenzwerte fordert, so
Herr Niggemann.
Mit den Nutzern der Pferdewiese wurde einvernehmlich eine Ersatzfläche
gefunden, wie anhand der aushängenden Pläne dargestellt wird.
Auch wenn die Mieter die Klausel unterschreiben, so Herr Rissmann,
wird es eine Einschränkung für den Sport geben. In einigen Jahren wird diese
Klausel von Bedeutung verlieren. Herr Rissmann verweist auf die
Problematik am Sportplatz Struckenberg.
Herr Tenne begrüßt im
Prinzip das Projekt „100 Einfamilienhausgrundstücke“. Da die
Einschränkungen aber damals schon bekannt waren, hatte sich der Ausschuss
komplett gegen die Bebauung ausgesprochen.
Der Rat hat auch mit Gegenstimmen beschlossen, so Frau Neuhaus.
Auch sie betont, dass die Duldungsklausel in ein paar Jahren kaum noch
Beachtung finden wird.
Herr H. Erlmann betont
noch einmal, dass sich der Ausschuss ausdrücklich für den Sportpark Ischeland
ausgesprochen hat. Die Käufer der Grundstücke werden potenzielle Kläger sein.
Auch Herr Fischer äußert seine Bedenken, verweis aber auch auf den
großen Druck in den Fraktionen.
Herr Niggemann betont
nochmals, dass es für den Sport zu keinen weiteren Einschränkungen kommen wird,
wie in der Vorlage aufgezeigt und wie bereits heute vorhanden. Es wird keine
Gefährdung für den Sport gesehen.
- Es wird eine kurze Unterbrechung zur Beratung in den Fraktionen
gewünscht -
Herr Tenne kritisiert,
dass die sehr umfangreiche Vorlage als Tischvorlage eingebracht wurde.
Hierzu erläutert Herr Dr. Fischer, dass Herr Niggemann telefonisch
angefragt hat, ob die Vorlage zur Beratung noch auf die Tagesordnung genommen
werde könne. Angesichts der Tatsache, dass der Rat bereits mit Mehrheit
entschieden hat er dem zugestimmt, so Herr Dr. Fischer weiter. Leider
wurde die Vorlage nicht, wie abgesprochen, den Fraktionen in den
Vorbesprechungen zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/05 (569)- Am Höing/Pferdewiese - nebst der Begründung vom 25.09.2008 nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Räumlicher
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen Flur 1
Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem
Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den
Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.
Der Geltungsbereich ist durch Signatur im Plan eindeutig gekennzeichnet. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im IV Quartal 2008 wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und rechtskräftig.
Anlagen zur Vorlage
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