Beschlussvorlage - 0932/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 79 - Im Spieck – zum Flächennutzungsplan Hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss gemäß § 2 und § 5 Baugesetzbuch (abschließender Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.11.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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05.11.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.11.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b)
Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 79 – Im Spieck nebst Begründung vom 10.09.2008 nach §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich der
FNP-Teiländerung
Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorfplatz.
Der Geltungsbereich des FNP- Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan eindeutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des abschließenden Beschlusses wird die Änderung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen. Die FNP-Teiländerung wird der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Diese
Vorlage schließt das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit
dem abschließenden Beschluss ab.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2002 die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/02 (551)
Wohnbebauung Im Spieck – beschlossen. Durch die Aufgabe des
Gewerbebetriebes (ehem. EGA) im Ortskern von Hohenlimburg Elsey steht das
Betriebsgelände zur Disposition. Die Fläche mit der Größenordnung von ca.
10.000 m² stellt ein Potential für die weitere Entwicklung von Elsey dar.
Ziel
des eingeleiteten Verfahrens war, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Erschließung und
Bebauung des Betriebsgeländes entsprechend der Darstellung im gültigen
Flächenutuzungsplan (FNP) als Wohnbauflächen zu schaffen.
Im
Zuge der vorbereitenden Planung hat sich aufgrund der vorhandenen Situation
(Altlasten, Topografie) auf dem ehemaligen Betriebsgrundstück gezeigt, dass das
Plangebiet nicht bzw. nur eingeschränkt für eine ausschließliche
Wohnfolgenutzung geeignet ist. Es ist zu befürchten, dass mit dieser Zielsetzung
das Gelände mittel- und langfristig als Industriebrache liegen bleiben wird.
Weitergehende
alternative Nutzungsüberlegungen unter Einbeziehung eines Projektentwicklers
haben nach Analyse der Einzelhandelssituation erkennen lassen, dass hier
unmittelbar vor Ort ein zusätzliches Angebot für die umliegenden Wohnquartiere
geschaffen werden könnte.
Dieses
Konzept ist zwischenzeitlich konkretisiert worden. Im Ergebnis sollen hier als
Kernnutzung der ehemals industriell-gewerblich genutzten Immobilie ein Vollsortimenter
mit einer Verkaufsfläche (VK) von ca. 1200m² sowie ein weiterer Fachmarkt mit
ca. 300m² angesiedelt werden. Die aufstehenden Gebäude sollen weitestgehend
abgerissen werden.
Im
hinteren Bereich, erschlossen von der Straße „Im Spieck“ soll die
vorhandenen Wohnbebebauung ergänzt werden.
Als
Ergänzung zum Ratsbeschluss vom 8.10.2002 zur Einleitung des Verfahrens wurde
der Ratbeschluss am 28.11.2005 zur Änderung/Ergänzung der städtebaulichen
Zielsetzung von „Wohnen“ in Einzelhandelseinrichtungen und Wohnen
eingeholt.
Die
Änderung der Zielsetzung hatte zur Folge, dass parallel zum
Bebauungsplanverfahren ein FNP-Teiländerungsverfahren erforderlich wurde.
Im
gültigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Dementsprechend
ist eine Darstellung dieses Bereiches im Flächennutzungsplan von Wohnbaufläche
in gemischte Baufläche anzupassen, um die Realisierung der entsprechenden
Vorhaben zu ermöglichen.
Gleichzeitig
soll mit diesem FNP-Teiländerungsverfahren der Gesamtbereich der Geschäftslage
an der Möllerstraße generell in die Gemischte Baufläche einbezogen werden.
Die
Einleitung des FNP- Teiländerungsverfahrens Nr. 79 - Im Spieck - erfolgte in
der Ratssitzung am 30.03.2006.
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes hat am 29.04.2005 ein
„Scopingtermin“ mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die
im Ergebnis dieses Termins benannten erforderlichen Gutachten wurden vom
Projektträger auf dessen Kosten in Auftrag gegeben.
Die
Bürgeranhörung hat am 04.04.2006 stattgefunden.
Im
Zeitraum Juni/Juli 2006 wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, bzw. frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.
Am
09.11.2006 hat der Rat der Stadt Hagen den Beschluss gefasst das FNP-
Teiländerungsverfahren Nr. 79 – Im Spieck und den Bebauungsplan Nr. 10/02
(551) Im Spieck öffentlich auszulegen.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.11.2006 bis 22.12.2006.
Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange, bzw. die Behörden beteiligt.
Im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1.
SIHK,
Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
2.
Untere Bodenschutzbehörde,
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Der
Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Stellungnahmen gemäß den
Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander.
Nach Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen wurden der Plan und die Begründung zum
Flächennutzungsplan geringfügig überarbeitet.
Im
Plan:
Ergänzung
der Kennzeichnung als „Altlast“.
Aufgrund
des Darstellungsmaßstabs des FNP und der geringen Flächengröße erfolgt die
Kennzeichnung mit dem Plansymbol „Altlasten“.
In
der Begründung zum Flächennutzungeplan wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:
Für
die Offenlage wurde kein separater Umweltbericht für die FNP-Teiländerung
erstellt sondern unter Punkt 9 des Erläuterungsberichtes auf den Umweltbericht
in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/02 (551) verwiesen.
Aus
verfahrenstechnischen Gründen wird der abschließende Beschluss nach §§ 2 und 5
BauGB nicht zusammen mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan eingeholt.
Dieses führt dazu, dass für die Begründung der FNP-Teiländerung ein separater
Umweltbericht erstellt worden ist.
Der
Erläuterungsbericht zur FNP-Teiländerung Nr. 79 – „Im Spieck“
- mit Datum 25.09.2006 wird ersetzt durch die Begründung und Umweltbericht zur
FNP-Teiländerung Nr. 79 – „ Im Spieck“ - mit Datum vom
10.09.2008.
In
der Begründung zur FNP-Teiländerung sind neben der Ergänzung um den
Umweltbericht folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen worden.
Nachfolgend
werden die Änderungen bzw. Ergänzungen zu den einzelnen Punkten aufgeführt:
-
Punkt 2 –
Inhalt und Ziele: es erfolgt eine Ergänzung der Begründung zur Darstellung bzw.
Ausweisung von gemischten Bauflächen.
-
Punkt 4 –
Nutzungsverteilung: es erfolgt eine Ergänzung der Begründung um eine
zusätzliche Aussage aus dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen.
-
Punkt 7 –
Ergänzung nur um die Begründung aus welchen Gründen der Punkt Entwässerung sich
mit dem EGA Gelände beschäftigt.
-
Punkt 8 –
Zur Kompensation erfolgt eine Ergänzung aus der ersichtlich wird, warum die
Eingriffsbilanzierung nur für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
durchgeführt wurde.
-
Punkt 9 –
im Erläuterungsbericht vom 25.09.2006 war unter Punkt 9 der Umweltbericht. In
der neuen Begründung ist der Punkt Altlasten zusätzlich aufgenommen worden.
Dadurch verschieben sich die nachfolgenden Punkte entsprechend.
-
Punkt 10 –
Umweltbericht: wurde jetzt separat für die FNP-Teiländerung erstellt.
Diese
oben aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen sind als geringfügig zu werten,
da sie dazu dienen, die bisherigen Aussagen im Erläuterungsbericht vom
25.09.2006 verständlicher und ausführlicher zu erklären.
Die o. g.
geringfügigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Planung, sie dienen
lediglich der Klarstellung. Weiterhin wird mit den Änderungen bzw. Ergänzungen den
Anregungen gefolgt; Interessen Dritter werden nicht tangiert. Auf eine erneute
öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 3, bzw. Beteiligung nach § 13 BauGB kann
deshalb verzichtet werden.
Der
Erläuterungsbericht mit dem Datum 25.09.2006 wird ersetzt durch die Begründung vom
10.09.2008.
Bestandteile
der Vorlage
Begründung
und Umweltbericht zur FNP-Teiländerung Nr. 79 „Im Spieck“ vom
10.09.2008
Folgende
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Original in der Sitzung eingesehen werden:
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 10/02 – Im Spieck, Büro Ökoplan,
Savignystraße 59, Essen, vom Oktober 2006
·
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zur FNP-Änderung Nr. 79 „Im Spieck“, Stadt Hagen, Büro
Ökoplan, Savignystraße 59, Essen, vom September 2008
·
Sanierungskonzept,
Reducta GmbH, Robert-Stolz-Straße 5, Düsseldorf, 21.07.2006, Ergänzung vom
24.07.2007
·
Schalltechnisches
Gutachten, Untersuchung der Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit einem
geplanten Vollsortimenter mit Fachmarkt, Graner + Partner Ingenieure,
Lichtenweg 15, Bergisch-Gladbach, 09.01.2206, Ergänzung vom 12.10.2007
Zu 1.:
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu
Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen, Schreiben vom 21.12. 2006
![]()
Stellungnahme der Verwaltung.
Das Stadtbezirkszentrum von
Hohenlimburg entwickelte sich um den historischen Ortskern. Der größte
Wohnsiedlungsbereich liegt allerdings in Elsey, das die Funktion des
Stadtteilzentrums übernimmt und die Versorgung der umliegenden Quartiere
gewährleisten soll. Der Bereich an der Möllerstraße ist somit zu erhalten und
in seiner Funktion als Nahversorgungszentrum zu stärken.
Der Bereich des ehemaligen
EGA-Geländes befindet sich am Rande des Geschäftszentrums und bietet die
Chance auf einer integrierten Fläche weitere Einzelhandelsflächen zur Stärkung
des Stadtteilzentrums anzubieten. Insbesondere die Realisierung eines
Lebensmittelvollsortimentes unterstützt langfristig die Versorgungsqualität des
Stadtteilzentrums und kann sich als Magnetbetrieb positiv auf die vorhandenen
Angebotsstrukturen vor Ort auswirken.
Die Ziele der
Stadtentwicklung nach Stärkung der gewachsenen Zentren und die betriebswirtschaftlich
notwendigen Forderungen der Einzelhandelsbetreiber nach größeren Ladeneinheiten
können an dieser Stelle in Einklang gebracht werden.
Großflächige
Einzelhandelsvorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind zulässig.
Die Planung entspricht der
Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen, welches sich in der
abschließenden Beratung befindet.
Den Inhalten der
Stellungnahme wird somit gefolgt.
Zu 2.:
Stadt Hagen, Untere Bodenschutzbehörde, mit Schreiben
vom 15.12.2006
![]()
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche wurde nach § 5
Absatz 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet.
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
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|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
|
Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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|
|
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
271,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
193,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
621,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
9,6 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
962,8 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
