06.11.2008 - 7 Teiländerung Nr. 79 - Im Spieck – zum Flächennu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Reduzieren

Beschluss:

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfol­genden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

 

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Be­schluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 79 – Im Spieck nebst Begründung vom 10.09.2008 nach §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Nie­derschrift.

 

 

Geltungsbereich der FNP-Teiländerung

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorfplatz.

Der Geltungsbereich des FNP- Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der Bekanntmachung des abschließenden Beschlusses wird die Änderung des Flä­chennutzungsplanes abgeschlossen. Die FNP-Teiländerung wird der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage