Beschlussvorlage - 0946/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgeranträge zum Lärmschutz an hoch belasteten Strecken: 1. Autobahnzubringer Heinitzstraße /Saarlandstraße2. Autobahnzubringer Grundschötteler Straße L 807
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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12.11.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Dem Ausschuss für
Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften liegen seit
dem 27.07.2005 (Grundschötteler Straße/ L 807) bzw. 18.10.2006 (Heinitzstraße) zwei
Bürgeranträge zum Lärmschutz an den mit Durchgangsverkehr hoch belasteten
Autobahnzubringern Heinitzstraße und Grundschötteler Straße vor. Beide Anträge
wurden bereits im Ausschuss behandelt, bisher jedoch mit Hinweis auf die
Entwicklung zum Thema „Lärmaktionsplan für die Stadt Hagen“
vertagt. Zu dem Bürgerantrag bezüglich des Lärmschutzes an der Heinitzstraße
liegt inzwischen ein Ergänzungsantrag des Antragstellers vor, mit dem für die
Zeit bis zur Aufstellung und Umsetzung eines eventuellen Lärmaktionsplans alternative
Lösungen zum Lärmschutz vorgeschlagen werden. Der Bürgerantrag zum Thema
„Lärmschutz an der Grundschötteler Straße“ wurde seit der Vertagung
14.09.2005 nicht mehr im Ausschuss behandelt und liegt daher noch zur
Entscheidung an. Mit dieser Vorlage soll eine Darstellung des Sachstands zu
beiden Bürgeranträgen gegeben und eine Klärung über die weitere Behandlung im
Beschwerdeausschuss erreicht werden.
Begründung
Lärmschutzmaßnahmen an der
Heinitzstraße
Mit seinem
Bürgerantrag vom 18.10.2006 regte der Antragsteller, selbst Anwohner der
Hardenbergstraße, an, das Thema „Lärmschutzmaßnahmen entlang des
Autobahnzubringers Heinitzstraße“ aufzugreifen und in den politischen
Gremien der Stadt Hagen zu diskutieren. Er legte zur Begründung dar, dass der
Lärm, der durch die hohe verkehrliche Belastung der Heinitzstraße erzeugt
werde, auch in den angrenzenden Straßen deutlich wahrzunehmen sei. Es sei
deshalb dringend erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, wobei zunächst
bauliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen seien. Für den Fall, dass diese aus
finanziellen Gründen nicht zu realisieren seien, beantragte der Antragsteller,
eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Autobahnzubringer auf 30 km/h
vorzunehmen.
In der Sitzung des Beschwerdeausschusses
am 28.11.2006 (Vorlage Nr. 0964/2006) wurde von der Verwaltung dargelegt, dass
das Landesumweltamt, entsprechend einer EU-Richtlinie, derzeit eine Kartierung
der hoch belasteten Strecken in Nordrhein-Westfalen vornehme. Daraus werde nach
Erfassung aller Daten und Fertigstellung
der Karte ein Lärmaktionsplan für die Stadt Hagen erstellt. Vor diesem
Hintergrund sei es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, sich mit konkreten
Überlegungen zur Lärmsanierung einzelner Straßen zu befassen. Zudem sei die
Lärmsanierung vorhandener Straßen eine freiwillige Angelegenheit der Kommunen,
für die im Haushalt der Stadt Hagen keine Mittel eingestellt seien. Der
Ausschuss fasste daher den Beschluss, den Bürgerantrag in diesem Punkt zu
vertagen, bis die angekündigte und vom Landesumweltamt zu erstellende Lärmkarte
vorliege.
Hinsichtlich des Vorschlags,
die Höchstgeschwindigkeit auf dem Autobahnzubringer auf 30 km/h zu beschränken,
wurde der Bürgerantrag für erledigt erklärt. Mit diesem Beschluss folgte der
Ausschuss der Auffassung der Verwaltung, nach der die Begrenzung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h auf einem vierspurig ausgebauten Autobahnzubringer
nicht wirksam umzusetzen sei.
In der Sitzung des
Ausschusses am 21.05.2008 berichtete der Vertreter der Verwaltung über den
Sachstand hinsichtlich der Erstellung der Lärmkarte. Die Kartierung sei in der
ersten Stufe abgeschlossen, jedoch ließen sich daraus noch keine konkreten
Maßnahmen zur Lärmsanierung einzelner Straßen ableiten. Zudem sei die
Lärmkarte, bezogen auf das Hagener Stadtgebiet, nicht vollständig, da hierin
nur die Straßen erfasst seien, die in die Baulast des Landes oder des Bundes
fielen. Die Heinitzstraße sei ab Höhe Landgericht bis in Höhe Feithstraße eine
Straße in kommunaler Baulast, wie auch einige andere hoch belastete Strecken in
Hagen. Insofern müsse eine Ergänzung der Lärmkarte erfolgen, zu der die
Verwaltung zunächst vom Rat der Stadt Hagen einen Auftrag erhalten müsse. Aufgrund
dieser Ausführungen wurde der Bürgerantrag erneut vertagt, die Verwaltung wurde
gebeten, den Ausschuss in die Beratungsfolge der entsprechenden Vorlage einzubinden.
Ein weiterer
Bürgerantrag einer anderen Gruppe von Antragstellern, der sich mit dem Thema
Lärmschutz an der Heinitzstraße befasste, wurde ebenfalls in der Sitzung am
21.05.2008 behandelt (Vorlage Nr. 0449/2008). Es wurde beantragt, die
Verkehrsschilder entlang der Heinitzstraße, mit denen die Begrenzung der
Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h angezeigt wird, mit dem Zusatz
„Lärmschutz“ zu versehen, um diese Begrenzung für Autofahrer
nachvollziehbarer zu gestalten. Auch dieser Bürgerantrag wurde für erledigt
erklärt, nachdem die Verwaltung schlüssig dargelegt hatte, dass die Anbringung
solcher Zusatzschilder den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung widerspreche und
sich der durch eine solche Maßnahme erhoffte Effekt nicht einstellen werde.
Inzwischen hat der
Rat der Stadt Hagen (Sitzung am 19.06.2008, Vorlage Nr. 0522/2008) den Bericht
der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung zur Kenntnis genommen und die
Verwaltung mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum
ersten Quartal 2009 beauftragt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, auf der
Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen
Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Antragsteller des
Bürgerantrags vom 18.10.2006 regt nun mit seinem Ergänzungsantrag vom
21.05.2008 bzw. mit Schreiben vom 11.06.2008 (siehe Anlage) an, dass der Beschwerdeausschuss
dafür eintreten möge, dass zumindest vorläufige Sofortmaßnahmen zum Lärmschutz
der Bürger/innen bzw. Anlieger/innen ergriffen werden, um die Zeit bis zur
„Wiedervorlage“ der Angelegenheit im Ausschuss nicht ungenutzt
verstreichen zu lassen. Der Antragsteller schlägt folgende Maßnahmen vor:
- Die Errichtung eines
aktiven Lärmschutzes auf beiden Seiten des Autobahnzubringers
Heinitzstraße
- Hilfsweise die
Errichtung eines vor Lärmbeeinträchtigungen wirksam schützenden Bewuchses
durch immergrüne Bäume und Büsche beidseits der Heinitzstraße
- Erneut und hilfsweise
die Reduzierung der maximalen Geschwindigkeit auf dem Autobahnzubringer in
beide Richtungen auf 30 km/h, mindestens aber auf 50 km/h, wie innerorts
üblich
- Hilfsweise die
Errichtung von zwei Geschwindigkeitsmessstationen beidseits des
Autobahnzubringers, um die Einhaltung der aktuellen Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h zu überwachen bzw. häufige und regelmäßige Überwachungen durch
Kontrollen.
- Ebenfalls hilfsweise
die Errichtung einer die Geschwindigkeit messenden Anzeigentafel, die dem
Nutzer des Zubringers die von ihm gefahrene Geschwindigkeit signalisiert
sowie die Installation von Hinweisen, dass die maximale Geschwindigkeit
(derzeit 60 km/h) eingehalten werden sollte, um für mehr Lärmschutz zu
sorgen.
- Letztlich hilfsweise
die Installation von Verkehrsschildern mit dem Hinweis „Lärmschutz“.
Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung eines aktiven Lärmschutzes auf beiden
Seiten des Autobahnzubringers
Der Rat hat die
Verwaltung beauftragt, die vorliegende Kartierung der hoch belasteten Strecken
im Stadtgebiet zu ergänzen und im Anschluss daran einen Lärmaktionsplan für das
gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Vor diesem Hintergrund sind bauliche Maßnahmen
zum Lärmschutz an der Heinitzstraße/ Saarlandstraße derzeit nicht zu diskutieren.
Errichtung eines vor Lärmbeeinträchtigungen wirksam
schützenden Bewuchses durch immergrüne Bäume und Büsche beidseits der
Heinitzstraße
Die Verwaltung führt
hierzu aus, dass Gehölz (Wald) im engeren Sinne kein Schallschirm ist. Dennoch
wird unter bestimmten Bedingungen eine schallmindernde Wirkung dadurch erzeugt,
dass der in das Gehölz eindringende Schall ständig gestreut und im dichten
Unterholz zum Teil absorbiert wird. Bei Lärmberechnungen kann hierdurch allerdings
maximal 5 dB (A) Schallminderung angesetzt werden. Um diese Wirkung überhaupt
zu erzielen, muss eine solche Waldtiefe und - Höhe gegeben sein, dass der gekrümmte
Schallstrahl den Wald vom Emissionsort zum Immissionsort durchschneidet. Diese
Bedingungen wären am Autobahnzubringer Heinitzstraße/Saarlandstraße nicht
gegeben, da die Anlage einer ausreichend großen und tiefen Gehölzpflanzung
aufgrund fehlender freier Flächen nicht möglich wäre. Eine Umwandlung der
bereits heute vorhandenen, aus Laubhölzern bestehenden dichten Bepflanzung in
eine Pflanzung mit immergrünen Gewächsen vorzunehmen, wäre nicht ausreichend,
um den gewünschten Effekt zu erzielen. Zudem wäre dies nur möglich, wenn das
bestehende Gehölz komplett entfernt und durch junge Pflanzen ersetzt würde. Für
einen Zeitraum von ca. zehn Jahren, d.h. bis zum Erreichen einer gewissen Größe
der Pflanzen, wäre somit zumindest eine optische Verschlechterung der Situation
hinzunehmen.
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
bzw. auf 50 km/h
Hierzu verweist die
Verwaltung auf ihre Stellungnahmen in den Vorlagen Nr. 0964/2006 bzw.
0449/2006. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde haben sich keine neuen Aspekte
ergeben. Danach ist auf dem Autobahnzubringer Heinitzstraße weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h noch auf 50 km/h vorzunehmen. Einer Veröffentlichung des
Bundesumweltamtes ist zu entnehmen, dass die zulässigen Grenzwerte für die
Geräuschentwicklung bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m Abstand von der Fahrzeugmitte
in den letzten 25 Jahren europaweit spürbar herabgesetzt wurden. Wegen
einhergehender Änderungen im Messverfahren und wegen des großen Anteils des Reifen-
Fahrbahn- Geräusches hat dies jedoch nur eine geringe Minderung der Geräuschimmissionen
im realen Verkehr zur Folge gehabt. Die größten Minderungen sind bei LKW
innerorts mit bis zu 5 dB (A) zu verzeichnen, wogegen PKW bei Konstantfahrt heute
im Mittel noch genauso laut sind wie vor 25 Jahren. Vor diesem Hintergrund kann
dem Problem Lärm auf der Heinitzstraße weder mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
auf 60 km/h noch auf 50 km/h begegnet werden.
Errichtung von zwei fest installierten
Geschwindigkeitsmessstationen bzw. häufige und regelmäßige Überwachung
Nach den
Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
(Starenkästen) dürfen diese nur an verkehrlichen Gefahrenstellen (Unfallhäufungsstellen,
Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen) errichtet werden. Diese
Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs
ist eine Angelegenheit der Polizei. Inwieweit es von dort für erforderlich
gehalten wird und möglich ist, den Verkehr auf der Heinitzstraße regelmäßig zu
kontrollieren, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden, jedoch
ist auch hier darauf hinzuweisen, dass die Heinitzstraße keinen
Unfallhäufungspunkt darstellt und daher regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen
nicht angezeigt sind.
Errichtung einer die Geschwindigkeit messenden
Anzeigetafel (Display)
Geschwindigkeitsanzeige-
Displays sind eine hilfreiche, jedoch regelmäßig temporäre Einrichtung, um an
Gefahrenpunkten dem Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, dass er sich in einem
besonderen und schützenswerten Bereich befindet. Dies trifft für die Heinitzstraße
nicht zu. Sie dient als Zubringer zur Bundesautobahn, es gibt keine Streckenabschnitte,
in denen der Verkehrsteilnehmer auf nicht zu erkennende Gefahren hingewiesen
werden müsste. Ein dort aufgestelltes Display hätte somit keine nützliche Funktion. Da den meisten Fahrzeugführern
bekannt ist, dass diese Displays die Geschwindigkeit nur messen und anzeigen,
ohne dass eine Überschreitung Sanktionen zur Folge hat, würde eine
längerfristige Messung möglicherweise auch dazu führen, dass einige
Fahrzeugführer sich animiert fühlen könnten, ihre
„Spitzengeschwindigkeit“ zu testen. Das vom Antragsteller
angestrebte Ziel, „weniger Lärm durch langsamere Geschwindigkeiten“
würde in diesem Fall völlig verfehlt.
Hinweisschilder „Lärmschutz“
Der Vorschlag, an den
Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern entlang der Heinitzstraße Zusatzschilder
mit dem Hinweis „Lärmschutz“ anzubringen, wurde bereits als Bürgerantrag
in den Beschwerdeausschuss eingebracht (Vorlage Nr. 0449/2008) und mit
Beschluss vom 21.05.2008 für erledigt erklärt. Die Verwaltung sieht daher keine
Veranlassung, diesen Vorschlag erneut aufzugreifen.
Lärmschutzmaßnahmen an der
Grundschötteler Straße
Mit seinem
Bürgerantrag vom 27.07.2005 hatte der Antragsteller vorgetragen, dass bereits
im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Anschlussstelle Wetter/
Volmarstein der BAB 1 auf das zu erwartende, hohe Verkehrsaufkommen und die
damit verbundene Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner der
Grundschötteler Straße hingewiesen worden sei. Hilfsweise seien
verkehrsberuhigende Maßnahmen bzw. Lärmschutzmaßnahmen beantragt worden. Die
entsprechenden Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss seien jedoch
zurück gewiesen und hinsichtlich der Zuständigkeit für den Lärmschutz auf die
Stadt Hagen als Straßenbaulastträger verwiesen worden. Seit der Eröffnung der
Anschlussstelle Wetter/ Volmarstein habe der Verkehr auf der Grundschötteler
Straße um das Dreifache zugenommen, jedoch sei von Seiten der Stadt Hagen
bisher in Sachen Lärmschutz nichts unternommen worden. Es werde daher
beantragt, entsprechende Lärmmessungen durchzuführen und die sich daraus
ergebenden Maßnahmen einzuleiten.
Dieser Bürgerantrag
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste
und Ordnungspartnerschaften am 14.09.2005 beraten (Vorlage Nr. 0707/2005). Es
wurde beschlossen, den Bürgerantrag zu vertagen und dem Oberbürgermeister zu
empfehlen, an der Grundschötteler Straße kurzfristig eine Grobabschätzung des
Lärmpegels durchzuführen. Sofern sich aus dieser Messung Werte ergeben sollten,
die auf das Erreichen der Immissionsgrenzwerte schließen ließen, wurde empfohlen,
eine genaue Lärmmessung durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Hagen wurde für diesen Fall gebeten, im Haushalt 2006 entsprechende Mittel bereit
zu stellen.
Hierzu kam es jedoch
nicht, da die Grobabschätzung des Lärms, die auf der Grundlage von
Verkehrszählungen im Mai 2006 vorgenommen wurde, ergab, dass die Immissionsgrenzwerte
(Nachtgrenzwerte) gemäß Verkehrslärmschutzverordnung entlang der
Grundschötteler Straße, wenn überhaupt, dann lediglich an den nächstgelegenen,
der Straße zugewandten Gebäudeseiten erreicht werden könnten. Damit wären,
sofern sich diese Werte in einer genauen Lärmermittlung bestätigt hätten, jedoch
maximal die Voraussetzungen für eine Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen
– dem Einbau von Schallschutzfenstern - im Rahmen eines entsprechenden
Landesförderprogramms bzw. einer freiwilligen Lärmsanierung der Stadt erfüllt
worden. Abgesehen davon, dass bereits für die Beauftragung eines externen
Unternehmens zur Ermittlung der genauen Lärmwerte keine Mittel zur Verfügung
gestanden hätten, wäre auch bei Feststellung einer Überschreitung der
Grenzwerte keine Lärmsanierung im Sinne des Bürgerantrags möglich gewesen. Selbst
wenn das Land aufgrund der damaligen Förderichtlinien solche Maßnahmen zum
passiven Lärmschutz bezuschusst hätte, wäre ein erheblicher Eigenanteil bei der
Stadt und beim Antragsteller verblieben. Der Eigenanteil der Stadt hätte nicht
geleistet werden können, da die Lärmsanierung an vorhandenen Straßen eine
freiwillige Angelegenheit der Kommunen ist, für die aufgrund der
Haushaltssituation der Stadt Hagen bereits seit mehr als zwanzig Jahren keine
Mittel in den Haushalt eingestellt wurden und derzeit auch nicht eingestellt
werden dürfen.
Zudem sah ein Entwurf
der Neufassung der Förderrichtlinien des Landes ab 1. Januar 2008 vor, die
Bezuschussung von Lärmsanierungsmaßnahmen an verkehrswichtigen Straßen in
kommunaler Baulast einzustellen. Verwiesen wurde darauf, dass das Landesumweltamt
im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm demnächst eine Kartierung aller hoch belasteten Strecken
vornehmen werde und sich erst aus der anschließenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Maßnahmen zum Lärmschutz ergeben könnten.
Die Verwaltung teilt
nunmehr mit, dass die Grundschötteler Straße als Landesstraße mit mehr als drei
Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu den Straßen gehört, die in der zweiten
Stufe der Lärmkartierung des Landesumweltamtes erfasst werden. Die entsprechenden
Daten wurden dem Land fristgerecht gemeldet. Für die eigentliche Lärmermittlung
und- Kartierung ist nach der EU- Richtlinie eine Frist bis zum 30.06.2012 maßgebend.
Erst danach kann auch für diese Straße, falls erforderlich, ein Lärmaktionsplan
aufgestellt werden. Hierzu gilt eine Frist bis zum 18.07.2013.
Bis zur eventuellen
Aufstellung eines Lärmaktionsplans ergibt sich nach Auffassung der Verwaltung auch
für die Grundschötteler Straße keine Grundlage, auf der Maßnahmen zum aktiven
oder passiven Lärmschutz ergriffen werden könnten.
