12.11.2008 - 4.4 Bürgeranträge zum Lärmschutz an hoch belasteten...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag zu Punkt 1 – Lärmschutz am Autobahnzubringer Heinitzstraße/Saarlandstraße - auf. Der Antragsteller ist anwesend und möchte ergänzend Stellung nehmen. Er führt aus, dass er in der Hardenbergstraße wohne. Der Lärm vom Autobahnzubringer Heinitzstraße sei dort deutlich wahrnehmbar und insofern die Frage nach Lärmschutzmaßnahmen berechtigt. Er habe deshalb vor ca. zwei Jahren einen Bürgerantrag gestellt, um zu erreichen, dass die Anwohner/innen vom Lärm entlastet würden. Der Bürgerantrag sei jedoch mit der Begründung, dass vom Landesumweltamt eine Kartierung der hoch belasteten Strecken vorgenommen werde, mehrmals verschoben worden. Nunmehr sei von der Verwaltung dargestellt worden, dass die Heinitzstraße zu den Straßen gehöre, die erst in einem zweiten Schritt in die Kartierung aufgenommen würden. Inzwischen habe er den Eindruck gewonnen, dass sein Bürgerantrag „auf die lange Bank“ geschoben werde und kein Interesse daran bestehe, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, zum Beispiel durch verkehrliche Regelungen, zu ergreifen. Die Verwaltungsvorlage gebe zwar den Sachverhalt sehr gut wieder, stelle ihn im Ergebnis jedoch nicht zufrieden. Er beantrage deshalb nochmals, vorläufige Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms im Sinne seines Antrags zu ergreifen. Herr Romberg fordert die Verwaltung zur Stellungnahme auf. Herr Schumacher, Fachbereich Stadtplanung, berichtet, dass die Heinitzstraße bzw. Saarlandstraße keine Bundes- oder Landesstraße sei und deshalb nicht in die Kartierung des Landesumweltamtes aufgenommen worden sei. Um diese Lücken zu schließen, habe der Rat der Stadt Hagen der Verwaltung inzwischen den Auftrag erteilt, die Kartierung mit eigenen Mitteln zu ergänzen. Erst wenn die Ermittlungen insgesamt abgeschlossen und die Kartierung vollständig sei, könne geprüft werden, mit welcher Priorität an welchen Strecken Maßnahmen des Lärmschutzes zu ergreifen seien. Wann dies der Fall sein werde, sei in der Tat noch nicht abzusehen, zudem müsse dann geprüft werden, ob entsprechende Mittel bereit gestellt werden könnten. Herr Reike, Straßenverkehrsverwaltung, führt aus, dass die Vorschläge, die der Antragsteller als vorläufige Lösung unterbreitet habe, eigentlich vernünftig, jedoch nicht wirksam seien. Es gebe wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht zur Reduzierung des Straßenlärms insgesamt führe, weil zumindest im Bereich des durch PKW erzeugten Lärms bei niedrigerer Geschwindigkeit der Anteil der Motorengeräusche zwar sinke, jedoch der Anteil der Abrollgeräusche steige. Ein spürbarer Rückgang des Straßenlärms sei daher durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht zu erreichen. Geschwindigkeitskontrollen seien grundsätzlich Sache der Polizei, insofern könne die Verwaltung zu der Frage, inwieweit diese durchgeführt werden könnten, keine Antwort geben. Für die Aufstellung eines sogenannten „Starenkastens“ fehle an der Heinitzstraße die Eingriffsgrundlage, da es sich hierbei nicht um einen Unfallhäufungspunkt handle. Zu dem Vorschlag, die gefahrene Geschwindigkeit durch ein Display anzuzeigen, müsse darauf hingewiesen werden, dass dies den unerwünschten Effekt nach sich ziehen könne, dass höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, da jeder Autofahrer darüber informiert sei, dass derartige Geschwindigkeitsmessungen keinerlei Sanktionen nach sich ziehen. Zwar verfüge die Straßenverkehrsverwaltung über ein solches Gerät, dieses werde aber nur sporadisch und nur in verkehrsberuhigten Zonen eingesetzt. Zum Einsatz auf dem Autobahnzubringer sei dieses Gerät nicht geeignet. Die Straßenverkehrsverwaltung würde zwar dem Antragsteller gern helfen, jedoch keine unnützen Maßnahmen ergreifen. Herr Haneke, Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb, ergänzt diese Ausführungen um den Hinweis, dass die Belastungen durch Straßenverkehr insgesamt stetig zunähmen, im PKW-Bereich jährlich um 3%, im LKW-Bereich um 10 %. Eine wirksame Reduzierung des Straßenlärms sei zuvorderst Aufgabe der Autohersteller. Zudem könne der Straßenlärm auch durch bauliche Maßnahmen, zum Beispiel durch das Verlegen von sogenanntem „Flüsterasphalt“ oder durch den Bau von Lärmschutzwänden oder – Wällen wirksam reduziert werden. Für beides benötige man jedoch Geld, für Lärmschutzwände auch entsprechende Flächen. Zwar sei auch passiver Lärmschutz, also der Einbau von Lärmschutzfenstern effektiv, aber auch sehr teuer. Im Haushalt der Stadt Hagen stünden für solche Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung. Es stelle sich daher die Frage, wer die Kosten hierfür trage. Herr Romberg wirft ein, dass Lärmschutz eine freiwillige Angelegenheit der Kommune sei, insofern sei nicht damit zu rechnen, dass hierfür im Haushalt der Stadt Hagen Mittel bereit gestellt würden. Zudem sei die Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der Heinitzstraße bereits vor ca. 15 Jahren an dem Widerstand einiger Bürger/innen gescheitert. Frau Suda korrigiert diesen Hinweis und meint, dass der Lärmschutzwall seinerzeit nicht am Willen der Bürger/innen gescheitert sei, sondern daran, dass es Erhebungen gegeben habe, nach denen ein solcher Lärmschutzwall an der Heinitzstraße kaum Nutzen brächte, da der Schall darüber hinweggehen würde. Im Übrigen sei es auch damals schon so gewesen, dass das Lärmaufkommen nicht als so gravierend angesehen wurde, dass der Bau eines Lärmschutzwalls gerechtfertigt gewesen wäre. Um einen Beitrag zur Lärmminderung zu leisten wäre es sinnvoll, den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Es sei vielfach zu beobachten, dass LKW in Vorhalle die Autobahn verlassen und an der Heinitzstraße wieder auffahren würden. Dies müsse unterbunden werden. Herr Pieper meint, dass das Problem „Straßenlärm“ nicht wegzudiskutieren sei, deshalb sei Nichtstun die schlechteste Lösung. Entgegen der Auffassung der Verwaltung sehe er die Anbringung von Hinweisschildern mit dem Zusatz „Lärm“ an Geschwindigkeitsbegrenzungen als effektiv an, auch die Aufstellung eines Displays sei in der Wirkung positiv, insbesondere auf auswärtige Fahrer. Herr Heider bezweifelt dies, da hierdurch maximal erreicht würde, dass die Fahrzeuge kurz vor dem Display abgebremst und dann wieder beschleunigt würden. Hierdurch würde erheblich mehr Lärm erzeugt. Herr Reike nimmt zu der Frage von Frau Suda Stellung und führt aus, dass das Umfahren von Mautstrecken durch das Stadtgebiet von der Polizei nicht zu kontrollieren sei, da es keine Durchfahrtbeschränkungen gebe. Die Strecke bestehe fast nur aus Bundes- oder Landesstraßen und sei zum Teil auch als Umleitungsstrecke ausgewiesen. Die einzige Möglichkeit, den LKW-Verkehr aus der Stadt herauszuhalten, seien Durchfahrtverbote im Rahmen des Luftreinhalteplans. Zu Herrn Piepers Vorschlag meint Herr Reike, dass Schilder, die der Kommentierung von Verkehrsregelungen dienten, nicht aufgestellt werden dürften. Die Bezirksregierung kontrolliere regelmäßig die Beschilderung und verfüge in der Regel die Entfernung von nicht genehmigten Schildern. Herr Römer unterstützt dennoch den Vorschlag von Herrn Pieper und meint, dass hier mit kleinen Schritten voran gegangen und alternative Maßnahmen ergriffen werden müssten. Man müsse an die Einsicht der Autofahrer appellieren, die vorgeschriebene Geschwindigkeit auch einzuhalten. Herr Heider meint, er habe an Autobahnen oftmals Schilder mit dem Hinweis „Radarfalle“ gesehen, vielleicht wären diese eine Lösung. Herr Romberg fasst die Wortbeiträge zusammen und resümiert, dass das Einzige, das in dieser Situation Autofahrer/innen dazu bringen könnte, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten, Kontrollen der Polizei seien. Deshalb könne die Empfehlung des Ausschusses nur lauten, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Um dem Vorschlag des Antragstellers Rechnung zu tragen, könne die Verwaltung beauftragt werden, zu prüfen, ob die Aufstellung von Hinweisschildern mit dem Hinweis „Radarfalle“ oder „Lärmschutz“ in Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgen könnte. Diesen Beschlussvorschlag stellt Herr Romberg zur Abstimmung.

 

Anschließend ruft Herr Romberg den Bürgerantrag zu Punkt 2 - Lärmschutz am Autobahnzubringer Grundschötteler Straße / L 807 – auf. Der Antragsteller ist anwesend und möchte Stellung nehmen. Er erläutert, dass er seit vierzig Jahren an der Grundschötteler Straße wohne. Die Verkehrsbelastung habe seit dem Anschluss an die Autobahn stetig zugenommen, jedoch seien sämtliche Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen bisher ohne Erfolg geblieben. Auch seiner Bitte, an der Grundschötteler Straße Verkehrszählungen durchzuführen, sei man nicht nachgekommen. Nun habe die Stadt Hagen bis zum Jahr 2013 Zeit, die noch nicht erfassten Straßen mit hoher Verkehrsbelastung in die Lärmkartierung aufzunehmen und erst danach einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dies werde er wohl nicht mehr erleben, daher beantrage er Maßnahmen des passiven Lärmschutzes. Herr Schumacher, Fachbereich Stadtplanung, zeigt, bezogen auf die vorhergehende Diskussion, noch einmal alle Möglichkeiten auf, die grundsätzlich geeignet wären, um an den hoch belasteten Strecken für aktiven Lärmschutz zu sorgen. Er kommt zu dem Schluss, dass jede dieser Maßnahmen ihre Vor- und Nachteile habe, allen jedoch gemeinsam sei, dass sie viel Geld kosteten. Tatsächlich sei der Einbau von Schallschutzfenstern, also passiver Lärmschutz, die einzige Maßnahme, die grundsätzlich an allen Strecken möglich und effektiv sei. Diese Maßnahme müsse allerdings von den Betroffenen selbst finanziert werden, da es für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes im Haushalt der Stadt Hagen seit Jahren keine Haushaltsstelle gebe. Es sei auch in den nächsten Jahren nicht damit zu rechnen, dass für diesen Zweck Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, daher bestehe aus Sicht der Verwaltung leider keine Möglichkeit, der Bitte des Antragstellers kurzfristig zu entsprechen. Herr Haneke, Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb, ergänzt diese Ausführungen um den Hinweis, dass der Verkehr auf der Grundschötteler Straße durch die Baustellen auf der A 1 noch einmal zugenommen habe. Seiner Information nach werde alles getan, um diese Baustelle zeitnah abzuarbeiten, was eventuell eine kleine Erleichterung bringen werde. Herr Romberg fragt in die Runde, ob eine andere Möglichkeit gesehen wird, als den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Da es hierzu keine Vorschläge gibt, stellt Herr Romberg diesen Antrag zur Abstimmung..

Reduzieren

Beschluss:

 

1.         Der Bürgerantrag zum Lärmschutz am Autobahnzubringer Heinitzstraße/Saarlandstraße wird erneut vertagt.

 

2.         Die Polizei wird gebeten, am Autobahnzubringer Heinitzstraße/Saarlandstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen

 

2.         Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob es in Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich wäre, die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder entlang der Heinitzstraße/Saarlandstraße mit dem Zusatz „Lärmschutz“ bzw. „Radarkontrolle“ zu versehen.

 

3.         Der Bürgerantrag zum Lärmschutz am Autobahnzubringer Grundschötteler Straße/ L 807  wird für erledigt erklärt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen