12.11.2008 - 4.4 Bürgeranträge zum Lärmschutz an hoch belasteten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 12.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag zu Punkt 1 – Lärmschutz am Autobahnzubringer
Heinitzstraße/Saarlandstraße - auf. Der Antragsteller ist anwesend und
möchte ergänzend Stellung nehmen. Er führt aus, dass er in der Hardenbergstraße
wohne. Der Lärm vom Autobahnzubringer Heinitzstraße sei dort deutlich wahrnehmbar
und insofern die Frage nach Lärmschutzmaßnahmen berechtigt. Er habe deshalb vor
ca. zwei Jahren einen Bürgerantrag gestellt, um zu erreichen, dass die
Anwohner/innen vom Lärm entlastet würden. Der Bürgerantrag sei jedoch mit der
Begründung, dass vom Landesumweltamt eine Kartierung der hoch belasteten
Strecken vorgenommen werde, mehrmals verschoben worden. Nunmehr sei von der
Verwaltung dargestellt worden, dass die Heinitzstraße zu den Straßen gehöre,
die erst in einem zweiten Schritt in die Kartierung aufgenommen würden.
Inzwischen habe er den Eindruck gewonnen, dass sein Bürgerantrag „auf die
lange Bank“ geschoben werde und kein Interesse daran bestehe, kurzfristig
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, zum Beispiel durch verkehrliche
Regelungen, zu ergreifen. Die Verwaltungsvorlage gebe zwar den Sachverhalt sehr
gut wieder, stelle ihn im Ergebnis jedoch nicht zufrieden. Er beantrage deshalb
nochmals, vorläufige Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms im Sinne seines
Antrags zu ergreifen. Herr Romberg fordert die Verwaltung zur
Stellungnahme auf. Herr Schumacher, Fachbereich Stadtplanung, berichtet,
dass die Heinitzstraße bzw. Saarlandstraße keine Bundes- oder Landesstraße sei
und deshalb nicht in die Kartierung des Landesumweltamtes aufgenommen worden
sei. Um diese Lücken zu schließen, habe der Rat der Stadt Hagen der Verwaltung
inzwischen den Auftrag erteilt, die Kartierung mit eigenen Mitteln zu ergänzen.
Erst wenn die Ermittlungen insgesamt abgeschlossen und die Kartierung vollständig
sei, könne geprüft werden, mit welcher Priorität an welchen Strecken Maßnahmen des
Lärmschutzes zu ergreifen seien. Wann dies der Fall sein werde, sei in der Tat
noch nicht abzusehen, zudem müsse dann geprüft werden, ob entsprechende Mittel
bereit gestellt werden könnten. Herr Reike, Straßenverkehrsverwaltung,
führt aus, dass die Vorschläge, die der Antragsteller als vorläufige Lösung unterbreitet
habe, eigentlich vernünftig, jedoch nicht wirksam seien. Es gebe
wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen eine Reduzierung der
Geschwindigkeit nicht zur Reduzierung des Straßenlärms insgesamt führe, weil zumindest
im Bereich des durch PKW erzeugten Lärms bei niedrigerer Geschwindigkeit der
Anteil der Motorengeräusche zwar sinke, jedoch der Anteil der Abrollgeräusche
steige. Ein spürbarer Rückgang des Straßenlärms sei daher durch eine Reduzierung
der Geschwindigkeit nicht zu erreichen. Geschwindigkeitskontrollen seien
grundsätzlich Sache der Polizei, insofern könne die Verwaltung zu der Frage, inwieweit
diese durchgeführt werden könnten, keine Antwort geben. Für die Aufstellung
eines sogenannten „Starenkastens“ fehle an der Heinitzstraße die
Eingriffsgrundlage, da es sich hierbei nicht um einen Unfallhäufungspunkt
handle. Zu dem Vorschlag, die gefahrene Geschwindigkeit durch ein Display
anzuzeigen, müsse darauf hingewiesen werden, dass dies den unerwünschten Effekt
nach sich ziehen könne, dass höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, da jeder
Autofahrer darüber informiert sei, dass derartige Geschwindigkeitsmessungen
keinerlei Sanktionen nach sich ziehen. Zwar verfüge die
Straßenverkehrsverwaltung über ein solches Gerät, dieses werde aber nur sporadisch
und nur in verkehrsberuhigten Zonen eingesetzt. Zum Einsatz auf dem Autobahnzubringer
sei dieses Gerät nicht geeignet. Die Straßenverkehrsverwaltung würde zwar dem
Antragsteller gern helfen, jedoch keine unnützen Maßnahmen ergreifen. Herr Haneke,
Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb, ergänzt diese Ausführungen um den
Hinweis, dass die Belastungen durch Straßenverkehr insgesamt stetig zunähmen,
im PKW-Bereich jährlich um 3%, im LKW-Bereich um 10 %. Eine wirksame
Reduzierung des Straßenlärms sei zuvorderst Aufgabe der Autohersteller. Zudem
könne der Straßenlärm auch durch bauliche Maßnahmen, zum Beispiel durch das
Verlegen von sogenanntem „Flüsterasphalt“ oder durch den Bau von
Lärmschutzwänden oder – Wällen wirksam reduziert werden. Für beides
benötige man jedoch Geld, für Lärmschutzwände auch entsprechende Flächen. Zwar
sei auch passiver Lärmschutz, also der Einbau von Lärmschutzfenstern effektiv,
aber auch sehr teuer. Im Haushalt der Stadt Hagen stünden für solche Maßnahmen
keine Mittel zur Verfügung. Es stelle sich daher die Frage, wer die Kosten
hierfür trage. Herr Romberg wirft ein, dass Lärmschutz eine freiwillige
Angelegenheit der Kommune sei, insofern sei nicht damit zu rechnen, dass
hierfür im Haushalt der Stadt Hagen Mittel bereit gestellt würden. Zudem sei
die Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der Heinitzstraße bereits vor ca.
15 Jahren an dem Widerstand einiger Bürger/innen gescheitert. Frau Suda korrigiert
diesen Hinweis und meint, dass der Lärmschutzwall seinerzeit nicht am Willen
der Bürger/innen gescheitert sei, sondern daran, dass es Erhebungen gegeben
habe, nach denen ein solcher Lärmschutzwall an der Heinitzstraße kaum Nutzen
brächte, da der Schall darüber hinweggehen würde. Im Übrigen sei es auch damals
schon so gewesen, dass das Lärmaufkommen nicht als so gravierend angesehen
wurde, dass der Bau eines Lärmschutzwalls gerechtfertigt gewesen wäre. Um einen
Beitrag zur Lärmminderung zu leisten wäre es sinnvoll, den Durchgangsverkehr zu
reduzieren. Es sei vielfach zu beobachten, dass LKW in Vorhalle die Autobahn
verlassen und an der Heinitzstraße wieder auffahren würden. Dies müsse unterbunden
werden. Herr Pieper meint, dass das Problem „Straßenlärm“
nicht wegzudiskutieren sei, deshalb sei Nichtstun die schlechteste Lösung.
Entgegen der Auffassung der Verwaltung sehe er die Anbringung von Hinweisschildern
mit dem Zusatz „Lärm“ an Geschwindigkeitsbegrenzungen als effektiv
an, auch die Aufstellung eines Displays sei in der Wirkung positiv,
insbesondere auf auswärtige Fahrer. Herr Heider bezweifelt dies, da
hierdurch maximal erreicht würde, dass die Fahrzeuge kurz vor dem Display abgebremst
und dann wieder beschleunigt würden. Hierdurch würde erheblich mehr Lärm erzeugt.
Herr Reike nimmt zu der Frage von Frau Suda Stellung und führt aus, dass
das Umfahren von Mautstrecken durch das Stadtgebiet von der Polizei nicht zu
kontrollieren sei, da es keine Durchfahrtbeschränkungen gebe. Die Strecke
bestehe fast nur aus Bundes- oder Landesstraßen und sei zum Teil auch als
Umleitungsstrecke ausgewiesen. Die einzige Möglichkeit, den LKW-Verkehr aus der
Stadt herauszuhalten, seien Durchfahrtverbote im Rahmen des Luftreinhalteplans.
Zu Herrn Piepers Vorschlag meint Herr Reike, dass Schilder, die der
Kommentierung von Verkehrsregelungen dienten, nicht aufgestellt werden dürften.
Die Bezirksregierung kontrolliere regelmäßig die Beschilderung und verfüge in
der Regel die Entfernung von nicht genehmigten Schildern. Herr Römer
unterstützt dennoch den Vorschlag von Herrn Pieper und meint, dass hier mit
kleinen Schritten voran gegangen und alternative Maßnahmen ergriffen werden
müssten. Man müsse an die Einsicht der Autofahrer appellieren, die
vorgeschriebene Geschwindigkeit auch einzuhalten. Herr Heider meint, er
habe an Autobahnen oftmals Schilder mit dem Hinweis „Radarfalle“
gesehen, vielleicht wären diese eine Lösung. Herr Romberg fasst die
Wortbeiträge zusammen und resümiert, dass das Einzige, das in dieser Situation
Autofahrer/innen dazu bringen könnte, die vorgeschriebene Geschwindigkeit
einzuhalten, Kontrollen der Polizei seien. Deshalb könne die Empfehlung des Ausschusses
nur lauten, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Um dem Vorschlag des Antragstellers
Rechnung zu tragen, könne die Verwaltung beauftragt werden, zu prüfen, ob die
Aufstellung von Hinweisschildern mit dem Hinweis „Radarfalle“ oder
„Lärmschutz“ in Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgen könnte.
Diesen Beschlussvorschlag stellt Herr Romberg zur Abstimmung.
Anschließend ruft Herr Romberg den
Bürgerantrag zu Punkt 2 - Lärmschutz am Autobahnzubringer Grundschötteler
Straße / L 807 – auf. Der Antragsteller ist anwesend und möchte Stellung
nehmen. Er erläutert, dass er seit vierzig Jahren an der Grundschötteler Straße
wohne. Die Verkehrsbelastung habe seit dem Anschluss an die Autobahn stetig
zugenommen, jedoch seien sämtliche Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen bisher ohne
Erfolg geblieben. Auch seiner Bitte, an der Grundschötteler Straße Verkehrszählungen
durchzuführen, sei man nicht nachgekommen. Nun habe die Stadt Hagen bis zum
Jahr 2013 Zeit, die noch nicht erfassten Straßen mit hoher Verkehrsbelastung in
die Lärmkartierung aufzunehmen und erst danach einen Lärmaktionsplan
aufzustellen. Dies werde er wohl nicht mehr erleben, daher beantrage er
Maßnahmen des passiven Lärmschutzes. Herr Schumacher, Fachbereich Stadtplanung,
zeigt, bezogen auf die vorhergehende Diskussion, noch einmal alle Möglichkeiten
auf, die grundsätzlich geeignet wären, um an den hoch belasteten Strecken für
aktiven Lärmschutz zu sorgen. Er kommt zu dem Schluss, dass jede dieser
Maßnahmen ihre Vor- und Nachteile habe, allen jedoch gemeinsam sei, dass sie
viel Geld kosteten. Tatsächlich sei der Einbau von Schallschutzfenstern, also
passiver Lärmschutz, die einzige Maßnahme, die grundsätzlich an allen Strecken
möglich und effektiv sei. Diese Maßnahme müsse allerdings von den Betroffenen
selbst finanziert werden, da es für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes im
Haushalt der Stadt Hagen seit Jahren keine Haushaltsstelle gebe. Es sei auch in
den nächsten Jahren nicht damit zu rechnen, dass für diesen Zweck Mittel zur
Verfügung gestellt werden könnten, daher bestehe aus Sicht der Verwaltung
leider keine Möglichkeit, der Bitte des Antragstellers kurzfristig zu
entsprechen. Herr Haneke, Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb,
ergänzt diese Ausführungen um den Hinweis, dass der Verkehr auf der
Grundschötteler Straße durch die Baustellen auf der A 1 noch einmal zugenommen
habe. Seiner Information nach werde alles getan, um diese Baustelle zeitnah
abzuarbeiten, was eventuell eine kleine Erleichterung bringen werde. Herr
Romberg fragt in die Runde, ob eine andere Möglichkeit gesehen wird, als
den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Da es hierzu keine Vorschläge gibt,
stellt Herr Romberg diesen Antrag zur Abstimmung..
Beschluss:
1.
Der Bürgerantrag zum Lärmschutz am Autobahnzubringer Heinitzstraße/Saarlandstraße
wird erneut vertagt.
2. Die Polizei wird gebeten, am
Autobahnzubringer Heinitzstraße/Saarlandstraße Geschwindigkeitskontrollen
durchzuführen
2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen,
ob es in Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich wäre, die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder
entlang der Heinitzstraße/Saarlandstraße mit dem Zusatz
„Lärmschutz“ bzw. „Radarkontrolle“ zu versehen.
3. Der Bürgerantrag zum Lärmschutz am
Autobahnzubringer Grundschötteler Straße/ L 807 wird für erledigt erklärt.
