Beschlussvorlage - 0424/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Ausbildungskräfte aus dem  Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut” bzw. “Gut” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres voll beschäftigt. Sollten sie nicht innerhalb dieses Jahres in eine freie Planstelle eingewiesen werden können, besteht die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis um ein weiteres Jahr zu verlängern.
 

2.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Befriedigend” sollen im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt werden.

 

3.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden nicht übernommen.

 

4.      Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen. 

 

 

Der Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 14.04.1994 wird aufgehoben.

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Sachverhalt

Mit Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 14.04.1994 (s. Anlage 1) wurde festgelegt, dass Nachwuchskräfte des Verwaltungsbereiches nach bestandener Prüfung in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis mit zunächst 2/3 der regelmäßigen Arbeitszeit,

die Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen Bereich in Planstellen, hilfsweise im Wege der sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 2/3 der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden sollten.

Dieser Beschluss wurde gefasst vor dem Hintergrund der damaligen Entwicklung, die sich durch den vom Rat beschlossenen Abbau von 700 Stellen ergeben hatte. Der Anzahl der  fertig werdenden Auszubildenden stand dem Stellenabbau gegenüber. Dies verminderte die Möglichkeiten, Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stellenplanmäßig unterzubringen.

Eine vergleichbare Situation ist durch die Beschlüsse des Rates im Jahre 2003 zum gesamtstädtischen Strategiekonzept und den sich daraus ableitenden Einsparmaßnahmen mit einem Gesamteinsparpotenzial in Höhe von 57 Mio. Euro entstanden. Aufgrund der vorgelegten Maßnahmen muss davon ausgegangen werden, dass über 40% des ursprünglich anvisierten Einsparziels, also etwa 24 Mio. Euro durch die Reduzierung von Personalkosten erreicht werden muss. Die langfristige Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadt hat oberste Priorität.

 

 

Im Zuge der Überprüfung aller Möglichkeiten zur Personalkostenreduzierung schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme von Auszubildenden von den erbrachten Leistungen während der Ausbildungszeit abhängig zu machen (leistungsorientierte Übernahme) und sie folgendermaßen zu übernehmen:

 

1.      Ausbildungskräfte aus dem  Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut” bzw. “Gut” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres voll beschäftigt. Sollten sie nicht innerhalb dieses Jahres in eine freie Planstelle eingewiesen werden können, besteht die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis um ein weiteres Jahr zu verlängern.

2.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Befriedigend” sollen im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt werden.

3.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden nicht übernommen.

4.      Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen. 

 

 

Der Tagesordnungspunkt: “Übernahme von Auszubildenden” war am 20.11.2003 Beratungsgegenstand der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Ausbildungsleiter/innen vergleichbar großer Städte bzw. Kreise. Von zehn teilnehmenden Mitgliedern ist die Stadt Hagen neben der Stadt Solingen, die im Verwaltungsbereich alle Auszubildenden unabhängig von der Prüfungsnote übernimmt, die einzige Kommune, die bisher noch an der leistungsunabhängigen Übernahme festhält. Die Städte Oberhausen, Neuss, Unna, Hamm, Münster, Aachen, Mönchengladbach und der Kreis Soest haben unter dem Gesichtspunkt motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter/innen für das Berufsleben zu gewinnen, leistungsorientierte Übernahmeregelungen getroffen. Eine unbefristete Übernahme im unmittelbaren Anschluss an die bestandene Prüfung erfolgt in der Regel nur, sofern diese mit dem Ergebnis “Gut” oder besser bestanden wird. Zum überwiegenden Teil werden die Auszubildenden in befristete Beschäftigungsverhältnisse überführt, um diesen Gelegenheit zur beruflichen und persönlichen Entwicklung zu geben. Eine anschließende Überführung in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ist abhängig vom personalwirtschaftlichen Bedarf.

 

In den vergangenen fünf Jahren haben insgesamt 213 Auszubildende ihre Abschlussprüfung bestanden (s. Anlage 2). In Ausführung der politischen Beschlusslage aus dem Jahre 1994 sind ca. 97% unmittelbar oder im Anschluss an eine soziale Übergangslösung in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden. Bei ca. 3% lief das Beschäftigungsverhältnis nach Ende der sozialen Übergangslösung aus oder wurde gekündigt (Leistungsschwäche, Aufnahme eines neuen Ausbildungsverhältnisses bzw. Studium).

Unter Berücksichtigung der oben vorgeschlagenen veränderten Übernahmeregelungen wären rund 30 % der Auszubildenden in ein volles, befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen und 55% in die soziale 2/3-Übergangslösung überführt worden. 15% der Prüflinge hätten danach kein Beschäftigungsangebot erhalten.

 

Im Hinblick auf die nach wie vor angespannte Ausbildungsmarktlage sieht sich die Verwaltung in der Verpflichtung, eine erhebliche Anzahl an Nachwuchskräften auszubilden. Der Konsolidierungsdruck zwingt allerdings dazu, im Ausbildungsbereich zu veränderten Übernahmebedingungen zu kommen, um die Personalkostenreduzierung von 24 Mio. Euro realisieren zu können.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2004 - Personalausschuss - vertagt

Erweitern

13.07.2004 - Personalausschuss