Beschlussvorlage - 0424/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme von Ausbildungskräften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
- Beteiligt:
- VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Entscheidung
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22.06.2004
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13.07.2004
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Beschlussvorschlag
1. Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem
gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut”
bzw. “Gut” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die
Dauer eines Jahres voll beschäftigt. Sollten sie nicht innerhalb dieses Jahres
in eine freie Planstelle eingewiesen werden können, besteht die Möglichkeit,
das Beschäftigungsverhältnis um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2. Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich
und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote
“Befriedigend” sollen im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für
die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt
werden.
3. Ausbildungskräfte aus dem
Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote
“Ausreichend” werden nicht übernommen.
4. Die oben genannten Regelungen gelten
nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte
Gründe einer Übernahme entgegenstehen.
Der Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom
14.04.1994 wird aufgehoben.
Sachverhalt
Mit
Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 14.04.1994 (s. Anlage 1) wurde
festgelegt, dass Nachwuchskräfte des Verwaltungsbereiches nach bestandener
Prüfung in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis mit zunächst 2/3 der
regelmäßigen Arbeitszeit,
die Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen Bereich in Planstellen, hilfsweise im Wege der sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 2/3 der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden sollten.
Dieser
Beschluss wurde gefasst vor dem Hintergrund der damaligen Entwicklung, die sich
durch den vom Rat beschlossenen Abbau von 700 Stellen ergeben hatte. Der Anzahl
der fertig werdenden Auszubildenden
stand dem Stellenabbau gegenüber. Dies verminderte die Möglichkeiten,
Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stellenplanmäßig
unterzubringen.
Eine
vergleichbare Situation ist durch die Beschlüsse des Rates im Jahre 2003 zum
gesamtstädtischen Strategiekonzept und den sich daraus ableitenden
Einsparmaßnahmen mit einem Gesamteinsparpotenzial in Höhe von 57 Mio. Euro
entstanden. Aufgrund der vorgelegten Maßnahmen muss davon ausgegangen werden,
dass über 40% des ursprünglich anvisierten Einsparziels, also etwa 24 Mio. Euro
durch die Reduzierung von Personalkosten erreicht werden muss. Die langfristige
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadt hat oberste Priorität.
Im Zuge der
Überprüfung aller Möglichkeiten zur Personalkostenreduzierung schlägt die
Verwaltung vor, die Übernahme von Auszubildenden von den erbrachten Leistungen
während der Ausbildungszeit abhängig zu machen (leistungsorientierte Übernahme)
und sie folgendermaßen zu übernehmen:
1. Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem
gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut”
bzw. “Gut” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die
Dauer eines Jahres voll beschäftigt. Sollten sie nicht innerhalb dieses Jahres
in eine freie Planstelle eingewiesen werden können, besteht die Möglichkeit,
das Beschäftigungsverhältnis um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2. Ausbildungskräfte aus dem
Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote
“Befriedigend” sollen im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für
die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt
werden.
3. Ausbildungskräfte aus dem
Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote
“Ausreichend” werden nicht übernommen.
4. Die oben genannten Regelungen gelten
nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte
Gründe einer Übernahme entgegenstehen.
Der
Tagesordnungspunkt: “Übernahme von Auszubildenden” war am
20.11.2003 Beratungsgegenstand der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Ausbildungsleiter/innen vergleichbar großer Städte bzw. Kreise. Von zehn
teilnehmenden Mitgliedern ist die Stadt Hagen neben der Stadt Solingen, die im
Verwaltungsbereich alle Auszubildenden unabhängig von der Prüfungsnote
übernimmt, die einzige Kommune, die bisher noch an der leistungsunabhängigen
Übernahme festhält. Die Städte Oberhausen, Neuss, Unna, Hamm, Münster, Aachen,
Mönchengladbach und der Kreis Soest haben unter dem Gesichtspunkt motivierte
und leistungsfähige Mitarbeiter/innen für das Berufsleben zu gewinnen,
leistungsorientierte Übernahmeregelungen getroffen. Eine unbefristete Übernahme
im unmittelbaren Anschluss an die bestandene Prüfung erfolgt in der Regel nur,
sofern diese mit dem Ergebnis “Gut” oder besser bestanden wird. Zum
überwiegenden Teil werden die Auszubildenden in befristete
Beschäftigungsverhältnisse überführt, um diesen Gelegenheit zur beruflichen und
persönlichen Entwicklung zu geben. Eine anschließende Überführung in
unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ist abhängig vom
personalwirtschaftlichen Bedarf.
In den
vergangenen fünf Jahren haben insgesamt 213 Auszubildende ihre Abschlussprüfung
bestanden (s. Anlage 2). In Ausführung der politischen Beschlusslage aus dem
Jahre 1994 sind ca. 97% unmittelbar oder im Anschluss an eine soziale
Übergangslösung in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden.
Bei ca. 3% lief das Beschäftigungsverhältnis nach Ende der sozialen Übergangslösung
aus oder wurde gekündigt (Leistungsschwäche, Aufnahme eines neuen
Ausbildungsverhältnisses bzw. Studium).
Unter
Berücksichtigung der oben vorgeschlagenen veränderten Übernahmeregelungen wären
rund 30 % der Auszubildenden in ein volles, befristetes
Beschäftigungsverhältnis übernommen und 55% in die soziale 2/3-Übergangslösung
überführt worden. 15% der Prüflinge hätten danach kein Beschäftigungsangebot
erhalten.
Im Hinblick
auf die nach wie vor angespannte Ausbildungsmarktlage sieht sich die Verwaltung
in der Verpflichtung, eine erhebliche Anzahl an Nachwuchskräften auszubilden.
Der Konsolidierungsdruck zwingt allerdings dazu, im Ausbildungsbereich zu
veränderten Übernahmebedingungen zu kommen, um die Personalkostenreduzierung
von 24 Mio. Euro realisieren zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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