13.07.2004 - 7 Übernahme von Ausbildungskräften
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Personalausschusses
- Gremium:
- Personalausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr
Demnitz
bemängelt, dass eine Differenzierung zwischen Verwaltungsbereich und
gewerblich-technischem Bereich im vorliegenden Beschlussvorschlag nicht
vorgenommen wird. Zudem habe die Verwaltung bisher regelmäßig
bedarfsentsprechend ausgebildet. Das Fehlen der entsprechenden Stellen könne er
sich daher nicht erklären. Eine Änderung in der Übernahme der Ausbildung könne
er daher lediglich für zukünftige Auszubildende in Aussicht stellen. Herr
Demnitz stellt einen geänderten Beschlußvorschlag vor, wonach Auszubildende
mit einer Prüfungsnote Sehr Gut und Gut in ein volles unbefristetes
Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen. Zudem solle Auszubildenden mit der
Prüfungsnote Befriedigend eine Verlängerung des befristeten
Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt werden. Außerdem solle Auszubildenden
mit einer Prüfungsnote Ausreichend im Ausnahmefall eine Übernahmemöglichkeit
geboten werden. Gerade im gewerblich-technischen Bereich würden schlechte Noten
nicht auf die Praxistätigkeit hinweisen. In anderen Städten würden bereits
erfahrungsgemäß die praktischen Tätigkeiten zu einer Entscheidungsfindung
herangezogen.
Herr
Breddermann
bemerkt, dass sich seit 1994 die Umstände geändert haben. Wenn in einem Jahr
Auszubildende bedarfsdeckend eingestellt werden, könne sich im nächsten Jahr
der Bedarf bereits geändert haben. Außerdem sei der Leistungsgesichtspunkt,
auch zu Motivationsgründen, zu berücksichtigen. Eine Ausbildung in die
Arbeitslosigkeit liege nicht vor, da jeder die Möglichkeit habe, durch Leistung
eine entsprechende Übernahme zu erreichen. Gleichwohl sei eine stärkere
Gewichtung der Praxistätigkeit möglich.
Herr
Dr. Bäcker
unterstreicht, dass dem Vorschlag von Herrn Demnitz bezüglich der Übernahme der
Auszubildenden mit der Prüfungsnote Ausreichend zuzustimmen sei.
Herr Pollex erklärt, dass das Konsolidierungskonzept 24 Mio.
Einsparung bei den Personalkosten beinhaltet. Das Personalkonzept sehe bisher
vor, dass bis zu 10 Auszubildende, vorwiegend aus dem Verwaltungsbereich,
übernommen werden sollen. Eine komplette Übernahme der ca. 30 Auszubildenden
aus Verwaltungsbereich und gewerblich-technischem Bereich in Vollzeitstellen
würde ein zusätzliches Volumen von ca. 4,2 Mio Euro im Zeitraum der nächsten 5
Jahren bedeuten. Zusätzliches Personal aus der Verwaltung müßte abgebaut
werden, um diesen Vorschlag in dieser Weise verwirklichen zu können.
Frau Grehling betont, dass eine 100%-ige Übernahme unter Zugrundelegung
des Konsolidierungskonzeptes nicht möglich ist. Gleichwohl sollte auch bei
Auszubildenden mit der Prüfungsnote Ausreichend die Möglichkeit einer
Übernahme in Sonderfällen, die in der Person des Auszubildenden liegen, geprüft
werden.
Herr Demnitz hält an seiner Änderung des Beschlussvorschlages fest.
Herr Riechel erklärt, dass es gemeinsame politische Meinung sei, trotz
Konsolidierungsprozesses betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Dieser
Beschluss würde aufgeweicht werden, sollten Auszubildende nicht übernommen
werden können. Aus diesem Grundsatz heraus sollte zumindest der jetzige Bestand
der Auszubildenden übernommen werden. Für die Zukunft wäre es möglich, neue
Voraussetzungen zu schaffen.
Herr Finck unterstützt die Meinung der SPD-Fraktion.
Herr Dr. Bäcker erklärt, dass es natürlich in jedem Bereich Gründe gibt,
um Einsparungen auszusetzen. Gleichwohl sei der Konsolidierungsprozess
weiterhin konsequent zu verfolgen. Auch im Bereich der Ausbildung sei ein
deutliches Signal zu setzen.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Grehling, Herr Riechel, Herr Strüwer, Herr Pollex, Herr Demnitz
Herr Breddermann beantragt die Unterbrechung der Sitzung für die
CDU-Fraktion.
Herr Dr. Bäcker unterbricht die Sitzung um 17.05 Uhr.
Wiederaufnahme der Sitzung um 17.50 Uhr.
Herr Demnitz trägt den erarbeiteten Kompromißvorschlag vor:
1. Ausbildungskräfte
aus dem Verwaltungsbereich mit den Prüfungsnoten Sehr gut bzw. Gut werden
in ein volles unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
Ausbildungskräfte aus dem gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten
Sehr gut bzw. Gut werden entsprechend dem Bedarf übernommen. Im übrigen
wird ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit in einer vollen Stelle für ein Jahr
garantiert.
2. Ausbildungskräfte
aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der
Prüfungsnote Befriedigend werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für
die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt. Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Beschäftigungsmöglichkeiten für den
betroffenen Personenkreis in städtischen Unternehmen zu suchen.
3. Ausbildungskräfte
aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der
Prüfungsnote Ausreichend werden nicht übernommen. Eine Übernahme ist dann
möglich, wenn die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden
als die Abschlussnote.
4. Die oben
genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen
verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen.
Der Beschluss des Haupt- und
Personalausschusses vom 14.04.1994 wird aufgehoben.
Herr Demnitz fragt nach,
ab wann es praktikabel sei, diese Regelung in Kraft zu setzen, im Hinblick auf
den Vertrauensschutz für die Auszubildenden.
Frau Grehling erklärt, dass diese Lösung frühestens im
Jahre 2005 zum Tragen kommen kann, da auch während der Prüfungszeit 2005 unter
Umständen für Einzelne noch nicht die ausreichende Möglichkeit gegeben war, den
entsprechenden Rückstand in den Noten innerhalb des Jahres aufzuholen. In
diesem Fall würden diese Überlegungen in die Frage der Härtefallklausel mit
einbezogen. Dies würde bedeuten, in Einzelfällen auch noch für da Jahr 2006,
dass bei den Fällen, die nachweislich nicht die Chance hatten, den jetzigen Stand aufzuarbeiten, der
Vertrauensschutz geprüft werden müsse.
Herr Dr. Bäcker läßt über den
geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Ausbildungskräfte
aus dem Verwaltungsbereich mit den Prüfungsnoten Sehr gut bzw. Gut werden
in ein volles unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
Ausbildungskräfte aus dem gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten
Sehr gut bzw. Gut werden entsprechend dem Bedarf übernommen. Im übrigen
wird ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit in einer vollen Stelle für ein Jahr
garantiert.
2. Ausbildungskräfte
aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der
Prüfungsnote Befriedigend werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für
die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt. Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Beschäftigungsmöglichkeiten für den
betroffenen Personenkreis in städtischen Unternehmen zu suchen.
3. Ausbildungskräfte
aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der
Prüfungsnote Ausreichend werden nicht übernommen. Eine Übernahme ist dann
möglich, wenn die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden
als die Abschlussnote.
4. Die oben
genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen
verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen.
Der Beschluss des Haupt- und
Personalausschusses vom 14.04.1994 wird aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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