Beschlussvorlage - 0921/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Nord nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
  2. Die Bezirksvertretung Nord beschließt den Ausbau der sog. Erschließungsstraße Südhofstraße wie in der Vorlage beschrieben und im Sitzungsplan dargestellt.
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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Zur Entwicklung des Neubaugebietes im Bereich der Südhofstraße in Hagen- Boele soll nach abgeschlossenem Umlegungsverfahren nun die Baustraße für den 1. Bauabschnitt hergestellt werden. Da die Maßnahme auch erschließungsbeitragsrelevante Auswirkungen hat, wurde eine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt. Diese Vorlage hat die Ergebnisse der Anliegerbeteiligung zum Inhalt und erwirkt letztlich den Baubeschluss für die Straßenbaumaßnahme.

 

 

Begründung:

 

1.      Vorbemerkungen

 

Im Bereich der Südhofstraße zwischen der Hagener Straße und dem Boeler Ring soll ein Neubaugebiet entstehen.

Das Planungsrecht ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan OU Boele (Boeler Ring), dessen Bestandteil auch das Erschließungsgebiet ist, gegeben.

Zur Schaffung geeigneter Grundstücksflächen wurde außerdem ein Umlegungsverfahren mit der Bezeichnung „Umlegungsgebiet E 16- Ortsumgehung Boele Teil I“ durchgeführt, das am 10.11.2004 so vom Umlegungsausschuss beschlossen wurde.

Da wegen dieser Vorgeschichte die Planung letztlich schon hinreichend bekannt ist, wurde einvernehmlich auf eine erste Lesung verzichtet und direkt eine Anliegerinformation durchgeführt.

Die Ergebnisse werden in dieser Vorlage dargestellt.

Außerdem wird zunächst noch einmal kurz die Ausbauplanung der Erschließungsstraße, die z. Z. unter dem Titel „Südhofstraße- Erschließungsmaßnahme“ geführt wird, vorgestellt, da mit dieser Vorlage auch der offizielle Baubeschluss erwirkt wird.

 

 

2.      Ausbauplanung

 

Die neue Erschließungsstraße zweigt im Bereich des Bogens der Südhofstraße zunächst in süd- südwestlicher  Richtung ab.  Nach ca. 75 m verzweigt sich der Straßenverlauf in einen Ast Richtung Südwesten, der einen Anschluss an die Malmkestraße schafft, und einen Ast in südlicher Richtung, der zunächst nach ca. 85 m im 1. Bauabschnitt endet.

Die Straßenbreiten sind mit 6,50 m für den ersten Bereich, 6,00 m für den Bereich bis zur Malmkestraße und 5,00 m für den Erschließungsstich bis Ende 1. BA festgesetzt.

Der Ausbau erfolgt als Verkehrsmischfläche.

Im Bereich des Verzweigungspunktes wird der Verkehrsbereich stark aufgeweitet. Hier wird eine kreisförmige Wendemöglichkeit angeboten. Außerdem werden hier die öffentlichen Stellplätze (10 Stück)  sowie eine Begrünung angelegt.

Im Verlauf der Straßen sind zunächst keine weiteren Parkmöglichkeiten vorgesehen.

In Vorwegnahme der Anliegerinfo kann aber ausgesagt werden, dass im Zuge des Endausbaus an geeigneten Stellen im Straßenraum ggf. noch weitere Stellplätze angeordnet werden könnten ohne dem Bebauungsplan zu widersprechen.

Der Ausbau der Straßenflächen ist in Asphaltbauweise vorgesehen, die (separaten) Stellflächen werden gepflastert.

Mit dem Straßenbau erfolgt auch der Bau eines Mischkanals, in dem die Oberflächenwässer eingeleitet werden können.

Die Beleuchtungsanlage wird mit den Standardkegelleuchten für reine Wohngebiete, Lichtpunkthöhe 5,00 m, ausgeführt.

Im ersten Schritt werden die o.g. Straßenstücke als Baustraße ausgebaut. Diese stellt sich als Asphalttragschicht dar. Die Entwässerung wird schon komplett hergestellt- die Beleuchtung nur provisorisch, da im Zuge der Hochbautätigkeiten die Mastanlagen stark gefährdet sind.

 

 

3.      Anliegerinformation

 

Das Protokoll der Anliegerinformation ist  Anlage beigefügt.

 

 

4.      Zeitschiene

 

Nach erfolgtem Baubeschluss werden die Arbeiten sofort ausgeschrieben, so dass schon in der Dezembersitzung der BV Nord die Vergabe der Arbeiten geplant ist.

Der Baubeginn wird entsprechend zum Jahresanfang 2009 (nach der Winterpause) ca. Ende Januar sein.

Als Bauzeit werden insgesamt 5 - 6 Monate angesetzt.

 

 

5.      Beitragsrechtliche Auswirkungen

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neuausbau, der eine Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erschlossenen Grundstückseigentümer auslöst. Die beitragsfähigen Ausbaukosten sind daher zu 90% von den Anliegern zu tragen. Zunächst werden nur die Kosten für die Baustraße im Wege der Vorausleistung erhoben.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand (ohne Kanalbaukosten)

265.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

238.500,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

26.500,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

26.500,00 €

0,00 €

0,00 €

 

26.500 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (= 5%)

1.325,00 €

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

2.484,00 €

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.809,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen