Beschlussvorlage - 0921/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Erschließungsstraße "Südhofstraße"- 1. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.11.2008
|
Sachverhalt
Kurzfassung:
Zur Entwicklung des Neubaugebietes im Bereich der Südhofstraße in Hagen-
Boele soll nach abgeschlossenem Umlegungsverfahren nun die Baustraße für den 1.
Bauabschnitt hergestellt werden. Da die Maßnahme auch erschließungsbeitragsrelevante
Auswirkungen hat, wurde eine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt.
Diese Vorlage hat die Ergebnisse der Anliegerbeteiligung zum Inhalt und erwirkt
letztlich den Baubeschluss für die Straßenbaumaßnahme.
Begründung:
1.
Vorbemerkungen
Im Bereich der
Südhofstraße zwischen der Hagener Straße und dem Boeler Ring soll ein
Neubaugebiet entstehen.
Das Planungsrecht ist
durch den rechtsgültigen Bebauungsplan OU Boele (Boeler Ring), dessen
Bestandteil auch das Erschließungsgebiet ist, gegeben.
Zur Schaffung
geeigneter Grundstücksflächen wurde außerdem ein Umlegungsverfahren mit der
Bezeichnung „Umlegungsgebiet E 16- Ortsumgehung Boele Teil I“
durchgeführt, das am 10.11.2004 so vom Umlegungsausschuss beschlossen wurde.
Da wegen dieser
Vorgeschichte die Planung letztlich schon hinreichend bekannt ist, wurde einvernehmlich
auf eine erste Lesung verzichtet und direkt eine Anliegerinformation
durchgeführt.
Die Ergebnisse werden
in dieser Vorlage dargestellt.
Außerdem wird
zunächst noch einmal kurz die Ausbauplanung der Erschließungsstraße, die z. Z.
unter dem Titel „Südhofstraße- Erschließungsmaßnahme“ geführt wird,
vorgestellt, da mit dieser Vorlage auch der offizielle Baubeschluss erwirkt
wird.
2.
Ausbauplanung
Die neue Erschließungsstraße
zweigt im Bereich des Bogens der Südhofstraße zunächst in süd-
südwestlicher Richtung ab. Nach ca. 75 m verzweigt sich der
Straßenverlauf in einen Ast Richtung Südwesten, der einen Anschluss an die
Malmkestraße schafft, und einen Ast in südlicher Richtung, der zunächst nach
ca. 85 m im 1. Bauabschnitt endet.
Die Straßenbreiten
sind mit 6,50 m für den ersten Bereich, 6,00 m für den Bereich bis zur
Malmkestraße und 5,00 m für den Erschließungsstich bis Ende 1. BA festgesetzt.
Der Ausbau erfolgt als
Verkehrsmischfläche.
Im Bereich des
Verzweigungspunktes wird der Verkehrsbereich stark aufgeweitet. Hier wird eine
kreisförmige Wendemöglichkeit angeboten. Außerdem werden hier die öffentlichen
Stellplätze (10 Stück) sowie eine
Begrünung angelegt.
Im Verlauf der
Straßen sind zunächst keine weiteren Parkmöglichkeiten vorgesehen.
In Vorwegnahme der
Anliegerinfo kann aber ausgesagt werden, dass im Zuge des Endausbaus an
geeigneten Stellen im Straßenraum ggf. noch weitere Stellplätze angeordnet
werden könnten ohne dem Bebauungsplan zu widersprechen.
Der Ausbau der
Straßenflächen ist in Asphaltbauweise vorgesehen, die (separaten) Stellflächen
werden gepflastert.
Mit dem Straßenbau
erfolgt auch der Bau eines Mischkanals, in dem die Oberflächenwässer eingeleitet
werden können.
Die
Beleuchtungsanlage wird mit den Standardkegelleuchten für reine Wohngebiete,
Lichtpunkthöhe 5,00 m, ausgeführt.
Im ersten Schritt
werden die o.g. Straßenstücke als Baustraße ausgebaut. Diese stellt sich als
Asphalttragschicht dar. Die Entwässerung wird schon komplett hergestellt- die
Beleuchtung nur provisorisch, da im Zuge der Hochbautätigkeiten die Mastanlagen
stark gefährdet sind.
3.
Anliegerinformation
Das Protokoll der
Anliegerinformation ist Anlage
beigefügt.
4.
Zeitschiene
Nach erfolgtem
Baubeschluss werden die Arbeiten sofort ausgeschrieben, so dass schon in der
Dezembersitzung der BV Nord die Vergabe der Arbeiten geplant ist.
Der Baubeginn wird
entsprechend zum Jahresanfang 2009 (nach der Winterpause) ca. Ende Januar sein.
Als Bauzeit werden insgesamt
5 - 6 Monate angesetzt.
5.
Beitragsrechtliche Auswirkungen
Bei der Maßnahme
handelt es sich um einen Neuausbau, der eine Erschließungsbeitragspflicht nach
dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erschlossenen Grundstückseigentümer auslöst.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten sind daher zu 90% von den Anliegern zu tragen.
Zunächst werden nur die Kosten für die Baustraße im Wege der Vorausleistung
erhoben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand (ohne
Kanalbaukosten) |
265.000,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
238.500,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
26.500,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
26.500,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
26.500
€ |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil (= 5%) |
1.325,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
2.484,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
3.809,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
396,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
27,4 kB
|
