Beschlussvorlage - 0940/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: geplanter  Handel mit Handlampen und Herstellung von Sonderleuchten in ehemaliger Gaststätte auf dem Grundstück Rummenohler Straße 11 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

 

Nutzungsänderung: geplanter Handel mit Handlampen und Herstellung von Sonderleutchen in ehemaliger Gaststätte auf dem Grundstück Rummenohler Straße 11

Gemarkung Dahl, Flur 11, Flurstück 191.

AZ.: 1/63/BG/0460/08

Baugesuchskonferenz vom 16.10.08

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich der Satzung nach § 34 (2) BBauG „Rummenohl“.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Es handelt sich um einen nicht störenden Gewerbebetrieb.

(lt Baubeschreibung nur Montage, zukünftig nur Handel)

 

Die notwendigen Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Lieferfahrzeuge müssen zum Be- und Entladen ebenfalls aufs Grundstück fahren.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen