Beschlussvorlage - 0798/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof Hohenlimburg zu einem attraktiven Einzelhandelsstandorthier: Durchführung des Investorenauswahlverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/SZW Servicezentrum Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB30 - Rechtsamt; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
|
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24.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
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14.10.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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16.10.2008
|
Beschlussvorschlag
1. Das im Besitz der G.I.V. befindliche Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstück 404 (4.557 m²) und das städtische Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 307 und 403 (je teilw., ca. 700 m²) wird EU-weit nach Maßgabe der in der Begründung aufgeführten Vergabekriterien und nach dem dort vorgeschlagenen Vergabeverfahren zur Bebauung ausgeschrieben und veräußert. Der Grundstücksverkauf erfolgt mit Bauverpflichtung in Form einer Baukonzession. Das Verfahren wird in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
2. Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb (Ziffer 2.2) und zur Auswahl im anschließenden Verhandlungsverfahren (Ziffer 2.3) werden beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen auf der Grundlage der Kriterien gemäß Ziffer 2.2.2.1 und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.
4. Die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren führt die Verwaltung im Rahmen eines zu bildenden Auswahlgremiums durch. Die Entscheidung über die Auswahl des Bieters nach Abschluss der Phasen 1 und 2 trifft der Rat der Stadt.
5. Mit
der Umsetzung des Beschlusses, dem Abschluss des Investorenauswahl-verfahrens,
ist bis zum 30.06.2009 zu rechnen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt hat am
19.6.2008 die Verwaltung beauftragt, die
Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg
mit dem Ziel einer Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben. Die
Planungsverwaltung hat bereits einen Einleitungsbeschluss für die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/08(599) erwirkt. In der Vorlage 0502/2008 wurde unter
Ziffer 5 darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer europaweiten
Ausschreibung des Areals rechtlich erforderlich ist.
Die Verwaltung schlägt
vor, gemäß der Vereinbarung zwischen der G.I.V. und der Stadt Hagen, das
Investorenauswahlverfahren durchzuführen.
Begründung
1.
Einleitung
Der Rat der Stadt hat am
19.6.2008 die Verwaltung beauftragt, die
Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg
mit dem Ziel einer Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben. Die
Planungsverwaltung hat bereits einen Einleitungsbeschluss für die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/08(599) erwirkt. In der Vorlage 0502/2008 wurde unter
Ziffer 5 darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer europaweiten
Ausschreibung des Areals rechtlich erforderlich ist.
Nachfolgend wird
deshalb dieses Ausschreibungsverfahren grob skizziert.
2.
Verfahrensbeschreibung
2.1.
Struktur des Gesamtverfahrens
Die
Veräußerung der Grundstücke erfolgt durch die Grundstückseigentümerinnen Stadt
Hagen und G.I.V. mbH. Ausschreibende Stelle ist die Stadt Hagen, vertreten
durch den Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Fachbereich Immobilien, Wohnen und
Sonderprojekte (23).
Die G.I.V.
mbH hat die Stadt Hagen mit vertraglicher Vereinbarung beauftragt, das Parkhaus
im Namen der G.I.V. mbH im Rahmen des Vergabeverfahrens anzubieten. Damit verbunden ist die Verpflichtung der
GIV, die in der Folge angeführten
Kriterien für die Vergabe zu akzeptieren.
Der Verkauf
der Grundstücke im Bereich „Parkhaus Hohenlimburg“ in
Hagen-Hohenlimburg erfolgt in einem gestuften Verfahren:
§
Die
erste Stufe beinhaltet einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.
§
Die
zweite Stufe beinhaltet ein darauf aufbauendes Verhandlungsverfahren.
Gesucht und
ausgewählt werden Investoren oder Investorengemeinschaften, die die
ausgeschriebenen Grundstücke erwerben, Bauprojekte darauf realisieren und diese
vermarkten oder selbst nutzen. Diesen Bewerbern wird ein Exposé zur Verfügung
gestellt, das die formellen und inhaltlichen Anforderungen mit den
entsprechenden Zuschlagskriterien vorgibt.
2.2.
Stufe 1 : Teilnahmewettbewerb
2.2.1.
Zweistufiges Verfahren
Die
Entscheidung über die Auswahl der Bewerber, die aufgefordert werden, im
weiteren Verfahren ein Angebot abzugeben, erfolgt in einem zweistufigen
Verfahren:
·
Zunächst
werden alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Das Fehlen von
geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen sowie nicht fristgerechtes
Einreichen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
·
In der zweiten Stufe werden nach Maßgabe
nachfolgender Kriterien die Bewerber ausgewählt, die am Verhandlungsverfahren
teilnehmen werden (Wertungskriterien):
Referenzen des Investors im Hinblick
auf
I. die Qualität bereits realisierter Projekte
II. die finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.2. Auswahlgremium
Das Auswahlgremium, bestehend aus
Vertretern der Verwaltung (u. a. aus den Bereichen Immobilien und
Stadtplanung), bewertet die abgegebenen Angebote. Hierzu gehört insbesondere
die Vorbereitung der Entscheidung zur Auswahl der Teilnehmer, die am sich
anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen.
2.3.
Stufe 2 – Verhandlungsverfahren
2.3.1.
Abgabe eines indikativen Angebotes
Als
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden die
ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert, das
eine umsetzungsfähige Bebauungs- u. Nutzungskonzeption beinhalten soll.
Die
abzugebenden Angebote müssen den formalen Anforderungen der Aufforderung zur
Angebotsabgabe genügen (Vollständigkeit, Frist).
2.3.2.
Anforderungen an das Angebot
Das
einzureichende Angebot muss mindestens umfassen:
§
Konkrete
Aussagen zum Nutzungskonzept
§
Angaben
und Darstellungen zur Konzeption des
Bauvorhabens in städtebaulicher, stadtgestalterischer und architektonischer
Hinsicht
§
Das
Finanzierungskonzept
§
Das
Preisgebot
Als Kaufpreis ist ein Betrag von mindestens netto 800.000 € zu zahlen.
Das Vorprüfgremium (s. Besetzung Ziffer
2.2.2.) bereitet die nachfolgenden Verfahrensschritte vor.
Dieses
Vorprüfgremium
§
nimmt
die formale Prüfung der Angebote als Voraussetzung für die Einladung der Bieter
zu Verhandlungen vor,
§
führt
auf dieser Basis die Verhandlungsgespräche mit den Bietern (siehe
Verhandlungsphase).
2.3.3.
Verhandlungsphase
Die Bieter,
deren Angebote den formalen Kriterien entsprechen, werden im Anschluss an die
Angebotsabgabe zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. In den
Verhandlungsgesprächen wird mit den Bietern der Inhalt ihrer Angebote geklärt,
erörtert und verhandelt.
Die Verkäuferin behält sich vor,
weitere Verhandlungsrunden mit den Bietern durchzuführen, soweit hierzu Bedarf
besteht.
Nach Abschluss dieser Verhandlungsrunden werden die Angebote anhand der
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bepunktet.
2.3.3.1.
Zuschlagskriterien
·
Städtebauliches Gesamtkonzept (Gewichtung mit 30
%):
o
Entwicklungsimpulse
für die City Hohenlimburg
o
Städtebauliches
Einfügen
o
Verkehrliche u.
logistische Erschließung/Stellplätze, Andienung etc.
·
Verkehrskonzept des öffentlichen Raumes (Gewichtung mit
25 %):
o
Parkkonzept
o
Zentraler
Omnibusbahnhof (ZOB)
o
Verbindung
ZOB/Bahnhof
o
Gestaltung
Bahnstraße
·
Nutzungskonzept (Gewichtung mit 30 %):
o
Bewertung auf
der Basis einer qualitativen u. quantitativen Projektbeschreibung mit
Flächenlayouts für alle Geschosse
o
Nutzungsarten
o
Flächengrößen
der einzelnen Nutzungen
o
Vorverträge mit
Eckmietern, ggf. Ergänzungsmieter
o
Finanzierungskonzept
o
Bauablaufplan
·
Höhe des Kaufpreises (Gewichtung mit 15
%)
Die
Bewertung der Kriterien erfolgt nach dem
folgenden Punktsystem, multipliziert in einem zweiten Schritt mit dem
prozentualen Anteil an der Gesamtgewichtung, in folgenden Kategorien:
§
hervorragend
6
Punkte
§
hoch
5 Punkte
§
überdurchschnittlich
4
Punkte
§
zufriedenstellend
3
Punkte
§
genügend
2
Punkte
§
deutlich
verbesserungsbedürftig 1
Punkt
Bezogen auf
das Kriterium ‚Höhe des
Kaufpreises’ erfolgt die Bewertung in folgenden Abstufungen:
|
Angebot |
Punkte |
|
über 960.000 € |
6 |
|
von 920.000 € bis
unter 960.000 € |
5 |
|
von 880.000 € bis
unter 920.000 € |
4 |
|
von 840.000 € bis
unter 880.000 € |
3 |
|
von 800.001 € bis
unter 840.000 € |
2 |
|
800.000 € |
1 |
Es erfolgt hierzu keine interpolierende
Punktevergabe.
2.3.3.2.
Rangfolge
Anhand der errechneten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge gebildet, die die
Basis für die Auswahl der erfolgreichen Bieter darstellt.
Die
Verkäuferin behält sich vor, im Interesse verfahrensökonomischer Gesichtspunkte
eine Reduzierung der Anzahl der Bieter oder Bietergemeinschaften nach der
ersten Verhandlungsrunde vorzunehmen.
Maßgebend
für diese Entscheidung sind die unter Ziffer 2.3.3.1 aufgeführten
Zuschlagskriterien. Die Reduzierung der Bieter erfolgt durch das
Auswahlgremium.
Die
zurückgestellten Bieter werden nicht förmlich vom Vergabeverfahren
ausgeschieden. Die Verkäuferin behält sich vor, in jedem Stand des Verfahrens
zurückgestellte Bieter erneut zu einem konkretisierten Angebot aufzufordern.
Die am Ende
der Verhandlungsphase verbleibenden Bieter werden zur Abgabe eines letzten
Angebotes zu einem für alle gleichlautenden Termin aufgefordert.
2.3.3.3. Bewertungskommission
Nach Abgabe
der letzten Angebote der Bieter wird die Bewertungskommission unter
Einbeziehung von Vertretern der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen die
verbliebenen Angebote bewerten.
Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird
die Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb des
Parkhauses und die nachfolgende Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen vorschlagen.
2.4.
Zuschlag
Der Rat trifft die Entscheidung anhand
der Zuschlagskriterien, dass der ausgewählte
Bieter nach Aufforderung zur Bestätigung seines Angebotes in
verbindlicher, notariell beurkundeter Form den Zuschlag erhalten soll.
Des Weiteren ermächtigt der Rat die
Verwaltung zum Abschluss des Grundstücksvertrages.
Der Zuschlag
erfolgt durch notariell beurkundete Annahme des Kaufangebotes.
2.5.
Weiteres Verfahren nach Zuschlagserteilung
Der im Verfahren befindliche
Bebauungsplanentwurf 3/08 (599) wird gemäß § 11 BauGB öffentlich-rechtlich flankiert durch städtebauliche Verträge.
Nach Zuschlagserteilung werden die jeweiligen Inhalte auf der Grundlage des vom Bieter abgegebenen
Nutzungskonzeptes sowie des städtebaulichen Konzeptes zwischen dem Grundstückserwerber (Investor /
Vorhabenträger) und der Stadt Hagen festgelegt.

18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Das im Besitz der G.I.V. befindliche Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstück 404 (4.557 m²) und das städtische Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 307 und 403 (je teilw., ca. 700 m²) wird EU-weit nach Maßgabe der in der Begründung aufgeführten Vergabekriterien und nach dem dort vorgeschlagenen Vergabeverfahren zur Bebauung ausgeschrieben und veräußert. Der Grundstücksverkauf erfolgt mit Bauverpflichtung in Form einer Baukonzession. Das Verfahren wird in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
2. Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb (Ziffer 2.2) und zur Auswahl im anschließenden Verhandlungsverfahren (Ziffer 2.3) werden beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen auf der Grundlage der Kriterien gemäß Ziffer 2.2.2.1 und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.
4. Die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren führt die Verwaltung unter politischer Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg im Rahmen eines zu bildenden Auswahlgremiums durch. Die Entscheidung über die Auswahl des Bieters nach Abschluss der Phasen 1 und 2 trifft der Rat der Stadt.
5. Mit
der Umsetzung des Beschlusses, dem Abschluss des Investorenauswahl-verfahrens,
ist bis zum 28.02.2009 zu rechnen.
Anmerkung:
An der Beratung und Beschlussfassung haben Frau
Priester-Büdenbender, Frau Neuhaus, Herr Weber und Herr Romberg nicht
teilgenommen.
24.09.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Das im Besitz der G.I.V. befindliche Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstück 404 (4.557 m²) und das städtische Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 307 und 403 (je teilw., ca. 700 m²) wird EU-weit nach Maßgabe der in der Begründung aufgeführten Vergabekriterien und nach dem dort vorgeschlagenen Vergabeverfahren zur Bebauung ausgeschrieben und veräußert. Der Grundstücksverkauf erfolgt mit Bauverpflichtung in Form einer Baukonzession. Das Verfahren wird in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
2. Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb (Ziffer 2.2) und zur Auswahl im anschließenden Verhandlungsverfahren (Ziffer 2.3) werden beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen auf der Grundlage der Kriterien gemäß Ziffer 2.2.2.1 und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.
4. Die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren führt die Verwaltung im Rahmen eines zu bildenden Auswahlgremiums durch. Die Entscheidung über die Auswahl des Bieters nach Abschluss der Phasen 1 und 2 trifft der Rat der Stadt.
5. Mit der Umsetzung des Beschlusses, dem Abschluss des Investorenauswahl-verfahrens, ist bis zum 28.02.2009 zu rechnen.
6. Das aversierte Exposee ist den Mitgliedern der
Bezirksvertretung Hohenlimburg rechtzeitig zur Kenntnis zu geben.
16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Das im Besitz der G.I.V. befindliche Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstück 404 (4.557 m²) und das städtische Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 307 und 403 (je teilw., ca. 700 m²) wird EU-weit nach Maßgabe der in der Begründung aufgeführten Vergabekriterien und nach dem dort vorgeschlagenen Vergabeverfahren zur Bebauung ausgeschrieben und veräußert. Der Grundstücksverkauf erfolgt mit Bauverpflichtung in Form einer Baukonzession. Das Verfahren wird in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
2. Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb (Ziffer 2.2) und zur Auswahl im anschließenden Verhandlungsverfahren (Ziffer 2.3) werden beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen auf der Grundlage der Kriterien gemäß Ziffer 2.2.2.1 und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.
4. Die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren führt die Verwaltung unter politischer Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg im Rahmen eines zu bildenden Auswahlgremiums durch. Die Entscheidung über die Auswahl des Bieters nach Abschluss der Phasen 1 und 2 trifft der Rat der Stadt.
5. Mit
der Umsetzung des Beschlusses, dem Abschluss des Investorenauswahl-verfahrens,
ist bis zum 28.02.2009 zu rechnen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |