Beschlussvorlage - 0793/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschlusses 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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21.10.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2007 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 2.090.876,35 € wie folgt zu
verwenden:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.090.876,35 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 500.000 €,
·
Zuführung zur neuen zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Dezember 2008 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
·
Gemäß §§ 21
und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
·
Nach § 106
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
·
Mit
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt
Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr.
Güldenagel und Partner KG ein Prüfvertrag geschlossen.
·
Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
·
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 18.09.2008 nach dem abschließenden
Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
·
Im Rahmen
der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 2.090.876,35 € ermittelt.
·
Nach § 5
Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
· Nach § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
· Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2007 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.
·
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Empfehlung
des Verwaltungsvorstandes zu folgen und den Jahresüberschuss in Höhe von 2.090.876,35 € wie folgt zu verwenden:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.090.876,35 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 500.000 €,
·
Zuführung zur neuen zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
Begründung
Der HABIT ist gemäß
§§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss
und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen
der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG,
mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne gemäß Verfügung vom 28.11.2007
ein Prüfvertrag geschlossen.
Die Prüfung des HABIT erfolgte im Wesentlichen (mit
Unterbrechungen) im August und September 2008 gemäß § 106 GO NRW und der
Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben
und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9.3.1981 i.d.F.d Änd-VO vom 28.8.1989
(SGVNW 641). Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.
1 u. 2 HGrG zu beachten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu folgendem
Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:
Wir haben unsere Prüfung nach § 106 GO NW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den maßgeblichen
landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung dar.
Ausführungen
zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.Dezember 2007 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage
zur Vorlage beigefügt wird.
Nach § 5
Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
Nach Maßgabe
des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns
oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
·
Die
Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2007 vorbehaltlich der Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Die Betriebsleitung
schlägt außerdem vor, der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes zu folgen und
den Jahresüberschuss in Höhe von 2.090.876,35
€ wie folgt zu verwenden:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.090.876,35 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 500.000 €,
·
Zuführung zur neuen zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
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21.10.2008 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Jahresabschluss 2007 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 2.090.876,35 € wie folgt zu
verwenden:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.090.876,35 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 500.000 €,
·
Zuführung zur neuen zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
·
Der noch
bestehende Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 45.507,78 € wird
weiterhin vorgetragen und mit dem Jahresabschluss 2008 abgewickelt.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Dezember 2008 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2007 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 2.090.876,35 € wie folgt zu
verwenden:
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.090.876,35 €,
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 500.000 €,
·
Zuführung zur neuen zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Dezember 2008 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Rat der Stadt über die weiteren Details im Zusammenhang mit einem möglichen
Standortwechsel des HABIT auf dem Laufenden zu halten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |