Beschlussvorlage - 0532/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.   Der Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben. Die Schülerfahrkosten  werden nur noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.

 

2.   Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben, da sich die der Beschlussfassung zugrundeliegenden Verhältnisse geändert haben.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hatte am 29.04.1987 im Zusammenhang mit der Umwandlung der Hauptschule Dahl in eine Ganztagshauptschule u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadt Hagen als Schulträger übernimmt als freiwillige Leistung für Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 5. der Hauptschule Dahl im Ganztagsbetrieb eingeschult werden, die Schülerfahrkosten entsprechend den geltenden Bestimmungen –Schülerfahrkostenverordnung-. Dabei finden die Vorschriften über die nächstgelegene Schule -§§ 7 – 9 Abs. 3 und 4- keine Anwendung.“

 

Im Zusammenhang mit der Umwandlung der Hauptschule Vorhalle in eine Ganztagshauptschule wurde dieser Beschluss durch einen weitergehenden Beschluss des Rates vom 28.02.1991 ersetzt:

„Die Stadt Hagen als Schulträger übernimmt als freiwillige Leistung für Schülerinnen und Schüler, die in die 5. und 6. Klasse der Hauptschule Dahl und Vorhalle im Ganztagsbetrieb eingeschult werden, die Schülerfahrkosten entsprechend den geltenden Bestimmungen –Schülerfahrkostenverordnung-. Dabei finden die Vorschriften über die nächstgelegene Schule -§§ 7 – 9 Abs. 3 und 4- keine Anwendung mit der Ausnahme, dass die Hauptschule Dahl für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Stadtbezirk Eilpe/Dahl und die Hauptschule Vorhalle für Schülerinnen und Schüler im Stadtbezirk Nord jeweils als nächstgelegene Hauptschule gilt.“

 

Der vorgenannte Beschluss des Rates soll aufgehoben werden. Zukünftig wird der Schulträger die Schülerfahrkosten nur noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung übernehmen.

 

Bei der Übernahme der Schülerfahrkosten handelt es sich, wie es der Beschluss schon zum Ausdruck bringt, um eine freiwillige Leistung der Stadt Hagen. Die gegenwärtige Situation des städtischen Haushalts zwingt dazu, solche freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Dies gilt umso mehr, wenn sich die der Beschlussfassung zugrundeliegenden Verhältnisse geändert haben.

 

Die Hauptschulen Dahl und Vorhalle waren seinerzeit im Stadtgebiet die einzigen Hauptschulen mit einem Ganztagsangebot. Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land seit dem Schuljahr 2006/2007 Mittel für die Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit. In diesem Zusammenhang wurde neben der Hauptschule Dahl auch die Hauptschule Remberg in dieses Angebot aufgenommen. Die Aufnahme weiterer Hauptschulen ist beabsichtigt (Hauptschulen Ernst-Eversbusch und Hohenlimburg). Für den Bereich der Innenstadt ist festzuhalten, dass mit der Hauptschule Remberg ein Ganztagsangebot für diese Schulform zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dass die Übernahme der Schülerfahrkosten durch den Schulträger zukünftig ausschließlich auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen erfolgt.

 

Für das Schuljahr 2006/2007 hat der Schulträger für 55 Schülerinnen/Schüler der Hauptschule Dahl und für 36 Schülerinnen/Schüler der Hauptschule Vorhalle (5./6. Klasse) die Fahrkosten übernommen, obwohl es näher gelegene Hauptschulen gibt. Für das laufende Schuljahr 2007/2008 sind es 33 Schülerinnen/Schüler der Hauptschule Dahl und 23 Schülerinnen/Schüler der Hauptschule Vorhalle.

 

Zur Frage, wie sich der Wegfall der freiwilligen Leistung finanziell auswirken würde, muss auf folgendes hingewiesen werden:

Ø      Die Übernahme der Schülerfahrkosten erfolgt bei den Berechtigten durch die Ausgabe des Schokotickets. Die Zahlung eines Eigenanteils ermöglicht auch die private Nutzung.

Ø      Die Abrechnung des Schokotickets mit dem Verkehrsunternehmen erfolgt nach den gegenwärtigen Verträgen nach einem Berechnungsmodus, der im Wesentlichen die Veränderungen der Gesamtschülerzahl gegenüber dem Vorjahr und Preisveränderungen berücksichtigt. Die tatsächlich ausgegebene Anzahl an Schokotickets spielt bei diesem Abrechnungsmodus keine Rolle. Es laufen aber gegenwärtig beim Verkehrsverbund Überlegungen, diesen Berechnungsmodus zu verändern, so dass dabei auch eine zukünftige „Spitzabrechnung“ nicht ausgeschlossen werden kann.

Bei einem Monatspreis von zurzeit 25,40 € für das Schokoticket als Selbstzahler kann der Wert der freiwilligen Leistung, durchschnittlich gerechnet, mit etwa 20.000 € pro Jahr angesetzt werden. Bei dem zuvor dargestellten gegenwärtigen Abrechnungsmodus hätte der Wegfall der freiwilligen Leistungen keine unmittelbare finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt, allenfalls bei einem eventuellen zukünftig anderen Abrechnungsmodus mit „Spitzabrechnung“. Ein finanzieller Effekt könnte bei dem Verkehrsunternehmen eintreten, unterstellt, Schülerinnen und Schüler besuchen die genannten Hauptschulen auch, wenn das Schokoticket als Selbstzahler erworben werden muss.

 

Unabhängig von möglichen unmittelbaren oder mittelbaren finanziellen Auswirkungen muss die Frage der zukünftigen Schulstandorte bei zurückgehenden Schülerzahlen eine Rolle spielen. Hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, durch ein subventioniertes Schokoticket, Schülerbewegungen zu weiter entfernten Schulstandorten zu organisieren, obwohl dieser Personenkreis auch wohnortnäher beschult werden kann.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

Erweitern

27.08.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

Erweitern

16.09.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.09.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.09.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen