Beschlussvorlage - 0532/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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27.08.2008
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17.09.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.08.2008
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17.09.2008
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.09.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
1. Der
Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu
den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben. Die
Schülerfahrkosten werden nur noch im
Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung
übernommen.
2. Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Ratsbeschluss vom
28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen
Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben, da sich die der
Beschlussfassung zugrundeliegenden Verhältnisse geändert haben.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen
hatte am 29.04.1987 im Zusammenhang mit der Umwandlung der Hauptschule Dahl in
eine Ganztagshauptschule u. a. folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadt Hagen als Schulträger übernimmt als
freiwillige Leistung für Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 5. der
Hauptschule Dahl im Ganztagsbetrieb eingeschult werden, die Schülerfahrkosten
entsprechend den geltenden Bestimmungen –Schülerfahrkostenverordnung-.
Dabei finden die Vorschriften über die nächstgelegene Schule -§§ 7 – 9
Abs. 3 und 4- keine Anwendung.“
Im Zusammenhang mit der
Umwandlung der Hauptschule Vorhalle in eine Ganztagshauptschule wurde dieser
Beschluss durch einen weitergehenden Beschluss des Rates vom 28.02.1991
ersetzt:
„Die Stadt Hagen als Schulträger übernimmt als
freiwillige Leistung für Schülerinnen und Schüler, die in die 5. und 6. Klasse der
Hauptschule Dahl und Vorhalle im Ganztagsbetrieb eingeschult werden, die
Schülerfahrkosten entsprechend den geltenden Bestimmungen
–Schülerfahrkostenverordnung-. Dabei finden die Vorschriften über die
nächstgelegene Schule -§§ 7 – 9 Abs. 3 und 4- keine Anwendung mit der
Ausnahme, dass die Hauptschule Dahl für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz
im Stadtbezirk Eilpe/Dahl und die Hauptschule Vorhalle für Schülerinnen und
Schüler im Stadtbezirk Nord jeweils als nächstgelegene Hauptschule gilt.“
Der vorgenannte Beschluss
des Rates soll aufgehoben werden. Zukünftig wird der Schulträger die
Schülerfahrkosten nur noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der
Schülerfahrkostenverordnung übernehmen.
Bei der Übernahme der
Schülerfahrkosten handelt es sich, wie es der Beschluss schon zum Ausdruck
bringt, um eine freiwillige Leistung der Stadt Hagen. Die gegenwärtige
Situation des städtischen Haushalts zwingt dazu, solche freiwilligen Leistungen
auf den Prüfstand zu stellen. Dies gilt umso mehr, wenn sich die der
Beschlussfassung zugrundeliegenden Verhältnisse geändert haben.
Die Hauptschulen Dahl und
Vorhalle waren seinerzeit im Stadtgebiet die einzigen Hauptschulen mit einem
Ganztagsangebot. Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land
seit dem Schuljahr 2006/2007 Mittel für die Einrichtung erweiterter, gebundener
Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit. In diesem Zusammenhang wurde neben der
Hauptschule Dahl auch die Hauptschule Remberg in dieses Angebot aufgenommen.
Die Aufnahme weiterer Hauptschulen ist beabsichtigt (Hauptschulen
Ernst-Eversbusch und Hohenlimburg). Für den Bereich der Innenstadt ist
festzuhalten, dass mit der Hauptschule Remberg ein Ganztagsangebot für diese
Schulform zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt,
dass die Übernahme der Schülerfahrkosten durch den Schulträger zukünftig
ausschließlich auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen erfolgt.
Für das Schuljahr 2006/2007 hat der Schulträger für
55 Schülerinnen/Schüler der Hauptschule Dahl und für 36 Schülerinnen/Schüler
der Hauptschule Vorhalle (5./6. Klasse) die Fahrkosten übernommen, obwohl es
näher gelegene Hauptschulen gibt. Für das laufende Schuljahr 2007/2008 sind es
33 Schülerinnen/Schüler der Hauptschule Dahl und 23 Schülerinnen/Schüler der
Hauptschule Vorhalle.
Zur Frage, wie sich der Wegfall der freiwilligen
Leistung finanziell auswirken würde, muss auf folgendes hingewiesen werden:
Ø
Die Übernahme
der Schülerfahrkosten erfolgt bei den Berechtigten durch die Ausgabe des
Schokotickets. Die Zahlung eines Eigenanteils ermöglicht auch die private
Nutzung.
Ø
Die Abrechnung
des Schokotickets mit dem Verkehrsunternehmen erfolgt nach den gegenwärtigen
Verträgen nach einem Berechnungsmodus, der im Wesentlichen die Veränderungen
der Gesamtschülerzahl gegenüber dem Vorjahr und Preisveränderungen
berücksichtigt. Die tatsächlich ausgegebene Anzahl an Schokotickets spielt bei
diesem Abrechnungsmodus keine Rolle. Es laufen aber gegenwärtig beim Verkehrsverbund
Überlegungen, diesen Berechnungsmodus zu verändern, so dass dabei auch eine
zukünftige „Spitzabrechnung“ nicht ausgeschlossen werden kann.
Bei einem Monatspreis von zurzeit 25,40 € für
das Schokoticket als Selbstzahler kann der Wert der freiwilligen Leistung,
durchschnittlich gerechnet, mit etwa 20.000
€ pro Jahr angesetzt werden. Bei dem zuvor dargestellten
gegenwärtigen Abrechnungsmodus hätte der Wegfall der freiwilligen Leistungen
keine unmittelbare finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt,
allenfalls bei einem eventuellen zukünftig anderen Abrechnungsmodus mit
„Spitzabrechnung“. Ein finanzieller Effekt könnte bei dem Verkehrsunternehmen
eintreten, unterstellt, Schülerinnen und Schüler besuchen die genannten
Hauptschulen auch, wenn das Schokoticket als Selbstzahler erworben werden muss.
Unabhängig von möglichen unmittelbaren oder
mittelbaren finanziellen Auswirkungen muss die Frage der zukünftigen
Schulstandorte bei zurückgehenden Schülerzahlen eine Rolle spielen. Hier stellt
sich die Frage, ob es sinnvoll ist, durch ein subventioniertes Schokoticket,
Schülerbewegungen zu weiter entfernten Schulstandorten zu organisieren, obwohl
dieser Personenkreis auch wohnortnäher beschult werden kann.
