13.11.2008 - 5.15 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.02.1991 be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hammer schlägt vor, dass die Zuschüsse als freiwillige Leistung erst dann auslaufen sollten, wenn die Hauptschule Dahl aufgelöst werde.

 

Herr Dr. Schmidt erinnert daran, dass die Diskussion im Zusammenhang mit der Aufhebung der Schulbezirke geführt werde und nicht in Verbindung mit der Schulschließung stehen würde. Die seinerzeit eingerichtete Sonderlösung Dahl müsse nach Auflösung der Schulbezirke nicht mehr zwingend in Anspruch genommen werden. Die gesetzlichen Regelungen seien eindeutig.

 

 

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Beschluss:

 

1.   Der Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben. Die Schülerfahrkosten  werden nur noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.

 

2.   Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen