Beschlussvorlage - 0702/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung und der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Anja Corell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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25.08.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage 1
Gegenstand der Vorlage 0702/2008 vom 13.08.2008 ist.
2.
Die
Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hagen wird beschlossen,
wie sie als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage 0702/2008 vom 13.08.2008 ist
Sachverhalt
Begründung
Die
Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf NKF, die Veränderungen in der Verwaltung
im Hinblick auf vermehrte EDV-gestützte Sachbearbeitung, die Zunahme des
E-Mail-Verkehrs anstelle von Papierpost und nicht zuletzt auch Veränderungen in
der Rechnungsprüfung machen Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt
Hagen und der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hagen erforderlich.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den der Vorlage beigefügten Synopsen der
jeweiligen Neu- und Altfassungen mit angefügten Erläuterungen.
1. Änderung der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen
Die
kommunale Rechnungsprüfung (in Hagen als Rechnungsprüfungsamt bezeichnet) ist
nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen Prüforgan
für den Rat. Das Rechnungsprüfungsamt prüft also für den Rat und in seinem Sinne
die ausführende Verwaltung.
Das Rechnungsprüfungsamt hat einige gesetzlich
vorgeschriebene Prüfaufgaben. Daneben kann der Rat dem Amt weitere Prüfaufgaben
als Daueraufgabe auferlegen. Dies geschieht mit dem Instrument der Rechnungsprüfungsordnung.
Darüber hinaus hat der Rat das Recht, im Einzelfall
Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt zu erteilen. Auch der
Oberbürgermeister hat innerhalb seines Amtsbereiches unter Mitteilung an den
Rechnungsprüfungsausschuss diese Möglichkeit.
Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat unmittelbar
verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.
Es ist dabei allerdings von fachlichen Weisungen frei.
Der Rat hat daher das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt
auch hinsichtlich der Art und Weise der Aufgabenerledigung im Zusammenspiel mit
der zu prüfenden ausführenden Verwaltung einen Rahmen zu setzen. Auch dies
geschieht mit der Rechnungsprüfungsordnung.
Gleichzeitig regelt die Rechnungsprüfungsordnung auch
die Einzelheiten der Einbindung des gesetzlich vorgeschriebenen
Rechnungsprüfungsausschusses in den Prüfablauf.
Gesetzliche Neuregelungen, Veränderungen in der
Verwaltung und praktische Erfahrungen in der Prüfung machen nunmehr eine
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung notwendig. Eine Änderung des Umfangs der
vom Rat dem Amt als Daueraufgabe auferlegten Prüfaufgaben erfolgt mit dem
Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung nicht.
Mit Umstellung des Rechnungswesens von der
Kameralistik auf NKF hat sich die Aufgabenstellung der Rechnungsprüfung
wesentlich geändert. So ist nicht mehr die kamerale Jahresrechnung, sondern es
sind die Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse der Stadt Hagen sowie die
Gesamtabschlüsse zu prüfen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass
hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den zu prüfenden Dienststellen in
Teilbereichen klarere Regelungen erforderlich sind, um Nachfragen und
gesonderte Anforderungen von Unterlagen zu vermeiden und im Ergebnis zügigere
Prüfungen zu ermöglichen. Mit Umstellung der Sachbearbeitung in den meisten
Teilen der Verwaltung auf EDV-gestützte Verfahren und dem daraus folgenden
teilweisen Verzicht auf Aktenführung in Papierform, muss dem Rechnungsprüfungsamt
zudem ein Lesezugriff auf EDV-Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Dies
ermöglicht systematisierte und zügigere Prüfungen.
Der vorgelegte Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung
orientiert sich in weiten Teilen an der von der VERPA (Vereinigung der Leiterinnen und Leiter örtlicher
Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen) entworfenen Muster-Rechnungsprüfungsordnung.
Die im Einzelnen vorgenommenen Änderungen lassen sich
der dieser Vorlage beigefügten Synopse entnehmen. Dort finden sich weitere
detaillierte Erläuterungen.
2.
Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt
Während die Rechnungsprüfungsordnung die Vorgaben des
Rates für die Prüftätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in seiner Gesamtheit
enthält, regelt die Dienstanweisung die Einzelheiten der Prüftätigkeit jedes
einzelnen Prüfers und jeder Prüferin, insbesondere das Verhältnis zwischen
Amtsleitung auf der einen und Prüferinnen und Prüfern auf der anderen Seite
sowie den Geschäftsverkehr innerhalb des Amtes und mit den zu prüfenden Bereichen.
Die neue Dienstanweisung orientiert sich
weitestgehend an der Altfassung. Die vorgenommenen Änderungen beruhen im
Wesentlichen auf Veränderungen in der Verwaltung und auf einem teilweise
veränderten Herangehen der Rechnungsprüfung an die Erledigung von Prüfaufgaben.
Im Hinblick auf die fast ausschließliche
Kommunikation innerhalb der Verwaltung per E-Mail ist es beispielsweise
erforderlich, eine Regelung über die Vorlagepflicht nicht nur der
„Papierpost“, sondern auch der dienstlichen E-Mails bei der Amtsleitung zu treffen.
Sowohl bei der Prüfungsplanung als auch bei der
Durchführung von Prüfungen hat sich mittlerweile der von Wirtschaftsprüfern
entwickelte sog. risikoorientierte Prüfansatz auch in der kommunalen
Rechnungsprüfung durchgesetzt. Außerdem wird zunehmend Wert auf durchgehende
Dokumentation von Prüfungshandlungen gelegt. Auch diesen Veränderungen trägt
der Entwurf der Dienstanweisung Rechnung.
Neu in die Dienstanweisung wurde eine Bestimmung
aufgenommen, die festlegt, dass künftig in Prüfberichten - sofern ermittelbar -
auch der infolge der Prüfung erreichte oder erreichbare monetäre Erfolg
(Einsparung oder Mehreinnahme) darzustellen ist. Auf diese Weise kann dem
Rechnungsprüfungsausschuss auch der wirtschaftliche Erfolg und nicht nur der
Gewinn an Recht- oder Zweckmäßigkeit der Prüfung dargestellt werden.
Die Einzelheiten der Änderungen lassen sich der der
Vorlage beigefügten Synopse und den dortigen Erläuterungen entnehmen.
Anlagen
Anlage 1 : Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Hagen
Anlage 2 : alte Fassung der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Hagen
Anlage 3 : Synopse Rechnungsprüfungsordnung neu/alt
Anlage 4 : Entwurf der Dienstanweisung für das
Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Hagen
Anlage 5 : alte Fassung der Dienstanweisung für das
Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Hagen
Anlage 6 : Synopse Dienstanweisung neu/alt
Anlagen
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25.08.2008 - Rechnungsprüfungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Rechnungsprüfungsordnung wird mit der folgenden Änderung beschlossen, wie
sie als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage 0702/2008 vom 13.08.2008 ist :
§ 6 Abs. 2 soll lauten :
„Die Leitung des
Rechnungsprüfungsamtes ist berechtigt, Inhalt und Umfang der durchzuführenden
Prüfungen nach Notwendigkeit zu bestimmen.“
- Die
Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hagen wird beschlossen,
wie sie als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage 0702/2008 vom 13.08.2008 ist
04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Rechnungsprüfungsordnung wird mit der folgenden Änderung beschlossen, wie
sie als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage 0702/2008 vom 13.08.2008 ist :
§ 6 Abs. 2 soll lauten:
„Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes
ist berechtigt, Inhalt und Umfang der durchzuführenden Prüfungen nach
Notwendigkeit zu bestimmen.“
- Die
Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hagen wird
beschlossen, wie sie als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage 0702/2008 vom 13.08.2008
ist
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |