Beschlussvorlage - 0653/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.08.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat hat am 19.06.2008
beschlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss am 21.08.2008 eine überarbeitete
Dringlichkeitsliste vorzulegen. Dieser Beschluss wird hiermit umgesetzt.
Begründung
Der
Rat der Stadt hat den Oberbürgermeister mit Beschluss vom 19.06.2008 u.a.
beauftragt, auf der Grundlage der neuen Maßnahmenblätter die geplanten
Investitionen bis 2011 in allen Kategorien nochmals kritisch zu überprüfen und
dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.08.2008 Anpassungen bzw.
Korrekturen und ggf. Prioritäten vorzuschlagen.
Die nun vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem Haushaltsplanentwurf 2008 auf,
ergänzt um die Daten der Veränderungslisten. Dabei wurden folgende
grundsätzlichen Änderungen vorgenommen:
·
Alle Maßnahmen
ohne Eigenanteil in 2008 wurden gelöscht.
·
Alle Maßnahmen
mit einem negativen Eigenanteil (Einzahlung ist höher als Auszahlung) wurden
gelöscht.
·
Alle Ansätze für
die Ersatzbeschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens unterhalb der
Wertgrenze von 100.000 € wurden in einer Sammelposition zusammengefasst.
·
Das
Straßenerneuerungsprogramm wurde in der Auszahlungsermächtigung von 600.000
€ auf 250.000 € reduziert, da im Haushaltsjahr 2008 keine Maßnahmen
zur Realisierung mehr anstehen. Gleichzeitig wurden die erwarteten
Beitragseinnahmen von 200.000 € auf 50.000 € reduziert.
·
Die Position
"Neuanlage von Radwegen/Förderung ÖPNV" wurde für 2008 aus der
Dringlichkeitsliste gestrichen, da zurzeit realisierungsfähige Maßnahmen nicht
vorliegen. Die Verbesserung beim Eigenanteil beläuft sich hier auf 25.000
€
Weiterhin wurden die über die 3. Veränderungsliste
aufgrund von aktuellen Entwicklungen vorgesehenen Ansatzveränderungen
übernommen. Eine weitergehende Streichung von Maßnahmen ist aufgrund der
Aussage des Rates, dass neben der priorisierten Bahnhofshinterfahrung und der
wirtschaftlich gebotenen Fortsetzung begonnener Maßnahmen weitere Projekte für
die Zukunftsentwicklung der Stadt unverzichtbar sind, unterblieben.
Die
daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien,
und zwar:
Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche
Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B.
Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig
unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3: Weitere Investitionsmaßnahmen für die
Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.
Kategorie R: Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende
Einrichtungen / Gebührenhaushalte).
In der Tabelle „Gesamtübersicht“ werden
die Kategorien 1 – 3 zusammengefasst und mit einer fortlaufenden
Prioritätenbildung versehen, um den Anforderungen der Bezirksregierung zu
entsprechen. Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte
weiterhin in Anlehnung an die Prioritätenliste 2007, die seinerzeit von der
Bezirksregierung Arnsberg akzeptiert worden ist.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 30.04.08
gebeten, die in der Dringlichkeitsliste enthaltenen Maßnahmen einzeln zu
beschreiben und zu begründen. Diese Arbeiten können nur unter Beteiligung der
Fachämter abgewickelt werden. Aufgrund der Urlaubszeit und anderer paralleler
Aktivitäten (1. Sparpaket) wäre eine kurzfristige Erledigung unmöglich gewesen.
Daher wurden die Maßnahmen mit Kennungen von A – G versehen und in
Gruppen mit gleicher Kennung zusammengefasst.
Gruppe A1
In
diese Gruppe wurden alle Maßnahmen aufgenommen, die bereits in Vorjahren
begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund
vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist.
Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund
von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel
Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.
Gruppe A2
Hier
handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um
Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt
werden.
Gruppe A3
Hier
handelt es sich um eine Maßnahme mit Bewilligungsbescheid und planerischen
Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen
baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.
Gruppe B
Zur
Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der
Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um
Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen
Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gruppe C
Die
Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten,
Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche Verwaltungseinrichtungen.
Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger umfangreiches Inventar, das
naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt. Zur Aufrechterhaltung des
Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu gegebener Zeit erforderlich,
Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und werden im Haushaltsplan
jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten veranschlagt. Bei der
Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches Gerät für welche
Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden muss. Daher
lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht darstellen.
An
dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in
absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus wirtschaftlichen
oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle unterliegen einer
strengen verwaltungsinternen Prüfung.
Gruppe D
Dieser
Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale
oder der Sportpauschale finanziert werden, oder die in voller Höhe durch
Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule) gefördert werden.
Gruppe E
Hier
wurde nur eine Maßnahme zugeordnet, mit der der demographischen Entwicklung
entgegen gewirkt werden soll. Die Aufwendungen sind letztlich praktisch
rentierlich, da sie bei der Veräußerung der Grundstücke durch den Verkaufserlös
wieder ausgeglichen werden. Hierzu wird eine Einzelbegründung geliefert.
Gruppe F
Hier
wurde eine teilrentierliche Maßnahme ausgewiesen (Straßenerneuerungsprogramm).
Im Rahmen des Straßenerneuerungsprogramms werden Straßen, die aus Gründen der
Verkehrsicherungspflicht dringend erneuert werden müssen, in beitragsfähigen
Abschnitten saniert. Hierzu wird eine Einzelbegründung geliefert.
Gruppe G
Für
diese Gruppe werden generell Einzelbegründungen geliefert, da es sich hier um
neue Maßnahmen handelt.
Die so entstandenen Gruppen A – D werden mit
einer gemeinsamen Begründung erläutert. Die Maßnahmen der Kennung E – G
werden mit Einzelbegründungen versehen.
Mit dieser Blockbildung soll der Anforderung der
Bezirksregierung, Einzelbegründungen für alle Maßnahmen zu liefern, im Rahmen
der zeitlichen Möglichkeiten nachgekommen werden. Die Bezirksregierung wurde
mit Schreiben vom 25.07.2008 über diese Vorgehensweise informiert. Die
Dringlichkeitslisten werden der Bezirksregierung Arnsberg zeitgleich mit der
Zustellung dieser Vorlage übersandt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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