Beschlussvorlage - 0653/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsliste wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Realisierung: 05.09.2008

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat am 19.06.2008 beschlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss am 21.08.2008 eine überarbeitete Dringlichkeitsliste vorzulegen. Dieser Beschluss wird hiermit umgesetzt.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat den Oberbürgermeister mit Beschluss vom 19.06.2008 u.a. beauftragt, auf der Grundlage der neuen Maßnahmenblätter die geplanten Investitionen bis 2011 in allen Kategorien nochmals kritisch zu überprüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.08.2008 Anpassungen bzw. Korrekturen und ggf. Prioritäten vorzuschlagen.

 

Die nun vorliegende Dringlichkeitsliste  baut auf dem Haushaltsplanentwurf 2008 auf, ergänzt um die Daten der Veränderungslisten. Dabei wurden folgende grundsätzlichen Änderungen vorgenommen:

 

·       Alle Maßnahmen ohne Eigenanteil in 2008 wurden gelöscht.

·       Alle Maßnahmen mit einem negativen Eigenanteil (Einzahlung ist höher als Auszahlung) wurden gelöscht.

·       Alle Ansätze für die Ersatzbeschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € wurden in einer Sammelposition zusammengefasst.

·       Das Straßenerneuerungsprogramm wurde in der Auszahlungsermächtigung von 600.000 € auf 250.000 € reduziert, da im Haushaltsjahr 2008 keine Maßnahmen zur Realisierung mehr anstehen. Gleichzeitig wurden die erwarteten Beitragseinnahmen von 200.000 € auf 50.000 € reduziert.

·       Die Position "Neuanlage von Radwegen/Förderung ÖPNV" wurde für 2008 aus der Dringlichkeitsliste gestrichen, da zurzeit realisierungsfähige Maßnahmen nicht vorliegen. Die Verbesserung beim Eigenanteil beläuft sich hier auf 25.000 €

 

Weiterhin wurden die über die 3. Veränderungsliste aufgrund von aktuellen Entwicklungen vorgesehenen Ansatzveränderungen übernommen. Eine weitergehende Streichung von Maßnahmen ist aufgrund der Aussage des Rates, dass neben der priorisierten Bahnhofshinterfahrung und der wirtschaftlich gebotenen Fortsetzung begonnener Maßnahmen weitere Projekte für die Zukunftsentwicklung der Stadt unverzichtbar sind, unterblieben.

 

Die daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien, und zwar:

 

 

Kategorie 1:       Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).

 

Kategorie 2:       Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3:       Weitere Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie R:      Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte).

 

In der Tabelle „Gesamtübersicht“ werden die Kategorien 1 – 3 zusammengefasst und mit einer fortlaufenden Prioritätenbildung versehen, um den Anforderungen der Bezirksregierung zu entsprechen. Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte weiterhin in Anlehnung an die Prioritätenliste 2007, die seinerzeit von der Bezirksregierung Arnsberg akzeptiert worden ist.

 

Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 30.04.08 gebeten, die in der Dringlichkeitsliste enthaltenen Maßnahmen einzeln zu beschreiben und zu begründen. Diese Arbeiten können nur unter Beteiligung der Fachämter abgewickelt werden. Aufgrund der Urlaubszeit und anderer paralleler Aktivitäten (1. Sparpaket) wäre eine kurzfristige Erledigung unmöglich gewesen. Daher wurden die Maßnahmen mit Kennungen von A – G versehen und in Gruppen mit gleicher Kennung zusammengefasst.

 

Gruppe A1

 

In diese Gruppe wurden alle Maßnahmen aufgenommen, die bereits in Vorjahren begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist. Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.

 

Gruppe A2

 

Hier handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt werden.

 


 

Gruppe A3

 

Hier handelt es sich um eine Maßnahme mit Bewilligungsbescheid und planerischen Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.

 

Gruppe B

 

Zur Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Gruppe C

 

Die Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche Verwaltungseinrichtungen. Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger umfangreiches Inventar, das naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten veranschlagt. Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches Gerät für welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden muss. Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht darstellen.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle unterliegen einer strengen verwaltungsinternen Prüfung.

 

Gruppe D

 

Dieser Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale oder der Sportpauschale finanziert werden, oder die in voller Höhe durch Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule) gefördert werden.

 

Gruppe E

 

Hier wurde nur eine Maßnahme zugeordnet, mit der der demographischen Entwicklung entgegen gewirkt werden soll. Die Aufwendungen sind letztlich praktisch rentierlich, da sie bei der Veräußerung der Grundstücke durch den Verkaufserlös wieder ausgeglichen werden. Hierzu wird eine Einzelbegründung geliefert.

 


 

Gruppe F

 

Hier wurde eine teilrentierliche Maßnahme ausgewiesen (Straßenerneuerungsprogramm). Im Rahmen des Straßenerneuerungsprogramms werden Straßen, die aus Gründen der Verkehrsicherungspflicht dringend erneuert werden müssen, in beitragsfähigen Abschnitten saniert. Hierzu wird eine Einzelbegründung geliefert.

 

 

Gruppe G

 

Für diese Gruppe werden generell Einzelbegründungen geliefert, da es sich hier um neue Maßnahmen handelt.

 

Die so entstandenen Gruppen A – D werden mit einer gemeinsamen Begründung erläutert. Die Maßnahmen der Kennung E – G werden mit Einzelbegründungen versehen.

 

Mit dieser Blockbildung soll der Anforderung der Bezirksregierung, Einzelbegründungen für alle Maßnahmen zu liefern, im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten nachgekommen werden. Die Bezirksregierung wurde mit Schreiben vom 25.07.2008 über diese Vorgehensweise informiert. Die Dringlichkeitslisten werden der Bezirksregierung Arnsberg zeitgleich mit der Zustellung dieser Vorlage übersandt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen