Beschlussvorlage - 0225/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht Teleheimarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Thorsten Meyer
- Beteiligt:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Anhörung
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12.08.2008
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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21.08.2008
| |||
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Entscheidung
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|
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10.09.2008
|
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss HABIT sowie der Haupt- und Finanzausschuss unterstützen
die Verwaltung darin, alternierende Teleheimarbeit als innovative Arbeitsform
bei der Stadt Hagen zu intensivieren. Durch die verstärkte Wahrnehmung des
Angebots soll langfristig die Möglichkeit von sogenannten „Desk-Sharing-Modellen“
geschaffen sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten erreicht und damit ein
wirksamer Beitrag zur Haushaltssanierung erbracht werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Abschließender
Erfahrungsbericht der Pilotphase „Alternierende Teleheimarbeit bei der
Stadt Hagen“
Begründung
Vorbemerkungen:
Im Rahmen eines
Pilotprojektes ist Teleheimarbeit in einer Erprobungsphase von einem Jahr als
neue, innovative Arbeitsform bei der Stadt Hagen getestet worden. Das
Pilotprojekt erstreckte sich ausschließlich auf die Form der alternierenden
Teleheimarbeit. Bei dieser Form der
Teleheimarbeitarbeit arbeitet der Arbeitnehmer sowohl an seinem Arbeitsplatz
beim Arbeitgeber als auch in seiner Wohnung, wobei er zwischen diesen
Arbeitsplätzen hin- und herwechselt. Während der mehrmonatigen
Pilotphase sollten Aussagen und Erkenntnisse zu folgenden Schwerpunkten
gewonnen werden:
§
Nutzen der
Teleheimarbeit für die Stadt Hagen aus monetärer und nicht monetärer Sicht
§
Bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§
Veränderte
Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe
§
Veränderte
Kommunikationsstrukturen zwischen Teleheimarbeitern/Vorgesetzten und
Bürgern/Kunden
§
Akzeptanz der
Teleheimarbeit unter den Beschäftigten
§
Motivation der
Beschäftigten
§
Möglichkeiten und
Grenzen neuer (Tele-) Arbeitsformen
§
Anpassungsnotwendigkeiten
bestehender dienstlicher Vorgaben
Die Einführung von
alternierender Teleheimarbeit obliegt gemäß § 72 Abs. 3 Landes-personalvertretungsgesetz
(LPVG) der Mitbestimmung des Personalrates. Der Personalrat wurde von Beginn
des Pilotprojektes an in die entsprechenden Überlegungen mit einbezogen. Die
abzuschließende Einzelvereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Teleheimarbeiter
wurde vom Personalrat entsprechend gegengezeichnet.
Seit Ende 2006 wurden
Kolleginnen und Kollegen ausgewählt, die an dem Pilotprojekt zur Einführung der
alternierenden Teleheimarbeit bei der Stadt Hagen teilnehmen wollten. Es wurden
Ämter und Fachbereiche direkt angesprochen, als auch, zum Teil im Vorfeld, eingegangene
Anträge von Kolleginnen und Kollegen geprüft. In 2007 wurde darüber hinaus
durch einen Bericht in der Mitarbeiterzeitung „HAi“,
verwaltungsweit zu einer Teilnahme an dem Pilotprojekt aufgerufen. Die Zahl der
Projektteilnehmer war in Abstimmung mit dem HABIT und dem Personalrat auf 20
Personen begrenzt. Insgesamt blieb das Interesse der Kolleginnen und Kollegen
zur Teilnahme am Pilotprojekt deutlich hinter den Erwartungen. Eindeutige
Gründe für das eher zurückhaltende Interesse können nicht aufgezeigt werden.
Festzustellen ist jedoch, dass dem Arbeitszeitmodell Teleheimarbeit oftmals,
meist seitens der Vorgesetzten, viel Skepsis entgegengebracht wird.
Rahmenbedingungen und Auswahlkriterien
Sowohl aus technischen aber
auch aus arbeitsorganisatorischen Gesichtspunkten wurden für das Pilotprojekt
bestimmte Auswahlkriterien erarbeitet. So konnten z. B. einige Interessenten
nicht an dem Pilotprojekt teilnehmen, da die häuslichen Voraussetzungen nicht gegeben
waren. Weitere Anfragen mussten abgelehnt werden, da die aktuelle
Geschäftsverteilung/das aktuelle Tätigkeitsprofil nicht den Auswahlkriterien
entsprach. Im Vorfeld wurden folgende Anforderungen/Bedingungen festgelegt:
Anforderungen an die Tätigkeit:
·
selbständige
Bearbeitung von Aufgabengebieten
·
geringe kundenbezogene
Tätigkeit
·
Planbarkeit der
persönlichen Kontakte
·
definierbare,
überprüfbare Arbeitsergebnisse
Anforderung an die
Teleheimarbeiter:
·
bestimmter
Mindestanteil der Arbeitszeit in der häuslichen Arbeitsstätte
·
mindestens eine
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 Stunden der Beschäftigten
·
hohes Maß an
Selbständigkeit
·
hohes Maß an
Vertrauenswürdigkeit
·
sicherer Umgang
mit Informationstechnologien
Häusliche und familiäre
Umstände:
·
separater,
abschließbarer Arbeitsraum
·
Akzeptanz im
privaten Umfeld
Darüber hinaus wurde im
Einvernehmen mit dem HABIT die Vereinbarung getroffen, dass für das
Pilotprojekt die „Technischen Ämter/Fachbereiche“ mit Zugriffen auf
grafische Fachverfahren (z. B. CAD-Verfahren oder Smallworld-GIS Anwendungen)
bzw. Arbeitsbereiche mit besonderen technischen Anforderungen ausgeschlossen
sind. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass diese Bereiche künftig aus
technischer Sicht angebunden werden können. Des Weiteren sind für das
Pilotprojekt die Aufgabenbereiche Beihilfesachbearbeitung und
Personalsachbearbeitung, aufgrund der besonderen Anforderungen an den
Datenschutz, ausgeschlossen worden.
Die Anbindung der
Teleheimarbeitsplätze an das städtische Netz erfolgte während des Pilotprojektes
auf Basis eines zusätzlich angemieteten Buisness-DSL-Anschlusses. Neben der
höheren Verfügbarkeit der Leitung und durch besseren Support des Netzbetreibers
als bei Privatanschlüssen, wurde eine einheitliche Konfiguration der
Netzkomponenten und eine zentrale Administration der lokalen IT- und
Netztechnik ermöglicht. Die für diese Lösung notwendige Hardware (Notebook,
Router, etc.) wurde dem Teleheimarbeiter
während des Pilotprojektes zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde den
Projektteilnehmern nach Rücksprache mit 18/AS aus arbeitsergonomischen
Gesichtspunkten ein Schreibtischstuhl zur Verfügung gestellt.
Diese und alle weiteren
Details wurden im Rahmen einer zwischen der Stadt Hagen, dem Gesamtpersonalrat
und den Teleheimarbeitern geschlossenen Vereinbarung (Anlage 1_Vereinbarung)
geregelt.
Ablauf und Auswertung des Pilotprojektes:
An dem Pilotprojekt haben
insgesamt 20 Kolleginnen und Kollegen der Stadt Hagen teilgenommen. Während des
Pilotprojektes sind keine gravierenden Probleme bekannt geworden. Alle
Projektteilnehmer haben intensiv und konstruktiv an diesem Projekt
mitgearbeitet. Im Januar 2008 wurde eine strukturierte Umfrage unter den
beteiligten Teleheimarbeitern und Vorgesetzten durchgeführt. Von allen
Beteiligten wurde das Arbeitszeitmodell alternierende Teleheimarbeit als
durchweg positiv angesehen.
Die Auswertung der
Umfrageergebnisse lässt sich in folgende Schwerpunkte gliedern:
Organisatorisches:
Die Arbeitsplatzausstattung
(häusliche Arbeitsstätte) wurde von den Teleheimarbeitern als sehr
zufriedenstellend dargestellt. Der aufgrund strategischer Überlegungen nicht
zur Verfügung gestellte Einzelarbeitsplatzdrucker in der häuslichen
Arbeitsstätte wurde von einigen Kolleginnen und Kollegen als wünschenswert
angesehen. Eine Druckmöglichkeit bestand jedoch während des gesamten
Pilotprojektes in der Dienststelle. Nach erforderlichen arbeitsorganisatorischen
Umstellungen konnte in allen Fällen eine zufriedenstellende Lösung herbeigeführt
werden. Die Handhabung der für den Aufbau der Verbindung in das städtische
Datennetz erforderlichen Hardware wurde von einigen Projektteilnehmern als
relativ umständlich angesehen. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit verlief die
Handhabung der technischen Infrastruktur aber weitgehend problemlos.
Alle Projektteilnehmer
empfanden die Zusammenarbeit mit dem HABIT als zufriedenstellend bis sehr
zufriedenstellend. Bezogen sind diese Angaben auf die Erreichbarkeit und Fehlerbehebung
seitens des HABIT. Mit dem HABIT wurde für die Projektphase ein allumfassender
Support innerhalb der Kernarbeitszeiten (Mo. – Fr.: 8:30 – 15:45
Uhr, Fr.: 8:30 – 12:30 Uhr) vereinbart. Dies wurde von einigen
Projektteilnehmern als wenig zufriedenstellend angesehen, da bei einer
außerhalb des Supportzeitraumes abgesetzten Störungsmeldung nicht immer zeitnah
eine Problemlösung herbeigeführt werden konnte.
Die Projektteilnehmer waren
sehr zufrieden mit den getroffenen Arbeitszeitregelungen im Hinblick auf
Arbeitsbeginn, Arbeitsende sowie den Pausenregelungen. Eine Teilnahme an der
automatisierten Zeiterfassung vom häuslichen Arbeitsplatz aus wurde von
mehreren Projektteilnehmern als wünschenswert angesehen. Gegebenenfalls sind
hier alternative Buchungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Der Datenschutz konnte von
allen Beteiligten zu jeder Zeit sichergestellt werden. Es wurden keinerlei
Probleme im Hinblick auf datenschutzrechtliche Probleme bekannt. Der Zugriff
auf die Daten der Stadt Hagen (u. a. Funktionalität der Datenübermittlung)
wurde von der Mehrheit der Projektteilnehmer als unproblematisch angesehen.
Schwierigkeiten traten immer nur dann auf, wenn keine Verbindung zum
städtischen Datennetz hergestellt werden konnte oder die Verbindung zwischendurch
unterbrochen wurde. Seitens der Vorgesetzten kam es zu keiner Zeit zu Problemen
beim Zugriff auf die Daten der Projektteilnehmer. Durch die immer zunehmende
Vorgangsdigitalisierung (digitale Aktenführung), wird künftig der Schutz von
personenbezogenen Daten noch stärker gewährleistet.
Alle Projektteilnehmer
waren sich einig, dass die bestehenden Regelungen (abgeschlossene
Einzelvereinbarung) völlig ausreichend sind.
Motivation:
„Alles in
Allem“ sind nach den bisher gemachten
Erfahrungen die Projektteilnehmer mehr als zufrieden mit dem
praktizierten Arbeitszeitmodell alternierende Teleheimarbeit. Im Vergleich zum
Büroarbeitsplatz hat sich die persönliche Arbeitsmotivation bei einer Mehrzahl
der Projektteilnehmer deutlich erhöht. Bei den Fahrtkosten und den Fahrzeiten
sieht es ähnlich aus. Hier wurde eine erhebliche Entlastung seitens der
Teleheimarbeiter festgestellt.
Im Vergleich zum
Büroarbeitsplatz hat sich die Qualität der Arbeitsleistung nach Aussage der
Teleheimarbeiter erhöht. Die Auswertung der Fragebögen der Vorgesetzten
spiegelt diese Aussage wieder. Alle Vorgesetzten waren in Bezug auf Zielvorgaben, Ergebniskontrolle und
Auslastungsgrad mehr als zufrieden.
Die Vereinbarkeit zwischen
beruflicher und privater Belastung wird von allen Teleheimarbeitern als stark
verbessert wahrgenommen.
Kommunikation und Zusammenarbeit:
Die gegenseitige
Erreichbarkeit ist aus Sicht der Projektteilnehmer in Bezug auf Vorgesetzte,
direkte Kolleginnen und Kollegen, andere Kolleginnen und Kollegen sowie dem Bürger/Kunden
gleich geblieben. Es wurde weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung
der gegenseitigen Erreichbarkeit festgestellt. Gleiche Auffassung teilen hier
die betroffenen Vorgesetzten. Die gegenseitige Erreichbarkeit zwischen allen
Beteiligten ist nach Angaben der Projektteilnehmer gleich geblieben.
Beschwerden aufgrund des „Nichterreichens“ kamen selten vor. Wenn
Beschwerden bekannt geworden sind, kamen diese aus den Reihen der Kolleginnen
und Kollegen, nicht aber von Vorgesetzen oder Bürgern/Kunden.
Die
Kommunikationsbeziehungen im Hinblick auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch
oder den Rückgriff auf vorhandenes „Know-how“ wurden von den
Projektteilnehmern und den Vorgesetzten als gleich bzw. etwas verschlechtert
angesehen. Dies ist zum einen durch die plötzlich nicht mehr gegebene
persönliche Ad-hoc Kontaktaufnahme zu
erklären. Sämtliche Projektteilnehmer und Vorgesetzte gaben an, zu jeder Zeit
sämtliche Informationen voneinander erhalten zu haben. Die Kommunikationsmittel
„Telefon“ und „E-Mail“ rückten während des
Pilotprojektes immer mehr als geeignetes Informationsmedium in den
Vordergrund.
Alle beteiligten
Vorgesetzten sind mit dem Arbeitszeitmodell Teleheimarbeit, so wie es im Pilotprojekt
praktiziert wurde, mehr als zufrieden. Begründet wird dies unter anderem durch
die folgenden Aussagen der Vorgesetzten:
·
Durch das
Arbeitszeitmodell alternierende Teleheimarbeit können Fachkompetenzen
(weiterhin) genutzt werden.
·
Höherer
zeitlicher „Zugriff“ auf die Fachkompetenzen durch größere
zeitliche Erreichbarkeit.
·
Künftig: Durch
die alternativ zur Verfügung stehenden Anbindungsmöglichkeiten -mit den
unterschiedlichsten Ausprägungen- kann alternierende Teleheimarbeit fast flächendeckend
bei der Stadt Hagen angeboten werden. Die dadurch zusätzlich gewonnen
Ressourcen können enorm sein.
Gleichwohl gibt es auch
einige negative Aspekte, die von den Vorgesetzten gesehen werden:
·
Bei stark
eigenverantwortlichen Tätigkeiten kann es zu Problemen im Hinblick auf
Zieldefinition und Überprüfung der Zielerreichung kommen.
·
Hohes
Konfliktpotenzial zwischen den Teleheimarbeitern und dem Vorgesetzten bei
fehlendem (gegenseitigen) Vertrauensverhältnis.
·
Probleme mit der
Akzeptanz der übrigen Beschäftigten. Hier müssen die scheinbar komfortableren
Arbeitsbedingungen der Teleheimarbeiter/Innen thematisiert werden.
Die Akzeptanz der
Kolleginnen und Kollegen den Projektteilnehmern gegenüber wird von den meisten
als gut angesehen. Da es immer noch „Berührungsängste“ mit dem
Arbeitszeitmodell Teleheimarbeit gibt, besteht hier die Aufgabe weiter
aufzuklären und zu informieren.
Selten kam es auch während
der Heimarbeit der Teleheimarbeiter zu Mehrarbeit/Mehraufwand der übrigen Kolleginnen
und Kollegen. Dies konnte jedoch in den meisten Fällen durch kontinuierlich
stattfindende Abstimmungsgespräche gelöst werden. Konflikte sind nach Auskunft
der Beteiligten hierdurch jedoch nicht entstanden.
Teleheimarbeit mit Blick auf Bürger- und Kundenorientierung:
Bei der Auswertung der
Fragebögen der Projektteilnehmer sowie der Vorgesetzten wurden in Bezug auf die
Bürger- und Kundenorientierung folgende Vor- und Nachteile gesehen:
Vorteile:
§
Längere
telefonische Erreichbarkeit für den Kunden/Bürger
§
Flexiblere
Gestaltung der Arbeitserledigung, hierdurch gesteigerter Bürger/Kundenservice.
§
Indirekte
Verbesserung der Servicequalitäten (z. B. bei der Ausweitung der
IT-Unterstützung des HABIT bei verlängerten Öffnungszeiten (z. B.
Samstagsöffnung).
§
Optimierung/Bündelung
von Hintergrundarbeiten von zu Hause gegebenenfalls möglich
Nachteile:
§
Das Weiterleiten
von Anrufen (Bürger/Kunde à
Teleheimarbeiter/in à Dienststelle) ist
aufgrund technischer Gegebenheiten derzeit nicht möglich.
§
Präsenz des
Mitarbeiters gegenüber dem Bürger/Kunden ist durch nichts zu ersetzen.
§
Internetgestützte
Vorgänge können immer nur ein Zusatzangebot der Verwaltung darstellen.
§
Spontane
Bürger/Kundenanliegen können nur im Rahmen der Vertretung übernommen werden.
§
Teleheimarbeit
passt derzeit nicht in die Verwaltungsstruktur.
§
Persönlicher
Ansprechpartner fehlt.
Anzumerken ist allerdings,
dass nur ein sehr geringer Anteil der Projektteilnehmer direkten
Kunden-/Bürgerkontakt aufgrund der ausgeübten Tätigkeit hatten.
Wirtschaftlichkeit:
Mit Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit der Teleheimarbeitsplätze wurde unter anderem die Aussage
bei Vorgesetzten hinterfragt, ob bei diesem Arbeitszeitmodell die Ressource
„ausgebildete Fachkraft“ besonders gut genutzt werden kann. Hierzu
wurden folgende Pro und Contra Argumente genannt:
§
Um die Ressource
„ausgebildete Fachkraft“ nutzen zu können, muss die Tätigkeit/Aufgabe
für Teleheimarbeit geeignet sein.
§
Teleheimarbeit
bei Tätigkeiten mit ausgeprägten, nicht steuerbaren Kundenkontakten nur sehr
schwer vorstellbar.
§
Gute
„Nutzung“ des Arbeitszeitmodells zum Beispiel beim HABIT durch
Erhöhung der Präsenzzeiten.
§
Bei
gleichzeitiger Eignung des Arbeitsplatzes und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
gute Konzentration auf die Kernarbeit möglich.
Auf die Frage an die
Vorgesetzten, ob bei dauerhafter Einrichtung von Teleheimarbeit die Vorstellung
besteht, dauerhaft Büroarbeitsplätze zu teilen, wurden folgende Aussagen getätigt:
§
Desk-Sharing muss
grundsätzliches Ziel der Teleheimarbeit sein.
§
Im Einzelfall
sicher möglich, nicht jedoch in größerem Umfang.
§
Desk-Sharing nur
bei gleichem Sachgebiet möglich.
§
Dienstliche und
persönliche Interessen sollten/müssen übereinstimmen.
§
Da die Stadt
Hagen als Arbeitgeber nicht auf dezentrale Strukturen ausgerichtet ist (wie
z.B. Versicherungen) sondern auf Präsenzarbeitsplätze, ist dies nur schwer vorstellbar.
Gemachte Erfahrungen und Prognosen:
Alle Vorgesetzten und
Projektteilnehmer wünschen sich die dauerhafte Einrichtung des Arbeitszeitmodells
Teleheimarbeit. Folgende Voraussetzungen sollten nach Einschätzung der
Beteiligten für die Einrichtung vorliegen:
Persönliche
Voraussetzungen:
- Fachwissen
- Motivation
- Bereitschaft auch
unter „diesen Bedingungen“ im Team zu arbeiten
- Flexibilität
- Technikverständnis
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Selbständigkeit =
„alleine“ arbeiten zu können
- Kein ständiges
Feedback/Aufpassen des Vorgesetzten im Hinblick auf die Zielerreichung
benötigen zu müssen
- Organisatorisches
Talent
- Verantwortungsbewusstsein
- Disziplin
- Gute Aufgaben und
Zeiteinteilung
- Positive
Einstellung zu „papierfreiem Büro“
- Kooperationsbereitschaft
- Berufserfahrung
Aufgabenspezifische
Voraussetzungen:
- Keine
Kundenkontakte, die nicht steuerbar sind
- Aufgabe muss
geeignet sein (techniklastig ohne Präsenzpflicht, z.B. HABIT)
- Viele
konzeptionelle Anteile
- Massengeschäft
- Geeignete
Arbeitsfelder: z.B. Callcenter, Buchhaltung, Juristen
- Eignung des
Sachgebietes mit entsprechenden Rahmenbedingungen
- Vereinbarkeit mit
Besprechungs- und Arbeitsgruppenterminen
- Steuerbare
Kundenaufgaben
- Geringer Zugriff
auf dienstliche Ressourcen
- Abgeschlossener
Arbeitsbereich
Häusliche
Voraussetzungen:
- separater
Arbeitsplatz/Arbeitszimmer
- keine, aber
abgeschlossener Arbeitsplatz wünschenswert
Abschließend
wurde den Teleheimarbeitern und den Vorgesetzten die Frage gestellt, ob das
Arbeitszeitmodell alternierende Teleheimarbeit für die Stadt Hagen überhaupt
nutzbringend ist. Dies wurde durch die Mehrzahl der Beteiligten bejaht.
Folgende Gründe wurden hierfür angegeben:
- Wenn das Ziel der
Flächenverringerung erreicht wird und gleichzeitig die Qualität der
Aufgabenwahrnehmung nicht leidet, ist die Teleheimarbeit für die Stadt
Hagen nutzbringend.
- Einzelfallbezogen
ja, wie z. B. beim HABIT, nicht aber z. B. Bürgeramt.
- Kostenersparnis
- Anreizschaffend und
motivierend für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
- Ressourcenbündelung
bei Mitarbeitern mit höheren Wegezeiten möglich
- Bedingung: PC im
Büro muss anderweitig genutzt werden können
- Bessere Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
- Höhere
Arbeitsmotivation der Beschäftigten
- Höhere
Zufriedenheit der Beschäftigten
- Mehr Ruhe „zu
Hause“, dadurch höhere Qualität der Arbeitsleistung vorstellbar
- Quantitative und
qualitative Steigerung der Arbeitsleistung
- Wenn mittelfristig
Fläche eingespart werden kann, ist dies kostensenkend und nutzbringend
Fazit:
Das
Pilotprojekt zur Einführung alternierender Teleheimarbeit ist abgeschlossen. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass diese Arbeitsform eine Alternative zu den
bisherigen Arbeitsformen bei der Stadt Hagen darstellt. Telearbeit führt zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, trägt zur Motivation bei
und fördert die Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Wie bereits in der gemeinsamen
Vorlage (HABIT und 19) 0902/2007 „Zwischenstand zum Stand der Einrichtung
von Teleheimarbeitsplätzen aus technischer Sicht“ vom 01.10.2007
(Betriebsausschuss HABIT) dargestellt, stehen mehrere Möglichkeiten für eine
sichere Anbindung von Teleheimarbeitsplätzen zur Verfügung. Die für die
Projektphase genutzte Anbindung über eine separate DSL Leitung führte nach
Auswertung der Umfrage unter den Teleheimarbeiter/Innen zu keinen gravierenden
Problemen. Diese, doch sehr „starre“ und technisch aufwändige
Anbindungsmöglichkeit sollte bei einer zukünftigen Nutzung aber eher die
Ausnahme als die Regel sein. Die bereits in der erwähnten Vorlage (0902/2007)
aufgezeigten Anbindungsmöglichkeiten decken eine Vielzahl von
Einsatzmöglichkeiten ab. Die Anbindungsmöglichkeiten erstrecken sich auf die
ausschließliche Nutzung des städtischen Mailservers ohne städtisches Equipment
bis hin zur Komplettanbindung mittels Remote-Desktop-Verbindung.
Durch die Einführung von alternierender
Teleheimarbeit bei der Stadt Hagen kann nach derzeitiger Auffassung der
Zentralen Steuerung kurz- bis mittelfristig nicht mit Einsparpotenzial
gerechnet werden. Das belegt unter anderem die im Konsolidierungsprozess
aufgenommene Maßnahme 14-M02-1 des Rechnungsprüfungsamtes. Hier sollten durch
die Einrichtung der Arbeitsform alternierenden Teleheimarbeit Raumkosten
eingespart werden. Dieser Konsolidierungseffekt konnte nicht erreicht werden
und ist als „wegbrechende“ Maßnahme anzusehen.
Eine
wesentliche Voraussetzung für die Realisierung von Telearbeit ist die Freiwilligkeit
bei den Mitarbeitern. Dies bestätigt eine zu dieser Fragestellung eingeholte
Stellungnahme des Rechtsamtes. Die Stadt Hagen als Arbeitgeber bzw. Dienstherr
kann keinen Tarifbeschäftigten oder Beamten zwingen, komplett oder einen
gewissen Stundenanteil „von zu Hause“ aus zu arbeiten. Das
Weisungs- und Anordnungsrecht endet in diesen Fällen spätestens vor der
Wohnungstür des Betroffenen. Dies ergibt sich daraus, dass verfassungsrechtlich
verankerte Rechte auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gelten. Im
Falle des Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) sogar
uneingeschränkt. Selbst wenn also eine Vielzahl von Arbeitsplätzen
grundsätzlich „Teleheimarbeitsfähig“ sind, müssen in der Verwaltung
ebenso viele „Freiwillige“ gefunden werden.
Gleichwohl besteht durch die Einführung der
Arbeitsform alternierende Teleheimarbeit auf langfristige Sicht gesehen die Möglichkeit,
Einsparpotenziale zu erzielen. Das immer wieder in Bezug mit Teleheimarbeit
genannte Instrument „Desk-Sharing“ ist hier nur ein Beispiel. Geht
es darum mit Desk-Sharing Raumkosten einzusparen, müssen sämtliche Kosten des
Büroarbeitsplatzes (z. B. Raumbewirtschaftungskosten, Kosten für IT) denen
eines Heimarbeitsplatzes (z. B. IT Kosten) gegenübergestellt werden. Um hier
fundierte Erkenntnisse zu erzielen, sind konkretere Untersuchungen
unumgänglich. So muss zum Beispiel festgestellt werden, welche Arbeitsplätze
bei der Stadt Hagen generell für Teleheimarbeit in Frage kommen. Bevor das
nicht geklärt ist, kann diesbezüglich keine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
durchgeführt werden. Anders als bei einer Vielzahl von Unternehmen der Privatwirtschaft
sind die Strukturen einer Stadt nicht auf dezentrale Ressourcen ausgerichtet
sondern auf Präsenzarbeitsplätze. In anderen Gemeinden wurden entsprechende
Untersuchungen im Rahmen der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)
durchgeführt. Erst wenn flächendeckend Organisationsuntersuchungen durchgeführt
werden lässt sich bestimmen, wie viele Arbeitsplätze theoretisch
„teleheimarbeitsfähig“ sind. Erst wenn hier konkrete Ergebnisse
vorliegen kann dargestellt werden, welche Einsparpotenziale im Hinblick auf
Desk-Sharing und Teleheimarbeit möglich sind. Eine fundierte Bewertung dieser
Möglichkeit konnte somit während des Pilotprojektes nicht durchgeführt werden.
Als Instrument zur kurz-
bis mittelfristigen Kostenreduzierung kommt das Arbeitszeitmodell alternierende
Teleheimarbeit nach derzeitigen Stand nicht in Betracht. Vielmehr sollte die
Sichtweise auf nicht monetäre Nutzeffekte für die Stadt Hagen gelegt werden.
Die Betrachtung des Pilotprojektes hat bereits ergeben, dass eine deutliche
Motivationssteigerung unter den Teleheimarbeitern zu verzeichnen ist. Ein
weiterer Vorteil für den Arbeitgeber kann darin begründet sein, dass die an der
„alternierenden Teleheimarbeit“ teilnehmenden Kolleginnen und
Kollegen ihre Arbeiten flexibel und sachgerecht erledigen. „Mal
eben“ noch die Mails abrufen und Vorbereitungen für den nächsten Tag
treffen waren keine seltenen Aussagen während der Pilotphase. Nach Auffassung
der Zentralen Steuerung sollte die Stadt Hagen als Arbeitgeber mit dem
Arbeitszeitmodell alternierende Teleheimarbeit folgende Zielsetzungen
anstreben:
§
Bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§
Förderung von
Menschen mit Behinderung
§
Steigerung der
Mitarbeitermotivation durch:
§
Größere
Zeitsouveränität bei flexiblen Arbeitszeiten
§
Erhöhte
Eigenverantwortung durch zielorientierte Führung
§
Erleichtertes
Zeitmanagement
§
Zeit- und
Kostenersparnis, da Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen.
§
Bindung
qualifizierter Mitarbeiter an die Verwaltung
§
Entlastung von
Verkehrswegen und Umwelt
§
Innovativer
Arbeitgeber
Eine Übersicht der zu
erwartenden Zusatzkosten des HABIT ist als Anlage (Anlage 2_Kostenkalkulation) beigefügt.
Abschließend bleibt
festzustellen, dass das Pilotprojekt erfolgreich verlaufen ist. Die Erkenntnisse
aus dem Pilotprojekt lassen zu der Überzeugung kommen, dass die Arbeitsform
alternierende Teleheimarbeit sehr überzeugend ist.
Weiteres Vorgehen:
Die Zentrale Steuerung wird
in Abstimmung mit dem HABIT und dem Personalrat das Arbeitszeitmodell
alternierende Teleheimarbeit als innovative und nutzbringende Arbeitsform bei
der Stadt Hagen weiter umsetzen. Die Einrichtung flexibler Arbeitszeitmodelle
ist ein wichtiger Bestandteil einer modernen und effizienten Personal- und
Organisationsentwicklung - auch wenn die Vorteile monetär derzeit nicht messbar
sind.
Wie bereits erwähnt, können
sich u. a. im Zusammenhang mit der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
finanzielle Einsparungen auf lange Sicht ergeben. Auch vor diesem Hintergrund
sollte die Einführung von alternierender Teleheimarbeit positiv begleitet
werden. Ein genereller Anspruch auf
Teleheimarbeit sollte den Beschäftigten nicht eingeräumt werden. Vielmehr
sollte den Ämtern/Fachbereichen/Eigenbetrieben in Zusammenarbeit mit der
Zentralen Steuerung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel freigestellt
werden, ob alternierende Teleheimarbeit ein geeignetes Arbeitsmodell ist oder
nicht.
Im Zuge der Einführung sind
u. a. folgende Arbeitsschritte erforderlich:
§
Operative
Arbeitspläne zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten in angemessenem Umfang
fixieren
§
Regelmäßig Soll-/Istvergleiche
dokumentieren
§
Flexible
technische Möglichkeiten für Ad-hoc Bedarfe ermöglichen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
24,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
7,6 kB
|

10.09.2008 - Personalausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss HABIT und der Personalausschuss unterstützen die
Verwaltung darin, alternierende Teleheimarbeit als innovative Arbeitsform bei
der Stadt Hagen zu intensivieren. Durch die verstärkte Wahrnehmung des Angebots
soll die Möglichkeit von sogenannten „Desk-Sharing-Modellen“
geschaffen sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten erreicht und damit ein
wirksamer Beitrag zur Haushaltssanierung erbracht werden.