Beschlussvorlage - 0545/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße, Änderung nach § 13 a BauGB hier: Einstellung des Verfahrens2.) Teiländerung Nr. 90 - Verbandsstraße - des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen hier: Einleitung des Verfahrens nach § 1 Abs. 8 BauGB3.) Bebauungsplan Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.06.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.08.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.08.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
Zu 1:)
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Aufhebung des
zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.
Zu 2.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Zu 3.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen
Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk
Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg,
Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1,
Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach
dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens die Bürgeranhörung durchgeführt.
Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Der
aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 – Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße – (Bekanntmachung: 23.12.2000)
bildet die planungsrechtliche Basis zur Entwicklung des Gewerbegebietes im
Bereich zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als gewerbliche
Baufläche dargestellt.
Während
der südöstliche Bereich des Gewerbegebietes bereits beplant und gewerblich
genutzt ist, wird die nordwestliche Fläche derzeit noch landwirtschaftlich
bewirtschaftet.
Für
diese verbliebene Restfläche in der Größe von insgesamt 37.000 m² liegen der
Verwaltung Planungen vor, die ohne Änderung/Anpassung des Planungsrechts nicht
realisierbar wären. Die Fläche soll so aufgeteilt werden, dass zum einen Raum
gegeben werden kann für die Erweiterung/den Neubau einer bereits im Nahbereich
ansässigen Spedition und zum anderen die Ansiedlung eines Baumarktes ermöglicht
wird.
Auf
der Basis des bestehenden vorgenannten Planungsrechts können die Projekte aber
nicht realisiert werden. Weder die Darstellung des Flächennutzungsplans noch
die Festsetzungen im Bebauungsplan in Bezug auf Größe des Baufeldes für die
gewerbliche Nutzung und die Art der Nutzung entsprechen den erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen. Das Baugebiet muss insgesamt erweitert
und für die Ansiedlung des Baumarktes auch teilflächig eine Nutzungsänderung in
Bezug auf die Ausweisung eines Sondergebietes erfolgen.
Das
bereits in 2007 eingeleitete Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
5/95 (475) Teil 2 – Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße
– entspricht schon in seinem festgelegten Geltungsbereich nicht mehr den
aktuellen Anforderungen an die Fläche. Es kann eingestellt werden.
Mit
der Einleitung der Teiländerung zum Flächenutzungsplan Nr. 90 – Verbandsstraße - und des neuen
Bebauungsplans Nr. 4/08 (600) – Gewerbe- und Sondergebiet zwischen der
Verbandsstraße und der Wannebachstraße -
sollen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung der Projekte geschaffen werden.
Sofern
sich herausstellen sollte, dass sich aus den einzelnen Projekten heraus verfahrensbeeinflussende
Verzögerungen ergeben, könnte das Bebauungsplanverfahren ggf. geteilt und
unabhängig fortgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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176,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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688,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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170,3 kB
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28.08.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Zu 1:)
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Aufhebung des
zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Hinweis:
Die Abstimmung über die Punkte 2.) und 3.) des Beschlussvorschlages der Verwaltung ist somit obsolet.
Herr Pieper meldet sich zur Geschäftsordnung zu Wort und erklärt, er habe nicht abgesehen, wie weitgehend dieser Beschluss sein könne.
Frau Priester-Büdenbender erklärt für die SPD-Fraktion, nur aus umweltpolitischer Sicht abgelehnt zu haben.
Herr Dr. Strähler vertritt die Ansicht, zu Punkt 2. trotzdem abstimmen zu können.
Die Sitzung wird von 17.20 Uhr bis 17.30 Uhr unterbrochen.
Herr Dr. Strähler erläutert die Planungsziele der Baugebietsvergrößerung und Einführung einer Sondergebietsfläche. Dafür sei die FNP-Änderung notwendig, die unabhängig von den Punkten 1. und 3. zu sehen sei.
Frau Priester-Büdenbender spricht sich gegen Verquickungen aus und betont, die SPD-Fraktion werde nicht weiter diskutieren und auch nicht anders abstimmen.
Herr Erlmann erklärt die Behandlung des Tagesordnungspunktes für beendet.