02.09.2008 - 17 1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 02.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auch hier weist Herr Asbeck auf die ablehnenden
Beschlüsse von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss hin.
Herr Grzeschista möchte sichergestellt wissen,
dass im Rahmen des Verfahrens der Bereich des Wannebachtals nicht als Baufläche
festgesetzt werden solle.
Herr Schädel führt aus, dass dies im Einleitungsplan
auf Grund der Systematik noch nicht dargestellt sei, jedoch sicher im weiteren
Verfahren berücksichtigt würde.
Herr Grzeschista bittet darum, über die einzelnen
Beschlusspunkte getrennt abzustimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu 1:)
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Aufhebung des
zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
Zu 2.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
Zu 3.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen
Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk
Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg,
Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1,
Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach
dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens die Bürgeranhörung durchgeführt.
Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
176,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
688,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
170,3 kB
|
