Beschlussvorlage - 0520/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplanes Hagenhier: Errichtung eines Waldklettergartens am Kaisberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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09.06.2008
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30.06.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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12.06.2008
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30.06.2008
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28.08.2008
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am Kaisberg ist noch in
diesem Sommer die Errichtung eines kommerziell betriebenen Waldklettergartens geplant
auf einer Fläche von ca. 1,4 ha (siehe Übersichtskarte). Hierzu wird vom Büro
Ökoplan ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, der zurzeit
aber nur als Entwurf vorliegt, da die faunistischen Kartierungen erst Ende Juni
abgeschlossen werden. Der Entwurf des LBP ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt, für das beantragte Vorhaben eine Ausnahme von
den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen vorbehaltlich der Ergebnisse der
noch ausstehenden faunistischen Kartierdurchgänge. Durch Auflagen soll sicher
gestellt werden, dass besonders wertvolle Waldbereiche oder Einzelhabitate
nicht beeinträchtigt werden. Bei der Errichtung eines Waldklettergartens
handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 4
Landschaftsgesetz. Gemäß LBP besteht ein Kompensationsbedarf von 15.600
Punkten. Die hier vorgestellten Kompensationsmaßnahmen sind zum Zeitpunkt der
Erstellung der Vorlage noch nicht abschließend festgelegt.
In spätestens zwei Jahren,
wenn die Stellplatzfrage neu zu regeln ist,
ist eine Fortschreibung des LBP,
bezogen auf die Stellplatzfrage, erforderlich.
Begründung
Am Kaisberg ist noch in
diesem Sommer die Errichtung eines kommerziell betriebenen Waldklettergartens geplant
auf einer Fläche von ca. 1,4 ha (siehe Übersichtskarte). Hierzu wird vom Büro
Ökoplan ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, der zurzeit
aber nur als Entwurf vorliegt, da die faunistischen Kartierungen erst Ende Juni
abgeschlossen werden. Der Entwurf des LBP ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Inhalt des LBP ist eine
Biotoptypenkartierung sowie die Kartierung der Avifauna und Fledermäuse. Bzgl.
Reptilienvorkommen erfolgt eine Datenrecherche und eine Überprüfung potenziell
geeigneter Habitate. Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgt nach der ARGE
Eingriff i. V. mit der numerischen Bewertung
von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Untersucht wird der
Waldbestand, in dem der Klettergarten errichtet werden soll, sowie im Westen
und Osten davon ein 200 m breiter Streifen
der angrenzenden Waldbestände und ein 50 m breiter Streifen Waldsaum/landwirtschaftliche
Nutzfläche im Norden des Kletterwaldbereiches.
Artenschutz
Nach bisherigen
Erkenntnissen sind im Untersuchungsraum keine Brutvorkommen streng geschützter
Vogelarten. Im weiteren Umfeld wurden Waldkauz und Mäusebussard beobachtet. Die
funktionelle Bedeutung des Eingriffsbereichs für diese streng geschützten Arten
wird bei den beiden noch ausstehenden Gebietsbegehungen noch weiter zu klären sein. Bemerkenswert ist
weiterhin der Trauerschnäpper (Vorwarnliste NRW, aber nicht streng geschützt),
der als Durchzügler beobachtet wurde.
An Fledermausarten wurden
Vorkommen von Zwergfledermaus und großem Abendsegler bestätigt (jagende Tiere).
Wochenstuben, Überwinterungshabitate oder Sommerquartiere von Fledermäusen konnten
im Untersuchungsraum aber nicht nachgewiesen werden.
Eingriffsregelung
Die Bewertung und
Bilanzierung des Eingriffs wurde nach dem Verfahren ARGE und der numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW vorgenommen.
Verfahren und bisherige Ergebnisse sind im Entwurf des LBP ausführlich dargestellt.
Die Kriterien „Vollkommenheit“
und „Natürlichkeit“ der Waldbiotope werden durch den Klettergarten
beeinträchtigt. Auch das Landschaftsbild wird im direkt betroffenen Bereich erheblich
verändert. Eine Fernwirkung ist mit der Maßnahme aber nicht verbunden. Deshalb
wird eine Verringerung des Biotopwertes um einen Bewertungspunkt durch den
Eingriff berücksichtigt. Der LBP
bilanziert einen Kompensationsbedarf von 15.600 Punkten. Als geeignete
Maßnahmen werden Waldrandoptimierung, strukturverbessernde Maßnahmen sowie
Bestandsumbau in Waldparzellen im Umfeld des Eingriffes vorgeschlagen.
Weiterhin sind außerhalb des Eingriffbereiches spezielle Artenschutzmaßnahmen
für höhlenbrütende Tierarten vorgesehen (Anbringen von Nistkästen). Zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die konkreten
Kompensationsmaßnahmen abschließend noch nicht festgelegt.
Zusätzliche Infrastruktureinrichtungen
sind vorerst nicht erforderlich. Toiletten und Parkplätze stehen am Haus Baukey
zur Verfügung. Allerdings ist die Option auf Nutzung der Parkplätze dort auf
vorerst zwei Jahre befristet.
Der Maßnahmenträger hat für
das Vorhaben einen Bauantrag gestellt. In diesem Rahmen wurden weitere Behörden
und öffentliche Stellen wie das Regionalforstamt Ruhrgebiet und die untere
Jagdbehörde der Stadt Hagen beteiligt. Forstrechtliche Bedenken wurden in
diesem Rahmen nicht geltend gemacht. Auf jagdrechtliche Bedenken ist in
der abschließenden LBP-Fassung noch einzugehen.
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt, für das beantragte Vorhaben eine Ausnahme von
den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen vorbehaltlich der Ergebnisse der
noch ausstehenden faunistischen Kartierdurchgänge. Durch Auflagen soll sicher
gestellt werden, dass besonders wertvolle Waldbereiche oder Einzelhabitate
nicht beeinträchtigt werden.
In spätestens zwei Jahren,
wenn die Stellplatzfrage neu zu regeln ist,
ist eine Fortschreibung des LBP,
bezogen auf die Stellplatzfrage, erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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120,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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995,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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289,2 kB
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30.06.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss des LB:
1.)
Der Landschaftsbeirat
lehnt den Kletterwald an der geplanten Stelle ab und empfiehlt, weitere
Standortalternativen zu untersuchen.
2.)
Der
Landschaftsbeirat fordert die Durchführung einer UVP für den Freizeitrahmenplan
Harkortsee / Hengsteysee“.