Beschlussvorlage - 0522/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung in Hagen wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum ersten Quartal 2009 beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

 

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie liegt jetzt gemäß der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutz-Gesetz eine im Auftrag des Landes erstellte Lärmkartierung für die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr im Stadtgebiet Hagen vor. Bei Überschreitung von sogenannten Lärm-Orientierungswerten sind von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, um die Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung zu mindern. Für eine ausgewogene Planung müssen die nicht kartierten sonstigen Straßen nachträglich erfasst und die noch fehlenden Kartierungen für die wichtigsten Schienstrecken berücksichtigt werden. Für eine Erstbewertung können die ermittelten Werte für die Lärmpegel an Straßen und die Anzahl der betroffenen Anwohner herangezogen werden.

 

 

 

Begründung

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Mit Inkrafttreten der EU-Umgebungslärmrichtlinie („Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“) vom 25. Juni 2002 und ihrer Umsetzung in deutsches Recht am 30. Juni 2005 mit §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz und am 16. März 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) besteht die Pflicht der Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

In einer ersten Stufe sind für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, für Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (nur Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen!) sowie für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr bis zum 30.07.2007 Lärmkarten auszuarbeiten. (In einer zweiten Stufe ab Ende 2008 werden Ballungsräume ab 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen ab 3 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zügen/Jahr erfasst.)

 

Das Stadtgebiet Hagen wurde vom Landesamt nicht den Ballungsräumen zugeordnet; die Stadt Hagen hat daher fristgerecht und zuständigkeitshalber Straßen im Stadtgebiet mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 16.500 Kfz/Tag) an das Land gemeldet.

 

Zur Unterstützung der zuständigen Gemeinden wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Lärmkartierung in NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt. Die Ergebnisse in Form sogenannter strategischer Lärmkarten liegen (für Hagen) seit dem Februar 2008 vor (Der formale Bericht steht noch aus). Für die Lärmkartierung entlang von Eisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten hierfür liegen aktuell nicht vor.

 

Auf der Grundlage dieser Lärmkarten sind Lärmschutzmaßnahmen zu erwägen bzw. umzusetzen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen gelöst oder gemindert werden. Aktionspläne sind dann aufzustellen, wenn national festgelegte Grenzwerte überschritten werden. Das zuständige Landesministerium empfiehlt als einheitlichen Auslösewert einen Lärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts. Ein Überschreiten dieser Werte ist in den Lärmkarten deutlich zu machen.

 

Mit § 45 (1) Satz 1 und2, Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es eine Grundlage für (straßenverkehrsrechtliche) Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm.

 

 

 

Methodik zur Erstellung von Lärmkarten

(Das Folgende bezieht sich ausschließlich auf den Straßenverkehrslärm)

 

Für Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet Hagen wurde nach einem vereinheitlichten, standardisierten Verfahren die Lärmbelastung ermittelt (Bezugsjahr: 2006). Zur Beschreibung der Lärmsituation wird ein mittlerer Pegel für das ganze Jahr (Lden) und für die Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr (Lnight) in dB(A) verwendet. Der gemittelte Jahres-Dauerschallpegel wird mit einem Zuschlag von 5 dB(A) für vier Abendstunden und 10 dB(A) für die Nachtstunden gewichtet.

(Lden = day/evening/night)

 

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Isophonenflächen der Schallpegel (Level) in 5 dB(A)-Schritten, die unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung außerhalb von Gebäuden in 4 m Höhe über dem Erdboden und in einem 10 m-Raster berechnet wurden.

 

In den Karten des Landesamts sind zudem als sogenannte Auslösepegel Linien für den Lden-Wert von über 70 dB(A) bzw. für den Lnight-Wert von über 60 dB(A) eingetragen; ab diesen Werten werden vom zuständigen Landesministerium Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelastungen empfohlen. Das Ausmaß der Betroffenheit wird durch die (geschätzte) Anzahl der Bewohner, die Größe der belasteten Fläche und die Anzahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser erfasst.

 

 

 

Ergebnisse der Lärmkartierung (Straße) in Hagen

 

 

Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Hagen vom 06.02.2008 (Auszug);

Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr auf…

 

 

 

Lden/dB/A

>55

>65

>75

 

 

*Flächen/km2

31.12

9.54

2.72

 

 

*Wohnungen

7.919

2.855

429

 

 

Schulgebäude

37

2

0

 

 

Krankenhäuser

3

0

0

 

 

*Menschen

Lden/dB(A)

>55..>=60

>60..>=65

>65..>=70

>70..>=75

>75

 

10.323

4.838

3.127

2.339

822

Lnight/dB(A)

>50..>=55

>55..>60=

>60..>=65

>65..>=70

>70

 

6.736

3.677

2.337

1.204

42

*Alle Angaben je Lärmpegel-Klasse geschätzt, Bewohner nach erfassten Wohngebäuden bzw. bebauten Flächen nach dem derzeitigen Stand

 

Nach diesen Berechnungen sind in Hagen 21.449 Menschen einem Straßenverkehrslärm von über 55 dB(A) ausgesetzt, 3.161 sogar einem Pegel von mehr als 70 dB(A) (Lden). In der Nachtzeit sind 13.996 Menschen von mehr als 50 und 3.583 mehr als 60 dB(A) (Lnight) betroffen.

 

Relevante Lärmeinwirkungen durch Fluglärm wurden nicht ermittelt.

 

 

 

Modifizierung der Darstellungen

 

Die Kartierungen und summarischen/tabellarischen Darstellungen des Landesamts wurden für das Stadtgebiet Hagen von der Verwaltung zur besseren Lesbarkeit auf die Lärmpegel Lden (in 5er-Klassen) beschränkt, da sich die beiden Auslösepegellinien nur unwesentlich unterscheiden. Diese Darstellung wird hingegen angereichert durch eine Lokalisierung der mit über 55 dB(A) /schwarz bzw. 70 dB(A)/rot belasteten Bewohner. Letzterer Wert löst nach den ministeriellen Empfehlungen Handlungsbedarf aus. Darüber hinaus sind die Standorte lärmempfindlicher Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser) dargestellt.

 

In der Anlage sind für die Schwerpunkte der Verkehrslärmbelastungen in Hagen für 11 Straßenabschnitte statistische Angaben zusammengestellt. Anders als in der Statistik des LANUV sind die Angaben zu den betroffenen Bewohnern nach Straßenschlüsseln ermittelt und geographisch zugeordnet, dies erleichtert die Wirkungsabschätzung von Maßnahmen (Lärmaktionsplan). Die mit dieser Methode ermittelten Zahlen weichen allerdings deutlich nach oben ab: 34.850 HagenerInnen wohnen demnach mit einem Lärmpegel von 55 dB(A), ca. 20% davon 7.085 mit einem Pegel von 70 dB(A) (Lden).

 

 

 

Erste Bewertung der vorliegenden Ergebnisse und weiteres Vorgehen

 

Straßen und Straßenabschnitte in Hagen mit mehr als 6 Mio. Kfz. Verkehrsaufkommen im Jahr, die dem LANUV gemeldet wurden, nicht aber als Bundesstraßen oder Landesstraßen klassifiziert sind:

 

  • Autobahnzubringer zwischen Feithstraße und Bülow-/Eduard-Müller-Straße;
  • Boeler Straße zwischen Feithstraße und Alexanderstraße;

 

Für diese Straßenabschnitte sind nach den standardisierten Verfahren Lärmpegel zu ermitteln, um anhand vergleichbarer Kenndaten zum Ausmaß der Betroffenheit (von Bewohnern etc.) z. B. Maßnahmen, die sich im gesamten Straßennetz auswirken abwägen und planen zu können.

 

Die kleinräumigen Bedingungen der Schallausbreitung, die vom LANUV nur grob modelliert werden konnten, sind durch die bei der Verwaltung vorhandenen Ortskenntnisse zu überprüfen, Lärmpegel sind gegebenenfalls anzupassen.

 

 

 

Voraussetzungen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen

 

Lärmaktionspläne sollen belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien (Umgebungslärm) vermindern und sind mindestens für die kartierten Gebiete mit einer Überschreitung zulässiger Werte aufzustellen. Dabei können auch Gebiete mit in die Betrachtung einbezogen werden, die außerhalb des kartierten Bereichs liegen, wenn etwa großräumige Verkehrsverlagerungen Ziel der Aktionsplanung sind.

 

Das Untersuchungsnetz sollte also über die identifizierten Belastungsstrecken hinausgehen. Verkehrsregelnde Maßnahmen auf einigen Streckenabschnitten bleiben nämlich nicht ohne Wirkung auf andere Strecken, die Entlastung in einem Fall muss gegen Mehrbelastungen im anderen Fall aufgerechnet und bilanziert werden.

 

Sofern Lärmminderungspläne nach §47a BImSchG alter Fassung bestehen, können deren Festlegungen bei Bedarf in die neuen Pläne einfließen.

 

 

 

Inhalte von Lärmaktionsplänen

 

Ein Lärmaktionsplan besteht aus dem eigentlichen Maßnahmenplan sowie ergänzenden Unterlagen, z.B. zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Einzelnen sind Lärmquellen, Grenzwerte und Konfliktsituationen zu beschreiben und zu analysieren, die Anzahl der betroffenen Personen ist darzustellen, Lösungsmöglichkeiten sind - einschließlich einer Kosten-Nutzen-Bewertung - aufzuzeigen. Schließlich sollen konkrete Maßnahmen genannt und ihre Durchführung sowie eine Verfahren zur Ergebniskontrolle mit einer geschätzten Reduzierung der betroffenen Personen erläutert werden.

 

Wirksamer Lärmschutz kann allerdings – wie schon bei der Luftreinhalteplanung – nur durch ein Maßnahmenbündel erreicht werden. Dabei sind verschiedenste, teilweise sich widersprechende Ansprüche gegen- und miteinander aufzuwiegen: Ansprüche auf Gesundheitsschutz der Bevölkerung, Anforderungen an ein gesellschaftlich erwünschtes Maß an individueller Mobilität und Warenverkehr, die Konkurrenz um die Nutzung von städtischen Räumen und Flächen und ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit.

 

Dabei ist zu beachten, dass bereits geringfügige Pegelminderungen (unter 3 dB (A) zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen von Anwohnern führen.

 

 

 

Ablauf der Lärmaktionsplanung

 

Mit der Erstellung der Lärmkarten ist der Verfahrensschritt „Analyse der Lärm- und Konfliktsituation“ abgeschlossen. In einem nächsten Schritt erfolgt die Analyse und Bewertung bestehender Planungen bezüglich ihrer – verstärkenden oder abschwächenden – Auswirkungen auf die aktuelle Lärmsituation.

 

Die anschließende Lärmaktionsplanung legt Strategien zum Schutz ruhiger Gebiete und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung fest und führt ein Beteiligungsverfahren (Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit) durch (s. u.).

 

Lärmaktionsplanung, Luftreinhalteplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und räumliche Planung (Bauleitplanung)

 

Zu den für Hagen aufgestellten Luftreinhalteplänen bestehen methodisch und inhaltlich enge Verzahnungen, die bei der Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen zu beachten sind, bereits hier erfolgte Analysen, Bewertungen und Strategien können und sollen möglichst effizient genutzt werden, sich widersprechende, sich gegenseitig aufhebende Maßnahmen und Wirkungen müssen vermieden werden. Dies gilt insbesondere für den Verkehrssektor. Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung werden zukünftig – gemeinsam mit der Nahverkehrsplanung – den Kern kommunaler Verkehrsentwicklungsplanung bilden.

 

Ein anderer inhaltlicher Bezug besteht zur räumlichen Planung: Mit der bebauten / unbebauten Umwelt (Umgebung) werden entscheidende Voraussetzungen für die lokale Lärmsituation geschaffen. Die kommunale Bauleitplanung hat die Inhalte von Lärmaktionsplänen zu beachten.

 

Ein Beispiel für Synergieeffekte zugunsten Luftqualität und Lärmminderung können kombinierte Maßnahmen zum Verbot von LKW-Durchfahrten und Tempo-30-Beschränkungen sein.

 

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange

 

Die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist in § 47 d Abs. 3 BImSchG geregelt. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken, die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen, sie (die Öffentlichkeit) soll über Entscheidungen unterrichtet werden, die Zeitspanne für eine Beteiligung soll ausreichend bemessen sein.

 

Die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit reichen vom Internetauftritt über stadtteilbezogene Veranstaltungen bis zur Bildung von Beiräten.

 

Die zuständigen und zu beteiligenden Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind nach Landesrecht bestimmt.

 

 

 

Stellenwert von Schienenwegen und Autobahnen in Lärmaktionsplänen

 

Da Lärmpegel aus unterschiedlichen Lärmquellen (Schiene, Straße) sich überlagern und teilweise sich gegenseitig verstärkende oder aufhebende Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm bestehen, ist eine abschließende Bewertung von Lärmsituationen in Gemengelagen von Schienen und Straßen nicht möglich und sinnvoll.

 

Für die Durchführung insbesondere von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Dies gilt auch und vor allem für die – dokumentierte – Hauptlärmquelle Autobahnen (Straßen).

 

 

 

Kosten-Nutzen-Analyse

 

Die Aufwendungen für Maßnahmen zur Lärmminderung auf Grundlage von Lärmaktionsplänen können (und sollen) den Kosten gegenübergestellt werden, die indirekt als Folge unverträglicher Lärmbelastungen entstehen. Beispielsweise können entgangene Mieteinnahmen (und damit Steuereinnahmen) gegen gerechnet werden.

 

 

 

Mögliche Maßnahmen

 

Beispiele für mögliche Maßnahmen sind (im Verkehrsbereich)

 

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Tonnagebeschränkungen (LKW-Verbote)
  • Verflüssigung des Verkehrs und verkehrsabhängige Signalsteuerung
  • LKW-Routenkonzepte
  • Straßenraumgestaltung
  • Sanierung von Fahrbahndecken
  • Änderung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV und des Fahrrads
  • Straßennetzergänzungen (Umgehungen)
  • Aktiver und passiver Lärmschutz

 

 

 

Weitere Arbeitsschritte

 

Die Bandbreite möglicher Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Auswirkungen von (Verkehrs-)lärm erfordert verwaltungsseitig eine fachübergreifende Zusammenarbeit. Es soll daher analog zur erprobten Arbeitsweise zum Thema Luftschadstoffe (Luftreinhaltepläne) und um die dort gemachten Erfahrungen zu nutzen, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den beteiligten Fachbereichen und Ämtern, gebildet werden.

 

Nach einer Vervollständigung der Lärmkartierung (Lückenschluss Straße, Schiene) wird der räumliche Geltungsbereich eines Lärmaktionsplans bestimmt, es werden erste Vorschläge zu wirksamen Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen und zum Schutz von ruhigen Gebieten vorgelegt, die in den Beteiligungsverfahren mit Behörden und der Öffentlichkeit erörtert werden. Die Verwaltung wird zur Form und zum Ablauf der Mitwirkung der Öffentlichkeit frühzeitig einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

 

Arbeitsaufwand

 

Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen liegt gemäß den EU- und bundesrechtlichen Bestimmungen bei den Kommunen als Pflichtaufgabe. Durch die Vorgaben zur Methodik und zum Aufstellungsverfahren handelt es sich um eine zusätzliche Aufgabe, die im Fachbereich 61 über mehrere Jahre (Stufe 1 und 2 der Lärmaktionsplanung) kontinuierlich zu ca. 80% einen Mitarbeiter bindet, bei besonderen Verfahrensschritten (Beteiligung, Mitwirkung Dritter) phasenweise insgesamt mindestens zwei Mitarbeiter. Darüber hinaus werden für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen Beiträge aus anderen Fachbereichen und Ämtern erforderlich (Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgehängte Pläne:

Lärmkarten Hagen:

  • Lärmkartierung LANUV (Gesamtstadt);
  • Lärmkarte und Einwohnerwerte Hagen (Gesamtstadt, Einzelpläne)

 

 

 

Anlage

 

11 vom Straßenverkehrslärm besonders betroffene Straßenabschnitte –

     nach der vorliegenden Kartierung durch das LANUV

 

Angaben für den Lden-Wert, Zahlen (absolut, prozentual) für den =>70 dB(A)-Pegel sind in denen für den 55 dB(A)-Pegel enthalten

 

 

1. Boele-Kabel

 

maßgebende Straßenabschnitte:         A1                                

                                                                 Dortmunder Str.         

                                                                 Hagener Str.                im Bereich der Helfer Str.

                                                                 Wandhofener Str.       

                                                                 Schwerter Str.             östlich der Wandhofener Str.

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 4.050

                                     =>70db(A)          ca. 120

                                                                 3%

Bemerkung:                                             Auf Grund der Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn und der relativ geringen Bebauung direkt an den maßgebenden Streckenabschnitten wohnen nur im Boeler Zentrum (an der Dortmunder Str. und an der Hagener Str.) wenige Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie.

 

 

2. Hagener Str. / Feithstr.

 

maßgebende Straßenabschnitte:         Hagener Str.                OU Boele bis Boeler Str.

                                                                 Feithstr.                        Boeler Str. bis Bredelle

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 1.200

                                     =>70db(A)          ca. 300

                                                                 25%

Bemerkung:                                             Der Abstand der Wohnbebauung zur Straße ist auf dem Abschnitt Hagener Str. geringer als an der Feithstr. Nur in diesem Bereich werden Anwohner mit mehr als 70dB(A) Straßenlärm belastet.

 

 

3. Halden – Lennetal

 

maßgebende Straßenabschnitte:         A45                              

                                                                 Verbandsstr.                Villigster Str. bis Linnufer

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 1.150

                                     =>70db(A)          ca. 70

                                                                 6%

Bemerkung:                                             Zwar sind in diesem Bereich die Isophonenflächen sehr groß, aber nur an der Verbandsstr. wohnen relativ wenige Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie.

 

 

4. Emst – Herbeck

 

maßgebende Straßenabschnitte:         A45                              

                                                                 A46                              

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 3.700

                                     =>70db(A)          ca. 0

                                                                 0%

Bemerkung:                                             Durch die Lärmschutzeinrichtungen an den Autobahnen konnten bei der grafischen Auswertung keine Einwohner ermittelt werden, die innerhalb der 70dB(A)-Linie wohnen.

 

 

5. Hohenlimburg

 

maßgebende Straßenabschnitte:         A46                              

                                                                 Elseyer Str                  

                                                                 Iserlohner Str.              Elseyer Str bis Stennertstr.

                                                                 Stennertstr.

                                                                 Hohenlimburger Str.   Stennertstr. bis Zur Hünenpforte

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 6.800

                                     =>70db(A)          ca. 870

                                                                 13%

Bemerkung:                                             Durch die dichte Bebauung in diesem Bereich sind relativ viele Menschen durch den Straßenlärm betroffen. Der größte Teil der über 70dB(A) belasteten Bürger wohnen direkt an den Stadtstraßen.

 

 

6. Eilpe

 

maßgebende Straßenabschnitte:         B54 / Volmetalstr.      

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 1.150

                                     =>70db(A)          < 5

                                                                 0%

Bemerkung:                                             In diesem Bereich ist die B54 anbaufrei (Hochfahrbahn). Auf Grund der grafischen Auswertung sind nur sehr wenige Einwohner (<5) mit mehr als 70dB(A) Straßenlärm belastet.

 

 

7. Innenstadt

 

maßgebende Straßenabschnitte:         Märkischer Ring

                                                                 Bergischer Ring

                                                                 Graf-von-Galen Ring

                                                                 Heinitzstr.

                                                                 Volmestr.

                                                                 Wehringhauser Str.     bis Schwanenstr.

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 8.400

                                     =>70db(A)          ca. 3.400

                                                                 40%

Bemerkung:                                             Der Innenstadtring mit seiner wichtigen Verkehrsverteilerfunktion (B7 und B54) und die dichte hohe Bebauung in der Innenstadt bewirken, dass fast 3.500 Anwohner mit mehr als 70dB(A) Straßenlärm belastet werden.

 

 

8. Eckesey

 

maßgebende Straßenabschnitte:         Herdecker Str.             bis Sporbecker Weg

                                                                 Becheltestr.

                                                                 Eckeseyer Str.            südlich der Fuhrparkstr.

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 1.100

                                     =>70db(A)          ca. 310

                                                                 28%

Bemerkung:                                             Nur im nördlichen Abschnitt der Eckeseyer Str. (im Bereich der Fuhrparkstr.) wohnen Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie.

 

 

9. Vorhalle

 

maßgebende Straßenabschnitte:         A1

                                                                 Weststr.

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 3.400

                                     =>70db(A)          ca. 60

                                                                 2%

Bemerkung:                                             Trotz der großen Isophonenflächen ist durch die breite Weststr. und den Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn der Anteil der betroffenen Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie relativ gering.

 

 

10. Haspe - Wehringhausen

11. Westerbauer – Haspe

 

maßgebende Straßenabschnitte:         B7

betroffene Einwohner:

                                     =>55db(A)          ca. 3.900

                                     =>70db(A)          ca. 1.950

                                                                 50%

Bemerkung:                                             Durch die dichte hohe Bebauung an der B7 im westlichen Stadtgebiet werden relativ viele Anwohner mit mehr als 70dB(A) Straßenlärm belastet. Das Schwergewicht liegt dabei in Wehringhausen zwischen Minervastr. und Schwanenstr.. Durch Lärmschutzmaßnahmen und die geringe Wohnbebauung direkt am Kurt-Schumacher-Ring, wohnen hier nur vereinzelt Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie.

 

 

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Beschlüsse

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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12.08.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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20.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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28.08.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen