27.08.2008 - 6.2 Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schumacher fasst die Eckpunkte der Vorlage nochmals zusammen.
Die Maßnahme ist von den Gesetzgebern der europäischen Union auf die Länder
bzw. auf die Kommunen übertragen worden.
Einschränkend müsse gesagt werden, dass diese Kartierung nur für Bundes-
und Landesstraßen vorgenommen wurde. Nicht erfasst seien Straßen, die in der
Baulast der z.B. Kommune stehen. Dies müsse die Stadt selber erarbeiten.
Anhand von zwei aufgehängten Plänen sind die Anzahl der betroffenen
Bewohner und das Maß der Betroffenheit von solchen Straßen aufgezeigt. Hier
gebe es Prüfwerte – die keine Grenzwerte sind, die zu einer Handlung
zwingen – die aber zu Überlegungen führen sollen, zugunsten betroffener
Bewohner, Lärmmaßnahmen zu ergreifen.
Auf Basis der Kartierung soll zusammen mit der Öffentlichkeit überlegt
werden, welche Maßnahmen entwickelt werden können. Die Vorschläge werden der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl zu gegebener Zeit vorgestellt.
In einer zweiten Stufe werden auch die Straßen kartiert, die mehr als 3
Mio. Fahrzeuge im Jahr frequentieren. Die Kartierung muss bis zum 30.06.2012
abgeschlossen sein; der darauf aufbauende Lärmaktionsplan mit den
entsprechenden Maßnahmenvorschlägen bis zum 18.07.2013.
Mit dem Lärmaktionsplan habe man nicht die Möglichkeit, durch Verkehrsverteilungen
den Wert der Lärmbelastung zu verstreuen. Ganz im Gegenteil müsse dafür gesorgt
werden, das es in ruhigen Gebieten auch ruhig bleibt. Darüber hinaus sind
ruhige Gebiete festzulegen und Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese Gebiete auch
weiterhin ruhig gehalten werden können.
Die Lärmkartierung für die Bundes- und Landesstraßen und die für die
Schienenwege sind im Internet unter der Adresse: www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.
Verschiedene Fragen werden durch Herrn Schumacher entsprechend beantwortet.
Es ergibt sich keine Diskussion, sodass wie folgt abgestimmt wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung in Hagen wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum ersten Quartal 2009 beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
