Vorschlag zur Tagesordnung - 0683/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Pauschalierung von Heizkostenerstattung für SGB II-EmpfängerInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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20.08.2008
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Beschlussvorschlag
Durch das städtische Rechtsamt ist eine verbindliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des Hagener Erstattungsverfahrens im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu erarbeiten. Wenn das in Hagen anwandte Verfahren auf Grund der klaren Unrechtmäßigkeit einer Pauschalierung nicht statthaft sein sollte, ist durch die Verwaltung zukünftig ein rechtssicheres Verfahren anzuwenden. Diese Überprüfung und ggf. Verfahrensumstellung soll zeitnah bis zur folgenden Sitzung des Sozialausschusses erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Pauschalierung der
Heizkostenerstattung für SGB II-EmpängerInnen
Begründung
Die pauschalierte
Auszahlung der Heizkostenerstattung war in den vergangenen 2 Jahren
regelmäßiges Bürgeranliegen in den Fragestunden des Rates. Dabei wurde unbeschadet des unangemessenen
Verhaltens einiger Beschwerdeführer aus den Antworten der Verwaltung nicht
deutlich, ob in Hagen Gesetzes- und rechtssprechungskonform verfahren wird oder
nicht. Die aktuelle, durch mehrere auch oberlandesgerichtliche Urteile
durchgängig gefestigte Rechtsprechung legt nahe, dass das Hagener
Erstattungsverfahren fehlerhaft sein könnte. Es besteht der Verdacht, dass
den Betroffenen ihnen zustehende
Leistungen vorenthalten werden und die Bringschuld des Kostenträgers in eine
Hohlschuld der häufig nicht rechtslagefesten Betroffenen umgewandelt wird.
Anfrage an die Verwaltung:
Nach dem SGB II haben
Hilfebedürftige einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen, angemessenen
Kosten für die Heizung. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung
folgende Fragen zu beantworten, wenn möglich schriftlich zur heutigen Sitzung:
1)
Werden die
Kosten für die Heizung vollständig durch den sozialhilfeträger übernommen? In
welcher Form wird dies abgewickelt?
2)
Werden die
Heizkostenpauschalen angewendet? Wenn ja, welche Faktoren werden bei der
Berechnung berücksichtigt, z. B. Baujahr des Gebäudes, u.a. (bitte einzeln
aufführen)
3)
Wie wird mit
Heizkostennachforderungen umgegangen?
4)
Wird eine
eventuell bestehende Differenz zwischen der Heizkostenpauschale und den
tatsächlichen angefallenen Heizkosten vom kommunalen Kostenträger übernommen?
5)
Muss hierfür
durch den Betroffenen ein gesonderter Antrag gestellt werden, und wie werden
die SGB II-EmpfängerInnen über die diese Möglichkeit informiert?
6)
Wie hoch ist die
Tolerierungsgrenze (in Prozent) für die anfallenden Mehrkosten?
7)
Wie wird bei
einmaligen Anschaffungskosten für Öl oder Kohle verfahren?

20.08.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
Durch das städtische Rechtsamt ist eine verbindliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des Hagener Erstattungsverfahrens im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu erarbeiten. Wenn das in Hagen anwandte Verfahren auf Grund der Unrechtmäßigkeit einer Pauschalierung nicht statthaft sein sollte, ist durch die Verwaltung zukünftig ein rechtssicheres Verfahren anzuwenden. Diese Überprüfung und ggf. Verfahrensumstellung soll zeitnah bis zur folgenden Sitzung des Sozialausschusses erfolgen.