20.08.2008 - 5 Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Halbeisen erläutert
kurz den Antrag seiner Fraktion und bittet um Vortrag der Antworten aus der
Tischvorlage durch die Verwaltung.
Herr Steuber trägt die
Antworten der Verwaltung zu den gestellten Fragen vor.
Er erläutert, wie in Hagen verfahren wird. Es gebe bisher keine
Rechtsurteile von Sozialgerichten gegen diese Regelung. In Einzelfällen sei es
nach Hinweisen eines Sozialrichters zu individuellen Lösungen gekommen.
Er weist darauf hin, dass es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gebe
und zwar in SGB II und SGB XII. Im SGB XII seien die pauschalen Grundlagen
vorgesehen. Im SGB II sei diese gesetzliche Regelung nicht ausdrücklich
enthalten.
Nach neuester Rechsprechung gebe es eine Vermutung der Angemessenheit der
Heizkosten. Die große Frage sei nun, was angemessen sei. Man habe inzwischen
hierzu ein Rechtsgutachten des Rechtsamtes eingeholt. Dies sage aus, dass eine pauschale
Deckelung der Heizkosten ohne den konkreten Nachweis einer verschwenderischen
Nutzung nicht zulässig sei.
Zulässig seien Heizkostenrichtlinien. Empfohlen werde, Verbrauchsgrenzen
festzulegen bei deren Überschreitung eine einzelfallbezogene Prüfung erfolgen
müsse.
In den nächsten Tagen finde dazu ein Gespräch mit der Energieberatung von
Mark E und der Gebäudewirtschaft statt.
Ziel sei, akzeptabel Grenzen festzulegen. Dann müsste eine neue Regelung
erarbeitet werden, nach der die Arge zu arbeiten habe.
Auch für alle zurückliegenden
Fälle müssten nachgezahlt werden. Die finanzielle Folge dieser neuen Regelung
betrüge rund eine Million Euro pro Jahr.
Frau
Sie stellt fest, dass es in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses eine
Vorlage der Verwaltung zu diesem Thema geben wird.
Sie fragt nach, wie andere Städte damit umgingen.
Herr Fiedler berichtet,
dass er Kontakt zu den Vertretern der kreisfreien Städte aufgenommen habe.
Ergebnis sei, dass dort gezahlt werden aber über eine Prüfungsgrenze sei noch
nicht nachgedacht worden.
Herr Steuber teilt mit, dass
die Verwaltung sich eine aktuelle Auswertung der Arge zum Thema Widersprüche
habe geben lassen. Es gebe in den letzten Jahren rund 40 Klagen pro Jahr. Bei rund 13.000 Bedarfsgemeinschaften sei das
eine kleine Zahl, die sich gegen die bestehende Regelung gerichtet habe. Diese
seien größtenteils durch Anerkenntnisse aus der Welt geschafft worden.
Herr Halbeisen macht deutlich, dass Intention des Antrages
gewesen sei, diesem Personenkreis keine Klageerhebung zumuten zu wollen.
Frau
Herr Steuber wehrt sich
gegen das Wort „klare“
Unrechtmäßigkeit im Beschlussvorschlag. Diese Formulierung sei nicht
zutreffend. Die Verwaltung arbeite nach wie vor nach Recht und Gesetz. Über den
unbestimmten Rechtsbegriff „angemessen“ könne man durchaus
unterschiedlicher Auffassung sein.
Herr Halbeisen schlägt
vor, dass Wort „klar“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.
Frau
Beschluss:
Durch das städtische Rechtsamt ist eine verbindliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des Hagener Erstattungsverfahrens im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu erarbeiten. Wenn das in Hagen anwandte Verfahren auf Grund der Unrechtmäßigkeit einer Pauschalierung nicht statthaft sein sollte, ist durch die Verwaltung zukünftig ein rechtssicheres Verfahren anzuwenden. Diese Überprüfung und ggf. Verfahrensumstellung soll zeitnah bis zur folgenden Sitzung des Sozialausschusses erfolgen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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