Beschlussvorlage - 0545/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Zu 1:)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Auf­hebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.

 

 

Zu 2.)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Gel­tungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fas­sung einzu­leiten.

 

 

Zu 3.)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach dem Beschluss zur Einleitung des Ver­fahrens die Bürgeranhörung durchgeführt. Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

 

Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 – Gewerbliche Bauflä­chen östlich der Verbandsstraße – (Bekanntmachung: 23.12.2000) bildet die planungs­rechtliche Basis zur Entwicklung des Gewerbegebietes im Bereich zwischen der Ver­bandsstraße und der Wannebachstraße.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als gewerbliche Bauflä­che dargestellt.

Während der südöstliche Bereich des Gewerbegebietes bereits beplant und gewerblich genutzt ist, wird die nordwestliche Fläche derzeit noch landwirtschaftlich bewirtschaftet.

 

Für diese verbliebene Restfläche in der Größe von insgesamt 37.000 m² liegen der Verwaltung Planungen vor, die ohne Änderung/Anpassung des Planungsrechts nicht realisierbar wären. Die Fläche soll so aufgeteilt werden, dass zum einen Raum gegeben werden kann für die Erweiterung/den Neubau einer bereits im Nahbereich ansässigen Spedition und zum anderen die Ansiedlung eines Baumarktes ermöglicht wird.

 

Auf der Basis des bestehenden vorgenannten Planungsrechts können die Projekte aber nicht realisiert werden. Weder die Darstellung des Flächennutzungsplans noch die Festsetzungen im Bebauungsplan in Bezug auf Größe des Baufeldes für die gewerbli­che Nutzung und die Art der Nutzung entsprechen den erforderlichen planungsrechtli­chen Voraussetzungen. Das Baugebiet muss insgesamt erweitert und für die Ansiedlung des Baumarktes auch teilflächig eine Nutzungsänderung in Bezug auf die Ausweisung eines Sondergebietes erfolgen.

 

Das bereits in 2007 eingeleitete Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/95 (475) Teil 2 – Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße – entspricht schon in seinem festgelegten Geltungsbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Fläche. Es kann eingestellt werden.

 

Mit der Einleitung der Teiländerung zum Flächenutzungsplan Nr.  90 – Verbandsstraße - und des neuen Bebauungsplans Nr. 4/08 (600) – Gewerbe- und Sondergebiet zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße  - sollen die entsprechenden planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Projekte geschaffen werden.

 

Sofern sich herausstellen sollte, dass sich aus den einzelnen Projekten heraus verfah­rensbeeinflussende Verzögerungen ergeben, könnte das Bebauungsplanverfahren ggf. geteilt und unabhängig fortgeführt werden.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.06.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.08.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Reduzieren

28.08.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu 1:)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Auf­hebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 8

Enthaltungen:

 0

 

 

Hinweis:

Die Abstimmung über die Punkte 2.) und 3.) des Beschlussvorschlages der Verwaltung ist somit obsolet.

 

 

Herr Pieper meldet sich zur Geschäftsordnung zu Wort und erklärt, er habe nicht abgesehen, wie weitgehend dieser Beschluss sein könne.

Frau Priester-Büdenbender erklärt für die SPD-Fraktion, nur aus umweltpolitischer Sicht abgelehnt zu haben.

Herr Dr. Strähler vertritt die Ansicht, zu Punkt 2. trotzdem abstimmen zu können.

 

Die Sitzung wird von 17.20 Uhr bis 17.30 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Dr. Strähler erläutert die Planungsziele der Baugebietsvergrößerung und Einführung einer Sondergebietsfläche. Dafür sei die FNP-Änderung notwendig, die unabhängig von den Punkten 1. und 3. zu sehen sei.

Frau Priester-Büdenbender spricht sich gegen Verquickungen aus und betont, die SPD-Fraktion werde nicht weiter diskutieren und auch nicht  anders abstimmen.

 

Herr Erlmann erklärt die Behandlung des Tagesordnungspunktes für beendet.

 

 

Erweitern

02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen