Beschlussvorlage - 0561/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Großflächiges Einzelhandelsvorhaben - Erweiterung des Wohnzentrums Zurbrüggen in UnnaStellungnahme zum Regionalen Konsensverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
In
der Stadt Unna ist die Erweiterung des Wohnzentrums Zurbrüggen geplant.
Der
Konsensantrag im Rahmen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes liegt vor, die
Städte des Kooperationsraumes wurden um Stellungnahme gebeten.
Die
Stellungnahme der Stadt Hagen ist Bestandteil dieser Vorlage (Anlage 1).
Begründung
Die
Firma ZURBRÜGGEN plant eine umfangreiche Erweiterung Ihres Standortes
„Wohnzentrum ZURBRÜGGEN“ in Unna (Feldstraße/Hans-Böckler-Straße).
Durch eine Umstrukturierung der Verkaufsgebäude und eine deutliche Vergrößerung
der Verkaufsflächen von gegenwärtig rd. 40.000 m² auf rd. 60.000 m² soll die
Wettbewerbsposition als regional bedeutsamer Möbelstandort gesichert werden.
Dabei soll allerdings die Verkaufsflächenerweiterung ausschließlich das nicht
zentrenrelevante Hauptsortiment betreffen. Die zentrenrelevanten Randsortimente
sollen gegenüber dem derzeitigen Bestand nicht erweitert werden.
Flankierend
ist eine Optimierung der verkehrlichen Erreichbarkeit durch eine neue
Erschließungsstraße und mehrere Kreisverkehre vorgesehen.
Im
Rahmen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für das Östliche Ruhrgebiet
und angrenzende Bereiche ist der Standort als „regional bedeutsamer
Ergänzungsstandort für Möbel“ eingestuft worden, wodurch ihm eine
deutlich über das Stadtgebiet Unna hinausgehende Versorgungsfunktion grundsätzlich
zugebilligt wird.
Die
Stadt Unna hat durch die BBE Retail Experts GmbH & Co. KG eine
Verträglichkeitsanalyse erstellen lassen, die überprüft, wie sich das geplante
Vorhaben auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Unna und der
Nachbarkommunen sowie auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung
auswirkt.
Mit
Blick auf das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB wurde
darüber hinaus geprüft, zu welchen Umsatzumverteilungen die Planung in
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gelegenen Wettbewerbsstandorten in
den Nachbarstädten führen wird.
Schließlich
ist festzustellen, ob die Bedingungen für einen „regionalen
Konsens“ nach dem REHK erfüllt sind.
Diese
Untersuchung liegt den Kommunen des REHK
vor und kommt zu folgendem Fazit:
Das
gegenwärtig auf rd. 40.000 m² VKF betriebene Wohnzentrum ZURBRÜGGEN mit einem
Haupthaus und einem Mitnahmemarkt OSCA soll auf max. rd. 60.000 m² VKF
ausgebaut werden. Die auf Basis eines städtebaulichen Vertrages betriebenen
Verkaufsflächen für weitere Kernsortimente (außer Möbel) und Randsortimente
genießen nach einer hierzu erarbeiteten rechtlichen Stellungnahme
Bestandschutz.
Nach
der durchgeführten Analyse wird der Ausbau zu einer Steigerung des Umsatzes von
voraussichtlich rd. 98 Mio. € im Jahr 2008 auf rd. 116 Mio. €
führen. Dabei wird aber nicht von einer höheren Umsatzleistung mit den auf
unveränderter Fläche angebotenen Randsortimenten ausgegangen, dies sind
insbesondere Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat, Geschenkartikel, Bettwaren /
Heimtextil, Teppiche / Gardinen und Leuchten auf insgesamt rd. 8.000 m² VKF.
Hauptgrund
dafür, dass die Umsatzsteigerung im Verhältnis zur Flächenausweitung deutlich
unterproportional ausfallen dürfte, ist der bereits heute erreichte und mit
Blick auf den regionalen Wettbewerb kaum nennenswert steigerbare Marktanteil.
Soweit
die prognostizierte Umsatzsteigerung überhaupt erreicht wird, lässt sie sich in
erster Linie auf Umverteilungswirkungen zu Lasten der wesentlichen Wettbewerber
zurückführen.
Neben
TURFLON (Werl), OSTERMANN (Witten) handelt es sich dabei um IKEA (Kamen und
Dortmund), POCO (Bergkamen, Hagen, Iserlohn) und ROLLER (Dortmund) sowie in
sehr begrenztem Umfang kleinere Möbelhäuser in der Region.
Soweit
sich die Erweiterung – wie geplant – lediglich auf die Verkaufsfläche
für Möbel bezieht, werden die Kriterien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche für einen
„Regionalen Konsens“ zu einem solchen Planvorhaben erfüllt. Müsste
das Vorhaben insgesamt erstmalig an diesem Standort neu beurteilt werden, wären
selbstverständlich die mittlerweile deutlich restriktiveren Vorgaben des LEPro
NRW und des REHK einzuhalten.
Nach
Überprüfung der Sachlage wurde die Stellungnahme der Verwaltung fristgemäß der
Geschäftsstelle des REHK in Dortmund zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich der
Entscheidungen aus den politischen Gremien der Stadt Hagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,1 kB
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